Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.

-fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 02 

Produktgruppen                                                                                                        ab Seite

40.01

Leistungen der Schulen

   169

 

40.02

Schülerbezogene Leistungen

   182

 

40.03

Serviceleistungen

   187

 

40.04

Schulamt

   196

 

 

 

 

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Integration ergebenden Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

I. Sachdarstellung

 

Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2022 wurde vom Kämmerer am 21.10.2021 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 03.11.2021 werden in der Zeit vom 22.11. – 02.12.2021 die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen stattfinden.

Hinweis: Die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger werden den Entwurf des Vorberichtes und des Haushaltplans jeweils in Auszügen mit dieser Sitzungsvorlage erhalten.

 

In der Folge wird der Entwurf im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am 06.12.2021) und im Kreisausschuss (Sitzung am 08.12.2021) beraten. Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2022 in seiner Sitzung am 14.12.2021 beschließt.

 

Der Haushalt 2022 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen.

 

Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

In der folgenden Übersicht ist das im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 ausgewiesene Jahresergebnis aus Zeile 26 des Teilergebnisplanes 40 dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsentwurf 2022 enthaltenen Ausführungen verwiesen.

 

Zur vollständigen Information wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Produktgruppe 40.5 – Kultur –  im Ausschuss für Kultur, Sport und Ehrenamt beraten wird.

 

 

 

 

 

 

Produktgruppe 40.01 Leistungen der Schulen

In der Produktgruppe 40.01 „Leistungen der Schulen“ werden Erträge und Aufwendungen nachgewiesen, die sich aus der Schulträgerschaft des Kreises Coesfeld für die Berufskollegs sowie für die Förderschulen ergeben. Sie beinhaltet auch die Betriebskostenzuschüsse, die der Kreis den Trägern privater Ersatzschulen (Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Nordkirchen und Gescher) gewährt.

 

Zwischen den Berufskollegs des Kreises Coesfeld und dem Kreis Coesfeld besteht eine Budgetvereinbarung, deren Zielsetzung es ist, durch eine eigenverantwortliche Bewirtschaftung der den Berufskollegs zur Verfügung stehenden Mittel einen wirtschaftlichen Mitteleinsatz sicherzustellen.

Hierzu wird jedem Berufskolleg jährlich sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan ein bestimmter Finanzrahmen (= Budget) zur Verfügung gestellt. Die Schulbudgets und der Verteilerschlüssel bei den investiven Maßnahmen sind in den Erläuterungen des Haushaltsentwurfs 2022 („S. 172/ zu Zeile 18“ und „S. 174/ 175 zu Zeile 26“) dargestellt.

 

In der Budgetvereinbarung ist geregelt, dass über nicht verausgabte Budgetmittel

-       des Ergebnisplans zu 75 v.H. im Folgejahr konsumtiv oder investiv, und

-       des Finanzplans in voller Höhe im Folgejahr investiv verfügt werden kann.

Damit ist es den Berufskollegs u.a. möglich, jahresübergreifend ggf. auch größere Investitionen in einzelnen Fachbereichen ihrer Unterrichtsabteilungen vorzunehmen.

Nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres wird dem Ausschuss für Bildung, Schule und Integration über die Ausführung der Budgetvereinbarung berichtet. 

 

Die Reduzierung der Aufwendungen im Ergebnisplan begründen sich u.a. vor allem aus den 

verringerten Bedarfen für die Umsetzung der Digitalisierung. So waren in 2021 noch die 

baulichen Maßnahmen zur Erweiterung der IT-Grundstruktur insbes. beim Pictorius-Berufskolleg enthalten.

 

Die Veränderungen des Finanzplans zum Vorjahr errechnen sich auf der grundsätzlichen Basis der Berechnung nach Schülerzahlen (wie in den Vorjahren) sowie auch hier aus einer überwiegenden Reduzierung des Bedarfs aus dem DigitalPakt, da die Maßnahmen zur Beschaffung auf die Jahre bis 2025 verteilt wurden.

