Betreff
Entwurf Haushalt 2022
Vorlage
SV-10-0409
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.

-fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 3 und 4

Produktgruppen                                                                                      ab Seite       

 

20.06 (Gebäude)                                                                                                   429

62.01 (Vermessungen)                                                                                          463

62.02 (Liegenschaftskataster)                                                                              471

62.03 (Grundstücksbewertung)                                                                            478

62.04 (Geoinformationen)                                                                                    484

66.01 (Verkehrsflächen)                                                                                       493

66.02 (Straßenunterhaltung)                                                                                523

01.02 (Kreisentwicklung)                                                                                      554

01.07 (Nahverkehrsplanung ÖPNV)                                                                     593

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung dieses Ausschusses ergebenden Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

I.    Sachdarstellung

I.   Sachdarstellung

Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2022 wurde vom Kämmerer am 21.10.2021 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 03.11.2021 werden in der Zeit vom 22.11. – 02.12.2021 die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen stattfinden. In der Folge wird der Entwurf im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am 06.12.2021) und im Kreisausschuss (Sitzung am 08.12.2021) beraten. Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2022 in seiner Sitzung am 14.12.2021 beschließt.

 

Der Haushalt 2022 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen.

 

Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

In der umseitigen Übersicht sind die im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26 der jeweiligen Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsentwurf 2022 enthaltenen Ausführungen verwiesen.

 

Budget 03

 

 

 

 

 

Produktgruppe 20.06 Gebäude

Wie bereits im Vorjahr erläutert, wurde die Abteilung 10 Zentrale Dienste zum 01.06.2019 aufgelöst. Es erfolgte eine Aufgabenverlagerung in die Abteilungen 11 (Personal und Organisation) und 20 (Finanzen und Liegenschaften). Daher musste ab dem Haushaltsjahr 2020 die Produktgruppe 20.06 neu eingerichtet werden. In dieser Produktgruppe werden die Finanzmittel für das Produkt "Gebäudemanagement" nachgewiesen. Dieses Produkt wurde bis einschließlich 2019 in der Produktgruppe 10.02 Gebäude (Budget 3) geführt. Eine Änderung der haushaltsmäßigen Zuordnung war unterjährig nicht opportun.

 

Die Produktgruppe 20.06 schließt für das Haushaltsjahr 2022 mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 3.894.028 € ab. Das Ertragsaufkommen liegt für 2022 bei 172.229 €. Hierin enthalten sind:

· Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 122.229 € Zuwendungen für abnutzbares Anlagevermögen sind in einem Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz einzustellen und über die Nutzungsdauer des zuwendungsfähigen Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufzulösen.

· Erträge aus aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 50.000 € Aktivierten Eigenleistungen stehen Personalaufwendungen gegenüber, die zur Herstellung von Anlagevermögen eingesetzt werden. Für die Planung, Ausschreibung, Bauüberwachung und Abrechnung von Maßnahmen werden - soweit Beschäftigte des Kreises Coesfeld hierfür tätig sind - pauschal 10 % der Bausumme als aktivierte Eigenleistungen angesetzt. Die ordentlichen Aufwendungen für die Produktgruppe 20.06 liegen für 2022 bei 4.066.257 € und setzen sich wie folgt zusammen:

· 481.556 € für Personalaufwendungen

· 3.032.175 € für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Hierin enthalten sind Unterhaltungsaufwendungen für die Verwaltungs- und Schulgebäude sowie der Kulturzentren, die unter Ziffer 11.3 dieses Vorberichts und den Erläuterungen im Teilergebnisplan zur Produktgruppe 20.06 näher betrachtet werden. Hinzu kommen Aufwendungen für Wartungsverträge für regelmäßige und anlassbezogene Wartungen. Sie liegen für 2022 bei 190.000 € und für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen und Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen in Höhe von 20.000 €.

· 518.014 € für bilanzielle Abschreibungen Die Belastungen aus den bilanziellen Abschreibungen werden teilweise durch die gegenüberstehenden Erträge aus der Auflösung von Sonderposten kompensiert.

· 34.512 € für sonstige ordentliche Aufwendungen Zu den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zählen u. a. die Aufwendungen für IT, Telefon, Fortbildung und Reisekosten.

 

 

 

 

Produktgruppen 62.01 Vermessungen

In der Produktgruppe 62.01 Vermessungen wird u. a. von folgenden Entwicklungen ausgegangen (insgesamt Saldo -77.576 € ggü. Vorjahr):

- Verringerung der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von rund 5.000 €,

- Mindererträge bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten in Höhe von 30.000 € bei

  Gebäudeeinmesssungen     

- Steigerung der Personalaufwendungen in Höhe von rund 9.000 €

- Mehrbedarf bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für Zwecke der

Katastererneuerung (insbesondere für die Aktualisierung von Wasserverläufen).

 

62.02 Liegenschaftskataster

Zum Zeitpunkt der Haushaltseinbringung wurde angenommen, dass sich der Zuschussbedarf gegenüber dem Vorjahr um 69.895 € auf 1.252.791 € erhöht. Eine Überprüfung der Personalkostenhochrechnung hat ergeben, dass der Personalaufwand um 49.945 € zu senken ist. Die geänderte Ansatzplanung wird als Vorschlag der Verwaltung in die Änderungsliste 01/2022 aufgenommen.

