Beschlussvorschlag:
1)
Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2022
ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen
mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der
Produktgruppen
im
Budget 2
Produktgruppe ab Seite ………….
51.10 Prävention und Regelangebote |
274 |
|
51.20 Hilfen zur Erziehung |
286 |
|
51.30 Sonstige Leistungen |
294 |
|
einschließlich
der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden
unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen
anerkannt.
2)
Die von der Verwaltung vorgeschlagen Änderungen (siehe
auch Anlagen) zum
I.)
Produkt 51.10.01
II.)
Produkt 51.10.03
a)
im Zusammenhang mit dem Förderprogramm Aufholen
nach Corona
b)
für den Antrag der Lebenshilfe Senden
III.)
Produkt 51.20.01
IV.)
Produkt 51.20.02
V.)
Produkt 51.30.01
a.
für einen zweiten Inobhutnahmeplatz
b.
für die Förderung einer Fachstelle gegen Gewalt
werden
beschlossen.
Anmerkung:
Die
sich in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses ergebenden Änderungen werden in
einer Liste zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen,
Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur
weiteren Beratung vorgelegt.
Es haben sich bereits seit der
Haushaltsaufstellung Änderungen ergeben, auf die in dieser Sitzungsvorlage
hingewiesen wird. Verwaltungsseitig wird hierzu eine Aufnahme der dargestellten
Änderung in die Änderungsliste vorgeschlagen.
I. Sachdarstellung
Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit
ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu
beschließen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2022 wurde vom
Kämmerer am 21.10.2021 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne
Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 03.11.2021 werden
in der Zeit vom 22.11. – 02.12.2021 die weiteren Beratungen in den
Fachausschüssen stattfinden. In der Folge wird der Entwurf im Ausschuss für
Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am 06.12.2021) und
im Kreisausschuss (Sitzung am 08.12.2021) beraten. Es ist vorgesehen, dass der
Kreistag den Haushalt 2022 in seiner Sitzung am 14.12.2021 beschließt.
Der Haushalt 2022 ist auf Produktgruppenebene
dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind
Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im
Haushaltsplan ausgewiesen.
Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises
Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich
normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine
Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf
NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen
Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine
Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf
NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der
Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in
unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.
In der folgenden Übersicht ist das im Entwurf des
Haushaltsplanes 2022 ausgewiesene Jahresergebnis aus Zeile 26 des
Teilergebnisplanes 51 – Jugendamt dargestellt.
Im Einzelnen ergeben sich folgende Veränderungen:
Produktgruppe 51.10 - Prävention und Regelangebote
51.10.01 - Frühe
Hilfen
Unter die frühen
Hilfen fallen verschiede Angebote, die sich an werdende Eltern ab Beginn der
Schwangerschaft und insbesondere an Familien mit Kindern in den ersten drei
Lebensjahren richten (u.a. Einsatz der Gesundheitsfachkräfte, Informierte
Eltern, Elternbildung). Abgebildet werden hier zudem die Kreiszuschüsse für die
Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle, Erziehungsberatungsstelle und den
Bunten Kreis (Projekte Guter Start und Kompass).
Die Landeszuweisung
für die Landesinitiative „kinderstark-NRW schafft Chancen“ erhöht sich um rd.
16.000 €. Für die
Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes erhöht sich der Kreiszuschuss um
rd. 33.000 €. Die weiteren Mehraufwendungen in diesem Produkt basieren auf
Personalkostensteigerungen.
Vorschlag der Verwaltung für die Änderungsliste:
Für das Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ wurden Fördermittel in Höhe von 46.148 € eingeplant, laut nun vorliegenden Verteilerschlüssel liegen diese aber lediglich bei 44.276 €. Ferner werden zusätzliche Mittel durch die Bundesstiftung frühe Hilfen im Rahmen des Programms „Aufholen nach Corona“ in Höhe von 23.763 € bereitgestellt, so dass insgesamt zusätzliche Fördergelder in Höhe von 21.891 € einzuplanen sind.
Durch die zusätzlich bereitgestellten Fördergelder aus der Bundesstiftung frühe Hilfen „Aufholen nach Corona“ ist auch die Aufwandsermächtigung für diesen Bereich um 23.763 € zu erhöhen.
51.10.02 –
Tagesbetreuung von Kindern
Basis für die
Ansatzplanung 2022 waren der Leistungsbescheid des Landesjugendamtes für das
Kindergartenjahr 2021/22 (01.08.2021 – 31.07.2022) sowie die tatsächlichen
Anmeldezahlen der Kindertageseinrichtungen zum 01.08.2021. Ohne
Berücksichtigung von Quotenanstiegen oder Wanderungsgewinnen wurden diese Daten
für den Zeitraum 01.08. – 31.12.2022 (Teil des Kindergartenjahres 2022/23,
welches noch im Etat 2022 zu berücksichtigen ist) mit den entsprechenden
Kindpauschalen hochgerechnet. Die Kindpauschalen steigen jährlich unter
Berücksichtigung der tatsächlichen Personal- und Sachkostenentwicklung. Diese
Fortschreibungsrate, die vom Land NRW berechnet und festgesetzt wird, liegt für
das kommende Jahr noch nicht vor, so dass für die Ansatzkalkulation der Satz
des Vorjahres (0,83 %) berücksichtigt wurde.
Laut Zuschussantrag
wurden für das Kindergartenjahr 2020/21 Kindpauschalen für 6.303 Plätze
beantrag, für 2021/22 für 6.492 € Plätze.
Höhe der
Kindpauschalen:
Die Kalkulation des
Beitragsaufkommens aus den Elternbeiträgen gestaltete sich in diesem Jahr
besonders schwierig. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen in der
Kindertagesbetreuung wurde in 2020 für insgesamt 3 Monate und in 2021 für
insgesamt 3,5 Monate auf die Erhebung von Elternbeiträgen verzichtet. Zudem
tritt zum 01.08.2021 eine neue Elternbeitragstabelle in Kraft, die anstelle von
bisher 10 Stufen insgesamt 34 Beitragsstufen enthält.
51.10.03 – Kinder-,
Jugend und Familienförderung
In Anlehnung an die Zuwendungspraxis des Landes NRW wurde bei den Förderpositionen des Kinder- und Jugendförderplanes eine Kostensteigerung in Höhe von 1 % und bei zusätzlicher Förderung von Personalkosten von insgesamt 2 % eigeplant. Dies führt insgesamt zu Mehraufwendungen in Höhe von rd. 27.000 €. Für die entsprechende Landeszuweisung für die Kinder- und Jugendarbeit wurde entsprechend ebenfalls eine Dynamisierung von 1 % eingeplant.
Im laufenden Jahr 2021 beteiligt sich der Kreis Coesfeld am Landesprogramm „Wertevermittlung, Demokratiebildung und Prävention sexualisierter Gewalt in der und durch die Jugendhilfe“. Hierüber werden z. B. folgende Präventionsprogramme angeboten:
- Theaterpädagogische Präventionsprogramme
in Bildungs- und Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche von ca. 5 bis
18 Jahre
- Aufklärungsabende für Eltern und
Bezugspersonen zu den Präventionsprogrammen
- Workshops zum Thema institutionelle
Schutzkonzepte
- Workshops zum traumasensiblen Ansatz.
Aufgrund der guten Resonanz ist vorgesehen, auch im kommenden Jahr am Programm teilzunehmen. Für 2022 wurden daher für das Landesprogramm Fördermittel in Höhe von rd. 100.000 € eingeplant. Im Rahmen des Förderprogrammes ist ein Eigenanteil in Höhe von 20 % bereitzustellen. Dieser kann durch das vorhandene Budget gedeckt werden.
Vorschlag der Verwaltung für die Änderungsliste:
Durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden den Jugendämtern Fördergelder im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ zur Verfügung gestellt. Kinder und Jugendlichen sollen nach der Corona-Pandemie schnell wieder aufholen und Versäumtes nachholen können. Das gilt nicht nur für den Lernstoff, sondern auch für ihr soziales Leben. Gefördert werden zusätzliche Angebote, die Ausweitung bestehender Angebote sowie pandemiebedingte Mehrausgaben. Die Mittel aus dem Aufholpacket können durch öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Vereine und Verbände der Kinder- und Jugendarbeit sowie von Schulen beantragt werden. Dem Kreisjugendamt stehen für 2022 hierfür Fördergelder in Höhe von rd. 385.000 € zur Verfügung. Da zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung die genauen Fördermodalitäten noch nicht bekannt waren, sind die Fördergelder und eine entsprechende Aufwandsposition noch im Rahmen der Änderungsliste mit aufzunehmen.
Die Lebenshilfe Senden plant den Neubau eines Gebäudes für soziale Zwecke, der unter anderem für die offene Kinder- und Jugendarbeit genutzt werden soll. Hierfür beantragt der Träger einen Investitionskostenzuschuss gemäß des Kinder- und Jugendförderplans in Höhe von ca. 220.000 €. Der Antrag konnte noch nicht soweit abgestimmt werden, dass dieser am 02.12.2021 dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden kann. Vorsorglich sollten daher für 2022 für diese Maßnahme Mittel mit einem Sperrvermerk eingeplant werden. Die Zweckbindung laut dem Kinder- und Jugendförderplan liegt für Neubauten bei 25 Jahren, so dass im Ergebnisplan für diese Maßnahme zusätzliche Mittel über die Änderungsliste in Höhe von rd. 8.800 € einzuplanen sind.
51.10.04 - Jugendsozialarbeit
Die
Kreistagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen hat unter dem 06.11.2021 zwei Anträge
für die Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Integration vorgelegt,
die thematisch aber dem Jugendhilfeausschuss zuzuordnen sind. In Absprache mit
der antragstellenden Fraktion sind die Anträge (Jugendbeteiligungsformate und
Einführung einer kreisweiten Jugend-App) dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Da
evtl. zusätzliche Mittel für den Haushalt 2022 bereitzustellen sind, sollten
sie unter diesem TOP beraten werden.
Produktgruppe 51.20 - Hilfen zur Erziehung
Im Einzelnen ergeben
sich folgende Veränderungen:
51.20.01 – Erzieherischen Hilfen für Kinder und
Jugendliche
Ambulante Hilfen:
Zuschussbedarf
Ansatz 21: 1.143.877 €
Zuschussbedarf
Prognose 21: 1.235.000 €
Zuschussbedarf
Planung 22: 1.259.700 €
Nachdem die
Fallzahlen in diesem Bereich Mitte 2018 eingebrochen waren, sind sie im Laufe
der beiden Jahre 2019 und 2020 wieder kontinuierlich angestiegen. Im Rahmen der
Etatplanung war unterstellt worden, dass diese steigende Tendenz sich auch im
laufenden Jahr 2021 fortsetzt. Für die Ansatzplanung 2022 wurde die Prognose
für das Haushaltsjahr 2021 plus einer Preissteigerung von 2 % zugrunde gelegt.
Erziehung in einer
Tagesgruppe
Zuschussbedarf
Ansatz 21: 109.000 €
Zuschussbedarf
Prognose 21: 318.500 €
Zuschussbedarf
Planung 22: 324.500 €
Die Fallzahlen bei
den Tagesgruppen sind seit 2020 stetig gestiegen und stellten sich im Zeitpunkt
der Haushaltsaufstellung wie folgt dar:
Fallzahlen: (auf der Basis lfd. Fallzahlen Monatserster -
Jahresdurchschnitt)
2019: 3 | 2020: 5 | 2021 (Juni): 8
Auch hier wurde die
Prognose für 2021 plus einer Preissteigerung von 2 % zugrunde gelegt.
Stationäre Hilfen:
Zuschussbedarf
Ansatz 21: 4.500.000 €
Zuschussbedarf
Prognose 21: 4.500.000 €
Zuschussbedarf
Planung 22: 5.465.000 €
Im Bereich der
stationären Hilfen ist seit der 2. Jahreshälfte 2019 ein leichter Rückgang bei
den Fallzahlen zu verzeichnen. In der Prognose für 2021 sind Erträge im Rahmen
von Kostenerstattungen für 2020 enthalten. Da sich abzeichnet, dass die Erträge
im Rahmen von Kostenerstattungen rückläufig sind, sind die Erträge entsprechend
zu reduzieren.
51.20.02 – Hilfen für junge Volljährigen
Zuschussbedarf
Ansatz 21: 950.000 €
Zuschussbedarf
Prognose 21: 1.200.000 €
Zuschussbedarf
Planung 22: 1.150.000 €
Die Fallzahlen sind
im Bereich der jungen Volljährigen kontinuierlich angestiegen. Dieser Trend
setzt sich im laufenden Jahr 2021 noch weiter fort. Gerade im Bereich der
jungen Volljährigen ist die Leistung aber nicht für einen längeren und dauerhaften
Zeitraum angelegt, so dass immer wieder die Hilfen von kostenintensiven
stationären Hilfen zu günstigeren ambulanten Nachbetreuungen wechseln oder auch
ganz beendet werden können.
