Beschlussvorschlag:

 

1)      Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 2

 

Produktgruppe                                                                 ab Seite ………….

 

51.10 Prävention und Regelangebote

274

 

51.20 Hilfen zur Erziehung

286

 

51.30 Sonstige Leistungen

294

 

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

2)      Die von der Verwaltung vorgeschlagen Änderungen (siehe auch Anlagen) zum

 

I.)                  Produkt 51.10.01

II.)                Produkt 51.10.03

a)       im Zusammenhang mit dem Förderprogramm Aufholen nach Corona

b)      für den Antrag der Lebenshilfe Senden

III.)               Produkt 51.20.01

IV.)              Produkt 51.20.02

V.)                Produkt 51.30.01

a.       für einen zweiten Inobhutnahmeplatz

b.       für die Förderung einer Fachstelle gegen Gewalt

 

werden beschlossen.

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses ergebenden Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

Es haben sich bereits seit der Haushaltsaufstellung Änderungen ergeben, auf die in dieser Sitzungsvorlage hingewiesen wird. Verwaltungsseitig wird hierzu eine Aufnahme der dargestellten Änderung in die Änderungsliste vorgeschlagen.

I. Sachdarstellung

Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2022 wurde vom Kämmerer am 21.10.2021 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 03.11.2021 werden in der Zeit vom 22.11. – 02.12.2021 die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen stattfinden. In der Folge wird der Entwurf im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am 06.12.2021) und im Kreisausschuss (Sitzung am 08.12.2021) beraten. Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2022 in seiner Sitzung am 14.12.2021 beschließt.

 

Der Haushalt 2022 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen.

 

Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

In der folgenden Übersicht ist das im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 ausgewiesene Jahresergebnis aus Zeile 26 des Teilergebnisplanes 51 – Jugendamt dargestellt.

 

 

Im Einzelnen ergeben sich folgende Veränderungen:

 

 

Produktgruppe 51.10 - Prävention und Regelangebote

 

 

 

51.10.01 - Frühe Hilfen

 

Unter die frühen Hilfen fallen verschiede Angebote, die sich an werdende Eltern ab Beginn der Schwangerschaft und insbesondere an Familien mit Kindern in den ersten drei Lebensjahren richten (u.a. Einsatz der Gesundheitsfachkräfte, Informierte Eltern, Elternbildung). Abgebildet werden hier zudem die Kreiszuschüsse für die Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle, Erziehungsberatungsstelle und den Bunten Kreis (Projekte Guter Start und Kompass).

Die Landeszuweisung für die Landesinitiative „kinderstark-NRW schafft Chancen“ erhöht sich um rd. 16.000 €. Für die Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes erhöht sich der Kreiszuschuss um rd. 33.000 €. Die weiteren Mehraufwendungen in diesem Produkt basieren auf Personalkostensteigerungen.

 

Vorschlag der Verwaltung für die Änderungsliste:

Für das Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ wurden Fördermittel in Höhe von 46.148 € eingeplant, laut nun vorliegenden Verteilerschlüssel liegen diese aber lediglich bei 44.276 €. Ferner werden zusätzliche Mittel durch die Bundesstiftung frühe Hilfen im Rahmen des Programms „Aufholen nach Corona“ in Höhe von 23.763 € bereitgestellt, so dass insgesamt zusätzliche Fördergelder in Höhe von 21.891 € einzuplanen sind.

Durch die zusätzlich bereitgestellten Fördergelder aus der Bundesstiftung frühe Hilfen „Aufholen nach Corona“ ist auch die Aufwandsermächtigung für diesen Bereich um 23.763 € zu erhöhen.

 

 

51.10.02 – Tagesbetreuung von Kindern

 

Basis für die Ansatzplanung 2022 waren der Leistungsbescheid des Landesjugendamtes für das Kindergartenjahr 2021/22 (01.08.2021 – 31.07.2022) sowie die tatsächlichen Anmeldezahlen der Kindertageseinrichtungen zum 01.08.2021. Ohne Berücksichtigung von Quotenanstiegen oder Wanderungsgewinnen wurden diese Daten für den Zeitraum 01.08. – 31.12.2022 (Teil des Kindergartenjahres 2022/23, welches noch im Etat 2022 zu berücksichtigen ist) mit den entsprechenden Kindpauschalen hochgerechnet. Die Kindpauschalen steigen jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Personal- und Sachkostenentwicklung. Diese Fortschreibungsrate, die vom Land NRW berechnet und festgesetzt wird, liegt für das kommende Jahr noch nicht vor, so dass für die Ansatzkalkulation der Satz des Vorjahres (0,83 %) berücksichtigt wurde.

 

Laut Zuschussantrag wurden für das Kindergartenjahr 2020/21 Kindpauschalen für 6.303 Plätze beantrag, für 2021/22 für 6.492 € Plätze.

 

Höhe der Kindpauschalen:

 

 

 

Die Kalkulation des Beitragsaufkommens aus den Elternbeiträgen gestaltete sich in diesem Jahr besonders schwierig. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung wurde in 2020 für insgesamt 3 Monate und in 2021 für insgesamt 3,5 Monate auf die Erhebung von Elternbeiträgen verzichtet. Zudem tritt zum 01.08.2021 eine neue Elternbeitragstabelle in Kraft, die anstelle von bisher 10 Stufen insgesamt 34 Beitragsstufen enthält.

 

 

51.10.03 – Kinder-, Jugend und Familienförderung

 

In Anlehnung an die Zuwendungspraxis des Landes NRW wurde bei den Förderpositionen des Kinder- und Jugendförderplanes eine Kostensteigerung in Höhe von 1 % und bei zusätzlicher Förderung von Personalkosten von insgesamt 2 % eigeplant. Dies führt insgesamt zu Mehraufwendungen in Höhe von rd. 27.000 €. Für die entsprechende Landeszuweisung für die Kinder- und Jugendarbeit wurde entsprechend ebenfalls eine Dynamisierung von 1 % eingeplant.

 

Im laufenden Jahr 2021 beteiligt sich der Kreis Coesfeld am Landesprogramm „Wertevermittlung, Demokratiebildung und Prävention sexualisierter Gewalt in der und durch die Jugendhilfe“. Hierüber werden z. B. folgende Präventionsprogramme angeboten:

 

-       Theaterpädagogische Präventionsprogramme in Bildungs- und Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche von ca. 5 bis 18 Jahre

-       Aufklärungsabende für Eltern und Bezugspersonen zu den Präventionsprogrammen

-       Workshops zum Thema institutionelle Schutzkonzepte

-       Workshops zum traumasensiblen Ansatz.

 

Aufgrund der guten Resonanz ist vorgesehen, auch im kommenden Jahr am Programm teilzunehmen. Für 2022 wurden daher für das Landesprogramm Fördermittel in Höhe von rd. 100.000 € eingeplant. Im Rahmen des Förderprogrammes ist ein Eigenanteil in Höhe von 20 % bereitzustellen. Dieser kann durch das vorhandene Budget gedeckt werden.

 

Vorschlag der Verwaltung für die Änderungsliste:

Durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden den Jugendämtern Fördergelder im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ zur Verfügung gestellt. Kinder und Jugendlichen sollen nach der Corona-Pandemie schnell wieder aufholen und Versäumtes nachholen können. Das gilt nicht nur für den Lernstoff, sondern auch für ihr soziales Leben. Gefördert werden zusätzliche Angebote, die Ausweitung bestehender Angebote sowie pandemiebedingte Mehrausgaben. Die Mittel aus dem Aufholpacket können durch öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Vereine und Verbände der Kinder- und Jugendarbeit sowie von Schulen beantragt werden. Dem Kreisjugendamt stehen für 2022 hierfür Fördergelder in Höhe von rd. 385.000 € zur Verfügung. Da zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung die genauen Fördermodalitäten noch nicht bekannt waren, sind die Fördergelder und eine entsprechende Aufwandsposition noch im Rahmen der Änderungsliste mit aufzunehmen.

 

Die Lebenshilfe Senden plant den Neubau eines Gebäudes für soziale Zwecke, der unter anderem für die offene Kinder- und Jugendarbeit genutzt werden soll. Hierfür beantragt der Träger einen Investitionskostenzuschuss gemäß des Kinder- und Jugendförderplans in Höhe von ca. 220.000 €. Der Antrag konnte noch nicht soweit abgestimmt werden, dass dieser am 02.12.2021 dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden kann. Vorsorglich sollten daher für 2022 für diese Maßnahme Mittel mit einem Sperrvermerk eingeplant werden. Die Zweckbindung laut dem Kinder- und Jugendförderplan liegt für Neubauten bei 25 Jahren, so dass im Ergebnisplan für diese Maßnahme zusätzliche Mittel über die Änderungsliste in Höhe von rd. 8.800 € einzuplanen sind.