 

Berufs-

kolleg

Basis-summe

2022

abzgl. Umschichtung GWG für den Ergebnis-plan

Verblei-bende

Summe

Mehr-bedarf für

Digitali-

sierung

End-summe

Ansatz 2022

End-summe Ansatz

2021

Verände-rung

2022 zu 2021

 

1

2

3

4

5

6

Spalte 5

abzgl. 6

OvNB-BK

 71.978 €

  30.000 €

 41.978 €

  47.500 €

  89.478 €

 114.700 €

- 25.222 €

Pictorius-BK

118.312 €

  30.000 €

 88.312 €

142.000 €

230.312 €

 244.230 €

- 13.918 €

RvW-BK

121.710 €

  60.000 €

 61.710 €

  50.000 €

111.710 €

   97.070 €

   14.640 €

Gesamt-summe

312.000 €

120.000 €

192.000 €

239.500 €

431.500 €

 456.000 €

-  24.500 €

 

 

Die als „Bedarf Digitalisierung“ – wie vorstehend in Spalte 4 aufgeführt – ausgewiesenen Positionen sind aufgrund der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (RL DigitalPakt NRW) für Maßnahmen an Schulen und in Regionen festgelegten Zuwendungen – laut Schulträgerbudget für den Kreis Coesfeld in Höhe von 2.731.728 € - in die Aufwands- bzw. Ausgabepositionen für die Haushalte 2020 bis 2025 eingeplant worden. Zusätzlich wurde der vom Kreis zu leistende Eigenanteil von 10 %, entspricht einer Summe von 303.525 € somit insgesamt 3.035.253 € eingeplant.

Ihnen stehen die entsprechenden Ertrags- bzw. Einnahmepositionen aus der Zuwendung gegenüber.

 

Produktgruppe 40.02 Schülerbezogene Leistungen

 

Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entsteht für 2022 ein Minderaufwand in Höhe von 10.000 €.

Bei Ansatzermittlung der Schülerbeförderungskosten für die Berufskollegs sowie nach Durchführung einer europaweiten Ausschreibung des Schülerspezialverkehrs zeichnet sich dieser Minderaufwand, auch durch eine Verringerung der einzurichtenden Linien zu den Förderschulen, ab.

 

 

Produktgruppe 40.03 Serviceleistungen

 

Für die Umsetzung des Gutachtens zur interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) "Digitalisierung an Schulen und Sicherstellung des laufenden Betriebs/Supports“, welches im Januar 2021 fertig gestellt wurde, wurde ein Ausgabeansatz von 5.000 € eingestellt.

Der Ansatz für Aufwendungen im Bereich „Zukunft durch Innovation – zdi Netzwerk im Kreis Coesfeld“ bleibt wie in 2021 bei 80.000 €. Die zu erwartenden Erträge der BSO-MINT-Fördermittel belaufen sich wie im Vorjahr bei 60.000 €.

Für das EFRE-zdi Projekt „MINT-Lernorte im Kreis Coesfeld gemeinschaftlich entwickeln“ (Projektzeitraum Bewilligung vom 01.10.2020 bis 30.04.2022) wurden für 2022 Aufwendungen in Höhe von 3.717 € (Ansatz 2021: 11.400 €) eingestellt und Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von 8.600 € (Ansatz 2021: 25.800 €) als zu erwartende Einnahme gemäß Förderbescheid vom 14.07.2020.

Durch die neue ESF-Förderrichtlinie (2021-2027) wird der Eigenanteil der Kommunale Koordinierung „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ab 2022 auf 60 % erhöht (Vorher 50 %). Hierdurch wird in 2022 ein Ertrag für die Kostenerstattung der Personalaufwendungen der Kommunalen Koordinierung in Höhe von 63.000 € erwartet (Ansatz 2021: 78.768 €).

 

Produktgruppe 40.04 Schulamt

 

In der Produktgruppe 40.04 Schulamt werden die Erträge und Aufwendungen für das staatliche Schulamt für den Kreis Coesfeld dargestellt.

 

Im Weiteren wird auf die detaillierten Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen der Produktgruppen 40.01, 40.02, 40.03 und 40.04 des Haushaltsentwurfs 2020 verwiesen.   

 

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Integration ist für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppe zuständig.