51.20.03 – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte
Kinder und Jugendliche
ambulante
Eingliederungshilfe
Zuschussbedarf
Ansatz 21: 1.110.000 €
Zuschussbedarf
Prognose 21: 90.000 €
Zuschussbedarf
Planung 22: 1.189.800 €
Die Fallzahlen sind
in diesem Bereich relativ stabil. Bedingt durch die Coronapandemie war der
Einsatz der Schulassistenz nur bedingt möglich, so dass die Prognosezahlen zum
Zeitpunkt der Ansatzplanung nicht aussagekräftig waren.
stationäre
Eingliederungshilfe
Zuschussbedarf
Ansatz 21: 664.000 €
Zuschussbedarf
Prognose 21: 615.000 €
Zuschussbedarf
Planung 22: 655.000 €
Da diese Hilfe
besonders kostenintensiv ist, zeigt bereits eine geringfügige Schwankung bei
der Fallzahl große Auswirkungen auf die Kosten. Für die Ansatzplanung wurde die
Prognose mit einer Preissteigerung von 2 % zugrunde gelegt. Die Prognose für
2021 enthält auch Erträge für eine Kostenerstattung für das Jahr 2020, die im
Rahmen der Ansatzplanung nicht berücksichtigt werden konnten.
Vorschlag der
Verwaltung für die Änderungsliste:
Die Auswirkungen im
Zusammenhang mit der Coronapandemie haben in diesem Jahr die Ansatzplanung
erheblich erschwert. Im Bereich der erzieherischen Hilfen war schwer
abzuschätzen, wie sich in diesem Bereich die Fallzahlen und auch die Kosten
entwickeln. Laut einer aktuellen Prognose hat sich daher nun folgender
Anpassungsbedarf ergeben:
Produkt 51.20.01 –
erzieherischen Hilfen für Kinder und Jugendliche
Die Aufwendungen für
die stationären Hilfen können um 100.000 €, die für die Erziehung in einer
Tagesgruppe um 46.000 € reduziert werden.
Produkt 51.20.02 –
Hilfen für junge Volljährige
Für die Hilfen für
junge Volljährigen sollte der Ansatz für die Aufwendungen um 50.000 € erhöht
werden. Da sich hier aber auch für das laufende Jahr 2021 höhere Erträge (Kostenerstattungen)
abzeichnen, sind diese ebenfalls um 50.000 € zu erhöhen.
Produktgruppe 51.30 – Sonstige Leistungen
Im Einzelnen ergeben
sich folgende Veränderungen:
51.30.01 – Kinderschutz
In diesem Produkt werden
die Kosten für die Bereithaltung von Inobhutnahme- und
Bereitschaftspflegeplätzen, für die Rufbereitschaft sowie die Personalkosten im
Zusammenhang mit dem Kinderschutz veranschlagt. Zudem werden hier die Kosten
für die Fortbildung der Mitarbeiter*innen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
sowie die Kreiszuschüsse an Frauen e. V. und an Zartbitter abgebildet.
Die Verschlechterung
des Zuschussbedarfes in diesem Produkt resultiert im Wesentlichen aus
Personalkosten.
Vorschlag der
Verwaltung für die Änderungsliste:
Für die
Bereithaltung eines weiteren Inobhutnahmeplatzes (s. SV-10-0406) entstehen
zusätzliche Kosten in Höhe von maximal 55.000 €. Da sich laut aktueller
Prognose für die bisherigen Inobhutnahmeplätze ein Aufwand von 95.000 €
(anstelle der für 2022 eingeplanten 102.000 €) ergibt, müsste der Ansatz
hierfür bei positiver Beschlussfassung in der heutigen Sitzung um 48.000 €
erhöht werden.
Für die Förderung
einer Fachstelle bei sexualisierter Gewalt (vgl. SV-10-0417) sind Aufwendungen
in Höhe von jährlich 50.000 € einzuplanen. In der Sitzungsvorlage wurde
angesprochen, dass ggf. auch der Kinderschutzbund noch eine Zusage vom Land für
die Beratung von Kindern und Jugendlichen erhalten könnte. Es ist davon auszugehen,
dass dann auch der DKSB mit der Bitte um Übernahme der ungedeckten Kosten an
die Jugendämter herantritt. Vor diesem Hintergrund sollte vorsorglich ein
zusätzlicher Betrag in Höhe von 25.000 € (Pauschalbetrag -vorbehaltlich der
ggf. zu führenden Vertragsverhandlungen) mit einem entsprechenden Sperrvermerk
in den Haushalt 2022 aufgenommen werden.
51.30.02 – Sonstige Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe
Zu den sonstigen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe zählt die
Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), die
Adoptionsvermittlung, die Jugendgerichtshilfe, Amtsvormundschaften und
Beistandschaften.
II. Entscheidungsalternativen
Keine
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Änderungen von
Standards haben Auswirkungen auf den Zuschuss des Produktbereiches 51-
Jugendamt und möglicherweise auf den Hebesatz der Kreisumlage Mehrbelastung
Jugendamt. Hierüber ist im weiteren Beratungsverfahren durch den Ausschuss für
Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung bzw. im Kreisausschuss zu
beraten.
Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der Jugendhilfeausschuss ist für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppen zuständig.