Betreff
Entwurf des Haushalts 2022 für das Budget 1 - Sicherheit, Bauen und Umwelt
Vorlage
SV-10-0390
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 1 – Sicherheit, Bauen und Umwelt

 

Produktgruppe                                                                                          ab Seite ………….

 

32.01

Allgemeine Gefahrenabwehr

9

32.02

Rettungsdienst (Kostenrechnung)

19

32.03

Feuerschutz, Großschadenslagen

30

32.04

Ausländerangelegenheiten

39

 

 

 

35.01

Zentrale Ausländerbehörde

51

 

 

 

36.01

Verkehrssicherung

63

36.02

Zulassungen

72

36.03

Fahr- und Beförderungserlaubnisse

77

 

 

 

39.01

Verbraucherschutz

85

39.02

Veterinärdienst

91

39.03

Fleisch- und Geflügelfleischhygiene

102

 

 

 

63.01

Bauaufsicht / Denkmalschutz

111

63.02

Wohnraumförderung

118

 

 

 

70.01

Betrieblicher Umweltschutz

127

70.02

Natur- und Bodenschutz

134

70.03

Gewässerschutz

145

70.04

Durchführung der Abfallentsorgung (Kostenrechnung)

152

70.05

Beteiligungsmanagement

158

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung ergebenden Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 

I.   Sachdarstellung

Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2022 wurde vom Kämmerer am 21.10.2021 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 03.11.2021 werden in der Zeit vom 22.11. – 02.12.2021 die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen stattfinden. In der Folge wird der Entwurf im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am 06.12.2021) und im Kreisausschuss (Sitzung am 08.12.2021) beraten. Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2022 in seiner Sitzung am 14.12.2021 beschließt.

 

Der Haushalt 2022 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen.

 

Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

In der folgenden Übersicht ist das im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 ausgewiesene Jahresergebnis aus Zeile 26 der Teilergebnispläne im Budget 1 dargestellt.

 

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2022 zu 2021
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2020

2021

2022

2023

2024

2025

Produktbereich 32 - Sicherheit und Ordnung

 

 

 

 

 

 

 

32.01 Allgemeine Gefahrenabwehr

Ertrag

270.662

220.369

202.862

-17.506

165.346

195.346

165.346

Aufwand

-382.206

-378.151

-398.745

-20.594

-399.379

-402.772

-406.449

Ergebnis

-111.544

-157.782

-195.882

-38.100

-234.033

-207.427

-241.104

32.02 Rettungsdienst (Kostenrechnung)

Ertrag

22.500.628

23.484.624

22.907.491

-577.133

23.172.694

23.459.086

23.747.017

Aufwand

-21.120.488

-22.241.453

-22.823.978

-582.525

-23.668.799

-24.059.253

-24.302.692

Ergebnis

1.380.140

1.243.171

83.513

-1.159.657

-496.105

-600.167

-555.675

32.03 Feuerschutz, Großschadenslagen

Ertrag

159.501

151.575

148.527

-3.048

148.506

148.160

146.802

Aufwand

-1.369.712

-1.263.680

-1.349.852

-86.172

-1.412.495

-1.395.700

-1.393.126

Ergebnis

-1.210.211

-1.112.105

-1.201.325

-89.220

-1.263.989

-1.247.540

-1.246.324

32.04 Ausländer-angelegenheiten

Ertrag

233.966

234.297

246.781

12.484

209.240

209.240

209.240

Aufwand

-1.401.337

-1.449.808

-1.491.369

-41.561

-1.503.649

-1.509.236

-1.521.815

Ergebnis

-1.167.372

-1.215.511

-1.244.588

-29.077

-1.294.410

-1.299.997

-1.312.575

Summe Produktbereich 32

Ertrag

23.164.758

24.090.865

23.505.661

-585.203

23.695.785

24.011.831

24.268.404

Aufwand

-24.273.743

-25.333.092

-26.063.944

-730.852

-26.984.322

-27.366.961

-27.624.082

Ergebnis

-1.108.985

-1.242.227

-2.558.282

-1.316.055

-3.288.537

-3.355.130

-3.355.677

 

In der Produktgruppe 32.01 wird mit Mindererträgen für Verwaltungsgebühren kalkuliert (30.000 €). Im Jahr 2021 stand die turnusmäßige Verlängerung vieler 3-Jahres-Jagdscheine an, die zu einer Erhöhung der Erträge aus Verwaltungsgebühren geführt hat. Diese entfallen im Jahr 2022 wieder. Im Produkt 32.01.03 „Personenstand und Staatsangehörigkeit“ ergeben sich im Vergleich zum Produkthaushalt 2021 Mehrerträge aus der Erhöhung der Förderpauschale des Landes für Projektstellen (25.000 €). Eine halbe Projektstelle davon ist bereits in 2021 unterjährig durch das Land gefördert und seitens des Kreises eingerichtet worden. Die in 2021 unterjährig eingerichtete halbe Stelle ist im Haushaltsansatz 2021 bereits berücksichtigt worden, die zweite halbe Stelle, die in 2022 in die Landesförderung zusätzlich noch aufgenommen werden wird, ist über die Änderungsliste zum Produkthaushalt 2022 zu berücksichtigen. Im Bereich der Einbürgerungsbehörde soll im Rahmen der Projektstelle werbend für die deutsche Staatsbürgerschaft auf ausländische Mitbürger, die die Grundvoraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, zugegangen werden und die Bearbeitung der Einbürgerungsanträge erfolgen.

 

Bei den Erträgen in der Produktgruppe 32.02 handelt es sich im Wesentlichen um die Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst. Diese hängen maßgeblich von dem sich stets ändernden und daher anhand der Vorjahresentwicklungen einzuschätzenden Einsatzaufkommen ab. Über die Änderungsliste ist die aktuelle Entwicklung der Erträge noch zu berücksichtigen, sodass die zu erwartenden Erträge um 287.125 € auf 23.123.603 € angehoben werden. Zuzüglich wird vor dem Hintergrund des zu erwartenden Betriebsergebnisses des Jahres 2021 und dem derzeitigen Bestand der Gebührenausgleichsrücklage über die Änderungsliste dieser Rücklage 1.000.000 € entnommen. Mehraufwendungen entstehen insbesondere aus der weiteren Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplans sowie der Anpassung an Vorjahresergebnisse. Die Kosten, die für den Rettungsdienst entstehen, werden durch die Gebühren sowie die Gebührenausgleichsrücklage gedeckt. Ein etwaiger Ausgleich erfolgt mit der Gebührenkalkulation der kommenden Jahre. Die Sitzungsvorlage zur Beschlussfassung kann aus personellen Gründen erst in der Sitzungsfolge im Frühjahr 2022 erfolgen.

 

Die Mehraufwendungen in der Produktgruppe 32.03 entstehen durch eine Anpassung der Ansätze aufgrund erwarteter Kostensteigerungen um 1 %, gerundet auf volle 100 €. Zudem entstehen anteilige Ausbildungskosten für die Ausbildung eines Brandmeisters für die Leitstelle (7.350 €). 35 % der Kosten werden der Produktgruppe 32.03 zugeordnet, die restlichen 65 % der Kosten werden in der Produktgruppe 32.02 berücksichtigt. Zudem entstehen für den Anschluss der Redundanzleitstelle höhere Aufwendungen (ca. 5.000 €).

 

Wie in der Produktgruppe 32.01 ergeben sich auch in der Produktgruppe 32.04 Mehrerträge aus der Erhöhung der Förderpauschale des Landes aufgrund der im Jahr 2021 eingerichteten Projektstelle im Bereich der Einbürgerungs- sowie Ausländerbehörde (25.000 €, nähere Begründung s.o.). Im Bereich der Ausländerbehörde soll über diese Projektstelle bei der Umsetzung der Bleiberechte für gut integrierte Einwanderer eine Unterstützung durch Förderung und Beratung bis hin zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgen. Des Weiteren wird aufgrund der Vorjahresergebnisse mit Mehraufwendungen für Ausweis(vordrucke), Bescheinigungen und Plaketten (10.000 €) sowie mit Minderaufwendungen für Sachverständigenkosten (10.000 €) kalkuliert.

Weitere Abweichungen in dem Produktbereich 32 entstehen durch zentral beplante Ansätze sowie geringfügigen nicht erläuterungsbedürftigen Ansatzanpassungen.

 

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2022 zu 2021
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2020

2021

2022

2023

2024

2025

Produktbereich 35 - Zentrale Ausländerbehörde

 

 

 

 

 

 

 

35.01 Zentrale Ausländerbehörde

Ertrag

6.188.118

7.262.204

8.219.445

957.241

8.285.264

8.369.284

8.467.458

Aufwand

-4.522.437

-5.811.075

-6.116.513

-305.438

-6.161.303

-6.224.083

-6.300.806

Ergebnis

1.665.681

1.451.129

2.102.932

651.803

2.123.961

2.145.201

2.166.653

Summe Produktbereich 35

Ertrag

6.188.118

7.262.204

8.219.445

957.241

8.285.264

8.369.284

8.467.458

Aufwand

-4.522.437

-5.811.075

-6.116.513

-305.438

-6.161.303

-6.224.083

-6.300.806

Ergebnis

1.665.681

1.451.129

2.102.932

651.803

2.123.961

2.145.201

2.166.653

 

Eine haushaltsmäßige Belastung für die ZAB ergibt sich für den Kreis Coesfeld nicht, da eine vollständige Kostenerstattung durch das Land NRW per Spitzabrechnung erfolgt.

Der in dieser Produktgruppe ausgewiesene Überschuss dient zur Deckung von zentral bewirtschafteten Aufwendungen oder von Verwaltungsgemeinkosten. Die berechneten Verwaltungsgemeinkosten (sog. Overheadkosten) fließen als Ertrag über die Kostenerstattung des Landes NRW in die Produktgruppe ein. Dies hat zur Folge, dass im Produktbereich 35 ein Überschuss erzielt wird.

Insgesamt bestehen die Overheadkosten insbesondere aus Aufwendungen der Querschnittsabteilungen und aus den Aufwendungen der im Zusammenhang mit der ZAB neu eingerichteten Stellen im zentralen Service (z. B. Hausmeisterstelle, Personalbetreuung, IT-Fachkräfte), die nicht unmittelbar in der Abteilung 35 angesiedelt sind.

Minderaufwendungen entstehen durch die Anpassung verschiedenster Ansätze an die Vorjahresergebnisse (insgesamt ca. 82.000 €). Darunter fallen insbesondere Minderaufwendungen für Geschäftsaufwendungen (23.000 €), für Geräte und Ausstattung (13.000 €), für Energie-/Wasserkosten, da diese über die sonstigen Bewirtschaftungskosten abgerechnet werden (15.000 €), für IT Verbrauchsmaterial/Druckkosten (8.000 €), für sonstige Dienstleistungen (3.000 €), für Bürobedarf (8.000 €) und für Beschaffungen unter 800 € (8.000 €). Mehraufwendungen entstehen für die Haltung von Fahrzeugen (Fahrzeugausstattung, die nicht investiv gebucht wird, 8.500 €), für Fortbildungen (insbesondere Verwaltungslehrgang I und II, ca. 29.000 €) sowie für Reisekosten (10.000 €).

Weitere Abweichungen ergeben sich aus zentral beplanten Personalkosten und bilanziellen Abschreibungen sowie nicht erläuterungsbedürftigen geringfügigen Ansatzanpassungen.

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2022 zu 2021
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2020

2021

2022

2023

2024

2025

Produktbereich 36 - Straßenverkehr

 

 

 

 

 

 

 

36.01 Verkehrssicherung

Ertrag

2.494.365

3.034.615

3.029.539

-5.076

3.026.756

3.024.471

3.024.360

Aufwand

-1.156.450

-1.320.736

-1.358.504

-37.768

-1.388.258

-1.413.530

-1.442.415

Ergebnis

1.337.915

1.713.879

1.671.034

-42.845

1.638.498

1.610.942

1.581.945

36.02 Zulassungen

Ertrag

2.257.613

1.900.232

2.000.720

100.488

2.000.688

2.000.688

2.000.688

Aufwand

-1.234.934

-1.286.934

-1.287.001

-67

-1.296.357

-1.305.536

-1.315.287

Ergebnis

1.022.679

613.298

713.719

100.420

704.331

695.152

685.401

36.03 Fahr- und Beförderungserlaubnisse

Ertrag

471.136

535.818

527.913

-7.905

527.901

527.901

527.872

Aufwand

-488.270

-486.958

-532.222

-45.263

-536.660

-540.976

-545.490

Ergebnis

-17.133

48.859

-4.309

-53.168

-8.759

-13.075

-17.618

Summe Produktbereich 36

Ertrag

5.223.114

5.470.665

5.558.171

87.506

5.555.345

5.553.060

5.552.921

Aufwand

-2.879.653

-3.094.628

-3.177.727

-83.099

-3.221.276

-3.260.041

-3.303.193

Ergebnis

2.343.461

2.376.037

2.380.444

4.407

2.334.069

2.293.019

2.249.728

 

Im Bereich der Verwaltungsgebühren entstehen in der Produktgruppe 36.01 Mindererträge, die insbesondere auf eine geänderte Rechtslage im Bereich der Großraum- und Schwertransporte zurückzuführen ist (90.000 €). Aufgrund des neuen Bußgeldkataloges und einer weiteren Messanlage wird mit Mehrerträgen bei den Bußgeldern kalkuliert (75.000 €). Zudem wird ein Ansatz für die Zuweisungen/Zuschüsse für laufende Zwecke gebildet, der bislang trotz Ertragseingängen nicht vorhanden war (6.400 €). Minderaufwendungen entstehen für die Haltung und Instandsetzung von Fahrzeugen (6.000 €), für sonstige Dienstleistungen (15.000 €), für die Erstattung laufender Verwaltungstätigkeit (5.000 €) sowie der Streichung und Anpassung nicht mehr benötigter Ansätze (ca. 6.000 €). Höhere Aufwendungen entstehen durch das Fahrzeug eines Baustellenkontrolleurs (ca. 5.000 €) sowie für die Inventarversicherung aufgrund der neuen Messtechnik (5.500 €).

In der Produktgruppe 36.02 wird im Bereich der Verwaltungsgebühren mit Mehrerträgen gerechnet (100.000 €). Zudem entstehen Minderaufwendungen für Fahrzeuge (2.500 €).

Im Bereich der Zwangsgelder wird aufgrund der Vorjahresergebnisse mit Mehrerträgen gerechnet (2.400 €). Höhere Aufwendungen entstehen für Beschaffungen unter 800 € (1.500 €). Das Produkt 36.03.02 ist künftig nicht mehr notwendig. Die notwendigen Ansätze werden im Produkt 36.03.01 mitgeplant. Dadurch entstehen in dem Produkt im Vergleich zum Vorjahr Mindererträge in Höhe von 10.200 € und Minderaufwendungen in Höhe von 7.300 €.

Weitere Abweichungen ergeben sich aus zentral beplanten Ansätzen sowie nicht erläuterungsbedürftigen geringfügigen Ansatzanpassungen.

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2022 zu 2021
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2020

2021

2022

2023

2024

2025

Produktbereich 39 - Veterinärdienst u. Lebensmittelüberwachung

 

 

 

 

 

 

 

39.01 Verbraucherschutz

Ertrag

114.138

112.601

110.432

-2.169

110.418

110.418

110.418

Aufwand

-1.060.591

-1.096.489

-1.110.080

-13.590

-1.115.279

-1.120.337

-1.125.658

Ergebnis

-946.453

-983.888

-999.648

-15.760

-1.004.861

-1.009.919

-1.015.240

39.02 Veterinärdienst

Ertrag

168.530

188.049

195.511

7.463

195.491

195.491

195.491

Aufwand

-1.304.749

-1.442.926

-1.569.775

-126.850

-1.579.840

-1.589.259

-1.599.570

Ergebnis

-1.136.220

-1.254.877

-1.374.264

-119.387

-1.384.350

-1.393.768

-1.404.079

39.03 Fleisch- und Geflügelfleischhygiene

Ertrag

3.963.563

4.306.200

4.211.189

-95.011

4.211.161

4.211.161

4.211.161

Aufwand

-3.589.308

-3.993.397

-3.907.127

86.270

-3.949.178

-3.957.938

-3.967.205

Ergebnis

374.255

312.803

304.062

-8.741

261.983

253.224

243.956

Summe Produktbereich 39

Ertrag

4.246.231

4.606.850

4.517.133

-89.717

4.517.070

4.517.070

4.517.070

Aufwand

-5.954.649

-6.532.812

-6.586.982

-54.170

-6.644.298

-6.667.533

-6.692.433

Ergebnis

-1.708.418

-1.925.962

-2.069.849

-143.888

-2.127.228

-2.150.463

-2.175.363

 

Aufgrund der Vorjahresergebnisse wird in der Produktgruppe 39.02 mit höheren Erträgen im Bereich der Verwaltungsgebühren (5.000 €) und der Bußgelder (5.000 €) kalkuliert. Mit Mindererträgen wird im Bereich der Zwangsgelder (2.000 €) geplant. Im Bereich der sonstigen Dienstleistungen wird mit einem höheren Aufwand gerechnet (7.500 €).

Aufgrund der Senkung der Gebühren für Kleinbetriebe wird in der Produktgruppe 39.03 mit Mindererträgen im Bereich der Verwaltungsgebühren kalkuliert (100.000 €). Mehrerträge entstehen durch eine Erstattung des Landes für Trichienuntersuchungen (5.000 €). Minderaufwendungen entstehen durch die Anpassung der Ausgaben für NRKP Kosten (Nationaler Rückstandskontrollplan) an die Schlachtzahlen sowie die aktuelle CVUA-Gebührenhöhe (40.000 €).

Weitere Abweichungen entstehen auch in diesem Produktbereich durch Aufwendungen aus zentral beplanten Ansätzen sowie durch geringfügig und daher nicht erläuterungsbedürftigen Anpassungen.

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2022 zu 2021
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2020

2021

2022

2023

2024

2025

Produktbereich 63 - Bauen und Wohnen

 

 

 

 

 

 

 

63.01 Bauaufsicht / Denkmalschutz

Ertrag

1.345.190

1.167.797

1.327.781

159.984

1.342.740

1.357.740

1.372.740

Aufwand

-1.322.057

-1.463.779

-1.785.713

-321.934

-1.731.739

-1.747.078

-1.763.566

Ergebnis

23.132

-295.983

-457.933

-161.950

-388.999

-389.339

-390.827

63.02 Wohnungsförderung

Ertrag

99.035

61.413

67.210

5.797

67.001

66.801

66.801

Aufwand

-290.181

-337.328

-316.537

20.791

-319.517

-322.506

-325.557

Ergebnis

-191.146

-275.915

-249.327

26.588

-252.516

-255.705

-258.756

Summe Produktbereich 63

Ertrag

1.444.225

1.229.210

1.394.990

165.780

1.409.740

1.424.540

1.439.540

Aufwand

-1.612.238

-1.801.107

-2.102.250

-301.143

-2.051.256

-2.069.584

-2.089.123

Ergebnis

-168.013

-571.897

-707.260

-135.363

-641.515

-645.044

-649.583

 

In der Produktgruppe 63.1 wird der Ansatz für Verwaltungsgebühren aufgrund der Vorjahresergebnisse sowie der Prognose für das Jahr 2021 angehoben (160.000 €). Zudem ergeben sich Minderaufwendungen für Fahrzeuge (3.600 €), Reisekosten für Dienstreisen/Außendienst (2.000 €) und Notar- und Anwaltskosten (7.700 €). Mehraufwendungen entstehen für Digitalisierungsprojekte (70.000 €).

Im Bereich der Verwaltungsgebühren entstehen in der Produktgruppe 63.2 Mehrerträge (5.000 €). Zudem wird durch erhöhte Wohnraumkontrolle mit Mehreinnahmen durch Bußgelder gerechnet (1.000 €).

Weitere Abweichungen entstehen in dem Produktbereich durch Aufwendungen aus zentral beplanten Ansätzen sowie nicht erläuterungsbedürftigen geringfügigen Ansatzanpassungen.

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2022 zu 2021
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2020

2021

2022

2023

2024

2025

Produktbereich 70 - Umwelt

 

 

 

 

 

 

 

70.01 Betrieblicher Umweltschutz

Ertrag

774.608

624.754

668.158

43.405

675.128

682.128

689.128

Aufwand

-1.616.334

-1.252.951

-1.269.793

-16.842

-1.272.082

-1.282.361

-1.291.901

Ergebnis

-841.725

-628.197

-601.635

26.562

-596.954

-600.233

-602.774

70.02 Natur- und Bodenschutz

Ertrag

150.946

603.572

320.453

-283.119

115.224

115.224

115.224

Aufwand

-1.442.562

-2.215.216

-1.905.173

310.043

-1.684.162

-1.694.846

-1.708.086

Ergebnis

-1.291.615

-1.611.644

-1.584.720

26.924

-1.568.939

-1.579.623

-1.592.862

70.03 Gewässerschutz

Ertrag

270.188

286.772

278.010

-8.762

278.981

280.081

281.081

Aufwand

-1.037.008

-1.051.067

-1.070.671

-19.604

-1.085.323

-1.095.166

-1.105.054

Ergebnis

-766.821

-764.295

-792.661

-28.366

-806.343

-815.086

-823.974

70.04 Durchführung der Abfallentsorgung (Kostenrechnung)

Ertrag

14.702.199

15.046.620

15.674.574

627.954

15.242.685

15.242.685

15.242.685

Aufwand

-14.483.241

-14.853.923

-15.567.888

-713.965

-15.570.526

-15.573.124

-15.575.821

Ergebnis

218.958

192.697

106.686

-86.011

-327.841

-330.439

-333.136

70.05 Beteiligungsmanagement

Ertrag

11.600

10.602

617.140

606.538

188.639

45.839

45.839

Aufwand

-25.944

-26.952

-645.945

-618.994

-206.781

-60.465

-60.552

Ergebnis

-14.345

-16.350

-28.806

-12.456

-18.142

-14.625

-14.713

Summe Produktbereich 70

Ertrag

15.909.541

16.572.319

17.558.335

986.016

16.500.657

16.365.957

16.373.957

Aufwand

-18.605.089

-19.400.109

-20.459.471

-1.059.362

-19.818.874

-19.705.962

-19.741.415

Ergebnis

-2.695.548

-2.827.789

-2.901.136

-73.346

-3.318.218

-3.340.005

-3.367.459

 

Im Bereich der Zuwendungen aus Personalkostenerstattung vom Land in der Produktgruppe 70.1 erfolgt eine Ansatzanpassung gemäß den gestiegenen Personalkosten (7.300 €). Dieser stehen entsprechend erhöhte Mehraufwendungen gegenüber. Aufgrund der Vorjahresergebnisse wird mit Mindererträgen im Bereich der Bußgelder kalkuliert (3.000 €). Es entstehen zudem Mehraufwendungen für die Eichung des Schallmessgerätes (2.000 €) und für Notar-/Anwalt-/Gerichts- /Prozesskosten (10.000 €). Weiterhin wird mit Mehrerträgen im Bereich der Verwaltungsgebühren (40.000 €) gerechnet. Investiv wird im Jahr 2022 einmalig mit einer Ersatzbeschaffung für das Lärmmessgerät geplant (10.000 €).

In der Produktgruppe 70.2 erhöhen sich die Landeszuweisungen ELER (8.000 €), bei gleichzeitigen Mehraufwendungen für die Durchführung ELER (10.000 €). Da zukünftig für die Einrichtung und das Führen von Ökopunktenkonten eine Gebühr erhoben werden soll, wird mit Mehrerträgen im Bereich der Verwaltungsgebühren gerechnet (10.000 €). Dringende Pflegemaßnahmen der Naturdenkmale, die in 2021 notwendig waren, entfallen in 2022, sodass mit Minderaufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung des sonstigen Vermögens geplant wird (30.000 €). Es entstehen zudem aufgrund der Ansatzanpassungen an die Vorjahresergebnisse Minderaufwendungen für Reisekosten für Dienstreisen/Außendienst (3.800 €) sowie für Bürobedarf (ca. 2.000 €). Der um 10.000 € erhöhte coronabedingte Zuschuss zum Biologischen Zentrum soll auch im Jahr 2022 an das Biologische Zentrum gezahlt werden. Zudem erhöht sich der Zuschuss zum Naturschutzzentrum wegen Erhöhung der Verrechnungseinheiten von 7.500 auf 8.000 Verrechnungseinheiten (5.520 €). Über die Änderungsliste soll die Anzahl der Verrechnungseinheiten auf 7.600 Verrechnungseinheiten (644 €) reduziert werden. Grundlage für die Berechnung der Verrechnungseinheiten ist der Arbeits- und Maßnahmenplan 2022 (Stand 6.10.2021). Dieser lag bei der Erstellung der Haushaltsansätze noch nicht vor.

Darüber hinaus wird mit Mindererträgen für Zuschüsse für Maßnahmen der Landschaftspläne sowie für die Durchführung der Landschaftspläne geplant (11.200 €). Dem stehen entsprechende Minderaufwendungen für die Planung und Durchführung von Landschaftsplänen gegenüber (14.000 €). Mehrerträge ergeben sich durch die Förderung für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weiteren Maßnahmen des Bodenschutzes (28.000 €). Dem stehen entsprechende Mehraufwendungen gegenüber (35.000 €). Gleichzeitig wird im Bereich der sogenannten Bürgermeisterdeponien mit einem Minderaufwand gerechnet (10.000 €). Wegen zu erwartender Klageverfahren wird zudem mit Mehraufwendungen für Klagen gerechnet (4.000 €).

Im Bereich der Ersatzgelder wird mit Mindererträgen gerechnet (320.000 €). Dem stehen Minderaufwendungen in gleicher Höhe gegenüber. Die Veranschlagung von Aufwendungen im Bereich der Ersatzgelder ist jährlich zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Haushaltsmittel 2022 sind für eine Vielzahl von Projekten vorgesehen. Über die Verwendung der Ersatzgelder und deren geplanten Einsatz wird jährlich im Fachausschuss berichtet.

In der Produktgruppe 70.3 wird aufgrund der Vorjahresergebnisse mit Mindererträgen im Bereich der Verwaltungsgebühren gerechnet (10.000 €). Zudem entstehen Minderaufwendungen für Gewässeruntersuchungen und Beratungskosten für die Umstrukturierung im Bereich Gewässerunterhaltung/-ausbau (5.000 €).

Bezüglich der einzelnen Positionen und näherer Erläuterungen für die Produktgruppe 70.4 wird auf die Sitzungsvorlage SV-10-0377 „Berichterstattung über die Gebührenbedarfsberechnung 2022 der kostenrechnenden Einrichtung Abfallwirtschaft“ verwiesen, die ebenfalls in dieser Sitzungsperiode beraten wird.

In der Produktgruppe 70.5 entstehen Mehraufwendungen für den Betrieb der Füchtelner Mühle (10.000 €). Diesen stehen Mehrerträge durch eine anteilige Erstattung der Betriebsaufwendungen durch die Stadt Olfen gegenüber (5.000 €). Die Füchtelner Mühle ist im Jahr 2021 gemeinsam mit der Stadt Olfen erworben worden und befindet sich zu je 50 % im Besitz der Stadt Olfen und des Kreises. Zudem entstehen Mehraufwendungen für die Berkelrenaturierung (600.000 €), denen Mehrerträge in gleicher Höhe gegenüberstehen.

Für die Modernisierung der Füchtelner Mühle werden 2022 investive Mittel in Höhe von 25.000 € eingeplant, von denen 12.500 € durch die Stadt Olfen erstattet werden. In den Haushaltsjahren 2023-2025 wird mit Investitionskosten von insgesamt 265.000 € für die Modernisierung der Füchtelner Mühle kalkuliert, von denen ebenfalls 50 % durch die Stadt Olfen erstattet werden.

Weitere Abweichungen entstehen in diesem Produktbereich durch Aufwendungen aus zentral beplanten Ansätzen sowie durch geringfügige und daher nicht erläuterungsbedürftigen Ansatzanpassungen.

II.  Entscheidungsalternativen

Keine

III. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung ist für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppe zuständig.