Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt,
zusammen mit den Jugendämtern der Städte Coesfeld und Dülmen einen weiteren
festen Inobhutnahmeplatz für 12 - 17jährige beim Träger Ev. Kinderheim
Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel gGmbH e.V. ab dem 01.01.2022
sicherzustellen. Der Beschluss ergeht vorbehaltlich der Bereitstellung der
Mittel durch den Kreistag.
I. Sachdarstellung
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14.11.2019 wurde das Kreisjugendamt beauftragt, mit der Stadt Coesfeld und der Stadt Dülmen geeignete Träger für die Bereitstellung von Inobhutnahmeplätzen auszuwählen. Auf Grundlage der vorgelegten Konzeption, der Betriebserlaubnis, der Entfernung, der Kosten sowie der Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Anbieter fiel die Wahl auf das LWL Jugendhilfezentrum Marl (für 6 bis 12-jährige) und das Ev. Kinderheim Herne & Wanne-Eickel gGmbH (für 12 bis 17-jährige).
Bereits damals wurde darauf hingewiesen, dass zwei Plätze möglicherweise nicht ausreichen, um den Bedarf an Inobhutnahmeplätzen im Kreis Coesfeld zu decken.
Nach Ablauf von fast zwei Jahren (2020 und bald 2021) kann
konstatiert werden, dass sich die Bereitstellung der festen Inobhutnahmeplätze
in dieser Kooperation sehr bewährt hat. Das gilt insbesondere für das Zusammenspiel von
Polizei, Rufbereitschaft bzw. Kinder- und Jugendnotruf, Allgemeiner Sozialen
Dienst (ASD) und Inobhutnahmeeinrichtungen. Die abgestimmten
Vorgehensweisen und die geforderte hohe Disziplin beim Freiziehen des
Inobhutnahme-Platzes erweisen sich als funktional.
Die Statistik der Inobhutnahmen aller drei Jugendämter zeigt, dass der eine Kinder-Platz ausreichend ist (5 Maßnahmen mit 16 Belegtagen in 2020). Gleichzeitig ist festzustellen, dass der Jugendlichen-Platz überproportional häufiger in Anspruch genommen wird und sich hier viele Überschneidungen und zeitliche Engpässe für die drei Jugendämter im Arbeitsalltag ergeben. 27 Maßnahmen waren es 2020, und im laufenden Jahr sind schon bis Ende August 28 Inobhutnahmen erfolgt.
Damit die Inobhutnahmeplätze zur Verfügung stehen und insbesondere die
Rufbereitschaft darauf zugreifen kann, sind die Allgemeinen Sozialen Dienste
(ASD) der Jugendämter gehalten, den Platz so schnell wie möglich, jedoch
spätesten nach drei Werktagen freizuziehen und in dieser Zeit eine Klärung der
familiären Situation herbeizuführen. Bei Bedarf muss dann innerhalb sehr kurzer
Zeit eine alternative Unterbringungsmöglichkeit gefunden werden, was eine große
Herausforderung für die Beteiligten darstellt. Dank des enormen Engagements des
Ev. Kinderheims Herne und des hohen Einsatzes der Mitarbeiter/innen der ASD
gelang es immer tragfähige Lösungen zu finden. Diese bedeuteten jedoch für die
betroffenen Kinder und Jugendlichen, dass sie in der Krisensituation, in der
sie sich befinden, innerhalb weniger Tage die Gruppe wechseln und sich auf ein
neues Umfeld einlassen müssen. Der Zielsetzung, den jungen Menschen die
Möglichkeit zu geben, zur Ruhe zu kommen und mit ihnen gemeinsam eine
Perspektive zu entwickeln wird dies nur bedingt gerecht.
Alleine von Jan – Aug 2021 wurde das Ev. Kinderheim Herne & Wanne-Eickel gGmbH für Inobhutnahmen und kurzfristige Unterbringungen durch die drei Jugendämter im Kreis Coesfeld 282 Tage in Anspruch genommen. Der steigende Bedarf kann so nicht mehr durch den Träger gedeckt werden. Eine Verbringung von Jugendlichen, die in Obhut zu nehmen sind oder selber darum bitten, auf den Kinder-Platz in Dorsten ist aufgrund des entsprechend unterschiedlichen Settings fachlich nicht geboten und von den jeweiligen Betriebserlaubnissen nicht abgedeckt.
Da
sich immer häufiger Doppelbelegungen der drei Jugendämter, d.h. Zugriffe in
gleichen Zeiträumen, ergeben und sich die Platzsuche insbesondere für
Heranwachsende im Teenager-/ Jugendalter deutlich schwieriger gestaltet, wird
der Bedarf für einen zweiten Jugendlichen-Platz für ab 12-jährige seitens der
drei Jugendämter zum 01.01.2022 gesehen.
Zwischen
den drei Jugendämtern und den beiden freien Trägern ist eine sehr gute und
vertrauensvolle Zusammenarbeit entstanden. Insbesondere die Kooperation mit dem
Ev. Kinderheim Herne & Wanne-Eickel gGmbH hat sich so gut entwickelt, dass
die Synergieeffekte durch die Buchung eines 2. Jugendlichen-Platzes bei diesem
Träger gehoben werden können. Der Träger hat zudem signalisiert, dass er im
Bedarfsfall auch jüngere Kinder aufnehmen kann, z.B. bei Unterbringung von
Geschwistern[1]. Das
erweitert den Handlungsspielraum der Jugendämter.
II.
Entscheidungsalternativen
keine
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Für die Einrichtung eines weiteren Inobhutnahmeplatzes würden auf das
Kreisjugendamt anteilige Bereitstellungskosten in Höhe von maximal 55.000 €
zukommen. Die genauen Kosten können nicht beziffert werden, da bei Belegung des
Inobhutnahmeplatzes das jeweils zuständige Jugendamt die vollen Kosten
übernimmt.
IV. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Gemäß § 71 SGB
VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld
ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.
[1] Im Rahmen des Hilfeplanverfahrens z. B. soll der Geschwisterbeziehung Rechnung getragen werden (§ 36 Abs. 2 S. 3 SGB VIII). Auch bei Schutzmaßnahmen kann es hilfreich sein, wenn ein Kind oder Jugendlicher gemeinsam mit Geschwistern untergebracht werden kann.