Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung
wurde beauftragt (18.03.2020 / SV-9-1615) ein Votum der Bürgermeisterkonferenz einzuholen,
in welchem Umfang zukünftig eine Beteiligung der Städte und Gemeinden bei Um-
und Ausbaumaßnahmen an Kreisstraßen erfolgen sollte. Die derzeitigen Regelungen
basieren auf Vorgaben, die u. a. seit 1986 bestehen und zwischenzeitlich immer
wieder ergänzt wurden.
Die Regelungen
wurden in der Bürgermeisterkonferenz am 07.09.2020 vorgestellt. Zudem wurden Alternativmöglichkeiten
als Diskussionsgrundlage aufgezeigt. Da die Wahlperiode Ende Oktober 2020 endete
und ein Wechsel bei einigen Städten/Gemeinden anstanden, wurde die Entscheidung
vertagt. Vorab sollte hierzu eine Arbeitsgruppe auf Sachbearbeiterebene
gebildet werden.
Die
Arbeitsgruppe befasste sich in den Online-Meetings am 09.03.2021 und 19.04.2021
mit der Thematik. Es entstanden rege Diskussionen in welcher Form eine angemessene
Beteiligung des Kreises erfolgen könne, die auch eine gleichmäßige und
insbesondere verursacherentsprechende Belastung der Städte und Gemeinden vorsieht.
Zudem sollten die Regelungen einfache anzuwenden sein.
Da die Meinungen
z.T. sehr unterschiedlich ausfielen wurden verschiedenen Lösungsansätze
entwickelt und der Bürgermeisterkonferenz am 03.05.2021 und 07.06.2021 zur
Beratung vorgelegt.
Die Mehrheit der
Bürgermeister*Innen sprach sich dafür aus, das bisherige System beizubehalten.
Es wurde angeregt klare Bewertungskriterien aufzustellen. Als Anlage ist eine
Übersicht beigefügt, die als Ausgangsbasis zur Einstufung zukünftiger Projekte
angewendet werden soll. Sonderregelungen würden weiterhin individuell
getroffen, um z.B. durch die Unterstützung der Gemeinden im Einzelfall Projekt
zu beschleunigen.