Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die
notwendigen Maßnahmen für die grundhafte Erneuerung des Radweges an der K 27 AN
3+4 zwischen Dülmen und Hiddingsel (Länge ca. 2,0 km) zu veranlassen.
Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt
mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die
Haushaltsmittel in 2022 für die Radwegbaumaßnahme bereitgestellt werden und der
Haushalt 2022 seine Rechtskraft erlangt hat.
I. Sachdarstellung
Die Kreisstraße
27 AN 3+4 verbindet Dülmen und Hiddingsel. Der Streckenabschnitt hat eine
Verkehrsbelastung von ca. 2.400 Kfz/24h mit einem
SV-Anteil von 6,6 %. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wurde in den 80er
Jahre ein Radweg angelegt. Dieser wird sowohl im Alltag (zur Schule,
Arbeitsstelle oder zum Einkaufen) als auch von den Freizeitradfahrern gut
angenommen.
Der Radweg ist
von Stat. 1,370 (AN 3) bis Stat. 0,8 (AN 4) auf einer Länge von ca. 2,0 km in
einem äußerst schlechten Zustand. Aufgrund des nahen Baumbestandes ist der
Radweg durch Baumwurzeln an zahlreichen Stellen stark geschädigt. Darüber
hinaus haben Baugrunduntersuchungen ergeben, dass der vorhandene Aufbau des
Radweges nicht den aktuellen Richtlinien entspricht. Auch die Breite
des Radweges liegt mit 2,20 m unter den derzeitigen Vorgaben. Ebenso ist in
Teilbereichen keine ordnungsgemäß funktionierende Entwässerung gegeben.
Es ist geplant,
den o.g. Radwegbereich entsprechend den aktuellen Richtlinien neu herzustellen.
Dies umfasst auch eine Verbreiterung des Radweges auf 2,50 m. Die
Asphaltbefestigung wird zunächst komplett aufgenommen. Unter Berücksichtigung
der vorhandenen Schottertragschicht soll diese auf insgesamt 20 cm verstärkt
werden. Abschließend erfolgt der Einbau von Asphalttragschicht (8 cm) und
Deckschicht (3 cm). Um eine erneute Schädigung durch Baumwurzeln zu vermeiden,
ist geplant eine vertikale Wurzelsperre einzubauen.
II. Entscheidungsalternativen
Keine.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Die Baukosten
für die Erneuerung des Radweges liegen bei ca. 0,9 Mio. €. Die Planung für den
HH2022 sieht zur Umsetzung der Maßnahme Mittel in Höhe von 0,9 Mio. € vor.
Die
Radwegbaumaßnahme wurde ins Sonderprogramm "Stadt und Land"
aufgenommen. Das Sonderprogramm des Bundes ist Bestandteil des
Klimaschutzprogrammes 2030. Die Abwicklung erfolgt im Rahmen der
Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah). Der Fördersatz (aktuell 80 %) wird
durch Bundesmittel auf 90 % aufgestockt. Zudem werden 10% als Planungspauschale
bei den förderfähigen Gesamtkosten berücksichtigt. Entsprechend den Vorgaben
des Sonderprogrammes müssen die Maßnahmen bis Ende 2023 abgeschlossen sein.
Die Bewilligung
der Zuwendung erfolgt voraussichtlich noch im November 2021.
Sobald der
Baubeschluss vorliegt und der Haushalt 2022 seine Rechtskraft erlangt hat soll
die öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe erfolgen. Mit den Arbeiten
könnte dann Ende April 2022 begonnen werden. Als Bauzeit sind ca. 8 Monate
einkalkuliert.
Die Auswirkung
der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:
Buchwert zum 31.12.2021 |
Abschreibung jährlich |
außer-planmäßige
Abschreibung *2) |
Herstellungskosten |
Buchwert |
Abschreibung jährlich |
46.328 € |
3.839 € |
-7.543 € |
ca. 990.000 € |
ca. 1,025 Mio. € |
ca. 22.800 € |
*1) Die Zustandsbewertung für Radwege wird nur
alle 6 Jahre durchgeführt. Die letzte erfolgte 2018. Der Radweg an der K 27 AN
3 wurde in „6“ (ungenügend), der AN 4 in „4“ (ausreichend) eingestuft.
*2) Eine
außerplanmäßige Abschreibung ist vorzunehmen, wenn bei einem Radweg mit einer
Zustandsbewertung 4 und besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine
Wertminderung erfolgt.
*3) Die
Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten +
Herstellungsnebenkosten sowie den aktivierten Eigenleistungen (pauschal 10% der
Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.
*4) Nach
Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der
Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.
IV. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Nach § 13 Abs. 1
der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss
nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden
Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen
zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der
ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte