Betreff
Entwurf Haushalt 2022 Produktgruppe 00.02 Kommunales Integrationszentrum
Vorlage
SV-10-0388
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.

-fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 04

 

Produktgruppe 00.02                                                                                ab Seite 541

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Integration am 22.11.21, vgl. Sitzungsvorlage SV-10-0388, ergebenden Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

I. Sachdarstellung

Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2022 wurde vom Kämmerer am 21.10.2021 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 03.11.2021 werden in der Zeit vom 22.11. – 02.12.2021 die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen stattfinden. In der Folge wird der Entwurf im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am 06.12.2021) und im Kreisausschuss (Sitzung am 08.12.2021) beraten. Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2022 in seiner Sitzung am 14.12.2021 beschließt.

 

Der Haushalt 2022 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen.

 

Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

In der folgenden Übersicht ist das im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 ausgewiesene Jahresergebnis aus Zeile 26 des Teilergebnisplanes 00.02 – Kommunales Integrationszentrum dargestellt.

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2022 zu 2021
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2020

2021

2022

2023

2024

2025

Produktbereich 00 – Verwaltungsleitung

 

 

 

 

 

 

 

00.02 Kommunales Integrationszentrum

Ertrag

1.053.453

1.690.044

1.757.887

67.843

1.607.870

1.607.870

1.607.870

Aufwand

-1.144.294

-1.923.396

-2.151.878

-228.482

-2.163.259

-2.174.523

-2.186.153

Ergebnis

-90.842

-233.352

-393.991

-160.639

-555.389

-566.652

-578.282

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (in Klammern die Veränderung zur Haushaltsplanung 2021):

 

Der Ansatz 2022 setzt sich wie folgt zusammen:

a)       Personalkostenzuwendung gem. Förderrichtlinie für Kommunale Integrationszentren (Grundbetrag) = 352.500 €

b)      Personalkostenzuwendung gem. Förderrichtlinie für Kommunale Integrationszentren (KOMM-AN NRW) = 75.000 € (Ansatz 2021 = 56.250 €)

c)       Sachkostenzuwendung für KOMM-AN NRW Programmteil I (Ehrenamtsförderung) = 15.000 €

d)      Sachkostenzuwendung für KOMM-AN NRW Programmteil II (Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort) = 100.500 €

Diese Finanzmittel werden an Drittempfänger in den Kommunen weitergeleitet

e)      Sachkostenzuwendung für den Dolmetscherpool = 50.000 €

f)        Landeszuwendungen gem. § 14c Teilhabe- und Integrationsgesetz (Integrationspauschale) = 150.000 € (Ansatz 2021 = 319.877 €)

g)       Landeszuwendung für die Initiative Durchstarten in Ausbildung und Arbeit = 267.073 € (Ansatz 2021 = 257.500 €)

h)      Landeszuwendung für das Teilhabemanagement/die Initiative Gemeinsam klappt’s = 81.600 €

i)        Landeszuwendung Integrationschancen für Kinder und Familien - IfKuF (Elternbildungsprogramme) = 33.300 €

j)        Landeszuwendung Kommunales Integrationsmanagement - KIM = 632.800 € (Ansatz 2021 = 386.250 €)

 

Weggefallen:

 

-          Bundeszuwendungen für die Bildungskoordinatoren (Ansatz 2021 = 26.133 €)

 

Das Förderprogramm wurde zum 31.05.21 beendet. Die zuletzt noch tätige Bildungskoordinatorin wird bis zum 31.12.21 über die „KI-Grundförderung“ (vgl. Buchstabe a) beschäftigt.

 

-          Pilotprojektförderung „griffbereit mini“ (Ansatz 2021 = 11.000 €)

 

In den vergangenen Jahren erhielt das KI eine Pilotförderung für das Elternbildungsprogramm „griffbereit mini“. Dieses wird voraussichtlich ab 2022 in die reguläre Förderung „IfKuF“ (vgl. Buchstabe i) aufgenommen, weshalb die Pilotförderung in Zukunft entfällt.

 

 

Bei dem noch verbleibenden Ertragsaufkommen (114 €) handelt es sich um Erträge aus der Auflösung von Sonderposten.

 

Hinweise zu den Erträgen:

 

Die Erträge des Kommunalen Integrationszentrums (KI) stammen hauptsächlich aus Förderungen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI NRW) sowie des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB NRW).

 

 

 

 

Zu a)

Es handelt sich um eine Personalkostenförderung für bis zu 6,5 Stellen im KI in Höhe von 55.000 € pro Vollzeitstelle sowie 22.500,00 € für eine halbe Stelle Verwaltungsassistenz. Die Stellen sind aktuell vollständig besetzt.

 

Zu b), c) und d)

Die Personal- und Sachkostenzuwendungen aus dem Förderprogramm „KOMM-AN NRW“ dienen in erster Linie der Unterstützung des Ehrenamts in der Flüchtlingshilfe. Aktuell sind im Programmteil I die verfügbaren 1,5 Stellen voll besetzt. Für diese Stellen erhält das KI eine Förderung von 75.000 €.

 

Die Sachmittel aus KOMM-AN NRW Programmteil II (Buchstabe d) werden vollständig an Drittempfänger (Städte und Gemeinden, Flüchtlingsinitiativen, Wohlfahrtsverbände etc.) in den Kommunen weitergeleitet.

 

Die Mittel wurden für 2022 noch nicht bewilligt. Eine Fortsetzung des Programmes wurde jedoch von Landesseite zugesichert.

 

Zu e)

Für den Aufbau und Betrieb eines ehrenamtlichen Sprachmittlerpools stellt das MKFFI bis zu 50.000 € bereit.

 

Zu f)

Die Mittel gem. § 14c Teilhabe- und Integrationsgesetz (TIntG) in Höhe von insgesamt 976.377,32 € wurden Ende des Jahres 2019 an den Kreis Coesfeld ausgezahlt. Das Land NRW finanziert mit der Weiterleitung dieser Bundesmittel die Umsetzung von Integrationsmaßnahmen vor Ort. Zwischenzeitlich wurde der Durchführungszeitraum aufgrund der Corona-Pandemie zweimal verlängert und läuft nun bis zum 30.11.2022. Ein Teil der Zuwendungen (150.000 €), der noch zur Verfügung steht, wird somit als Ertrag für den Haushalt 2022 berücksichtigt.

 

Voraussichtlich stehen darüber hinaus noch weitere Mittel aus der Integrationspauschale für 2022 zur Verfügung. Die genaue Höhe kann jedoch erst mit dem Jahresabschluss 2021 beziffert werden. Diese Mittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses übertragen und stehen dann zusätzlich als sogenannte „sonstige Verbindlichkeit“ für die Deckung von Eigenanteilen im Jahr 2022 zur Verfügung. Nach aktuellem Stand kann damit gerechnet werden, dass weitere ca. 120.000 € zur Verfügung stehen werden.

 

Zu g)

Durch die Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ sollen junge Menschen (18-27) mit einer Duldung oder Gestattung in ihrer beruflichen Entwicklung gefördert werden. Hierzu stellt das Land Fördermittel bereit. Diese werden zur Umsetzung der Maßnahmen an die jeweiligen Träger weitergeleitet.

 

Wegen mangelnder Teilnehmerzahlen können einige der geplanten Maßnahmen im Haushaltsjahr 2021 voraussichtlich nicht oder nicht vollständig umgesetzt werden. Diese Maßnahmen sollen stattdessen nach Möglichkeit 2022 realisiert werden. Für die Einplanung in den Haushalt wird auf die „Änderungen“ (s.u.) verwiesen.

 

Zu h)

Das Teilhabemanagement als Teil der Initiative „Gemeinsam klappt’s bietet rechtskreisübergreifende Beratung für die Zielgruppe. Die Mittel werden an den Träger der Maßnahme weitergeleitet.

 

Vor kurzem wurde der Kreis Coesfeld vom Land NRW darüber informiert, dass das Teilhabemanagement zum 30.06.22 ausläuft. Die geplanten Erträge und Aufwendungen (s.u.) verringern sich somit entsprechend. Für die Einplanung in den Haushalt wird auf die „Änderungen“ (s.u.) verwiesen.

 

Die Mittel wurden für 2022 noch nicht bewilligt. Eine Fortsetzung des Programmes wurde jedoch von Landesseite zugesichert.

 

Zu i)

Es handelt sich um eine Förderung zur Umsetzung der Elternbildungsprogramme Griffbereit, Rucksack KiTa und Rucksack Schule.

 

Die Mittel wurden für 2022 noch nicht bewilligt. Eine Fortsetzung des Programmes wurde jedoch von Landesseite zugesichert.

 

Zu j)

Die Umsetzung der Landesinitiative „Kommunales Integrationsmanagement – KIM“ wurde vom Kreistag in der Sitzung am 09.09.2020 beschlossen. Es handelt sich hierbei um die Implementierung eines rechtskreisübergreifenden Case-Managements für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im Kreis Coesfeld. Diese wird vom Land NRW mit Personal- und Sachkostenzuschüssen gefördert.

 

Im Jahr 2021 wurden bisher 7 Stellen (3,5 strategische Koordinierung, 0,5 Verwaltungsassistenz, 3 Case-Management) für KIM eingerichtet. Drei weitere Stellen sollen noch kurzfristig besetzt werden.

 

Das Land NRW hat vor Kurzem die Aufstockung von KIM für das Jahr 2022 angekündigt. Für den Kreis Coesfeld bedeutet dies, dass bis zu sechs zusätzliche Stellen für das Case-Management besetzt werden können. Die weitere Vorgehensweise wird in TOP 2 (SV-10-0391) diskutiert. Je nach Entscheidung ergeben sich auch Änderungen für den Haushalt 2022 des KIs. Diese werden unter „Änderungen“ (s.u.) dargestellt.

 

Die Mittel wurden für 2022 noch nicht bewilligt. Eine Fortsetzung des Programmes wurde jedoch von Landesseite zugesichert.

 

Aufwendungen (in Klammern die Veränderung zur Haushaltsplanung 2021)

 

Personalaufwendungen: 1.141.874 € (+ 236.838 €)

 

Die Erhöhung der Personalkosten wird durch die zusätzlich geschaffenen Stellen im Rahmen von „KIM“ begründet. Diese waren im Haushaltsplan 2021 nicht für das gesamte Jahr eingeplant, da die Stellen erst in der zweiten Jahreshälfte besetzt werden/wurden.

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen:

 

a)       Sachkosten Dolmetscherpool (Ehrenamt)              = 50.000 €

b)      Sachkosten Dolmetscherinstitute                             = 70.000 €

c)       Programm „Griffbereit“                                                = 70.000 €

d)      Programm „Rucksack KiTa“                                          = 10.000 € (- 5.000 €)

e)      Programm „Mimi und Drako“                                      = 15.000 €

f)        Jugendliche ohne Grenzen                                          = 5.000 €

g)       Wohnen in Deutschland                                                = 10.000 €

h)      Arbeiten in Deutschland                                                               = 10.000 €

i)        Projekt „Mercator/WWU“                                           = 25.700 €

j)        Kulturwelten im Miteinander                                     = 6.500 €

k)       Deutschsprachförderung an Schulen                       = 25.000 €

l)        Sprachkurse                                                                       = 20.000 €

m)    Projekt „ANIMA“ Jugendkunstschule Senden       = 4.000 €

n)      Fortbildungen Refugio                                                   = 2.000 €

o)      Kultursensibles Training/Deeskalationstraining   = 6.000 €

p)      verschiedene Projekte und Maßnahmen

im Bereich Querschnitt                                                  = 20.000 €

q)      verschiedene Projekte und Maßnahmen

im Bereich Bildung                                                           = 20.000 €

r)       Woche der Vielfalt                                                           = 20.000 €

s)       Inanspruchnahme von Beratungsleistungen

(Team-Supervision)                                                        = 3.500 €

t)        Prozessbegleitung KIM                                                  = 6.000 € (+ 6.000 €)

 

Weggefallen:

 

-          Onlineplattform Beschaffung (Ansatz 2021 = 8.000 €)

 

-          Kleinprojektförderung (Ansatz 2021 = 5.000 €)

 

-          Eigenanteile Durchstarten in Ausbildung und Arbeit und Teilhabemanagement (werden jetzt unter Transferaufwendungen geführt!)

 

Transferaufwendungen:

Der Ansatz 2022 beinhaltet Transferaufwendungen für die Weitergabe der Mittel

 

a)       aus dem KOMM-AN NRW Paket                                = 100.500 €

b)      aus der Landesinitiative Durchstarten

in Ausbildung und Arbeit                                               = 267.073 € (+ 9.573 €)

c)       aus der Landesinitiative Teilhabemanagement   = 81.600 €

 

Zusätzlich beinhaltet der Ansatz 2022 die Eigenanteile für

 

a)       die Landesinitiative Durchstarten

in Ausbildung und Arbeit                                              = 66.768 € (- 15.732 €)

b)      die Landesinitiative Teilhabemanagement            = 20.400 €

 

Aufgrund der mangelnden Teilnehmerzahlen im Projekt Durchstarten in Ausbildung und Arbeit (vgl. auch Buchstabe g) bei den Erträgen) und der Befristung des Teilhabemanagements (vgl. auch Buchstabe h) bei den Erträgen) kommt es bei den Transferaufwendungen noch zu Anpassungen, welche unter „Änderungen“ (s.u.) dargestellt sind.

 

Sonstige ordentliche Aufwendungen:

Im Haushaltsansatz 2022 sind enthalten:

a)       Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit,

Bewirtung, Repräsentation                                          = 20.000 €

b)      Fortbildung und Reisekosten                                      = 19.000 € (+ 7.500 €)

Des Weiteren sind für das Jahr 2022 Aufwendungen eingeplant für Geschäftsaufwendungen, Mieten und Pachten, Bürobedarf, Informationstechnik inkl. Telefon, Verbrauchsmaterial, Porto, Frachten, Amtliche Blätter, Zeitungen, Drucksachen, Fachliteratur, Geräte und Ausstattung sowie Beschaffungen unter 800 € netto.

 

 

 

Änderungen

 

Die Entwicklungen in den verschiedenen durch das KI durchgeführten Landesinitiativen führen zu einigen Anpassungen in der Haushaltsplanung 2022. Diese sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

 

Sachverhalt

Zusätzliche Erträge 2022

(entspr. Einzahlungen im Finanzplan)

Zusätzliche Aufwendungen 2022

(entspr. Auszahlungen im Finanzplan)

Landesinitiative Durchstarten in Ausbildung und Arbeit (Verschiebung von Mitteln für die Umsetzung von Kursen nach den Bausteinen II, III und IV, die in 2021 nicht umgesetzt werden konnten)

+ 199.000 €

+ 199.000 €*

Landesinitiative Teilhabemanagement (Beschränkung der Laufzeit bis zum 30.06.2022)

- 40.800 €

- 51.000 €

Landesinitiative Kommunales Integrationsmanagement (je nach Entscheidung des Fachausschusses, Kreisausschusses und Kreistages, siehe SV-10-0391):

Weiterleitung der Mittel für sechs Case-Management Stellen an einen oder mehrere Träger

+ 330.000 €

+ 330.000 €

Keine Einrichtung zusätzlicher Stellen und Verzicht auf die Landesförderung

0

0

 

*Die zusätzlich einzubringenden Eigenmittel für das Förderprogramm „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten können über die Restmittel aus der Integrationspauschale (vgl. Erträge Buchstabe f) refinanziert werden, weshalb für das Jahr 2022 keine über die Höhe der Fördermittel hinausgehenden Aufwendungen einzuplanen sind.

 

Die Abweichungen sind, sofern sie in der Sitzung am 22.11.21 anerkannt werden, in die Änderungsliste aufzunehmen und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorzulegen.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

Die Entscheidungsalternativen für die Landesinitiative „Kommunales Integrationsmanagement“ sind oben bereits dargestellt.

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Integration ist für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppe zuständig.