Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I.-IV.
Gebührenkalkulation
Zur Deckung des
dem Kreis Coesfeld als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entstehenden
Aufwandes für die Abfallentsorgung werden Benutzungsgebühren erhoben
(§ 9 Abs. 3 Landesabfallgesetz - LAbfG). Die Gebührensätze
sind gem. § 77 Gemeindeordnung (GO) i. V. m. § 6
Kommunalabgabengesetz (KAG) kostendeckend festzusetzen.
Die Kalkulation
für das Jahr 2022 hat ergeben, dass eine Anpassung der Gebührensätze nicht erforderlich
ist.
Die Kalkulation
für das Betriebsjahr 2021, das voraussichtliche Betriebsergebnis 2021 sowie die
Kalkulation für das Betriebsjahr 2022 – unter Berücksichtigung der
Gebührenänderungen – stellen sich nach Gesamtsummen wie folgt dar:
|
Kalkulation 2021 |
Prognose 2021 |
Kalkulation 2022 |
Differenz Kalkulation 2021/22 |
Aufwand |
9.953.481 € |
9.908.389 € |
10.253.167 € |
299.686 € |
Ertrag |
9.603.067 € |
9.934.600 € |
9.821.283 € |
218.216 € |
Saldo |
-350.414 € |
+26.211 € |
-431.884 € |
-81.470 € |
Einzelheiten
können der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) entnommen werden.
Nachrichtlich:
Die Engelte für den Betrieb der Wertstoffhöfe in Olfen und Dülmen,
sowie für die Durchführung der Aufgabe Sammlung und Transport von Abfällen sind
im Teilergebnisplan Produktgruppe 70.04 Durchführung der Abfallentsorgung
(Kostenrechnung), Zeile 05, dargestellt.
Entwicklung
des Sonderpostens für den Gebührenausgleich
Gem. § 6 Abs. 2
Satz 3 KAG sind Kostenüberdeckungen der Vorjahre innerhalb eines Zeitraumes von
4 Jahren auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes
ausgeglichen werden.
In der
Kalkulation für das Betriebsjahr 2021 wurden zur Deckung der Gesamtkosten eine
Inanspruchnahme der Überdeckungen aus Vorjahren in Höhe von 350.414 €
einkalkuliert. Die Entwicklung des Aufwands und der Erträge im laufenden Betriebsjahr
lassen erwarten, dass die Inanspruchnahme der Überdeckungen aus Vorjahren nicht
erforderlich wird. Das voraussichtliche Betriebsergebnis 2021 weist eine
Kostenüberdeckung i. H. v. 26.211 € aus.
In der Kalkulation für das Betriebsjahr 2022 ist für den Ausgleich des
Betriebsergebnisses ein Abbau der Überdeckung von rd. 431.884 € eingeplant.
Zum 31.12.2020
wies der Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Bestand von 846.525 €
aus. Die voraussichtliche Zuführung in Höhe von 26.211 € im Jahr 2021 sowie die
geplante Entnahme i. H. v. 431.884 € im Jahr 2022 haben zur Folge, dass sich
der Bestand des Sonderpostens voraussichtlich zum Ende des Kalkulationsjahres
2022 auf 440.852 € belaufen wird.
Die
Unterdeckungen aus Vorjahren wurden im Betriebsjahr 2020 vollständig
ausgeglichen.
Durch die Kalkulation kostendeckender Gebühren und den notwendigen
Ausgleich der Überdeckungen ergeben sich für den Kreishaushalt keine
Konsequenzen.
Klimarelevanz
Die umwelt- und klimaschonende Abfall-Ressourcen-Wirtschaft des Kreises Coesfeld trägt in
erheblichem Umfang zum Klimaschutz und zur CO2-Einsparung bei. Durch
die weitere Umsetzung der konsequenten getrennten Erfassung von Wertstoffen wie
Altpapier, Altmetall, Elektroschrott und Kunststoffen können Ressourcen
geschont werden und CO2-Emissionen vermieden werden. Insbesondere
durch die flächendeckend getrennte Erfassung von Bio- und Grünabfällen mit der
energetischen Nutzung durch Biogaserzeugung und Biomethaneinspeisung in das
öffentliche Erdgasnetz - in einer Größenordnung von ca. 20 Millionen kWh –
konnten 2020 ca. 3.540 Tonnen CO2-Aq eingespart werden.
Anlage:
Gebührenbedarfsberechnung 2022