 

 

51.10.04 - Jugendsozialarbeit

 

Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen hat unter dem 06.11.2021 zwei Anträge für die Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Integration vorgelegt, die thematisch aber dem Jugendhilfeausschuss zuzuordnen sind. In Absprache mit der antragstellenden Fraktion sind die Anträge (Jugendbeteiligungsformate und Einführung einer kreisweiten Jugend-App) dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Da evtl. zusätzliche Mittel für den Haushalt 2022 bereitzustellen sind, sollten sie unter diesem TOP beraten werden.

 

 

Produktgruppe 51.20 - Hilfen zur Erziehung

 

 

Im Einzelnen ergeben sich folgende Veränderungen:

 

51.20.01 – Erzieherischen Hilfen für Kinder und Jugendliche

 

Ambulante Hilfen:

Zuschussbedarf Ansatz 21:           1.143.877 €

Zuschussbedarf Prognose 21:      1.235.000 €

Zuschussbedarf Planung 22:        1.259.700 €

 

Nachdem die Fallzahlen in diesem Bereich Mitte 2018 eingebrochen waren, sind sie im Laufe der beiden Jahre 2019 und 2020 wieder kontinuierlich angestiegen. Im Rahmen der Etatplanung war unterstellt worden, dass diese steigende Tendenz sich auch im laufenden Jahr 2021 fortsetzt. Für die Ansatzplanung 2022 wurde die Prognose für das Haushaltsjahr 2021 plus einer Preissteigerung von 2 % zugrunde gelegt.

 

Erziehung in einer Tagesgruppe

Zuschussbedarf Ansatz 21:           109.000 €

Zuschussbedarf Prognose 21:      318.500 €

Zuschussbedarf Planung 22:        324.500 €

 

Die Fallzahlen bei den Tagesgruppen sind seit 2020 stetig gestiegen und stellten sich im Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung wie folgt dar:

 

Fallzahlen: (auf der Basis lfd. Fallzahlen Monatserster - Jahresdurchschnitt)

2019: 3 | 2020: 5 | 2021 (Juni): 8

 

Auch hier wurde die Prognose für 2021 plus einer Preissteigerung von 2 % zugrunde gelegt.

 

Stationäre Hilfen:

Zuschussbedarf Ansatz 21:           4.500.000 €

Zuschussbedarf Prognose 21:      4.500.000 €

Zuschussbedarf Planung 22:        5.465.000 €

 

Im Bereich der stationären Hilfen ist seit der 2. Jahreshälfte 2019 ein leichter Rückgang bei den Fallzahlen zu verzeichnen. In der Prognose für 2021 sind Erträge im Rahmen von Kostenerstattungen für 2020 enthalten. Da sich abzeichnet, dass die Erträge im Rahmen von Kostenerstattungen rückläufig sind, sind die Erträge entsprechend zu reduzieren.

 

 

51.20.02 – Hilfen für junge Volljährigen

 

Zuschussbedarf Ansatz 21:              950.000 €

Zuschussbedarf Prognose 21:      1.200.000 €

Zuschussbedarf Planung 22:        1.150.000 €

 

Die Fallzahlen sind im Bereich der jungen Volljährigen kontinuierlich angestiegen. Dieser Trend setzt sich im laufenden Jahr 2021 noch weiter fort. Gerade im Bereich der jungen Volljährigen ist die Leistung aber nicht für einen längeren und dauerhaften Zeitraum angelegt, so dass immer wieder die Hilfen von kostenintensiven stationären Hilfen zu günstigeren ambulanten Nachbetreuungen wechseln oder auch ganz beendet werden können.

 

51.20.03 – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

 

ambulante Eingliederungshilfe

Zuschussbedarf Ansatz 21:           1.110.000 €

Zuschussbedarf Prognose 21:           90.000 €

Zuschussbedarf Planung 22:        1.189.800 €

 

Die Fallzahlen sind in diesem Bereich relativ stabil. Bedingt durch die Coronapandemie war der Einsatz der Schulassistenz nur bedingt möglich, so dass die Prognosezahlen zum Zeitpunkt der Ansatzplanung nicht aussagekräftig waren.

