Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des
Haushaltsplanes 2022 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen
und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.
-fehlbeträgen der
Produktgruppen
im Budget
04
Produktgruppe 00.02 ab
Seite 541
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einschließlich der bei
den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter
Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung:
Die sich in
der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Integration am 22.11.21,
vgl. Sitzungsvorlage SV-10-0388, ergebenden Änderungen werden in einer Liste
zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und
Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.
I. Sachdarstellung
Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit
ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu
beschließen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2022 wurde vom
Kämmerer am 21.10.2021 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne
Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 03.11.2021 werden
in der Zeit vom 22.11. – 02.12.2021 die weiteren Beratungen in den
Fachausschüssen stattfinden. In der Folge wird der Entwurf im Ausschuss für
Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am 06.12.2021) und
im Kreisausschuss (Sitzung am 08.12.2021) beraten. Es ist vorgesehen, dass der
Kreistag den Haushalt 2022 in seiner Sitzung am 14.12.2021 beschließt.
Der Haushalt 2022 ist auf Produktgruppenebene
dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind
Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im
Haushaltsplan ausgewiesen.
Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises
Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich
normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine
Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf
NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen
Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine
Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf
NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der
Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in
unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.
In der folgenden Übersicht ist das im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 ausgewiesene Jahresergebnis aus Zeile 26 des Teilergebnisplanes 00.02 – Kommunales Integrationszentrum dargestellt.
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Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
Planung |
|||
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|||
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich 00 – Verwaltungsleitung |
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00.02 Kommunales Integrationszentrum |
Ertrag |
1.053.453 |
1.690.044 |
1.757.887 |
67.843 |
1.607.870 |
1.607.870 |
1.607.870 |
Aufwand |
-1.144.294 |
-1.923.396 |
-2.151.878 |
-228.482 |
-2.163.259 |
-2.174.523 |
-2.186.153 |
|
Ergebnis |
-90.842 |
-233.352 |
-393.991 |
-160.639 |
-555.389 |
-566.652 |
-578.282 |
Erträge (in Klammern die Veränderung zur Haushaltsplanung
2021):
Der Ansatz 2022
setzt sich wie folgt zusammen:
a)
Personalkostenzuwendung
gem. Förderrichtlinie für Kommunale Integrationszentren (Grundbetrag) = 352.500
€
b)
Personalkostenzuwendung
gem. Förderrichtlinie für Kommunale Integrationszentren (KOMM-AN NRW) = 75.000
€ (Ansatz 2021 = 56.250 €)
c)
Sachkostenzuwendung
für KOMM-AN NRW Programmteil I (Ehrenamtsförderung) = 15.000 €
d)
Sachkostenzuwendung
für KOMM-AN NRW Programmteil II (Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort) =
100.500 €
Diese
Finanzmittel werden an Drittempfänger in den Kommunen weitergeleitet
e)
Sachkostenzuwendung
für den Dolmetscherpool = 50.000 €
f)
Landeszuwendungen
gem. § 14c Teilhabe- und Integrationsgesetz (Integrationspauschale) = 150.000 €
(Ansatz 2021 = 319.877 €)
g)
Landeszuwendung
für die Initiative Durchstarten in Ausbildung und Arbeit = 267.073 € (Ansatz
2021 = 257.500 €)
h)
Landeszuwendung
für das Teilhabemanagement/die Initiative Gemeinsam klappt’s = 81.600 €
i)
Landeszuwendung
Integrationschancen für Kinder und Familien - IfKuF (Elternbildungsprogramme) =
33.300 €
j)
Landeszuwendung
Kommunales Integrationsmanagement - KIM = 632.800 € (Ansatz 2021 = 386.250 €)
Weggefallen:
-
Bundeszuwendungen
für die Bildungskoordinatoren (Ansatz 2021 = 26.133 €)
Das
Förderprogramm wurde zum 31.05.21 beendet. Die zuletzt noch tätige
Bildungskoordinatorin wird bis zum 31.12.21 über die „KI-Grundförderung“ (vgl.
Buchstabe a) beschäftigt.
-
Pilotprojektförderung
„griffbereit mini“ (Ansatz 2021 = 11.000 €)
In
den vergangenen Jahren erhielt das KI eine Pilotförderung für das
Elternbildungsprogramm „griffbereit mini“. Dieses wird voraussichtlich ab 2022
in die reguläre Förderung „IfKuF“ (vgl. Buchstabe i) aufgenommen, weshalb die
Pilotförderung in Zukunft entfällt.
Bei dem noch
verbleibenden Ertragsaufkommen (114 €) handelt es sich um Erträge aus der
Auflösung von Sonderposten.
Hinweise zu den
Erträgen:
Die Erträge des
Kommunalen Integrationszentrums (KI) stammen hauptsächlich aus Förderungen des
Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW
(MKFFI NRW) sowie des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB
NRW).
Zu a)
Es handelt sich um
eine Personalkostenförderung für bis zu 6,5 Stellen im KI in Höhe von 55.000 €
pro Vollzeitstelle sowie 22.500,00 € für eine halbe Stelle
Verwaltungsassistenz. Die Stellen sind aktuell vollständig besetzt.
Zu b), c) und d)
Die Personal- und
Sachkostenzuwendungen aus dem Förderprogramm „KOMM-AN NRW“ dienen in erster
Linie der Unterstützung des Ehrenamts in der Flüchtlingshilfe. Aktuell sind im
Programmteil I die verfügbaren 1,5 Stellen voll besetzt. Für diese Stellen
erhält das KI eine Förderung von 75.000 €.
Die Sachmittel aus
KOMM-AN NRW Programmteil II (Buchstabe d) werden vollständig an Drittempfänger
(Städte und Gemeinden, Flüchtlingsinitiativen, Wohlfahrtsverbände etc.) in den
Kommunen weitergeleitet.
Die Mittel wurden
für 2022 noch nicht bewilligt. Eine Fortsetzung des Programmes wurde jedoch von
Landesseite zugesichert.
Zu e)
Für den Aufbau und
Betrieb eines ehrenamtlichen Sprachmittlerpools stellt das MKFFI bis zu 50.000
€ bereit.
Zu f)
Die Mittel gem. §
14c Teilhabe- und Integrationsgesetz (TIntG) in Höhe von insgesamt 976.377,32 €
wurden Ende des Jahres 2019 an den Kreis Coesfeld ausgezahlt. Das Land NRW
finanziert mit der Weiterleitung dieser Bundesmittel die Umsetzung von
Integrationsmaßnahmen vor Ort. Zwischenzeitlich wurde der Durchführungszeitraum
aufgrund der Corona-Pandemie zweimal verlängert und läuft nun bis zum 30.11.2022.
Ein Teil der Zuwendungen (150.000 €), der noch zur Verfügung steht, wird somit
als Ertrag für den Haushalt 2022 berücksichtigt.
Voraussichtlich
stehen darüber hinaus noch weitere Mittel aus der Integrationspauschale für
2022 zur Verfügung. Die genaue Höhe kann jedoch erst mit dem Jahresabschluss
2021 beziffert werden. Diese Mittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses
übertragen und stehen dann zusätzlich als sogenannte „sonstige Verbindlichkeit“
für die Deckung von Eigenanteilen im Jahr 2022 zur Verfügung. Nach aktuellem
Stand kann damit gerechnet werden, dass weitere ca. 120.000 € zur Verfügung
stehen werden.
Zu g)
Durch die
Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ sollen junge Menschen
(18-27) mit einer Duldung oder Gestattung in ihrer beruflichen Entwicklung
gefördert werden. Hierzu stellt das Land Fördermittel bereit. Diese werden zur
Umsetzung der Maßnahmen an die jeweiligen Träger weitergeleitet.
Wegen mangelnder
Teilnehmerzahlen können einige der geplanten Maßnahmen im Haushaltsjahr 2021
voraussichtlich nicht oder nicht vollständig umgesetzt werden. Diese Maßnahmen
sollen stattdessen nach Möglichkeit 2022 realisiert werden. Für die Einplanung
in den Haushalt wird auf die „Änderungen“ (s.u.) verwiesen.
Zu h)
Das Teilhabemanagement
als Teil der Initiative „Gemeinsam klappt’s bietet rechtskreisübergreifende
Beratung für die Zielgruppe. Die Mittel werden an den Träger der Maßnahme
weitergeleitet.
Vor kurzem wurde der
Kreis Coesfeld vom Land NRW darüber informiert, dass das Teilhabemanagement zum
30.06.22 ausläuft. Die geplanten Erträge und Aufwendungen (s.u.) verringern
sich somit entsprechend. Für die Einplanung in den Haushalt wird auf die „Änderungen“
(s.u.) verwiesen.
Die Mittel wurden
für 2022 noch nicht bewilligt. Eine Fortsetzung des Programmes wurde jedoch von
Landesseite zugesichert.
Zu i)
Es handelt sich um
eine Förderung zur Umsetzung der Elternbildungsprogramme Griffbereit, Rucksack
KiTa und Rucksack Schule.
Die Mittel wurden
für 2022 noch nicht bewilligt. Eine Fortsetzung des Programmes wurde jedoch von
Landesseite zugesichert.
Zu j)
Die Umsetzung der
Landesinitiative „Kommunales Integrationsmanagement – KIM“ wurde vom Kreistag
in der Sitzung am 09.09.2020 beschlossen. Es handelt sich hierbei um die Implementierung
eines rechtskreisübergreifenden Case-Managements für Menschen mit
Zuwanderungsgeschichte im Kreis Coesfeld. Diese wird vom Land NRW mit Personal-
und Sachkostenzuschüssen gefördert.
Im Jahr 2021 wurden
bisher 7 Stellen (3,5 strategische Koordinierung, 0,5 Verwaltungsassistenz, 3
Case-Management) für KIM eingerichtet. Drei weitere Stellen sollen noch
kurzfristig besetzt werden.
Das Land NRW hat vor
Kurzem die Aufstockung von KIM für das Jahr 2022 angekündigt. Für den Kreis
Coesfeld bedeutet dies, dass bis zu sechs zusätzliche Stellen für das
Case-Management besetzt werden können. Die weitere Vorgehensweise wird in TOP 2
(SV-10-0391) diskutiert. Je nach Entscheidung ergeben sich auch Änderungen für
den Haushalt 2022 des KIs. Diese werden unter „Änderungen“ (s.u.) dargestellt.
Die Mittel wurden
für 2022 noch nicht bewilligt. Eine Fortsetzung des Programmes wurde jedoch von
Landesseite zugesichert.
Aufwendungen (in Klammern die Veränderung zur
Haushaltsplanung 2021)
Personalaufwendungen: 1.141.874 € (+ 236.838 €)
Die Erhöhung der
Personalkosten wird durch die zusätzlich geschaffenen Stellen im Rahmen von
„KIM“ begründet. Diese waren im Haushaltsplan 2021 nicht für das gesamte Jahr
eingeplant, da die Stellen erst in der zweiten Jahreshälfte besetzt
werden/wurden.
Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen:
a)
Sachkosten
Dolmetscherpool (Ehrenamt) =
50.000 €
b)
Sachkosten
Dolmetscherinstitute =
70.000 €
c)
Programm
„Griffbereit“ =
70.000 €
d)
Programm
„Rucksack KiTa“ =
10.000 € (- 5.000 €)
e)
Programm
„Mimi und Drako“ =
15.000 €
f)
Jugendliche
ohne Grenzen =
5.000 €
g)
Wohnen
in Deutschland =
10.000 €
h)
Arbeiten
in Deutschland =
10.000 €
i)
Projekt
„Mercator/WWU“ =
25.700 €
j)
Kulturwelten
im Miteinander =
6.500 €
k)
Deutschsprachförderung
an Schulen = 25.000 €
l)
Sprachkurse =
20.000 €
m)
Projekt
„ANIMA“ Jugendkunstschule Senden =
4.000 €
n)
Fortbildungen
Refugio =
2.000 €
o)
Kultursensibles
Training/Deeskalationstraining = 6.000 €
p)
verschiedene
Projekte und Maßnahmen
im
Bereich Querschnitt =
20.000 €
q)
verschiedene
Projekte und Maßnahmen
im
Bereich Bildung =
20.000 €
r)
Woche
der Vielfalt =
20.000 €
s)
Inanspruchnahme
von Beratungsleistungen
(Team-Supervision) =
3.500 €
t)
Prozessbegleitung
KIM =
6.000 € (+ 6.000 €)
Weggefallen:
-
Onlineplattform
Beschaffung (Ansatz 2021 = 8.000 €)
-
Kleinprojektförderung
(Ansatz 2021 = 5.000 €)
-
Eigenanteile
Durchstarten in Ausbildung und Arbeit und Teilhabemanagement (werden jetzt
unter Transferaufwendungen geführt!)
Transferaufwendungen:
Der Ansatz 2022
beinhaltet Transferaufwendungen für die Weitergabe der Mittel
a)
aus dem
KOMM-AN NRW Paket =
100.500 €
b)
aus der
Landesinitiative Durchstarten
in
Ausbildung und Arbeit =
267.073 € (+ 9.573 €)
c)
aus der
Landesinitiative Teilhabemanagement = 81.600
€
Zusätzlich beinhaltet
der Ansatz 2022 die Eigenanteile für
a)
die
Landesinitiative Durchstarten
in
Ausbildung und Arbeit =
66.768 € (- 15.732 €)
b)
die
Landesinitiative Teilhabemanagement =
20.400 €
Aufgrund der
mangelnden Teilnehmerzahlen im Projekt Durchstarten in Ausbildung und Arbeit
(vgl. auch Buchstabe g) bei den Erträgen) und der Befristung des
Teilhabemanagements (vgl. auch Buchstabe h) bei den Erträgen) kommt es bei den
Transferaufwendungen noch zu Anpassungen, welche unter „Änderungen“ (s.u.)
dargestellt sind.
Sonstige
ordentliche Aufwendungen:
Im Haushaltsansatz
2022 sind enthalten:
a)
Aufwendungen
für Öffentlichkeitsarbeit,
Bewirtung,
Repräsentation =
20.000 €
b)
Fortbildung
und Reisekosten =
19.000 € (+ 7.500 €)
Des Weiteren sind
für das Jahr 2022 Aufwendungen eingeplant für Geschäftsaufwendungen, Mieten und
Pachten, Bürobedarf, Informationstechnik inkl. Telefon, Verbrauchsmaterial,
Porto, Frachten, Amtliche Blätter, Zeitungen, Drucksachen, Fachliteratur,
Geräte und Ausstattung sowie Beschaffungen unter 800 € netto.
Änderungen
Die Entwicklungen in
den verschiedenen durch das KI durchgeführten Landesinitiativen führen zu
einigen Anpassungen in der Haushaltsplanung 2022. Diese sind in der folgenden
Tabelle dargestellt:
Sachverhalt |
Zusätzliche Erträge 2022 (entspr. Einzahlungen im
Finanzplan) |
Zusätzliche Aufwendungen 2022 (entspr. Auszahlungen im
Finanzplan) |
Landesinitiative
Durchstarten in Ausbildung und Arbeit (Verschiebung von Mitteln für die
Umsetzung von Kursen nach den Bausteinen II, III und IV, die in 2021 nicht
umgesetzt werden konnten) |
+ 199.000 € |
+ 199.000 €* |
Landesinitiative
Teilhabemanagement (Beschränkung der Laufzeit bis zum 30.06.2022) |
- 40.800 € |
- 51.000 € |
Landesinitiative
Kommunales Integrationsmanagement (je nach Entscheidung des Fachausschusses,
Kreisausschusses und Kreistages, siehe SV-10-0391): |
||
Weiterleitung der
Mittel für sechs Case-Management Stellen an einen oder mehrere Träger |
+ 330.000 € |
+ 330.000 € |
Keine Einrichtung
zusätzlicher Stellen und Verzicht auf die Landesförderung |
0 |
0 |
*Die zusätzlich
einzubringenden Eigenmittel für das Förderprogramm „Durchstarten in Ausbildung
und Arbeit“ in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten können über die
Restmittel aus der Integrationspauschale (vgl. Erträge Buchstabe f) refinanziert
werden, weshalb für das Jahr 2022 keine über die Höhe der Fördermittel
hinausgehenden Aufwendungen einzuplanen sind.
Die Abweichungen sind, sofern sie in der Sitzung am 22.11.21 anerkannt
werden, in die Änderungsliste aufzunehmen und dem Ausschuss für
Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag
zur weiteren Beratung vorzulegen.
II. Entscheidungsalternativen
Die Entscheidungsalternativen für die Landesinitiative „Kommunales Integrationsmanagement“ sind oben bereits dargestellt.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen
Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der Ausschuss für Bildung, Schule und Integration
ist für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppe
zuständig.