Beschlussvorschlag des Anregenden:
Der Kreistag setzt
sich dafür ein, dass Archivmaterial des Kreises Coesfeld durch Digitalisierung
weiter gesichert und frei verfügbar gemacht wird.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Anregung wird an den Landrat als zuständiges Organ weitergeleitet.
I. Sachdarstellung
Gemäß § 21 KrO NRW hat jeder das Recht, sich mit Anregungen in Angelegenheiten des Kreises an den Kreistag zu wenden.
Mit Schreiben vom
27. August 2021 wird unter Verweis auf Art. 17 Grundgesetz, der in § 21 KrO NRW
wirkt, die Ausweitung der Sicherung von Archivmaterial durch Digitalisierung angeregt.
Auf diesem Wege sollen zudem mehr Dokumente frei verfügbar gemacht werden. Im
Übrigen wird auf die Eingabe verwiesen (Anlage).
Gem. § 18 Abs. 4 der Hauptsatzung
des Kreises Coesfeld ist für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden der
Kreisausschuss zuständig, es sei denn, sie betreffen Angelegenheit, für die
gem.
§ 26 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW ausschließlich der Kreistag oder für die nach den
Bestimmungen der KrO oder der Hauptsatzung der Landrat zuständig ist. Ist der
Kreisausschuss nicht zuständig, überweist er die Anregung oder Beschwerde zur
Erledigung an die zur Entscheidung berechtigte Stelle. Bei der Überweisung kann
er Empfehlungen aussprechen, an die die zur Entscheidung berechtigte Stelle
nicht gebunden ist.
Bei den in der Anregung geforderten Maßnahmen handelt es sich um Geschäfte der sogenannten „laufenden Verwaltung“, für die der Landrat ausschließlich zuständig ist. Insoweit ist der Kreisausschuss für eine abschließende Entscheidung nicht zuständig. Er kann jedoch Empfehlungen aussprechen.
Die Anregung ist mit gleichem Schreiben an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe und den Kreis Borken gegangen.
Die Anregung betrifft das Katasterarchiv
bzw. Kreisarchiv des Kreises Coesfeld. Die Abteilung Büro des Landrats,
Kreisarchiv, hat folgende Stellungnahme
zu dieser Anregung abgegeben:
„Die Sicherung sowie der dauerhafte Erhalt von historischem und
zeitgeschichtlichem Kultur- und Archivgut sind dem Kreis Coesfeld ein wichtiges
Anliegen. Die historischen Kartenbestände der früheren Vermessungs- und
Katasterämter Coesfeld und Lüdinghausen sind weitgehend digitalisiert und die
Ergebnisse können über den Geoexplorer der Kreisverwaltung über verschiedene
Zeitabschnitte und in verschiedenen Maßstäben für jede Gemarkung des Kreises
eingesehen werden. Die Digitalisierung von Karten fällt in die Zuständigkeit
der Abteilung Vermessung und Kataster sowie des angegliederten Katasterarchivs,
das separat vom allgemeinen Kreisarchiv geführt wird. Das Kreisarchiv
digitalisiert seit einiger Zeit Fotobestände. Historische Glasnegative aus den
1920er Jahren wurden bereits vor vielen Jahren digitalisiert. Da das
Kreisarchiv in der amtlichen Aktenüberlieferung fast ausschließlich über Bestände
aus der Zeit nach 1945 verfügt, wurden diese wegen der Verpflichtung zur
Einhaltung von Schutzfristen noch nicht digitalisiert bzw. in digitaler Form
der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.“
II. Entscheidungsalternativen
Der Kreisausschuss kann Empfehlungen an den Landrat aussprechen.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Keine.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreisausschusses ergibt aus § 21 KrO NRW i.V.m. § 18 der Hauptsatzung des Kreistages des Kreises Coesfeld in der aktuell geltenden Fassung.