Betreff
Berichterstattung über die Gebührenbedarfsberechnung 2022 der kostenrechnenden Einrichtung Abfallwirtschaft
Vorlage
SV-10-0377
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

I.-IV.

 

Gebührenkalkulation

Zur Deckung des dem Kreis Coesfeld als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entstehenden Aufwandes für die Abfallentsorgung werden Benutzungsgebühren erhoben (§ 9 Abs. 3 Landesabfallgesetz - LAbfG). Die Gebührensätze sind gem. § 77 Gemeindeordnung (GO) i. V. m. § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) kostendeckend festzusetzen.

Die Kalkulation für das Jahr 2022 hat ergeben, dass eine Anpassung der Gebührensätze nicht erforderlich ist.

Die Kalkulation für das Betriebsjahr 2021, das voraussichtliche Betriebsergebnis 2021 sowie die Kalkulation für das Betriebsjahr 2022 – unter Berücksichtigung der Gebührenänderungen – stellen sich nach Gesamtsummen wie folgt dar:

 

 

 

 

Kalkulation 2021

Prognose   2021

Kalkulation 2022

Differenz

Kalkulation

2021/22

Aufwand

9.953.481 €

9.908.389 €

10.253.167 €

299.686 €

Ertrag

9.603.067 €

9.934.600 €

9.821.283 €

218.216 €

Saldo

-350.414 €

+26.211 €

-431.884 €

-81.470 €

 

Einzelheiten können der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) entnommen werden.

 

Nachrichtlich:

Die Engelte für den Betrieb der Wertstoffhöfe in Olfen und Dülmen, sowie für die Durchführung der Aufgabe Sammlung und Transport von Abfällen sind im Teilergebnisplan Produktgruppe 70.04 Durchführung der Abfallentsorgung (Kostenrechnung), Zeile 05, dargestellt.

 

 

Entwicklung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich

Gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG sind Kostenüberdeckungen der Vorjahre innerhalb eines Zeitraumes von 4 Jahren auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

In der Kalkulation für das Betriebsjahr 2021 wurden zur Deckung der Gesamtkosten eine Inanspruchnahme der Überdeckungen aus Vorjahren in Höhe von 350.414 € einkalkuliert. Die Entwicklung des Aufwands und der Erträge im laufenden Betriebsjahr lassen erwarten, dass die Inanspruchnahme der Überdeckungen aus Vorjahren nicht erforderlich wird. Das voraussichtliche Betriebsergebnis 2021 weist eine Kostenüberdeckung i. H. v. 26.211 € aus.

 

In der Kalkulation für das Betriebsjahr 2022 ist für den Ausgleich des Betriebsergebnisses ein Abbau der Überdeckung von rd. 431.884 € eingeplant.

 

Zum 31.12.2020 wies der Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Bestand von 846.525 € aus. Die voraussichtliche Zuführung in Höhe von 26.211 € im Jahr 2021 sowie die geplante Entnahme i. H. v. 431.884 € im Jahr 2022 haben zur Folge, dass sich der Bestand des Sonderpostens voraussichtlich zum Ende des Kalkulationsjahres 2022 auf 440.852 € belaufen wird.

 

Die Unterdeckungen aus Vorjahren wurden im Betriebsjahr 2020 vollständig ausgeglichen.

 

Durch die Kalkulation kostendeckender Gebühren und den notwendigen Ausgleich der Überdeckungen ergeben sich für den Kreishaushalt keine Konsequenzen.

 

Klimarelevanz

Die umwelt- und klimaschonende Abfall-Ressourcen-Wirtschaft des Kreises Coesfeld trägt in erheblichem Umfang zum Klimaschutz und zur CO2-Einsparung bei. Durch die weitere Umsetzung der konsequenten getrennten Erfassung von Wertstoffen wie Altpapier, Altmetall, Elektroschrott und Kunststoffen können Ressourcen geschont werden und CO2-Emissionen vermieden werden. Insbesondere durch die flächendeckend getrennte Erfassung von Bio- und Grünabfällen mit der energetischen Nutzung durch Biogaserzeugung und Biomethaneinspeisung in das öffentliche Erdgasnetz - in einer Größenordnung von ca. 20 Millionen kWh – konnten 2020 ca. 3.540 Tonnen CO2-Aq eingespart werden.

 

 

Anlage:

 

Gebührenbedarfsberechnung 2022