Betreff
Kommunale Planung nach § 7 des Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW)
hier: Fortschreibung zum Stichtag 31.12.2019
Vorlage
SV-10-0378
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der vorgelegte Fortschreibungsentwurf wird als Planung des Kreises Coesfeld nach § 7 des Alten- und Pflegegesetzes NRW beschlossen.

 

  1. Die Priorisierung und Umsetzung der in der Planfortschreibung vorgeschlagenen Maßnahmemöglichkeiten soll weiterhin durch die mit allen Städten und Gemeinden eingerichtete interkommunale Arbeitsgruppe erfolgen.

 

  1. Die in der Planungsfortschreibung aufgeführten Maßnahmemöglichkeiten sollen auch weiterhin folgende Punkte enthalten:

 

Unter Berücksichtigung der weiterhin relativ hohen Anzahl an stationären Plätzen im Kreis Coesfeld und der Verteilung von Angebot und prognostizierten Bedarfen wären neue stationäre Plätze eher in den südlichen Teilen des Kreises Coesfeld anzusiedeln, also in Senden, Lüdinghausen, Olfen, Ascheberg und ggf. in Nordkirchen. Falls dabei neue stationäre Einrichtungen entstehen sollten, ist auf eine flexibel nutzbare Gestaltung zu achten, die bspw. auch die Umwandlung der Gebäude (oder Teilen davon) für andere Nutzungen erlauben würden.

 

 

I.

Am 25.09.2019 hat der Kreistag die zweite Planung nach § 7 des Altenpflegegesetzes (APG) mit der Stichtagsgrundlage 31.12.2017 beschlossen (SV-9-1448). Die Ergebnisse der örtlichen Planung sowie die Umsetzung von Maßnahmen sind nach der erstmaligen Verabschiedung jedes zweite Jahr zusammenzustellen. Der bisherige Plan ist somit zum Stichtag 31.12.2019 fortzuschreiben (§ 7 Abs. 4 APG NRW). Die Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung nach APG NRW wurde nun erstmals von Mitarbeitenden der Kreisverwaltung erarbeitet.

 

II.

In Abstimmung der beteiligten Mitarbeitenden der Kreisverwaltung wurde ein Entwurf der Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung erstellt. Von der Gesamtsystematik her baut die Fortschreibung auf die ersten beiden Pflegebedarfsplanungen des Kreises Coesfeld nach dem APG auf. In der Konferenz Alter und Pflege im März 2021 wurden die Vertretungen der Städte und Gemeinden nach Themen gefragt, die in die Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung aufgenommen werden sollen.

 

Folgende Bereiche wurden erarbeitet:

 

  • Aktualisierung des Bevölkerungsstandes und der Prognose nach dem Modell der Hildesheimer Planungsmodells.
  • Aktualisierung der Pflegebedürftigkeitsquoten
  • Aktualisierung der Daten zu Betreuungs- und Pflegeangeboten
  • Erstellung von geografischen Karten zur Visualisierung der Angebotsinfrastruktur
  • Wohnort vor Einzug in die Pflegeeinrichtung (Datenquelle: Information und Technik NRW – IT.NRW)
  • Überprüfung der Bedarfszahlen nach Versorgungsform und Sozialraum
  • Ermittlung des Bedarfs für Tagespflege und Kurzzeitpflege
  • Einarbeitung und Vertiefung der in der Interkommunalen Arbeitsgruppe bereits konkretisierten und festgelegten Maßnahmen aus den ersten beiden Pflegebedarfsplanungen
  • Ableitung von möglichen Maßnahmen aus den Ergebnissen der Analyse

 

 

Auf folgende inhaltliche Aspekte des Berichtes wird hingewiesen:

 

Bei der Entwicklung der Pflegequoten wird weiterhin von der Expansionsthese ausgegangen, d.h. die Pflegewahrscheinlichkeit in den Altersgruppen bleibt in Zukunft konstant.

 

In den letzten Jahren kann die Kreisverwaltung eine vermehrte Nachfrage von potentiellen Investoren und Betreibern von Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen verzeichnen. Die Erhöhung der Platzzahlen in diesem Bereich wird sich in der nächsten Fortschreibung zum Stichtag 31.12.2021wiederfinden.

 

Das Thema Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung in der Pflege ist weiterhin sehr wichtig. Der Kreis Coesfeld ist Mitglied in dem neu gegründeten Netzwerk Pflege, welches sich inhaltlich mit diesem Thema beschäftigen wird.

 

Das Angebot an Tagespflegeeinrichtungen nimmt kontinuierlich zu. Mittlerweile existiert in jeder Gemeinde mindestens eine Tagespflegeeinrichtung. Der Kreis Coesfeld verfügt insgesamt über 272 Plätze in Tagespflegeinrichtungen (Stand 31.07.2021). Im Dezember 2018 lag die Anzahl bei 210.

In Senden ist eine neue Pflegeeinrichtung in Betrieb genommen worden.

 

Für den Bereich der Kurzzeitpflege wird, wie auch in der letzten Pflegebedarfsplanung, Handlungsbedarf gesehen. Dies wird begründet mit der Zunahme der Bedarfslagen bei gleichzeitig sinkenden Verfügbarkeiten von freien Plätzen. Diese Einschätzung deckt sich mit den Angaben der Mitarbeiterinnen der Pflegeberatung. In dieser Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung findet sich in Tabelle 13 (Seite 53) eine Übersicht der dauerhaften Kurzzeitpflegeplätze. Bei der Beratung zur Planung neuer Pflegeeinrichtungen wird seitens der Kreisverwaltung auf den Bedarf der Ausweitung von permanent verfügbaren Kapazitäten hingewiesen.

 

Auf den Seiten 44-47 des Planentwurfs findet sich eine Übersicht der Umsetzung der Maßnahmen und der weiteren Planung. Die Vorschläge waren bereits in der vorherigen Planung enthalten.

 

Mit Schreiben vom 31.08.2021 waren die Städte und Gemeinden im Kreis aufgefordert, auf Grundlage der gesamten Entwurfsfassung der Planung Stellung zu beziehen. Rückmeldungen bis zur vorgegebenen Frist (11.10.21) erfolgten mit Blick auf den weiteren Bedarf an stationärer Pflege. Hier wird sowohl seitens der Stadt Olfen, wie auch von der Gemeinde Senden betont, dass die angekündigte Errichtung von stationären Pflegeplätzen in Dülmen nicht zu negativen Auswirkungen für zukünftige Projekte im Südkreis führen darf.

Die Gemeinde Nottuln weist auf den überproportionalen Anstieg der über 80-Jährigen bis zum Jahr 2034 hin. Er wird bei der Ausrichtung zukünftiger Versorgungsangebote zu berücksichtigen sein.

Die Gemeinde Nordkirchen berichtet vom Angebotsausbau von neuen Wohnformen im Alter. Verschiedene Projekte, wie Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen, eine Tagespflegeeinrichtung und Service-Wohneinheiten, befinden sich aktuell in Planung.

 

Am 28.10.2021 wird die Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung in der Konferenz Alter und Pflege vorgestellt und erörtert. Zu den Ergebnissen dieser Besprechung wird im Ausschuss mündlich vorgetragen.

 

In den letzten Jahren wurde die Priorisierung und Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmemöglichkeiten von einer interkommunalen Arbeitsgruppe begleitet. Aufgrund der bisher guten Erfahrung soll diese Vorgehensweise aufrecht erhalten bleiben.

 

III. Alternativen

Da die Planung gemäß § 7 APG und auch die zweijährige Fortschreibung verpflichtend sind, bestehen hierzu keine Alternativen.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die im Gutachten prognostizierte, zunehmende Zahl von Pflegebedürftigen wird im Leistungsbereich  zu gesteigerten Ausgaben führen. Gleichzeitige Herausforderung und Gelegenheit wird es dann sein, mit den beschriebenen Maßnahmen diese Entwicklung zu gestalten und zu steuern.

 

 

V.     Zuständigkeit für die Entscheidung

Wegen der Grundsätzlichkeit der Entscheidung liegt die Zuständigkeit beim Kreistag.

 

 

 

Anlagen:

 

Bericht (Stand August 2021) „Pflegebedarfsplanung für den Kreis Coesfeld“ - Fortschreibung

Vorgelegte Stellungnahmen zur Planung durch die Gemeinde Nottuln, Stadt Olfen, Gemeinde Senden und Gemeinde Nordkirchen