Betreff
Ehrungen von Alters- und Ehejubiläen
Vorlage
SV-10-0374
Aktenzeichen
10.26.18-01
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Statt der bisherigen finanziellen Zuwendungen des Kreises Coesfeld anlässlich von Ehe- und Altersjubiläen wird ab dem 01.01.2022 ein regionales Produkt im Wert von bis zu 30,00 Euro überreicht.

Bei Ehe- und Altersjubiläen in denen eine persönliche Übergabe des Präsentes erfolgt, kann dieses in Form eines Frühstückskorbes oder Blumenstraußes erfolgen.

Bei Ehe- und Altersjubiläen, in denen keine persönliche Übergabe des Präsentes erfolgt, ist ein passendes Buchpräsent vorgesehen.

 

I. Sachdarstellung

Der Kreis Coesfeld gewährt derzeit anlässlich von Alters- und Ehejubiläen finanzielle Zuwendung. 

 

Der Kreisausschuss setzte diese zuletzt mit Beschluss vom 13.03.2002 wie folgt fest:

               

Geldgeschenk anlässlich einer Diamantenen Hochzeit                                                                     75 €

Geldgeschenk anlässlich einer Eisernen Hochzeit                                                                                               100 €

Geldgeschenk anlässlich der Vollendung des 100. und jeden weiteren

Lebensjahres                                                                                                                                                     100 €

 

 

Neben dem Geldgeschenk wurde in der Regel ein Blumenstrauß im Wert von 17 € überreicht.

 

Die Anzahl der Alters- und Ehejubiläen hat sich über die Jahrzehnte erfreulicherweise deutlich erhöht. In Folge dessen stiegen auch die jährlichen Aufwendungen ebenfalls deutlich. Für das Jahr 2022 wurde ein voraussichtlicher Bedarf von rd. 38.000 € ermittelt.

 

In der Sitzung des Ältestenrates wurde die Angelegenheit erörtert. Die Würdigung und Wertschätzung von Alters- und Ehejubiläen war allen Beteiligten ein wichtiges Anliegen. Statt der finanziellen Zuwendung soll jedoch künftig ein regionales Geschenk nebst einem Blumenstrauß überbracht werden, so die Einschätzung.

 

Durchschnittlich gibt es pro Monat 28 Ehe- und Altersjubiläen mit finanzieller Zuwendung.

Aufgrund der hohen Anzahl soll die Übergabe der Glückwünsche möglichst unkompliziert und händelbar gestaltet werden.

Einige Jubilare sind vorab telefonisch zu einer Absprache nicht erreichbar oder wünschen keine persönlichen Besuche.

Denkbar ist eine Unterscheidung in der Präsentwahl bei der persönlichen Übergabe und der hierzu alternativen Versendung der Glückwünsche per Post.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

Da es sich hierbei um eine freiwillige Aufgabe handelt, kann an der finanziellen Zuwendung in der bisherigen Höhe oder aber auch in anderer Höhe festgehalten werden, bzw. auch vollständig auf jedwede finanzielle oder sachliche Zuwendung verzichtet werden.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Im Haushaltsplan des Jahres 2022 sind beim Produkt 04.01.06.01, Sachkonto 543107, ist ein Aufwand von 38.000 € vorgesehen.

 

Durch die vorgeschlagene Änderung wird sich der Aufwand auf voraussichtlich 20.000 Euro reduzieren.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung ist der Kreistag gem. § 26 KrO NRW zuständig.