Betreff
Umsetzung des radtouristischen Knotenpunktsystems
Vorlage
SV-10-0401
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

1.       Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung des radtouristischen Knotenpunktsystems zu veranlassen. Die Verwaltung wird mit der Durchführung eines Vergabeverfahrens für die Herstellung und Installation der Wegweisenden Beschilderung (nachfolgend Maßnahme 1) beauftragt.

2.       Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Knotenpunkttafeln im Kreisgebiet beauftragt (nachfolgend Maßnahme 2) und stellt hierfür die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 210.000 € unter der Voraussetzung einer Landesförderung (Förderquote 70 Prozent) zur Verfügung. Die Verwaltung wird mit der anschließenden Durchführung eines Vergabeverfahrens für die Herstellung und Installation der Knotenpunktafeln beauftragt.

 

 

 

I. Sachdarstellung

 

Der Kreis Coesfeld führt in Abstimmung mit den weiteren Münsterlandkreisen, der Stadt Münster und dem Münsterland e.V. ein radtouristisches Knotenpunktsystem für das Münsterland im Kreisgebiet ein (Siehe auch SV-10-0331 und SV-9-1164). Das Gesamtprojekt teilt sich im Sinne der Förderung in zwei Einzelmaßnahmen auf:

 

1.       Wegweisende Beschilderung

a.       Bestandsaufnahme des Radverkehrsnetzes NRW (Befahrung und Erfassung)

b.       Beschilderungsplanung für wegweisende Beschilderung und Knotenpunkttafeln, Abstimmung und Dokumentation (Kataster)

c.       Herstellung und Installation der wegweisenden Beschilderung

2.       Knotenpunkttafeln: Herstellung und Installation der Knotenpunkttafeln inkl. Ständerwerke

Zur Durchführung von Maßnahme 1 (M1) liegt ein gültiger Förderbescheid mit förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von 100.400 € vor. Auf dieser Basis wurde das Planungsbüro VIA mit der Bestandsaufnahme und Beschilderungsplanung beauftragt und inzwischen konnte gemeinsam mit den Kommunen ein umfangreiches Gesamtkataster für das radtouristische Knotenpunktsystem erarbeitet werden. Das Kataster befindet sich aktuell in der Verkehrsrechtlichen Anordnung. Die Einführung des Knotenpunktsystems soll münsterlandweit spätestens im Frühjahr 2022 erfolgen, sodass zeitnah ein europaweites Vergabeverfahren für die Herstellung und Installation der Wegweisenden Beschilderung angestoßen werden muss.

 

Zur Durchführung von Maßnahme 2 (M2) soll zeitnah auf Basis des vorliegenden Beschilderungskatasters ein Förderantrag bei der Bezirksregierung Münster eingereicht werden. Die Einreichung des Antrags wurde bereits angekündigt. Die Knotenpunkttafeln sollen im Laufe des Jahres 2022 hergestellt und installiert werden.

 

Auf Basis des Gesamtkatasters hat das Planungsbüro VIA eine vorläufige Material- und Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme vorgelegt. Die Schätzung ergibt im Vergleich zum Zeitpunkt der Antragsstellung im November 2018 drastisch erhöhte Gesamtkosten in Höhe von insgesamt 706.00 € (Summe Maßnahme 1 und Maßnahme 2, siehe Tabelle 1).

Kategorie

Bewilligte Förderung

vom 28.11.2018

Kostenschätzung 11/21

M1.a

Bestandsaufnahme RVN NRW (abgerechnet)

33.500 €

48.000 €

M1.b

Beschilderungsplanung

(teilweise abgerechnet)

34.500 €

48.000 €

M1.c

Herstellung und Installation Wegweisenden Beschilderung (Schätzung)

32.400 €

400.000 €

förderfähige Gesamtkosten M1

hiervon Eigenanteil 30

hiervon Förderung 70

100.400 €

30.100 €

70.300 €

496.000 €

148.800 €

347.200 €

M2

Herstellung und Installation der Knotenpunkttafeln (Schätzung)

Antragsstellung folgt

210.000 €

förderfähige Gesamtkosten M2

hiervon Eigenanteil 30

hiervon Förderung 70

 

210.000 €

63.000 €

147.000 €

Tabelle 1: Kostenvergleich zwischen dem bewilligten Förderbescheid vom November 2018 und der Kostenschätzung von November 2021

