Betreff
Einrichtung eines weiteren Inobhutnahmeplatzes für Kinder und Jugendliche
Vorlage
SV-10-0403
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Jugendämtern der Städte Coesfeld und Dülmen einen weiteren festen Inobhutnahmeplatz für 12 - 17jährige beim Träger Ev. Kinderheim Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel gGmbH e.V. ab dem 01.01.2022 sicherzustellen. Der Beschluss ergeht vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel durch den Kreistag.

 

I. Sachdarstellung

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14.11.2019 wurde das Kreisjugendamt beauftragt, mit der Stadt Coesfeld und der Stadt Dülmen geeignete Träger für die Bereitstellung von Inobhutnahmeplätzen auszuwählen. Auf Grundlage der vorgelegten Konzeption, der Betriebserlaubnis, der Entfernung, der Kosten sowie der Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Anbieter fiel die Wahl auf das LWL Jugendhilfezentrum Marl (für 6 bis 12-jährige) und das Ev. Kinderheim Herne & Wanne-Eickel gGmbH (für 12 bis 17-jährige).

 

Bereits damals wurde darauf hingewiesen, dass zwei Plätze möglicherweise nicht ausreichen, um den Bedarf an Inobhutnahmeplätzen im Kreis Coesfeld zu decken.

 

Nach Ablauf von fast zwei Jahren (2020 und bald 2021) kann konstatiert werden, dass sich die Bereitstellung der festen Inobhutnahmeplätze in dieser Kooperation sehr bewährt hat. Das gilt insbesondere für das Zusammenspiel von Polizei, Rufbereitschaft bzw. Kinder- und Jugendnotruf, Allgemeiner Sozialen Dienst (ASD) und Inobhutnahmeeinrichtungen. Die abgestimmten Vorgehensweisen und die geforderte hohe Disziplin beim Freiziehen des Inobhutnahme-Platzes erweisen sich als funktional.

 

Die Statistik der Inobhutnahmen aller drei Jugendämter zeigt, dass der eine Kinder-Platz ausreichend ist (5 Maßnahmen mit 16 Belegtagen in 2020). Gleichzeitig ist festzustellen, dass der Jugendlichen-Platz überproportional häufiger in Anspruch genommen wird und sich hier viele Überschneidungen und zeitliche Engpässe für die drei Jugendämter im Arbeitsalltag ergeben. 27 Maßnahmen waren es 2020, und im laufenden Jahr sind schon bis Ende August 28 Inobhutnahmen erfolgt.

 

Damit die Inobhutnahmeplätze zur Verfügung stehen und insbesondere die Rufbereitschaft darauf zugreifen kann, sind die Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) der Jugendämter gehalten, den Platz so schnell wie möglich, jedoch spätesten nach drei Werktagen freizuziehen und in dieser Zeit eine Klärung der familiären Situation herbeizuführen. Bei Bedarf muss dann innerhalb sehr kurzer Zeit eine alternative Unterbringungsmöglichkeit gefunden werden, was eine große Herausforderung für die Beteiligten darstellt. Dank des enormen Engagements des Ev. Kinderheims Herne und des hohen Einsatzes der Mitarbeiter/innen der ASD gelang es immer tragfähige Lösungen zu finden. Diese bedeuteten jedoch für die betroffenen Kinder und Jugendlichen, dass sie in der Krisensituation, in der sie sich befinden, innerhalb weniger Tage die Gruppe wechseln und sich auf ein neues Umfeld einlassen müssen. Der Zielsetzung, den jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, zur Ruhe zu kommen und mit ihnen gemeinsam eine Perspektive zu entwickeln wird dies nur bedingt gerecht.

 

Alleine von Jan – Aug 2021 wurde das Ev. Kinderheim Herne & Wanne-Eickel gGmbH für Inobhutnahmen und kurzfristige Unterbringungen durch die drei Jugendämter im Kreis Coesfeld 282 Tage in Anspruch genommen. Der steigende Bedarf kann so nicht mehr durch den Träger gedeckt werden. Eine Verbringung von Jugendlichen, die in Obhut zu nehmen sind oder selber darum bitten, auf den Kinder-Platz in Dorsten ist aufgrund des entsprechend unterschiedlichen Settings fachlich nicht geboten und von den jeweiligen Betriebserlaubnissen nicht abgedeckt.

Da sich immer häufiger Doppelbelegungen der drei Jugendämter, d.h. Zugriffe in gleichen Zeiträumen, ergeben und sich die Platzsuche insbesondere für Heranwachsende im Teenager-/ Jugendalter deutlich schwieriger gestaltet, wird der Bedarf für einen zweiten Jugendlichen-Platz für ab 12-jährige seitens der drei Jugendämter zum 01.01.2022 gesehen.

Zwischen den drei Jugendämtern und den beiden freien Trägern ist eine sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit entstanden. Insbesondere die Kooperation mit dem Ev. Kinderheim Herne & Wanne-Eickel gGmbH hat sich so gut entwickelt, dass die Synergieeffekte durch die Buchung eines 2. Jugendlichen-Platzes bei diesem Träger gehoben werden können. Der Träger hat zudem signalisiert, dass er im Bedarfsfall auch jüngere Kinder aufnehmen kann, z.B. bei Unterbringung von Geschwistern[1]. Das erweitert den Handlungsspielraum der Jugendämter.

 

II. Entscheidungsalternativen

 

keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Für die Einrichtung eines weiteren Inobhutnahmeplatzes würden auf das Kreisjugendamt anteilige Bereitstellungskosten in Höhe von maximal 55.000 € zukommen. Die genauen Kosten können nicht beziffert werden, da bei Belegung des Inobhutnahmeplatzes das jeweils zuständige Jugendamt die vollen Kosten übernimmt.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.

 



[1] Im Rahmen des Hilfeplanverfahrens z. B. soll der Geschwisterbeziehung Rechnung getragen werden (§ 36 Abs. 2 S. 3 SGB VIII). Auch bei Schutzmaßnahmen kann es hilfreich sein, wenn ein Kind oder Jugendlicher gemeinsam mit Geschwistern untergebracht werden kann.