Betreff
Vorschlag zur modifizierten Umsetzung der Gigabit- und Mobilfunkkoordination im Kreis Coesfeld (SV-9-1494 und SV-10-0334)
Vorlage
SV-10-0404
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Dem Vorschlag zur modifizierten Umsetzung der Gigabit- und Mobilfunkkoordination im Kreis Coesfeld wird zugestimmt.

 

I. Sachdarstellung

Mit SV-10-0334 wurde beschlossen, dass der Kreis Coesfeld einen Förderantrag zur Einrichtung einer Projektstelle Mobilfunkkoordination stellt. Diese Projektstelle würde die Aktivitäten der bereits etablierten Gigabitkoordination (seit dem 01.05.2021 besetzt durch Herrn Schulze Baek) im Themenfeld Digitale Infrastrukturen ergänzen und mit Dienstsitz bei der wfc angesiedelt.

 

Angesichts der sehr angespannten Arbeitsmarktlage in diesem Fachkräftesektor und der Tatsache, dass sehr viele Kreise und kreisfreie Städte in NRW, die zeitgleich die Förderung der Mobilfunkkoordination beantragen, ähnlich ausgebildete Fachkräfte suchen werden, ist die adäquate Besetzung der Mobilfunkkoordination als eher schwierig einzuschätzen.

 

Daher wird vorgeschlagen, die Fördermittel für den Mobilfunkkoordinator aufzuteilen. Es soll eine halbe Personalstelle eingerichtet und die andere Hälfte der Fördermittel für einen externen Dienstleister eingesetzt werden. Die eher kommunalen, kommunikativen, koordinierenden und vernetzenden Aufgaben lägen bei der Personalstelle, die eher technischen Aufgaben bei dem externen Dienstleister. Zudem könnte gerade durch die Teilung ein Dialog mit den Mobilfunkbetreibern erreicht werden, der eine höhere Fachlichkeit aufweist.

 

Das Modell der Teilung könnte weiterhin gut auf den Bereich der Gigabitkoordination übertragen werden. Es würde besonders für die Thematik der Signalverteilung innerhalb der Gebäude (LAN- und WLAN-Netze), insbesondere der Schulen, eine zusätzliche fachliche Expertise gewonnen werden. Daher wird zudem vorgeschlagen, auch die Fördermittel der Gigabitkoordination zu teilen, je zur Hälfte für eine Personalstelle bei der wfc und für einen externen Dienstleister.

 

Die Förderrichtlinien sehen die Verwendung der Fördermittel für externe Dienstleister ausdrücklich vor. Die Stelle von Herrn Schulze Baek würde dann jeweils zur Hälfte mit Aufgaben der Gigabitkoordination und der Mobilfunkkoordination betraut werden.

 

Die Bezirksregierung Münster ist mit dem beabsichtigten Vorgehen einverstanden. Vor Antragstellung soll zunächst eine Ausschreibung für die Dienstleistungsaufträge erfolgen, auf deren Basis dann der Förderantrag für die Mobilfunkkoordination eingereicht werden kann. Parallel ist ein Änderungsantrag für die Förderung der Gigabitkoordination zu stellen.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

Alternativ kann wie ursprünglich in der Beschlusslage zur SV-10-0334 vorgegangen werden, indem 100 % der Fördermittel aus der Mobilfunkkoordination für eine Vollzeit-Projektstelle eingesetzt werden. Die Umsetzung der Gigabitkoordination bliebe unverändert.

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Finanzen: Es entstehen keine zusätzlichen Aufwendungen. Lediglich käme es gegenüber der ursprünglich geplanten Vorgehensweise zu einer anteiligen Umwidmung von Personal- in Sachausgaben.

 

Personal: Es wird entgegen der ursprünglich angedachten Vorgehensweise keine zusätzliche Personalstelle eingerichtet. Die bisherige Projektstelle Gigabitkoordination wird hälftig im Bereich Mobilfunkkoordination eingesetzt.

 

IT, Klima: keine

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Kreistag ist gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW für die Entscheidung zuständig.