Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Radwegbaumaßnahme an der K 27 AN 3+4 zwischen Dülmen und Hiddingsel
Vorlage
SV-10-0395
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die grundhafte Erneuerung des Radweges an der K 27 AN 3+4 zwischen Dülmen und Hiddingsel (Länge ca. 2,0 km) zu veranlassen.

 

Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2022 für die Radwegbaumaßnahme bereitgestellt werden und der Haushalt 2022 seine Rechtskraft erlangt hat.

 

 

I. Sachdarstellung

Die Kreisstraße 27 AN 3+4 verbindet Dülmen und Hiddingsel. Der Streckenabschnitt hat eine Verkehrsbelastung von ca. 2.400 Kfz/24h mit einem SV-Anteil von 6,6 %. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wurde in den 80er Jahre ein Radweg angelegt. Dieser wird sowohl im Alltag (zur Schule, Arbeitsstelle oder zum Einkaufen) als auch von den Freizeitradfahrern gut angenommen.

Der Radweg ist von Stat. 1,370 (AN 3) bis Stat. 0,8 (AN 4) auf einer Länge von ca. 2,0 km in einem äußerst schlechten Zustand. Aufgrund des nahen Baumbestandes ist der Radweg durch Baumwurzeln an zahlreichen Stellen stark geschädigt. Darüber hinaus haben Baugrunduntersuchungen ergeben, dass der vorhandene Aufbau des Radweges nicht den aktuellen Richtlinien entspricht. Auch die Breite des Radweges liegt mit 2,20 m unter den derzeitigen Vorgaben. Ebenso ist in Teilbereichen keine ordnungsgemäß funktionierende Entwässerung gegeben.

Es ist geplant, den o.g. Radwegbereich entsprechend den aktuellen Richtlinien neu herzustellen. Dies umfasst auch eine Verbreiterung des Radweges auf 2,50 m. Die Asphaltbefestigung wird zunächst komplett aufgenommen. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Schottertragschicht soll diese auf insgesamt 20 cm verstärkt werden. Abschließend erfolgt der Einbau von Asphalttragschicht (8 cm) und Deckschicht (3 cm). Um eine erneute Schädigung durch Baumwurzeln zu vermeiden, ist geplant eine vertikale Wurzelsperre einzubauen.

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Die Baukosten für die Erneuerung des Radweges liegen bei ca. 0,9 Mio. €. Die Planung für den HH2022 sieht zur Umsetzung der Maßnahme Mittel in Höhe von 0,9 Mio. € vor.

Die Radwegbaumaßnahme wurde ins Sonderprogramm "Stadt und Land" aufgenommen. Das Sonderprogramm des Bundes ist Bestandteil des Klimaschutzprogrammes 2030. Die Abwicklung erfolgt im Rahmen der Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah). Der Fördersatz (aktuell 80 %) wird durch Bundesmittel auf 90 % aufgestockt. Zudem werden 10% als Planungspauschale bei den förderfähigen Gesamtkosten berücksichtigt. Entsprechend den Vorgaben des Sonderprogrammes müssen die Maßnahmen bis Ende 2023 abgeschlossen sein.

Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt voraussichtlich noch im November 2021.

Sobald der Baubeschluss vorliegt und der Haushalt 2022 seine Rechtskraft erlangt hat soll die öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe erfolgen. Mit den Arbeiten könnte dann Ende April 2022 begonnen werden. Als Bauzeit sind ca. 8 Monate einkalkuliert.

 

Die Auswirkung der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:

 

Buchwert zum 31.12.2021

Abschreibung jährlich
bisher
*1)

außer-planmäßige Abschreibung *2)

Herstellungskosten
einschl. aktiv. Eigenleist. *3)

Buchwert
zur Verkehrsfreigabe
(30.06.2022)

Abschreibung jährlich
neu
*4)

46.328 €

3.839 €

-7.543 €

ca. 990.000 €

ca. 1,025 Mio. €

ca. 22.800 €

 

*1)   Die Zustandsbewertung für Radwege wird nur alle 6 Jahre durchgeführt. Die letzte erfolgte 2018. Der Radweg an der K 27 AN 3 wurde in „6“ (ungenügend), der AN 4 in „4“ (ausreichend) eingestuft.

*2)   Eine außerplanmäßige Abschreibung ist vorzunehmen, wenn bei einem Radweg mit einer Zustandsbewertung 4 und besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.

*3)   Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten sowie den aktivierten Eigenleistungen (pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.

*4)   Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

 

 

Anlagen:

 

Übersichtskarte