Betreff
Entwurf Haushalt 2022
Vorlage
SV-10-0371
Aktenzeichen
20.21.221-011
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschluss:

  1. Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen

 

im Budget 3

Produktgruppen                                                                                                                              ab Seite

11.01 Personalwirtschaft                                                                                                              375

11.02 Organisation und Digitalisierung                                                                                    386

11.03 Informationstechnologie                                                                                                  394

20.01 Haushalt, Finanzcontrolling                                                                                             407

20.02 Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung                                                    413

20.03 Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung                                                               419

20.05 Liegenschaftsverwaltung                                                                                                 424

20.07 Zentraler Service                                                                                                                  448

 

im Budget 4

Produktgruppen                                                                                                                              ab Seite

00.01 Verwaltungsleitung                                                                                                            537

01.01 Büro des Landrats                                                                                                                549

01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung

           (hier: ausschließlich für den Bereich Wirtschaftsförderung)                              554

01.03 Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv                                                                                  566

01.04 Recht                                                                                                                                        575

01.05 Kommunalaufsicht                                                                                                              580

01.06 Kreistagsbüro                                                                                                                        585

02.01 Gleichstellung                                                                                                                       603

08.01 Personalrat                                                                                                                            611

14.01 Rechnungsprüfung                                                                                                             619

14.02 Zentrale Vergabestelle und Datenschutz                                                                   625

31.01 Zentrale Aufgaben der Polizei                                                                                         633

 

im Budget 5

Produktgruppe                                                                                                                                 ab Seite

21.00 Allgemeine Finanzwirtschaft                                                                                           643

 

inklusive der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

  1. Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 01/2022) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2022 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Beschlussvorschlag/Empfehlungen an den Kreisausschuss/Kreistag:

 

  1. Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2022 im Budget 5 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ (ab Seite 639) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen beschlossen.

 

  1. Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenden Änderungen beschlossen.

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste (2/2022) zusammengestellt und dem Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

I. Sachdarstellung

Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2022 wurde vom Kämmerer am 21.10.2021 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 03.11.2021 werden in der Zeit vom 22.11. – 02.12.2021 die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen stattfinden. In der Folge wird der Entwurf im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am 06.12.2021) und im Kreisausschuss (Sitzung am 08.12.2021) beraten. Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2022 in seiner Sitzung am 14.12.2021 beschließt. Der Haushalt 2022 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

1. Haushalt 2022

In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jahresergebnisse der Teilergebnispläne dargestellt. Darüber hinaus wird auf die im Haushaltsentwurf 2022 enthaltenen Ausführungen verwiesen, vgl. insbesondere Erläuterung der Zeilen je Teilergebnisplan auf Produktgruppenebene. Die einschlägigen Seitenzahlen im Haushaltsentwurf 2022 sind im Beschlussvorschlag dieser Sitzungsvorlage benannt.

 

Budget 3 - Zentrale Dienste, Vermessung und Kreisstraßen

Produktbereich 11 - Personal und Organisation

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2022 zu 2021
Verbesse-rung (+)
Verschlech-terung (-)

Planung

2020

2021

2022

2023

2024

2025

Produktbereich 11 - Personal und Organisation

 

 

 

 

 

 

 

11.01 Personalwirtschaft

Ertrag

1.495.969

1.831.012

1.726.465

-104.548

1.732.387

1.727.387

1.707.387

Aufwand

-17.296.503

-15.583.958

-17.702.171

-2.118.213

-18.058.782

-18.077.963

-18.100.368

Ergebnis

-15.800.534

-13.752.946

-15.975.706

-2.222.760

-16.326.395

-16.350.576

-16.392.980

11.02 Organisation und Digitalisierung

Ertrag

102

41.739

49.068

7.329

36.058

58

58

Aufwand

-626.627

-972.353

-970.360

1.994

-974.577

-978.205

-983.030

Ergebnis

-626.524

-930.614

-921.291

9.323

-938.519

-978.146

-982.971

11.03 Informationstechnologie

Ertrag

246.828

177.166

221.272

44.106

143.175

107.604

71.926

Aufwand

-1.851.491

-2.282.991

-2.492.876

-209.885

-2.560.296

-2.572.747

-2.592.297

Ergebnis

-1.604.663

-2.105.826

-2.271.604

-165.778

-2.417.121

-2.465.144

-2.520.371

Summe Produktbereich 11

Ertrag

1.742.899

2.049.917

1.996.805

-53.112

1.911.621

1.835.049

1.779.372

Aufwand

-19.774.620

-18.839.303

-21.165.407

-2.326.104

-21.593.656

-21.628.915

-21.675.694

Ergebnis

-18.031.721

-16.789.386

-19.168.602

-2.379.216

-19.682.035

-19.793.866

-19.896.323

Produktgruppe 11.01 Personalwirtschaft

Der Zuschussbedarf in dieser Produktgruppe steigt gegenüber dem Vorjahr um 2.222.760 €. Maßgeblich hierfür sind u. a. die Entwicklungen bei Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen. Die Berechnungen hinsichtlich dieser Rückstellungen basieren auf dem von den Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe zur Verfügung gestellten Heubeck-Gutachten. Gegenüber dem Vorjahr steigt der Aufwand für diese Rückstellungen um rd. 1.672.000 €. Darüber hinaus erhöht sich der Ansatz für Rückstellungen der tariflich Beschäftigten, die sich in Altersteilzeit befinden, um rd. 281.000 €. Hinzu kommt, dass das Produkt der Arbeitssicherheit mit einem Zuschussbedarf von rd. 180.000 € ab dem Jahr 2022 aus der Produktgruppe 20.07 in die Produktgruppe 11.01 verschoben wird. Nach der Haushaltseinbringung haben sich weitere Änderungen in der Ansatzplanung ergeben, und zwar:

 

·         Berücksichtigung eines weiteren Falles der Altersteilzeit, der bei der Zuführung der entsprechenden Rückstellung zu berücksichtigen ist (Mehraufwand: 24.712 €)

·         Erhöhter Ausbildungsaufwand wegen gestiegener Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beim Studieninstitut Westfalen-Lippe (Mehraufwand: 5.000 €)

·         Erhöhter Fortbildungsaufwand wegen gestiegener Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beim Studieninstitut Westfalen-Lippe sowie für Coaching und Workshops (Mehraufwand: 12.500 €) sowie Mehraufwand im neuen VL II – Quereinsteigerkurs ab 01.02.2022 (Mehraufwand im Jahr 2022: 6.875 €)

 

Die neue Ansatzplanung wird als Vorschlag der Verwaltung in die Änderungsliste 01/2022 aufgenommen.

 

Hinweis zum Personaletat:

Änderungen gegenüber dem am 03.11.2021 eingebrachten Haushaltsentwurf 2022, die den Personaletat (vgl. Ausführungen im Vorbericht auf den Seiten 45 – 50) betreffen, werden in den jeweils zuständigen Fachausschüssen vorberaten. So sind zum Beispiel die Aufwendungen und Erträge, die im Zusammenhang mit dem „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ stehen und der Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Gesundheitsverwaltung dienen, noch nicht in dem am 03.11.2021 eingebrachten Haushaltsentwurf 2022 enthalten. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse werden in die Änderungsliste 01/2022 aufgenommen.

 

Produktgruppen 11.02 Organisation und Digitalisierung

Im Produkt 11.02.01 wurde der Ansatz für „Inanspruchnahme von Beratungsleistungen“ um 15.000 € auf 5.000 € reduziert. Hierbei handelt es sich um Beraterleistungen, die im Zusammenhang mit externen Organisationsuntersuchungen erbracht werden.

 

Eine wesentliche Änderung zum Vorjahr ergibt sich im Produkt 11.02.02 bei den „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“. Der Ansatz für das Jahr 2022 liegt mit 133.000 € in 2022 insgesamt 122.000 € unter dem Ansatz für das Jahr 2021 (255.000 €). Der Unterschied begründet sich im Wesentlichen damit, dass der Kreistag im Jahr 2021 einmalig u.a. 150.000 € für die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten konsumtiv zur Verfügung gestellt hat, die hier veranschlagt wurden. Diese sollen nahezu vollständig in das 2022 übertragen werden. Im Weiteren werden Digitalisierungsprojekte ab dem Jahr 2022 in Teilen konsumtiv abgebildet (insbesondere in Bezug auf Dienstleistungstage). Zuvor wurden die Projekte im Wesentlichen über die Investitionsnummer 100318EGOV abgerechnet.

