Betreff
Aufruf des MAGS zur Einreichung von Interessebekundungen für „Projektförderungen zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration von zugewanderten Menschen insbesondere aus Südosteuropa, Mittel- und Osteuropa"
Vorlage
SV-10-0405
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis Coesfeld beteiligt sich mit einer Interessebekundung am Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) zu den „Projektförderungen zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration von zugewanderten Menschen insbesondere aus Südosteuropa, Mitte- und Osteuropa“ (Verfahrensstufe I).

 

Sofern die Interessebekundung im ersten Auswahlverfahren des Gutachtergremiums Berücksichtigung finden sollte, beteiligt sich der Kreis Coesfeld am regulären Antrags- und Bewilligungsverfahren dieser Projektförderung des MAGS (Verfahrensstufe II).

 

I. Sachdarstellung

Nach jüngeren wissenschaftlichen Erhebungen gilt es als gesicherte Erkenntnis, dass insbesondere Menschen mit Einwanderungsgeschichte von den Folgen der Corona – Pandemie besonders getroffen werden. Darüber hinaus zeichnet sich die Lebens- und Arbeitssituation vieler neuzugewanderter Menschen durch Sprachbarrieren, oftmals geringfügigere berufliche Qualifizierung und unsichere Arbeitsverhältnisse aus. Dieses trifft insbesondere auf Menschen aus Süd-, Mittel- und Osteuropa (SMO) zu. Neben Problemen auf dem Arbeitsmarkt fehlt den Menschen aus SMO sehr häufig der Zugang zu kommunalen Unterstützungsangeboten. Umgekehrt gelingt es dem unterstützenden System aus Haupt-und Ehrenamt bisher auch nur begrenzt, Zugang zu dieser Zielgruppe herzustellen.

 

Das MAGS möchte hier – auch mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds – eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitssituation dieser Zielgruppe erreichen und ruft (ausschließlich) die Kreise und kreisfreien Städte zur Einreichung entsprechender Interessebekundungen auf (vgl. Anlage 1). In einem zweistufigen Verfahren – 1. Interessebekundung und bei Berücksichtigung 2. Antrags- und Bewilligungsverfahren – wählt das MAGS entsprechende Projekte aus. Jeder Kreis oder kreisfreie Stadt kann nur eine Interessenbekundung abgeben. Die Antragsfrist endet am 30.11.2021. Die Mittel sind zur Weiterleitung an geeignete Träger vorgesehen. Ausdrücklich erwünscht sind Projekte der Träger der „Beratungsstellen Arbeit“, weil diese bereits über Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Arbeit mit der Zielgruppe verfügen. Träger der „Beratungsstelle Arbeit“ im Kreis Coesfeld ist die „Gesellschaft für Berufsförderung und Ausbildung (GEBA)“.

 

Die GEBA trat an den Kreis Coesfeld mit der Bitte heran, sich am o.g. Interessebekundungsverfahren zu beteiligen und legte ein entsprechendes Handlungskonzept vor (Anlage 2).

 

Die Initiative der GEBA fügt sich passend in die beabsichtigte Intensivierung der Bemühungen des Kommunalen Integrationszentrums (KI) um die skizzierte Zielgruppe ein. Es wurden erste Gespräche mit Mitarbeitenden der „Beratungsstelle Arbeit“ der GEBA und mit Verantwortlichen aus dem Projekt „Arbeitnehmerfreizügigkeit fair gestalten" des Vereins „Arbeit und Leben NRW e.V“. aus Dortmund (Zuständigkeit für Westfalen) geführt. Mit diesen gemeinsam wird auch eine erste (digitale) Informationsveranstaltung des Netzwerkes Chancengerechtigkeit am 25.11.2021 durchgeführt. Darüber hinaus fand ein Austauschgespräch des KI mit dem Integrationsbeauftragten der Fa. Westfleisch statt, um evtl. gemeinsame Unterstützungsleistungen für dortige Mitarbeitende auszuloten.   

 

II. Entscheidungsalternativen

Die Verwaltung beteiligt sich nicht am Interessenbekundungsverfahren des MAGS.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Der Förderantrag sieht in Kreisen und kreisfreien Städten mit weniger als 2.000 arbeitslos gemeldeten Personen aus namentlich genannten 19 Staaten die Einrichtung einer zeitlich befristeten 1,0 VZ Stelle vom 01.03.2022 bis zum 31.03.2023 vor. Es werden 90% der zuwendungsfähigen Personalkosten und eine Restkostenpauschale gewährt.

Die GEBA wird evtl. ungedeckte Kosten für die Umsetzung des Projekts aus Eigenmitteln übernehmen. Eine unmittelbare fiskalische Unterstützung des Kreises für das Projekt ist nicht vorgesehen. Das Projekt soll aber in die Integrationsstrategie des Kreises, seiner Städte und Gemeinden, den Wohlfahrtsverbänden usw. im „Netzwerk Chancengerechtigkeit“ involviert werden, so dass vorhandenes Personal aus verschiedenen Institutionen und Stellen hier unterstützend tätig sein wird.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 lit.s) KrO NRW.