Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des
Haushaltsplanes 2022 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen
und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.
-fehlbeträgen der
Produktgruppen
im Budget
02
Produktgruppen ab Seite
40.01 |
Leistungen der Schulen |
169 |
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40.02 |
Schülerbezogene Leistungen |
182 |
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40.03 |
Serviceleistungen |
187 |
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40.04 |
Schulamt |
196 |
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einschließlich der bei
den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter
Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung:
Die sich in
der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Integration ergebenden
Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem Ausschuss für
Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag
zur weiteren Beratung vorgelegt.
I. Sachdarstellung
Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit
ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu
beschließen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2022 wurde vom
Kämmerer am 21.10.2021 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne
Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 03.11.2021 werden
in der Zeit vom 22.11. – 02.12.2021 die weiteren Beratungen in den
Fachausschüssen stattfinden.
Hinweis:
Die
sachkundigen Bürgerinnen und Bürger werden den Entwurf des Vorberichtes und des
Haushaltplans jeweils in Auszügen mit dieser Sitzungsvorlage erhalten.
In der Folge wird der Entwurf im Ausschuss für
Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am 06.12.2021) und
im Kreisausschuss (Sitzung am 08.12.2021) beraten. Es ist vorgesehen, dass der
Kreistag den Haushalt 2022 in seiner Sitzung am 14.12.2021 beschließt.
Der Haushalt 2022 ist auf Produktgruppenebene
dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind
Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im
Haushaltsplan ausgewiesen.
Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises
Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich
normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine
Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf
NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen
Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine
Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf
NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der
Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in
unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.
In der folgenden Übersicht ist das im Entwurf des
Haushaltsplanes 2022 ausgewiesene Jahresergebnis aus Zeile 26 des
Teilergebnisplanes 40 dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im
Haushaltsentwurf 2022 enthaltenen Ausführungen verwiesen.
Zur
vollständigen Information wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die
Produktgruppe 40.5 – Kultur – im
Ausschuss für Kultur, Sport und Ehrenamt beraten wird.
Produktgruppe
40.01 Leistungen der Schulen
In der Produktgruppe
40.01 „Leistungen der Schulen“ werden Erträge und Aufwendungen nachgewiesen,
die sich aus der Schulträgerschaft des Kreises Coesfeld für die Berufskollegs
sowie für die Förderschulen ergeben. Sie beinhaltet auch die
Betriebskostenzuschüsse, die der Kreis den Trägern privater Ersatzschulen
(Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Nordkirchen
und Gescher) gewährt.
Zwischen den
Berufskollegs des Kreises Coesfeld und dem Kreis Coesfeld besteht eine
Budgetvereinbarung, deren Zielsetzung es ist, durch eine eigenverantwortliche
Bewirtschaftung der den Berufskollegs zur Verfügung stehenden Mittel einen
wirtschaftlichen Mitteleinsatz sicherzustellen.
Hierzu wird jedem
Berufskolleg jährlich sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan ein bestimmter
Finanzrahmen (= Budget) zur Verfügung gestellt. Die Schulbudgets und der
Verteilerschlüssel bei den investiven Maßnahmen sind in den Erläuterungen des
Haushaltsentwurfs 2022 („S. 172/ zu Zeile 18“ und „S. 174/ 175 zu Zeile 26“)
dargestellt.
In der
Budgetvereinbarung ist geregelt, dass über nicht verausgabte Budgetmittel
-
des
Ergebnisplans zu 75 v.H. im Folgejahr konsumtiv oder investiv, und
-
des
Finanzplans in voller Höhe im Folgejahr investiv verfügt werden kann.
Damit ist es den
Berufskollegs u.a. möglich, jahresübergreifend ggf. auch größere Investitionen
in einzelnen Fachbereichen ihrer Unterrichtsabteilungen vorzunehmen.
Nach Abschluss eines
jeden Haushaltsjahres wird dem Ausschuss für Bildung, Schule und Integration
über die Ausführung der Budgetvereinbarung berichtet.
Die Reduzierung der
Aufwendungen im Ergebnisplan begründen sich u.a. vor allem aus den
verringerten Bedarfen
für die Umsetzung der Digitalisierung. So waren in 2021 noch die
baulichen Maßnahmen
zur Erweiterung der IT-Grundstruktur insbes. beim Pictorius-Berufskolleg
enthalten.
Die Veränderungen
des Finanzplans zum Vorjahr errechnen sich auf der grundsätzlichen Basis der
Berechnung nach Schülerzahlen (wie in den Vorjahren) sowie auch hier aus einer
überwiegenden Reduzierung des Bedarfs aus dem DigitalPakt, da die Maßnahmen zur
Beschaffung auf die Jahre bis 2025 verteilt wurden.
Berufs- kolleg |
Basis-summe 2022 |
abzgl.
Umschichtung GWG für den Ergebnis-plan |
Verblei-bende Summe |
Mehr-bedarf für Digitali- sierung |
End-summe Ansatz 2022 |
End-summe Ansatz 2021 |
Verände-rung 2022 zu 2021 |
|
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
Spalte 5 abzgl. 6 |
OvNB-BK |
71.978 € |
30.000 € |
41.978 € |
47.500 € |
89.478 € |
114.700 € |
- 25.222 € |
Pictorius-BK |
118.312 € |
30.000 € |
88.312 € |
142.000 € |
230.312 € |
244.230 € |
- 13.918 € |
RvW-BK |
121.710 € |
60.000 € |
61.710 € |
50.000 € |
111.710 € |
97.070 € |
14.640 € |
Gesamt-summe |
312.000 € |
120.000 € |
192.000 € |
239.500 € |
431.500 € |
456.000 € |
- 24.500 € |
Die als „Bedarf
Digitalisierung“ – wie vorstehend in Spalte 4 aufgeführt – ausgewiesenen
Positionen sind aufgrund der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (RL
DigitalPakt NRW) für Maßnahmen an Schulen und in Regionen festgelegten
Zuwendungen – laut Schulträgerbudget für den Kreis Coesfeld in Höhe von
2.731.728 € - in die Aufwands- bzw. Ausgabepositionen für die Haushalte 2020
bis 2025 eingeplant worden. Zusätzlich wurde der vom Kreis zu leistende
Eigenanteil von 10 %, entspricht einer Summe von 303.525 € somit insgesamt
3.035.253 € eingeplant.
Ihnen stehen die
entsprechenden Ertrags- bzw. Einnahmepositionen aus der Zuwendung gegenüber.
Produktgruppe
40.02 Schülerbezogene Leistungen
Bei den Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen entsteht für 2022 ein Minderaufwand in Höhe von
10.000 €.
Bei Ansatzermittlung
der Schülerbeförderungskosten für die Berufskollegs sowie nach Durchführung
einer europaweiten Ausschreibung des Schülerspezialverkehrs zeichnet sich
dieser Minderaufwand, auch durch eine Verringerung der einzurichtenden Linien
zu den Förderschulen, ab.
Produktgruppe 40.03 Serviceleistungen
Für die Umsetzung des Gutachtens zur interkommunalen
Zusammenarbeit (IKZ) "Digitalisierung an Schulen und Sicherstellung des
laufenden Betriebs/Supports“, welches im Januar 2021 fertig gestellt wurde,
wurde ein Ausgabeansatz von 5.000 € eingestellt.
Der Ansatz für Aufwendungen im Bereich „Zukunft durch Innovation –
zdi Netzwerk im Kreis Coesfeld“ bleibt wie in 2021 bei 80.000 €. Die zu
erwartenden Erträge der BSO-MINT-Fördermittel belaufen sich wie im Vorjahr bei
60.000 €.
Für das EFRE-zdi Projekt „MINT-Lernorte im Kreis Coesfeld
gemeinschaftlich entwickeln“ (Projektzeitraum Bewilligung vom 01.10.2020 bis
30.04.2022) wurden für 2022 Aufwendungen in Höhe von 3.717 € (Ansatz 2021:
11.400 €) eingestellt und Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von 8.600 € (Ansatz 2021: 25.800 €) als zu
erwartende Einnahme gemäß Förderbescheid vom
14.07.2020.
Durch die neue ESF-Förderrichtlinie (2021-2027) wird der
Eigenanteil der Kommunale Koordinierung „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ab 2022
auf 60 % erhöht (Vorher 50 %). Hierdurch wird in 2022
ein Ertrag für die Kostenerstattung der Personalaufwendungen der Kommunalen
Koordinierung in Höhe von 63.000 € erwartet (Ansatz 2021: 78.768 €).
Produktgruppe
40.04 Schulamt
In der Produktgruppe
40.04 Schulamt werden die Erträge und Aufwendungen für das staatliche Schulamt
für den Kreis Coesfeld dargestellt.
Im Weiteren wird auf
die detaillierten Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen
der Produktgruppen 40.01, 40.02, 40.03 und 40.04 des Haushaltsentwurfs 2020
verwiesen.
II. Entscheidungsalternativen
Keine
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen
Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der Ausschuss für Bildung, Schule und Integration
ist für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppe
zuständig.