Beschlussvorschlag:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem / II. Lösung
Die Kernaufgaben sowie die Beratungsergebnisse der bisherigen Arbeitsmarktkonferenzen für den Kreis Coesfeld als beratendes Gremium im Bereich der beruflichen Integration von SGB II-Leistungsberechtigten sind im Rahmen der Sitzungen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren in 2005 bereits mehrfach vorgestellt und beraten worden.
Der Maßnahmeaufruf vom 27.09.2005 beinhaltete sieben Maßnahmen und Projekte und hatte drei inhaltliche Schwerpunkte:
1.
Projektmaßnahmen für Personen unter und
über 30 Jahre
- 38.0 / 2005 PROJEKTarbeit U 30 VZ
- 39.0 / 2005 PROJEKTarbeit 30 PLUS VZ
2.
Ausbildungsvorbereitende Maßnahmen für
Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre
- 40.0 / 2005 Fit für die kaufmännische Ausbildung VZ
- 41.0 / 2005 Fit für die handwerkliche Ausbildung VZ
- 42.0 / 2005 Fit für die gewerblich-technische Ausbildung VZ
- 43.0 / 2005 Fit für die Ausbildung im Sozial- und
Gesundheitswesen VZ
3.
Kompetenz-Check für Personen über 25
Jahre
- 44.0 / 2005 KompetenzCheck 25 Plus
zu 1: Projektmaßnahmen
Personen unter und über 30 Jahre
Gemäß dem Beschluss der
dritten Arbeitsmarktkonferenz erfolgte ein Neuaufruf der Projektmaßnahmen für
Jugendliche und junge Erwachsene unter 30 Jahre bzw. für Erwachsene über 30
Jahre, für die kein oder kein geeignetes Angebot vorlag.
zu 2: Ausbildungsvorbereitende
Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahren
Die erste
Zwischenauswertung der Ausbildungsintiative „Ich bilde aus im Kreis Coesfeld“
ergab, dass freie Ausbildungsplätze zum Teil nicht durch Jugendliche und junge
Erwachsene bis 25 Jahre aus dem SGB II Leistungsbezug besetzt werden konnten,
da diese teilweise deutliche Defizite in der schulischen Qualifikation und
persönlichen / sozialen Kompetenz aufwiesen.
Um auch diesen
Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahre spätestens in 2006 einen
Einstieg in eine betriebliche Ausbildung zu ermöglichen, erfolgte der Aufruf
von vier speziellen ausbildungsvorbereitenden Maßnahmen zum Abbau von
Vermittlungshemmnissen in den Berufsfeldern kaufmännische, handwerkliche,
technisch-gewerbliche Ausbildung sowie für die Ausbildung im Sozial- und
Gesundheitswesen.
zu 3: Kompetenz-Check
für Personen über 25 Jahren
Durchführung eines
Kompetenz-Checks in Form eines beruflichen Assessments in Theorie und Praxis
für SGB II-Leistungsbezieher/-innen ab 25 Jahren (analog der Landesregelung für
den Kompetenz-Check 2005 für Jugendliche).
Die Stärken, Kompetenzen
und Interessen der Teilnehmer/-innen sollen durch die Anwendung erprobter,
möglichst standardisierter Tests und Übungen ermittelt und durch Einzel- und
Gruppengespräche ergänzt werden. Basis- und Schlüsselqualifikationen sind zu
testen und zu bewerten. Die Ergebnisse und Beobachtungen werden dokumentiert.
Es wird ein Stärkenprofil erstellt und mit dem Teilnehmer ein ausführliches
Auswertungsgespräch geführt.
Am Maßnahmeaufruf haben sich insgesamt zehn Maßnahmeträger- bzw. Trägergemeinschaften (fünf) mit 19 Anträgen beteiligt.
Die Beratung dieser Anträge durch die Arbeitsmarktkonferenz erfolgt im Wege eines schriftlichen Umlaufverfahrens in der 42. / 43. Kalenderwoche.
Das Ergebnis wird in der Ausschusssitzung mündlich mitgeteilt.
III. Alternativen
Keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Die Ausführung der o. a. Maßnahmen erfolgt ausschließlich aus hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach dem Beschluss des Kreistages vom 20.10.1999 (Regelungen und Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben