Betreff
Ausbau des Landesprogramms Kommunales Integrationsmanagement in 2022
Vorlage
SV-10-0391
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ im Kreis Coesfeld ab 2022 auszubauen.
  2. Der vom Land NRW vorgesehene Ausbau um 6 Vollzeitstellen im Modul 2 „Case-Management“ wird umgesetzt. Dazu wird ein Interessebekundungsverfahren durchgeführt. Kreisangehörige Städte und Gemeinden, Wohlfahrtsverbände und freie Träger der Integrationsarbeit im Kreis Coesfeld können sich um die (teilweise) Trägerschaft bemühen. Hierbei sind alle Landes- und Kreisvorgaben zur Umsetzung einer gemeinsamen Kommunalen Integrationsstrategie zu berücksichtigen.

 




I. Sachdarstellung

Am 09.09.2020 beschloss der Kreistag die Umsetzung des Landesprogramms „Kommunales Integrationsmanagement (KIM)“. Seitdem wurde in allen Sitzungen des damaligen Integrationsausschusses und jetzigen Ausschusses für Schule, Bildung und Integration explizit über die Grundsätze und den jeweiligen aktuellen Stand der Umsetzung des KIM im Kreis Coesfeld berichtet.

Von Anfang an hatte das Land NRW erklärt, dass es sich beim KIM nicht um ein zeitlich befristetes Projekt handele, sondern um eine Dauerunterstützung der Kreise und kreisfreien Städte als Träger der Kommunalen Integrationszentren (KI), mit dem Ziel der stärkeren rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ämtern und Behörden im Sinne einer kommunalen integrierten Steuerung der örtlichen Migrations- und Integrationsprozesse. In diesem Sinne soll auch die Zusammenarbeit zwischen den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden und den Kommunalen Integrationszentren gefördert werden.

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser SV steht die Verabschiedung der Neufassung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes im Landtag NRW noch bevor.  Die Gesetzesänderung soll bereits zum 01.01.2022 in Kraft treten. Im von allen Parteien im Landtag (außer der AfD) getragenen Entwurf des Gesetzestextes ist u.a. die Entfristung der Landesförderung für die KIs und für das KIM vorgesehen.    

Zur Erinnerung, das Kommunale Integrationsmanagement besteht aus drei verschiedenen Modulen:

  1. Förderrichtlinie zur Implementierung eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements („strategischer Overhead“)

    Die 3,5 Stellen für Fachkräfte sind am 01.09.2021 bzw. 01.10.2021 und die 0,5 Stelle für die Verwaltungsassistenz besetzt worden, alle vorerst befristet bis zum 31.12.2022.

  2. Fachbezogene Pauschale für Personalstellen, um ein rechtskreisübergreifendes individuelles Case-Management zu implementieren

    Von den 6 ausgeschriebenen Stellen konnten im ersten Anlauf nur 3 besetzt werden (01.07.2021 und 01.09.2021). Eine zweite Ausschreibung endete Anfang November 2021.
    Das Land kündigte an, die Anzahl der Stellen für das Case-Management bereits zum 01.01.2022 auszuweiten. Abhängig von verschiedenen Verteilungsschlüsseln werden dem Kreis Coesfeld voraussichtlich 6 weitere Stellen zur Verfügung stehen. Zur möglichen Umsetzung dieses Ausbaus soll auf die Ausführungen weiter unten verwiesen werden.

 

  1. Fachbezogene Pauschale für zusätzliche Personalstellen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden zur rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen.

    Die bisher vorgesehenen 1,5 Stellen für die ABH und EBH sind seit dem 01.11.2020 (1,0 Stelle) bzw. 01.05.2021 (0,5 Stelle) besetzt. Das Land kündigte die Erhöhung der Förderung auf 2 Vollzeitstellen ab 01.01.2022 für den Kreis Coesfeld an.


Zu 2: Bei der ersten Ausbaustufe wurde die Empfehlung des Landes, alle Case-Managementstellen beim KI anzubinden, umgesetzt. (Die Stellen für die strategische Koordination mussten organisatorisch beim Kreis angesiedelt sein). Es folgte eine Vielzahl von Rücksprachen mit allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, den Geschäftsführern der Wohlfahrtsverbände und der Arbeitsagentur, den Fachkräften aus dem Integrationsbereich, Ehrenamtlichen und Veranstaltungen im Netzwerk Chancengerechtigkeit. Ziel war die Klärung der Fragen nach dem höchsten Profit für die eingewanderten Menschen in der jeweiligen Kommune durch KIM und erste Überlegungen zur Zusammenarbeit.

In der Sitzung des Ausschusses Schule, Bildung und Integration am 01.06.2021 wurde ausführlich über die Ergebnisse dieser Austauschrunden berichtet. Deutlich geworden ist damals, dass insbesondere ein Teil der Wohlfahrtsverbände und eine Stadt die organisatorische Anbindung der Case-Managementstellen in den eigenen Häusern bevorzugten. Die weit überwiegende Zahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hielt insbesondere unter dem Aspekt der gleichen Bedingungen im Kreisgebiet und zum Start des Programms die KI-Anbindung für richtig. Sie wiesen aber auch alle darauf hin, dass beim angekündigten Ausbau über die Stellenverteilung oder die Refinanzierung bereits vorhandener Stellen gesprochen werden müsse. Dieses ist in der Sitzung der Steuerungsgruppe des Netzwerkes Chancengerechtigkeit am 08.11.2021 erstmalig in größerer Runde geschehen. Im Ausschuss wird die Verwaltung aus dieser Sitzung berichten. Planmäßig werden auch die beiden Kreistags- und Fachausschussmitglieder Frau Schäpers und Herr Lütkecosmann an der Sitzung der Steuerungsgruppe teilnehmen.

Soweit die bisherigen Landesvorgaben beibehalten werden sollten, wird das MKFFI wiederum die organisatorische Anbindung der weiteren Case-Managementstellen beim KI empfehlen. Es ist den Kreisen und kreisfreien Städten aber auch erlaubt, Stellen an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden und/oder die Wohlfahrtsverbände zu geben. Es muss sich aber zwingend um die Einrichtung neuer Stellen handeln, die Refinanzierung vorhandener Stellen ist ausgeschlossen. Auch muss eine einheitliche Wahrnehmung der Aufgaben und die Fachaufsicht durch die strategischen Koordinierungskräfte beim KI gewährleistet sein.

Die Verwaltung schlägt unter Berücksichtigung der Rückmeldungen und der Wünsche der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie der Wohlfahrtsverbände und dem Umstand, dass die neuen Kolleginnen und Kollegen im Kommunalen Integrationsmanagement im KI erstmal ihre Arbeit aufnehmen und Erfahrungen sammeln sollen, folgendes Verfahren vor:

Es wird ein Interessebekundungsverfahren durchgeführt. Kreisangehörige Städte und Gemeinden, Wohlfahrtsverbände und freie Träger mit Erfahrungen in der Integrationsarbeit im Kreis Coesfeld bewerben sich um die 6 neuen Case-Managementstellen und legen dar, wie sie die Vorgaben des Landes und des Kreises umsetzen möchten. Hier wäre auch darzustellen, dass die Bereitschaft besteht, evtl. anfallende Eigenanteile zur Deckung der Personal- und Sachkosten zu übernehmen. Der Kreis plant keine Mittel zur Übernahme möglicher Eigenanteile Dritter für 2022 ein.

II. Entscheidungsalternativen

Die Mittel für die Personalkostenförderung der voraussichtlich 6 neuen Case-Managementstellen für 2022 werden dem Land erstattet und das Kommunale Integrationsmanagement wird im Kreis Coesfeld im nächsten Jahr nicht weiter ausgebaut.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Pro Vollzeitstelle im Case-Management wird vom Land NRW jährlich eine Pauschale in Höhe von 55.000 € zur Verfügung gestellt. Für sechs zusätzliche Stellen ergibt dies somit für das Haushaltsjahr 2022 eine Förderung von bis zu 330.000 €, die an potentielle Träger weitergeleitet werden kann. Diese Summe soll ergebnisneutral bei Erträgen und Aufwendungen im Haushaltsplan des Kommunalen Integrationszentrums eingeplant werden. Darüberhinausgehende Eigenanteile sollen von den Trägern übernommen werden, weshalb keine zusätzliche Belastung des Kreishaushaltes erfolgt.

 

Die Erträge und Aufwendungen für die bereits oder in Kürze voraussichtlich besetzten Stellen in KIM sind im Haushaltsplan des Kommunalen Integrationszentrums enthalten. Hierzu wird auf die SV-10-0388 verwiesen.

 

Es ist von einem zeitlichen Mehraufwand für die Koordination der zusätzlichen Case-Managerinnen und Case-Manager auszugehen. Dieser wird von den strategischen Koordinationskräften im KI getragen. Außerdem bindet die Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens personelle Ressourcen im KI.

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 lit.s) KrO NRW.