 

Produktgruppe 11.03 Informationstechnologie

Der Zuschussbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr um rd. 165.778 €. Zum einen resultieren Mehraufwendungen für Beratungsleistungen, da in stärkerem Supportunterstützung zu erwarten ist (rd. 40.000 €). Außerdem erhöht sich der Aufwand für bilanzielle Abschreibungen um rd. 150.000 €. Auf der anderen Seite ist ein um rd. 20.000 € geringerer Personalaufwand zu veranschlagen.

Produktbereich 20 - Finanzen und Liegenschaften

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2022 zu 2021
Verbesse-rung (+)
Verschlech-terung (-)

Planung

2020

2021

2022

2023

2024

2025

Produktbereich 20 - Finanzen und Liegenschaften

 

 

 

 

 

 

 

20.01 Haushalt, Finanzcontrolling

Ertrag

19.724

11.292

9.559

-1.733

7.750

6.050

4.350

Aufwand

-427.082

-443.148

-472.446

-29.298

-477.830

-468.628

-471.887

Ergebnis

-407.358

-431.856

-462.887

-31.031

-470.080

-462.578

-467.537

20.02 Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung

Ertrag

158

111

105

-6

90

90

90

Aufwand

-441.244

-442.516

-442.825

-309

-446.367

-450.838

-454.581

Ergebnis

-441.086

-442.405

-442.719

-315

-446.277

-450.748

-454.491

20.03 Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung

Ertrag

189.661

100.120

100.117

-3

100.109

100.109

100.109

Aufwand

-270.625

-219.816

-255.272

-35.457

-256.072

-261.288

-260.643

Ergebnis

-80.964

-119.696

-155.155

-35.460

-155.963

-161.179

-160.534

20.05 Liegenschaftsverwaltung

Ertrag

384.729

370.714

360.913

-9.801

360.911

360.911

360.911

Aufwand

-615.534

-664.893

-561.598

103.295

-564.240

-566.961

-569.818

Ergebnis

-230.805

-294.180

-200.685

93.495

-203.329

-206.050

-208.907

20.07 Zentraler Service

Ertrag

193.329

364.472

427.119

62.646

521.708

631.036

720.685

Aufwand

-5.240.159

-5.560.878

-5.422.778

138.099

-5.445.898

-5.462.157

-5.478.227

Ergebnis

-5.046.830

-5.196.405

-4.995.660

200.745

-4.924.189

-4.831.121

-4.757.542

 

Produktgruppen 20.01 Haushalt, Finanzcontrolling, 20.02 Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung und 20.03 Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung

In diesen Produktgruppen wächst der Zuschussbedarf um 66.806 € auf 1.060.762 € für das Haushaltsjahr 2022. Diese Haushaltsverschlechterung ist in erster Linie auf die Zunahme der Personalaufwendungen um 42.277 € sowie Mehraufwendungen bei den Beraterleistungen in Steuerfragen und zusätzlicher Fortbildungsaufwendungen zurückzuführen.

 

Produktgruppe 20.05 Liegenschaftsverwaltung

In dieser Produktgruppe werden die Erträge und Aufwendungen aus dem Bereich der Liegenschaftsverwaltung (vor allem Vermietung, Verpachtung und Grundstücksabgaben) erfasst. Der Zuschussbedarf für 2021 in Höhe von rd. 294.180 € reduziert sich für das Haushaltsjahr 2022 auf rd. 200.685 €. Ausschlaggebend hierfür sind die Minderaufwendungen (93.141 €) bei den Mieten für Verwaltungsgebäude, da ein bis September 2021 angemietetes Verwaltungsgebäude in Dülmen inzwischen erworben wurde. Darüber hinaus hat sich nach der Haushaltseinbringung ergeben, dass ein zunächst veranschlagter Aufwand zur Anmietung von Klassenräumen in Höhe von 18.000 € entfallen kann. Auf der anderen Seite entfällt in dieser Höhe ein Ertrag aus der geplanten konsumtiven Verwendung der Schul- und Bildungspauschale. Die neue Ansatzplanung wird als Vorschlag der Verwaltung in die Änderungsliste 01/2022 aufgenommen.

 

Produktgruppe 20.07 Zentraler Service

Im Zuge der Auflösung der Abteilung 10 und der Aufgabenverlagerung u. a. in die Abteilung 20 wurde die Produktgruppe 20.07 Zentraler Service neu eingerichtet. In dieser Produktgruppe werden seit 2020 die Finanzmittel für hausinterne Serviceleistungen (Hausdruckerei, Poststelle, Verwaltungsbücherei, Fuhrpark und Beschaffungen), für Versicherungen, für Arbeitssicherheit und für die Bewirtschaftung (z. B. Energie- und Wasserkosten und Reinigungskosten) nachgewiesen. Das Produkt Arbeitssicherung wurde in die Produktgruppe 11.01 verlagert (s. o.), sodass es hier zu Verringerung von Planansätzen kommt.

 

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsentwurfs wurde angenommen, dass der Zuschussbedarf in dieser Produktgruppe gegenüber dem Vorjahr um 200.745 € auf rd. 4.995.660 € sinkt. Nach einem durchgeführten Vergabeverfahren für Gas- und Stromlieferungen steht mittlerweile fest, dass in diesem Bereich Mehraufwendungen in Höhe von rd. 310.000 € (Gas: 167.000 € / Strom: 143.000 €) entstehen werden. Dieser Mehraufwand wird zum einen durch die Installation von Photovoltaikanlagen zur Eigenstromversorgung auf kreiseigenen Liegenschaften im 1. Halbjahr des Jahres 2022 (Minderaufwand rd. 40.000 €) und durch die Senkung der EEG-Umlage ab dem 01.01.2022 (Minderaufwand rd. 45.000 €) teilweise kompensiert. Der verbleibende Mehraufwand im Bereich der Energielieferungen in Höhe von rd. 225.000 € wird als Vorschlag der Verwaltung in die Änderungsliste 01/2022 aufgenommen. Bei entsprechender Berücksichtigung steigt der Zuschussbedarf in der Produktgruppe 20.07 gegenüber dem Vorjahr um 24.255 € auf 5.220.660 €.

 

Budget 4 - Landrat

Produktbereich 00 - Verwaltungsleitung

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2022 zu 2021
Verbesse-rung (+)
Verschlech-terung (-)

Planung

2020

2021

2022

2023

2024

2025

Produktbereich 00 – Verwaltungsleitung

 

 

 

 

 

 

 

00.01 Verwaltungsleitung

Ertrag

829

753

747

-5

734

734

734

Aufwand

-632.481

-661.811

-660.346

1.465

-666.334

-671.505

-677.504

Ergebnis

-631.652

-661.058

-659.599

1.460

-665.600

-670.771

-676.770

 

Produktgruppe 00.01 Verwaltungsleitung

In dieser Produktgruppe werden die Haushaltsmittel für die Verwaltungsleitung (Landrat, Kreisdirektor und Dezernenten) nachgewiesen. Der Zuschussbedarf sinkt gegenüber dem Vorjahr um 1.460 € auf 659.599 €. Ein leichter Anstieg bei den Personalkosten wird kompensiert durch Einsparungen bei den Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen.

 

Produktbereich 01 – Büro des Landrats

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2022 zu 2021
Verbesse-rung (+)
Verschlech-terung (-)

Planung

2020

2021

2022

2023

2024

2025

Produktbereich 01 - Büro des Landrats

 

 

 

 

 

 

 

01.01 Büro des Landrats

Ertrag

3.157

193

191

-2

187

127

116

Aufwand

-121.415

-130.075

-144.380

-14.305

-145.738

-146.996

-148.375

Ergebnis

-118.258

-129.882

-144.189

-14.307

-145.550

-146.869

-148.259

01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung

Ertrag

404.092

923.283

507.962

-415.321

328.515

256.049

18.002

Aufwand

-1.626.931

-2.419.719

-2.372.343

47.376

-2.052.723

-2.073.656

-1.934.189

Ergebnis

-1.222.839

-1.496.436

-1.864.381

-367.946

-1.724.208

-1.817.607

-1.916.187

01.03 Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv

Ertrag

46.783

24.884

33.438

8.554

26.608

26.608

23.268

Aufwand

-344.634

-458.966

-528.719

-69.753

-529.278

-533.020

-533.930

Ergebnis

-297.851

-434.082

-495.281

-61.199

-502.671

-506.412

-510.662

01.04 Recht

Ertrag

146

5

4

0

4

4

4

Aufwand

-32.231

-56.011

-62.123

-6.112

-62.412

-62.694

-62.990

Ergebnis

-32.085

-56.007

-62.119

-6.112

-62.408

-62.691

-62.986

01.05 Kommunalaufsicht

Ertrag

51

46

45

-1

43

43

43

Aufwand

-96.814

-75.500

-91.799

-16.299

-92.672

-93.530

-94.423

Ergebnis

-96.763

-75.455

-91.754

-16.300

-92.629

-93.487

-94.379

01.06 Kreistagsbüro

Ertrag

1.997

390.035

455.369

65.334

165.196

192.028

220.028

Aufwand

-965.076

-1.630.669

-1.968.514

-337.845

-1.759.825

-1.917.554

-2.082.682

Ergebnis

-963.079

-1.240.634

-1.513.146

-272.511

-1.594.629

-1.725.526

-1.862.654

 

Produktgruppe 01.01 Büro des Landrats

In dieser Produktgruppe ist im Haushaltsjahr 2022 ein Anstieg des Zuschussbedarfes auf 144.189 € (Zuschuss 2021 = 129.882 €) zu verzeichnen. Ursächlich hierfür sind in erster Linie steigende Personalaufwendungen.

 

Produktgruppe 01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung (hier: Bereich Wirtschaftsförderung)

Die Höhe der jährlich zu veranschlagenden Erträge und Aufwendungen der Produktgruppe 01.02 ist u. a. von den geplanten Projekten der Kreisentwicklung abhängig (vgl. auch Ausführungen im Vorbericht des Haushaltsentwurfs 2022, Seiten 58 und 59). Die v. g. Ansätze werden im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung vorberaten.

 

Zu den Aufwendungen im Bereich der Wirtschaftsförderung zählen u. a. der Umlagebeitrag für den Betrieb der wfc (Ansatz 2022:  448.395 € / Ansatz: 2021:  424.000 €), die finanzielle Beteiligung des Kreises Coesfeld an der Technologietransferstelle bei der wfc (Ansatz 2022:.50.000 € / Ansatz 2021: 50.000 €) oder die Fachkräftegewinnung bei der wfc (vgl. Sitzungsvorlage SV-9-1445 sowie Erläuterungen zur Zeile 15 des Teilergebnisplans 01.02, Seite 555 des Haushaltentwurfs 2022).

 

Produktgruppe 01.03 Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv

In dieser Produktgruppe steigt der Zuschussbedarf für 2022 gegenüber dem Vorjahr um 61.199 € auf 495.281 €. Hauptursächlich für den Anstieg des Zuschusses sind folgende Entwicklungen:

 

·         Die Personalaufwendungen steigen gegenüber dem Vorjahr um 75.988 €.

·         Die für den im Jahr 2021 geplanten Tag der offenen Tür waren in 2021 höhere Aufwendungen für die Plakate, Flyer und sonstiges Informations- und Werbematerial an (rd. 10.000 €) eingeplant. Diese Mittel wurden als Ermächtigungsübertragung ins Folgejahr übertragen, sodass der Planansatz für 2022 entsprechend geringer ausfällt

 

Produktgruppe 01.04 Recht

Bei Einbringung des Haushaltsentwurfs 2022 wurde angenommen, dass der Zuschussbedarf gegenüber dem Vorjahr um 6.112 € auf 62.119 € steigt. Von diesem Zuschussbedarf entfallen 30.000 € auf Rechtsanwalts- und Sachverständigenkosten. Inzwischen zeichnet sich ab, dass in 2022 für diese Haushaltsposition voraussichtlich Mehraufwendungen entstehen werden, und zwar in einer Größenordnung von 20.000 €. Eine entsprechende Ansatzerhöhung wird insofern als Vorschlag der Verwaltung in die Änderungsliste 01/2022 aufgenommen.

 

Produktgruppe 01.05 Kommunalaufsicht

In dieser Produktgruppe werden die Haushaltsmittel für die Durchführung der Rechts- und Finanzaufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden erfasst. Es ist eine Erhöhung des Zuschussbedarfes gegenüber dem Vorjahr um 16.300 € auf 91.754 € für das Haushaltsjahr 2022 zu verzeichnen. Diese Entwicklung wird fast ausschließlich durch gestiegene Personalaufwendungen verursacht.

Produktgruppe 01.06 Kreistagsbüro

Die Produktgruppe „Kreistagsbüro“ umfasst die Erträge und Aufwendungen für die Durchführung von Wahlen sowie die Entschädigungszahlungen an die Kreistagsabgeordneten bzw. an sachkundige Bürger/innen, die Aufwendungen für die Durchführung von Veranstaltungen sowie die Beiträge an Vereine/Verbände und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Statistik. Nach der Ansatzplanung 2022 liegt der Zuschussbedarf bei 1.513.146 € und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 272.511 € erhöht.

Für die Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2021 (Volkszählung) wurde im Juli 2019 in der Kreisverwaltung Coesfeld eine Erhebungsstelle eingerichtet. Diese Erhebungsstelle wurde dem Dezernat IV Landrat zugeordnet. Die zur Aufgabenerledigung erforderlichen Haushaltsmittel sind in der Produktgruppe 01.06 des Budget 4 zu veranschlagen. Eine Vollkostenerstattung wird es entgegen einer ersten Annahme aus dem Jahr 2020 nicht geben. Es wird über drei Jahre mit einem Erstattungsbetrag in Höhe von insgesamt 670.238 € gerechnet. Der Bundestag hat einer Verschiebung der für 2021 geplanten Durchführung des Zensus auf das Folgejahr zugestimmt, sodass der Zensus im Jahr 2022 durchgeführt wird. Gegenüber der Ansatzplanung zur Haushaltseinbringung haben sich inzwischen folgende Änderungen ergeben:

·         Mehraufwand in Höhe von 15.000 € wegen der Bildung der neuen Fraktion FAMILIE, wegen der Anpassung der Ausschussgrößen sowie der Bildung eines Teilhabebeirates

·         Minderaufwand in Höhe von 18.000 € bei der Haushaltsposition „Bekanntmachungen, Ehrungen und Nachrufe“ / Gemäß Beschluss des Kreistages vom 03.11.2021 (Sitzungsvorlage SV-10-0374) werden bei Ehe- und Altersjubiläen anstatt wie bisher Geldgeschenke künftig Präsente (in Form regionaler Produkte) überreicht.

Die v.g. Ansatzänderungen werden als Vorschlag der Verwaltung in die Änderungsliste 01/2022 aufgenommen.

 

Produktbereiche 02 sowie 08 – Gleichstellung - / - Personalrat

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2022 zu 2021
Verbesse-rung (+)
Verschlech-terung (-)

Planung

2020

2021

2022

2023

2024

2025

Produktbereich 02 - Gleichstellungsbeauftragte

 

 

 

 

 

 

 

02.01 Gleichstellung

Ertrag

345

1.015

414

-601

1.212

412

1.212

Aufwand

-101.151

-119.805

-121.140

-1.335

-109.392

-110.124

-110.893

Ergebnis

-100.806

-118.790

-120.726

-1.936

-108.180

-109.712

-109.682

Summe Produktbereich 02

Ertrag

345

1.015

414

-601

1.212

412

1.212

Aufwand

-101.151

-119.805

-121.140

-1.335

-109.392

-110.124

-110.893

Ergebnis

-100.806

-118.790

-120.726

-1.936

-108.180

-109.712

-109.682

Produktbereich 08 - Personalrat

 

 

 

 

 

 

 

08.01 Personalrat

Ertrag

38

26

25

-1

21

21

21

Aufwand

-145.077

-208.402

-224.458

-16.057

-226.590

-228.693

-230.512

Ergebnis

-145.039

-208.375

-224.433

-16.058

-226.569

-228.672

-230.491

Summe Produktbereich 08

Ertrag

38

26

25

-1

21

21

21

Aufwand

-145.077

-208.402

-224.458

-16.057

-226.590

-228.693

-230.512

Ergebnis

-145.039

-208.375

-224.433

-16.058

-226.569

-228.672

-230.491

Produktgruppen 02.01 Gleichstellung und 08.01 Personalrat

In diesen Produktgruppen ergeben sich für 2022 folgende Entwicklungen:

 

·         Im Bereich der Gleichstellung steigt der Zuschussbedarf um 1.936 € auf 120.726 € für das Jahr 2022.

·         Nach der Planung liegt der Zuschussbedarf für den Personalrat für 2022 bei 224.433 € und ist gegenüber dem Vorjahr um 16.058 € gestiegen. Neben gestiegenen Personalkosten sind zusätzliche Fortbildungsaufwendungen wegen neuer/zusätzlicher Personalratsmitglieder zu erwarten.

 

Produktbereich 14 – Rechnungsprüfung

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2022 zu 2021
Verbesse-rung (+)
Verschlech-terung (-)

Planung

2020

2021

2022

2023

2024

2025

Produktbereich 14 - Rechnungsprüfung

 

 

 

 

 

 

 

14.01 Rechnungsprüfung

Ertrag

2.596

129

1.127

998

1.122

1.122

1.122

Aufwand

-234.431

-221.760

-233.381

-11.621

-235.501

-237.573

-239.742

Ergebnis

-231.835

-221.631

-232.254

-10.623

-234.378

-236.451

-238.619

14.02 Zentrale Vergabestelle und Datenschutz

Ertrag

40.000

42.023

47.522

5.499

47.518

47.518

47.518

Aufwand

-97.577

-112.090

-118.514

-6.424

-119.491

-120.435

-121.436

Ergebnis

-57.578

-70.067

-70.992

-925

-71.973

-72.917

-73.918

Summe Produktbereich 14

Ertrag

42.596

42.152

48.649

6.497

48.641

48.641

48.641

Aufwand

-332.009

-333.850

-351.895

-18.045

-354.992

-358.008

-361.178

Ergebnis

-289.413

-291.698

-303.246

-11.548

-306.351

-309.368

-312.537

 

Produktgruppe 14.01 Rechnungsprüfung

Der Zuschussbedarf in dieser Produktgruppe steigt gegenüber dem Vorjahr um 10.623 € auf 232.254 € für das Haushaltsjahr 2022. Für diese Entwicklung sind im Wesentlichen Mehraufwendungen im Personalbereich verantwortlich.

 

Produktgruppe 14.02 Zentrale Vergabestelle und Datenschutz

In dieser Produktgruppe werden die Erträge und Aufwendungen aus den Aufgabenbereichen "Zentrale Vergabestelle" sowie "Datenschutz" nachgewiesen. Für das Haushaltsjahr 2022 ist in dieser Produktgruppe eine geringe Steigerung des Zuschussbedarfes (925 €) auf 70.992 € zu verzeichnen. Auf der Ertragsseite sind für 2022 Kostenerstattungen in Höhe von 47.500 € einzuplanen. Hierbei handelt es sich um Erstattungen von acht kreisangehörigen Kommunen für die Wahrnehmung der Aufgabenträgerschaft einer/eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten sowie von einer Gemeinde für die Wahrnehmung von Aufgaben der Zentralen Vergabestelle. Der Ansatz für Kostenerstattungen steigt gegenüber dem Vorjahr um 5.500 €.

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktbereich 31 – Kreispolizeibehörde

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2022 zu 2021
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2020

2021

2022

2023

2024

2025

Produktbereich 31 - Kreispolizeibehörde

 

 

 

 

 

 

 

31.01 Zentrale Aufgaben der Polizei

Ertrag

78.096

65.134

65.127

-7

65.108

65.108

65.108

Aufwand

-618.985

-593.685

-624.281

-30.597

-630.307

-636.137

-642.307

Ergebnis

-540.889

-528.550

-559.154

-30.604

-565.199

-571.029

-577.199

Summe Produktbereich 31

Ertrag

78.096

65.134

65.127

-7

65.108

65.108

65.108

Aufwand

-618.985

-593.685

-624.281

-30.597

-630.307

-636.137

-642.307

Ergebnis

-540.889

-528.550

-559.154

-30.604

-565.199

-571.029

-577.199

 

Produktgruppe 31.01 Zentrale Aufgaben der Polizei

Nach der Ansatzplanung 2022 schließt diese Produktgruppe mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 559.154 € ab. Damit erhöht sich der Zuschussbedarf gegenüber dem Vorjahr um 30.604 €. Ursächlich für diese Haushaltsverschlechterung ist ein voraussichtlicher Mehrbedarf bei den Personalaufwendungen.

 

Budget 5 – Allgemeine Finanzwirtschaft

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2022 zu 2021
Verbesse-rung (+)
Verschlech-terung (-)

Planung

2020

2021

2022

2023

2024

2025

Produktbereich 21 - Allgemeine Finanzwirtschaft

 

 

 

 

 

 

 

21.00 Allgemeine Finanzwirtschaft

Ertrag

174.937.900

181.953.211

190.732.618

8.779.407

198.748.627

200.617.073

204.645.857

Aufwand

-54.459.783

-57.062.316

-57.758.606

-696.290

-62.056.131

-64.304.773

-65.632.828

Ergebnis

120.478.117

124.890.895

132.974.011

8.083.116

136.692.496

136.312.300

139.013.030

Summe Produktbereich 21

Ertrag

174.937.900

181.953.211

190.732.618

8.779.407

198.748.627

200.617.073

204.645.857

Aufwand

-54.459.783

-57.062.316

-57.758.606

-696.290

-62.056.131

-64.304.773

-65.632.828

Ergebnis

120.478.117

124.890.895

132.974.011

8.083.116

136.692.496

136.312.300

139.013.030

 

 

 

 

0

 

 

 

Summe Budget 05

Ertrag

174.937.900

181.953.211

190.732.618

8.779.407

198.748.627

200.617.073

204.645.857

Aufwand

-54.459.783

-57.062.316

-57.758.606

-696.290

-62.056.131

-64.304.773

-65.632.828

Ergebnis

120.478.117

124.890.895

132.974.011

8.083.116

136.692.496

136.312.300

139.013.030

 

Das Budget 5 beinhaltet sämtliche Erträge, die zur Finanzierung der Produkte des Gesamthaushalts zur Verfügung stehen. Hierzu gehören u. a. die Zuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich.

 

Schlüsselzuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich:

Aus der erst nach der Haushaltseinbringung bekanntgegebenen Modellrechnung des Landes NRW zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2022 vom 04.11.2021 ist zu entnehmen, dass der Kreis Coesfeld gegenüber dem Ansatz laut Haushaltsentwurf 2022 (51.026.181 € - basierend auf der Arbeitskreisrechnung zum GFG 2022 vom 29.07.2021) eine um 124.832 € niedrigere Schlüsselzuweisung erhalten soll. Der neue Ansatz der Schlüsselzuweisung des Landes beträgt somit 50.901.349 €. Die sich abzeichnende Verschlechterung wird als Vorschlag der Verwaltung in die Änderungsliste 1/2022 aufgenommen. Darüber wurden mit der Modellrechnung vom 04.11.2021 ebenfalls geringfügig geänderte Umlagegrundlagen für die Kreisumlagen und die Landschafsumlage Westfalen-Lippe mitgeteilt. Die im Budget 5 veranschlagte Landschaftsumlage soll danach nicht mehr 56.819.053 €, sondern 56.807.991 € betragen. Die Verringerung der Zahllast um 11.062 € wird als Vorschlag der Verwaltung in die Änderungsliste 01/2022 aufgenommen. Wie bereits zuvor dargelegt (vgl. Produktgruppe 20.05 – Liegenschaften), sinkt der schulische Aufwand zur Anmietung von Klassenräumen. Hierdurch sinkt in entsprechender Höhe (18.000 €) der Ertrag aus der konsumtiven Verwendung der Schul- und Bildungspauschale. Die neue Ansatzplanung wird ebenfalls als Vorschlag der Verwaltung in die Änderungsliste 1/2022 aufgenommen.

 

2. Haushaltssatzung 2022

Gegenüber der Haushaltssatzung des Vorjahres wurden keine materiell-rechtliche Änderungen aufgenommen.

 

3. Leitlinien der Budgetierung (vgl. Entwurf der Anlage zu § 8 der Haushaltssatzung des Kreises Coesfeld)

Da der Gesamthaushalt 2022 budgetiert ist und um den Erfordernissen der Kommunalhaushaltsverordnung (§ 21 KomHVO NRW) zu entsprechen, sind Beschlüsse zur Bewirtschaftung des Haushaltes erforderlich. Diese Beschlüsse betreffen im Wesentlichen die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Aufwendungen und Ausgaben, die Verwendung von Mehrerträgen und die Übertragbarkeit der Haushaltsmittel.

 

4. Beschlussfassungen der Fachausschüsse (Änderungsliste 01/2022)

Im Rahmen der Beratung über die Haushaltssatzung 2022 und den Haushaltsplan 2022 hat der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung auch über die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse zu den übrigen Produktgruppen des Haushaltes zu beraten.

 

Zu diesem Zweck wird eine Zusammenstellung gefertigt, die Empfehlungen der Fachausschüsse enthält. Die Zusammenstellung (Änderungsliste 01/2022) kann erst nach der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.12.2021 fertiggestellt werden; sie wird daher als Tischvorlage vorgelegt.

 

II. Entscheidungsalternativen

keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Für die Erstellung des Haushaltsplanes 2022 entstehen Personal- und Sachaufwendungen sowie Aufwand für Sitzungen.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung resultiert aus der Regelung für die Ausschüsse des Kreistages (vgl. Sitzungsvorlage SV-10-0169).