Betreff
Finanzielle Beteiligung der Städte und Gemeinden bei Um- und Ausbaumaßnahmen an Kreisstraßen
Vorlage
SV-10-0396
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Sachstandsbericht

Die Verwaltung wurde beauftragt (18.03.2020 / SV-9-1615) ein Votum der Bürgermeisterkonferenz einzuholen, in welchem Umfang zukünftig eine Beteiligung der Städte und Gemeinden bei Um- und Ausbaumaßnahmen an Kreisstraßen erfolgen sollte. Die derzeitigen Regelungen basieren auf Vorgaben, die u. a. seit 1986 bestehen und zwischenzeitlich immer wieder ergänzt wurden.

Die Regelungen wurden in der Bürgermeisterkonferenz am 07.09.2020 vorgestellt. Zudem wurden Alternativmöglichkeiten als Diskussionsgrundlage aufgezeigt. Da die Wahlperiode Ende Oktober 2020 endete und ein Wechsel bei einigen Städten/Gemeinden anstanden, wurde die Entscheidung vertagt. Vorab sollte hierzu eine Arbeitsgruppe auf Sachbearbeiterebene gebildet werden.

Die Arbeitsgruppe befasste sich in den Online-Meetings am 09.03.2021 und 19.04.2021 mit der Thematik. Es entstanden rege Diskussionen in welcher Form eine angemessene Beteiligung des Kreises erfolgen könne, die auch eine gleichmäßige und insbesondere verursacherentsprechende Belastung der Städte und Gemeinden vorsieht. Zudem sollten die Regelungen einfache anzuwenden sein.

Da die Meinungen z.T. sehr unterschiedlich ausfielen wurden verschiedenen Lösungsansätze entwickelt und der Bürgermeisterkonferenz am 03.05.2021 und 07.06.2021 zur Beratung vorgelegt.

Die Mehrheit der Bürgermeister*Innen sprach sich dafür aus, das bisherige System beizubehalten. Es wurde angeregt klare Bewertungskriterien aufzustellen. Als Anlage ist eine Übersicht beigefügt, die als Ausgangsbasis zur Einstufung zukünftiger Projekte angewendet werden soll. Sonderregelungen würden weiterhin individuell getroffen, um z.B. durch die Unterstützung der Gemeinden im Einzelfall Projekt zu beschleunigen.