 

62.03 Grundstücksbewertung und 62.04 Geoinformation

In diesen Produktgruppen sinkt der Zuschussbedarf insgesamt um 30.803 €. In der Produktgruppe Grundstücksbewertung werden geringe Mehrerträge und kleinere Minderaufwendungen erwartet (insg. Saldo +10.619 €). In der Produktgruppe Geoinformationen führen Minderaufwendungen in Höhe von 20.187 € zu einer entsprechenden Verringerung des Zuschusssaldos.

 

 

 

Produktgruppe 66.01 Verkehrsflächen

Für den Bereich Planung, Bauabwicklung und Verwaltung von Kreisstraßen wird für das Haushaltsjahr 2022 ein Zuschussbedarf in Höhe von 1.986.807 € veranschlagt. Gegenüber der Ansatzplanung 2021 verringert sich der Zuschussbedarf um 30.000 €. Ausschlaggebend hierfür sind in erster Linie die Entwicklungen bei den folgenden Haushaltspositionen:

· Steigerung der Erträge aus Kostenerstattung für die Koordinierung und Beauftragung der Gutachter- und Planungsleistungen für die Ortsumgehung Ottmarsbocholt durch den Landesbetrieb Straßenbau und die Gemeinde Senden. Entsprechend steigen allerdings auch die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

· Bei den bilanziellen Abschreibungen ergibt sich für 2022 gegenüber der Veranschlagung 2021 ein Mehraufwand in Höhe von 82.420 €. Gleichzeitig steigen auch die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten. Eine ähnliche Entwicklung ist bei der Auflösung der Aktiven und Passiven Rechnungsabgrenzungsposten zu verzeichnen.

Ferner ergeben sich für das Haushaltsjahr 2022 Ansatzänderungen bei einer Vielzahl von Haushaltspositionen, die in Summe zur Reduzierung des Zuschussbedarfes für 2022 beigetragen haben.

 

Produktgruppe 66.02 Straßenunterhaltung

In dieser Produktgruppe werden die Erträge und Aufwendungen für die Unterhaltung der Kreisstraßen erfasst. Gegenüber dem Ansatz 2021 nimmt der Zuschussbedarf in diesem Bereich um 192.111 € auf 3.420.507 € für das Haushaltsjahr 2022 zu. Wesentliche Ansatzänderungen ergeben sich für 2022 bei den folgenden Haushaltspositionen:

· Mehrerträge bei den Zuwendungen in Höhe von 21.237 € Hierbei handelt es sich um Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten. Teile der Investitionspauschale wurden in Vorjahren einzelnen Vermögensgegenständen des Bauhofes zugeordnet.

· Minderaufwendungen für Personal in Höhe von 18.592 €

· Mehrbedarf bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 200.000 €. Diese sind u. a. durch Kostensteigerungen bei der Unterhaltung des Fuhrparks, bei den Niederschlagswassergebühren und der Unterhaltung von Straßen und Radwegen begründet.

In den Erläuterungen zu Zeile 13 ist eine detaillierte Aufstellung der Einzelpositionen enthalten.

Ferner ergeben sich Mehraufwendungen für 2022 bei den bilanziellen Abschreibungen und bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (+16.270 €).

 

 

Budget 04

 

 

 

Produktgruppe 01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung

Ausführliche Erläuterungen können dem Vorbericht zum Haushaltsplan 2022 entnommen werden (ab Seite 58).

 

Entgegen der Ansatzplanung bei Haushaltseinbringung haben sich in der Produktgruppe 01.02 folgende Änderungen ergeben:

-          Verschiebung der Fördermittel aus 2021 nach 2022 für das Projekt

Smarte.Land.Regionen (Ertrag: 67.230,00 Euro)

-          Miete Coworking Space Goxel für den Smart Region Koordinator

(Aufwand: 3.094,00 Euro)

Die Änderungen werden, als Vorschlag der Verwaltung, in die Änderungsliste 01/2022

aufgenommen.

 

Produktgruppe 01.07 – Nahverkehrsplanung ÖPNV

Der Zuschussbedarf für die Durchführung der Nahverkehrsplanung im Rahmen der Daseinsvorsorge liegt für das Haushaltsjahr 2021 bei 5.073.084 €. In 2021 lag der Zuschussbedarf bei 4.946.093 €, sodass sich eine Haushaltsverschlechterung gegenüber dem Vorjahr von 126.991 € ergibt. Diese Haushaltsverschlechterung ist im Wesentlichen auf folgende Entwicklungen zurückzuführen:

· Wegfall des Ertragsaufkommens aus der Auflösung und Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens an die RVM in 2022 – in der mittelfristigen Finanzplanung sind allerdings wieder Erträge enthalten.

· Einer Ertragssteigerung bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen von rund 0,2 Mio. € für die Ortslinienverkehre steht eine Erhöhung bei den Transferaufwendungen in Höhe von rund 0,2 Mio. € gegenüber.

· Zuwendungen für das Verbundprojekt BüLaMo, denen Transferaufwendungen gegenüberstehen.

· Verringerung der Personalkosten um rund 50.000 €.

Ferner ergeben sich für die Nahverkehrsplanung ÖPNV für 2022 weitere Ansatzänderungen, die in der Produktgruppe 01.07 des Budgets 4 näher erläutert sind.

 

II.  Entscheidungsalternativen

Keine

III. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung ist für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppen zuständig.