Eine Erhöhung der Förderung von Maßnahme 1 wurde von der Bezirksregierung Münster bereits in Aussicht gestellt. Für Maßnahme 2 wird der Förderantrag auf Basis der aktuellen Kostenschätzung gestellt. Die Gründe für die Kostensteigerung wurden im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung des Kreises Coesfeld am 20.09.2021 durch die Kreisentwicklung bereits mündlich erörtert:

a.       Die Kostenschätzung aus 2018 ist veraltet. Personal- und Materialkosten sind inzwischen erheblich gestiegen. Die Corona-Pandemie hat diese Entwicklung weiter beschleunigt und das Projekt zudem drastisch verzögert (Netzbefahrungen und persönliche Abstimmungen konnten zeitweise nicht durchgeführt werden)

b.       Die bisherige Kostenschätzung basierte auf einer münsterlandweit pauschalierten Berechnungsgrundlage aus dem Jahr 2018 und wurde rückblickend erheblich zu niedrig angesetzt. Die Münsterlandkreise und die Stadt Münster erwarten insgesamt deutliche Mehrkosten.

c.       Der Zustand der Wegweisenden Beschilderung des Radverkehrsnetzes NRW im Kreisgebiet ist schlechter als ursprünglich angenommen.

d.       Änderungswünsche der Städte und Gemeinden und Streckenoptimierungen wurden weitgehend berücksichtigt, sodass der Planungs- und Montageaufwand steigt (Planung neuer Netzabschnitte, zusätzliche Wegweiser und Pfosten sowie Demontagen von Altbestand).

 

Durch die erhöhten Kosten ergibt sich eine Finanzierungslücke im Haushalt in Höhe von 240.000 €. Dieser zusätzliche Mittelbedarf kann durch abteilungsinterne Umschichtungen im laufenden Haushalt der Kreisentwicklung gedeckt werden, ohne das laufende Verpflichtungen der Kreisverwaltung eingeschränkt oder zurückgestellt werden müssen.

 

Umsetzung Maßnahme 1:

 

Erfolgte Zuweisungen (Bestandaufnahme, Planung)

Vorhandenen Rückstellung zur Einführung des Knotenpunktsystems

 

Abteilungsinterne Umschichtungen im laufenden Haushalt 2021 unter in Inanspruchnahme einer Rückstellung

 

Ansatz im Haushalt 2021 = Gesamtkosten M1

 

 

66.400 €

189.600 €

 

240.000 €

 

 

496.000 €

Umsetzung Maßnahme 2:

 

Geplanter Ansatz im Haushalt 2022 = Gesamtkosten M2

 

 

210.000 €

 

Um der münsterlandweiten Vereinbarung zur Fertigstellung des Knotenpunktsystems im Frühjahr 2022 nachkommen zu können, ist es aus Sicht der Kreisentwicklung erforderlich möglichst zeitnah und somit noch im laufenden Haushaltsjahr das europaweite Vergabeverfahren zur Herstellung und Installation der Wegweisenden Beschilderung (M1) zu beginnen. Die ergänzenden Knotenpunkttafeln (M2) sollen im Laufe der Radsaison 2022 montiert werden. Hierfür wurden bereits Haushaltmittel für den Haushalt 2022 eingestellt.

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Keine.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Finanzen: 

 

Die Maßnahme 1 zur Wegweisenden Beschilderung kann durch bereits im laufenden Haushalt 2021 eingeplante Haushaltsmittel (189.600 €) sowie abteilungsinterne Umschichtungen unter Rückgriff auf eine Rückstellung in Höhe von insgesamt 240.000 € geleistet werden, sodass aus Umsetzung kein Defizit folgt. Die Maßnahme wird innerhalb eines bereits bewilligten Förderverfahrens umgesetzt, wobei eine anteilige Erhöhung der Förderung zur Kostendeckung bereits mit der Bewilligungsbehörde vorbesprochen wurde. Die Förderquote beträgt 70 Prozent, sodass von einer Förderung in Höhe von 347.200 € auszugehen ist. Der Eigenanteil in Höhe von 30 Prozent beträgt 148.800 €.

 

Die Maßnahme 2 soll vollständig im kommenden Jahr umgesetzt werden. Hierzu wurden bereits 210.000 € in den Haushaltsplanungen berücksichtigt. Die Maßnahme wird ebenfalls durch eine Landesförderung unterstützt. Die Förderquote beträgt voraussichtlich 70 Prozent, sodass von einer Förderung in Höhe von 147.000 € auszugehen ist. Der Eigenanteil in Höhe von 30 Prozent beträgt 63.000 €.

 

Für die Unterhaltung des Radverkehrsnetz NRW ist grundsätzlich der Straßenbaulastträger zuständig, sodass unmittelbar keine laufenden Kosten durch die Einführung des radtouristischen Knotenpunktsystems entstehen.

 

Personal: Keine

 

IT: Keine

 

Klima: 

 

Durch die Aufwertung der Wegweisenden Beschilderung des Radverkehrsnetzes NRW im Zuge der Einführung des radtouristischen Knotenpunktsystems sind positive Nebeneffekte auf das Klima zu erwarten.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung.

 

Anlagen: