Betreff
Nachtrag zum Stellenplan 2021 - ÖGD-Pakt
Vorlage
SV-10-0360
Aktenzeichen
10.42.20
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

Mit Blick auf den Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst beschließt der Kreistag rückwirkend zum 01.01.2021 als Nachtrag zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021 die Einrichtung von 3,5 weiteren Planstellen.

 

I. Sachdarstellung

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist als eine der tragenden Säulen des öffentlichen Gesundheitswesens integraler Bestandteil einer modernen und zukunftsfähigen Sozialstaatlichkeit. Seine herausragende Bedeutung für den Schutz der Bevölkerung wird in der aktuellen Corona-Pandemie besonders deutlich. Über seine Aufgaben im Gesundheitsschutz hinaus nimmt er weitere wesentliche Aufgaben wahr – von der Aufklärung, der Gesundheitsförderung und der Prävention über Gesundheitshilfen bis hin zur Koordination. Im Rahmen des Paktes für den ÖGD stellt der Bund daher vom 1. Februar 2020 bis zum 31. Dezember 2026 einen Finanzrahmen in Höhe von insgesamt 4 Mrd. € - aufgeteilt in sechs Tranchen - u. a. für den personellen Ausbau, für Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie zur Stärkung der Attraktivität des ÖGD zur Verfügung, davon 3,1 Mrd. € für die Länder. Die erste Tranche wird 2021 zur Verfügung gestellt. Diese und weitere Tranchen in den Folgejahren sind davon abhängig, in welchem Umfang Planstellen geschaffen und besetzt werden. Mit den Mitteln soll eine bundesweite Zielquote von 5.000 neu geschaffenen Stellen erreicht werden. Der Personalaufwuchs soll hierbei auf allen Ebenen des ÖGD stattfinden.

 

Erst kürzlich wurde bekannt, dass die erste Tranche nur für bis zum 31.12.2021 haushaltswirksam eingerichtete und besetzte unbefristete Stellen zur Verfügung gestellt wird. Diese Tranche umfasst für Nordrhein-Westahlen rd. 37 Mio. € (291 Stellen). Auf den Kreis Coesfeld entfallen 464.865 € (3,58 Stellen). Der Antrag auf Auszahlung der Mittel soll bis zum 30.09.2021 gestellt werden.

 

Für 2021 wurden bislang folgende Stellen im Umfang von 3,0 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) eingerichtet, die den Voraussetzungen des ÖGD-Paktes entsprechen:

 

·         1,0 A10 Verwaltung

·         1,0 EG 15 Facharzt/Fachärztin

·         1,0 EG 11 Infektionsschutz, Gesundheitsingenieur/in

 

Die Stellen konnten zum 01.11.2020 bzw. 01.01.2021 und 01.03.2021 besetzt werden. Die dadurch generierten Personalkosten belaufen sich jedoch nur auf rd. 200.000 €, sodass unabhängig von der reinen Anzahl der Stellen weitere finanzielle Mittel ausgeschöpft werden können. Entsprechend sollen weitere Stellen im Rahmen eines Nachtrags für den Stellenplan 2021 geschaffen werden:

 

·         1,0 EG 9a Verwaltung Infektionsschutz

·         0,5 EG 6 Verwaltung Infektionsschutz

·         1,0 EG 15 Facharzt/Fachärztin

·         1,0 EG 11 Infektionsschutz, Gesundheitsingenieur/in

 

Diese Stellen wurden als Projektstellen teilweise bereits unterjährig in 2021 besetzt und sollten ursprünglich im Stellenplan 2022 als unbefristete Stellen eingerichtet werden. Darüber hinaus wurden die finanziellen Mittel für die aufgeführte Stelle Facharzt/Fachärztin bereits mit der Änderungsliste 2021 beschlossen, lediglich eine Abbildung im Stellenplan war nicht erfolgt. Dies ist hiermit nachzuholen.

 

Mit dem Vorziehen der Planstelleneinrichtung ist es dem Kreis Coesfeld möglich, die Fördermittel aus der 1. Tranche weitestgehend auszuschöpfen.

 

II. Entscheidungsalternativen

Alternativ können die zusätzlichen Stellen erst Berücksichtigung im Stellenplan 2022 finden. Dies würde jedoch dazu führen, dass die Fördersumme von rd. 465.000 € nicht vollständig abgerufen werden kann.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Die Kosten werden im Rahmen des ÖGD-Paktes finanziert. Die Förderung ist zunächst bis 2026 sichergestellt. 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Kreistag beschließt gemäß § 26 Abs. 1 g) Kreisordnung NRW den Stellenplan 2021.

 

Finanzierung:

Die zusätzlich einzurichtenden Stellen werden über die Förderung aus dem ÖGD-Pakt finanziert.