Betreff
Umsetzung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Coesfeld; hier: 3. Umlaufverfahren zur Arbeitmarktkonferenz
Vorlage
SV-7-0277
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

I.   Problem / II. Lösung

 

Die Kernaufgaben sowie die Beratungsergebnisse der bisherigen Arbeitsmarktkonferenzen für den Kreis Coesfeld als beratendes Gremium im Bereich der beruflichen Integration von SGB II-Leistungsberechtigten sind im Rahmen der Sitzungen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren in  2005 bereits mehrfach vorgestellt und beraten worden.

 

Der Maßnahmeaufruf vom 27.09.2005 beinhaltete sieben Maßnahmen und Projekte und hatte drei inhaltliche Schwerpunkte:

 

1.                  Projektmaßnahmen für Personen unter und über 30 Jahre

- 38.0 / 2005 PROJEKTarbeit U 30 VZ

- 39.0 / 2005 PROJEKTarbeit 30 PLUS VZ

 

2.             Ausbildungsvorbereitende Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre

- 40.0 / 2005 Fit für die kaufmännische Ausbildung VZ

- 41.0 / 2005 Fit für die handwerkliche Ausbildung VZ

- 42.0 / 2005 Fit für die gewerblich-technische Ausbildung VZ

- 43.0 / 2005 Fit für die Ausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen VZ

           

3.             Kompetenz-Check für Personen über 25 Jahre

- 44.0 / 2005 KompetenzCheck 25 Plus

 

 

zu 1:    Projektmaßnahmen Personen unter und über 30 Jahre

Gemäß dem Beschluss der dritten Arbeitsmarktkonferenz erfolgte ein Neuaufruf der Projektmaßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene unter 30 Jahre bzw. für Erwachsene über 30 Jahre, für die kein oder kein geeignetes Angebot vorlag.

 

zu 2:    Ausbildungsvorbereitende Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahren

Die erste Zwischenauswertung der Ausbildungsintiative „Ich bilde aus im Kreis Coesfeld“ ergab, dass freie Ausbildungsplätze zum Teil nicht durch Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre aus dem SGB II Leistungsbezug besetzt werden konnten, da diese teilweise deutliche Defizite in der schulischen Qualifikation und persönlichen / sozialen Kompetenz aufwiesen.

 

Um auch diesen Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahre spätestens in 2006 einen Einstieg in eine betriebliche Ausbildung zu ermöglichen, erfolgte der Aufruf von vier speziellen ausbildungsvorbereitenden Maßnahmen zum Abbau von Vermittlungshemmnissen in den Berufsfeldern kaufmännische, handwerkliche, technisch-gewerbliche Ausbildung sowie für die Ausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen.

 

zu 3:    Kompetenz-Check für Personen über 25 Jahren

Durchführung eines Kompetenz-Checks in Form eines beruflichen Assessments in Theorie und Praxis für SGB II-Leistungsbezieher/-innen ab 25 Jahren (analog der Landesregelung für den Kompetenz-Check 2005 für Jugendliche).

 

Die Stärken, Kompetenzen und Interessen der Teilnehmer/-innen sollen durch die Anwendung erprobter, möglichst standardisierter Tests und Übungen ermittelt und durch Einzel- und Gruppengespräche ergänzt werden. Basis- und Schlüsselqualifikationen sind zu testen und zu bewerten. Die Ergebnisse und Beobachtungen werden dokumentiert. Es wird ein Stärkenprofil erstellt und mit dem Teilnehmer ein ausführliches Auswertungsgespräch geführt.

 

 

Am Maßnahmeaufruf haben sich insgesamt zehn Maßnahmeträger- bzw. Trägergemeinschaften (fünf) mit 19 Anträgen beteiligt.

 

Die Beratung dieser Anträge durch die Arbeitsmarktkonferenz erfolgt im Wege eines schriftlichen Umlaufverfahrens in der 42. / 43. Kalenderwoche.

 

Das Ergebnis wird in der Ausschusssitzung mündlich mitgeteilt.

 

III. Alternativen

 

Keine

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Die Ausführung der o. a. Maßnahmen erfolgt ausschließlich aus hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 20.10.1999 (Regelungen und Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben