Beschlussvorschlag:
Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung von den Verboten des Naturschutzgebietes Berkelaue für die Erstellung einer neuen Zuwegung zur Erreichung städtischer Grünlandflächen im Rahmen der Umsetzung des Entwicklungskonzeptes für die Berkelaue zu.
Begründung:
Die zu erstellende
ca. 36 m lange Zuwegung befindet sich innerhalb des Naturschutzgebietes 2.1.02
„Berkelaue“ des Landschaftsplans Baumberge-Nord und des FFH-Gebietes
DE-4008-301 „Berkel“. Notwendig wird sie, da die zukünftige Erreichbarkeit der
Grünlandflächen der Stadt Billerbeck als problematisch gesehen wird. Nach einem
gemeinsam mit dem Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld erarbeiteten
Entwicklungskonzept sollen die Wiesen zu artenreichem, magerem Grünland
entwickelt werden. Das bedingt einen regelmäßigen Einsatz landwirtschaftlicher
Großmaschinen und Fahrzeuge. Das Befahren des Ulmenweges mit Traktor nebst
Hänger wurde von einem hinzugeschalteten Ingenieurbüro für sehr schwierig
befunden. Aus diesem Grund beabsichtigt die Stadt Billerbeck, eine neue
Wegeverbindung von der Kreisstraße aus auf den von Nordwesten kommenden
Berkelwanderweg herzustellen.
Als Ausgleich
für den neuen, 3 m breiten, wassergebundenen, auf der Grünlandfläche längs des
Waldes anzulegenden Weg wird der dann nicht mehr erforderliche bestehende,
wassergebundene ca. 80 m lange Wegeabschnitt rückgebaut. Gehölze werden nicht
beseitigt.
Aufgrund der
Anbindung an die K 30 wurde auch die Abteilung 66 - Straßenbau und -unterhaltung
im Hause beteiligt. Es wird eine Erlaubnis zur Anlage und Nutzung einer Zufahrt
an der K 30 erteilt. Die Zufahrt ist mit Sperrpfosten zu versehen, damit nur
Anlieger diese nutzen können.
Für das geplante
Vorhaben ist eine Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz von folgenden
Verboten innerhalb des Naturschutzgebietes erforderlich:
- Bauliche
Anlagen i.S.d. Bauordnung für das Land NRW zu errichten, zu erweitern oder
deren Nutzung zu ändern, auch wenn sie keiner Genehmigung,
Planfeststellung oder Anzeige bedürfen,
- Verkehrs-
und deren Nebenanlagen anzulegen oder auszubauen und Wege oder Stellplätze
zu errichten, zu ändern oder insbesondere mit einer wasserundurchlässigen
Schicht zu befestigen,
- das
Naturschutzgebiet außerhalb der befestigten Wege und gekennzeichneten
Wanderwege zu betreten und zu befahren.
Die Befreiung
soll mit folgenden Auflagen erteilt werden:
·
Die Flächeninanspruchnahme für den Baubetrieb ist auf das
geringstmögliche Maß zu reduzieren. Die Bautätigkeit ist möglichst umwelt- und
naturschonend durchzuführen.
·
Als Ausgleich für den Eingriff ist der bestehende Wegeabschnitt
rückzubauen.
·
Die Wegebaumaßnahme ist außerhalb der Brutzeit durchzuführen.
Die Befreiung
soll aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses erteilt werden.
Es ergeben
sich keine Hinweise, dass das Vorhaben erhebliche Auswirkungen auf die
Schutzziele des FFH-Gebietes hat. Ein gleichartiger Ausgleich ist an Ort und
Stelle realisierbar.
Da das
Vorhaben innerhalb eines FFH-Gebietes durchgeführt wird, ist zu beurteilen, ob
es zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes
des Gebietes kommen kann. Die für die Meldung des FFH-Gebietes
ausschlaggebenden Lebensraumtypen und Arten wie
-
3150 Natürliche eutrophe Seen und Altarme,
-
3260 Fließgewässer mit Unterwasservegeatation,
-
6430 Feuchte Hochstaudenfluren,
-
6510 Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen,
-
91E0 Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder,
-
1096 Bachneunauge,
-
1163 Groppe und
-
1355 Fischotter
kommen im
gesamten Umfeld des neu anzulegenden Weges nicht vor und werden somit nicht
beeinträchtigt. Durch das geplante Vorhaben kommt es zu einer dauerhaften
Inanspruchnahme von 135 m² Grünland, welches nicht als vegetationskundlich
bedeutsam eingestuft wird. Aufgrund des kleinräumigen Eingriffs, der zudem
durch Entsiegelung im direkten Nahbereich ausgeglichen wird, werden die
Erhaltungs- und Entwicklungsziele des FFH-Gebietes nicht nachhaltig
beeinträchtigt. Eine Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate
der Arten ist nicht zu erwarten.
Anlagen:
- Antrag mit Kartenausschnitten
- Übersichtskarte
- Fotos