 

 

stationäre Eingliederungshilfe

Zuschussbedarf Ansatz 21:           664.000 €

Zuschussbedarf Prognose 21:      615.000 €

Zuschussbedarf Planung 22:        655.000 €

 

Da diese Hilfe besonders kostenintensiv ist, zeigt bereits eine geringfügige Schwankung bei der Fallzahl große Auswirkungen auf die Kosten. Für die Ansatzplanung wurde die Prognose mit einer Preissteigerung von 2 % zugrunde gelegt. Die Prognose für 2021 enthält auch Erträge für eine Kostenerstattung für das Jahr 2020, die im Rahmen der Ansatzplanung nicht berücksichtigt werden konnten.

 

Vorschlag der Verwaltung für die Änderungsliste:

Die Auswirkungen im Zusammenhang mit der Coronapandemie haben in diesem Jahr die Ansatzplanung erheblich erschwert. Im Bereich der erzieherischen Hilfen war schwer abzuschätzen, wie sich in diesem Bereich die Fallzahlen und auch die Kosten entwickeln. Laut einer aktuellen Prognose hat sich daher nun folgender Anpassungsbedarf ergeben:

 

Produkt 51.20.01 – erzieherischen Hilfen für Kinder und Jugendliche

Die Aufwendungen für die stationären Hilfen können um 100.000 €, die für die Erziehung in einer Tagesgruppe um 46.000 € reduziert werden.

 

Produkt 51.20.02 – Hilfen für junge Volljährige

Für die Hilfen für junge Volljährigen sollte der Ansatz für die Aufwendungen um 50.000 € erhöht werden. Da sich hier aber auch für das laufende Jahr 2021 höhere Erträge (Kostenerstattungen) abzeichnen, sind diese ebenfalls um 50.000 € zu erhöhen.

 

 

Produktgruppe 51.30 – Sonstige Leistungen

 

 

Im Einzelnen ergeben sich folgende Veränderungen:

 

51.30.01 – Kinderschutz

 

In diesem Produkt werden die Kosten für die Bereithaltung von Inobhutnahme- und Bereitschaftspflegeplätzen, für die Rufbereitschaft sowie die Personalkosten im Zusammenhang mit dem Kinderschutz veranschlagt. Zudem werden hier die Kosten für die Fortbildung der Mitarbeiter*innen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie die Kreiszuschüsse an Frauen e. V. und an Zartbitter abgebildet.

Die Verschlechterung des Zuschussbedarfes in diesem Produkt resultiert im Wesentlichen aus Personalkosten.

 

Vorschlag der Verwaltung für die Änderungsliste:

Für die Bereithaltung eines weiteren Inobhutnahmeplatzes (s. SV-10-0406) entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von maximal 55.000 €. Da sich laut aktueller Prognose für die bisherigen Inobhutnahmeplätze ein Aufwand von 95.000 € (anstelle der für 2022 eingeplanten 102.000 €) ergibt, müsste der Ansatz hierfür bei positiver Beschlussfassung in der heutigen Sitzung um 48.000 € erhöht werden.

 

Für die Förderung einer Fachstelle bei sexualisierter Gewalt (vgl. SV-10-0417) sind Aufwendungen in Höhe von jährlich 50.000 € einzuplanen. In der Sitzungsvorlage wurde angesprochen, dass ggf. auch der Kinderschutzbund noch eine Zusage vom Land für die Beratung von Kindern und Jugendlichen erhalten könnte. Es ist davon auszugehen, dass dann auch der DKSB mit der Bitte um Übernahme der ungedeckten Kosten an die Jugendämter herantritt. Vor diesem Hintergrund sollte vorsorglich ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 25.000 € (Pauschalbetrag -vorbehaltlich der ggf. zu führenden Vertragsverhandlungen) mit einem entsprechenden Sperrvermerk in den Haushalt 2022 aufgenommen werden.

 

 

51.30.02 – Sonstige Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe

 

Zu den sonstigen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe zählt die Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), die Adoptionsvermittlung, die Jugendgerichtshilfe, Amtsvormundschaften und Beistandschaften.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Änderungen von Standards haben Auswirkungen auf den Zuschuss des Produktbereiches 51- Jugendamt und möglicherweise auf den Hebesatz der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt. Hierüber ist im weiteren Beratungsverfahren durch den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung bzw. im Kreisausschuss zu beraten.

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Jugendhilfeausschuss ist für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppen zuständig.