Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des
Haushaltsplanes 2022 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen
und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.
-fehlbeträgen der
Produktgruppen
im
Budget 3 und 4
Produktgruppen ab
Seite
20.06 (Gebäude) 429
62.01 (Vermessungen) 463
62.02 (Liegenschaftskataster) 471
62.03 (Grundstücksbewertung) 478
62.04 (Geoinformationen) 484
66.01 (Verkehrsflächen) 493
66.02 (Straßenunterhaltung) 523
01.02 (Kreisentwicklung) 554
01.07 (Nahverkehrsplanung ÖPNV) 593
einschließlich der
bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter
Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung:
Die
sich in der Sitzung dieses Ausschusses ergebenden Änderungen werden in einer
Liste zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und
Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.
I.
Sachdarstellung
I. Sachdarstellung
Gemäß § 53 Abs. 1 der
Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff.
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf
der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu
beraten und zu beschließen.
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2022 wurde vom Kämmerer am 21.10.2021 aufgestellt und vom
Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag
am 03.11.2021 werden in der Zeit vom 22.11. – 02.12.2021 die weiteren
Beratungen in den Fachausschüssen stattfinden. In der Folge wird der Entwurf im
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am
06.12.2021) und im Kreisausschuss (Sitzung am 08.12.2021) beraten. Es ist
vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2022 in seiner Sitzung am 14.12.2021
beschließt.
Der Haushalt 2022 ist auf
Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten
Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der
haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen.
Die nach den
Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen
von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr.
2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf
NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen
Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine
Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf
NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der
Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in
unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.
In der umseitigen Übersicht sind die im
Entwurf des Haushaltsplanes 2022 ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26
der jeweiligen Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf
die im Haushaltsentwurf 2022 enthaltenen Ausführungen verwiesen.
Budget 03
Produktgruppe 20.06
Gebäude
Wie bereits im Vorjahr
erläutert, wurde die Abteilung 10 Zentrale Dienste zum 01.06.2019 aufgelöst. Es
erfolgte eine Aufgabenverlagerung in die Abteilungen 11 (Personal und
Organisation) und 20 (Finanzen und Liegenschaften). Daher musste ab dem
Haushaltsjahr 2020 die Produktgruppe 20.06 neu eingerichtet werden. In dieser
Produktgruppe werden die Finanzmittel für das Produkt "Gebäudemanagement"
nachgewiesen. Dieses Produkt wurde bis einschließlich 2019 in der Produktgruppe
10.02 Gebäude (Budget 3) geführt. Eine Änderung der haushaltsmäßigen Zuordnung
war unterjährig nicht opportun.
Die Produktgruppe 20.06
schließt für das Haushaltsjahr 2022 mit einem Zuschussbedarf in Höhe von
3.894.028 € ab. Das Ertragsaufkommen liegt für 2022 bei 172.229 €. Hierin
enthalten sind:
· Erträge aus der
Auflösung von Sonderposten in Höhe von 122.229 € Zuwendungen für abnutzbares
Anlagevermögen sind in einem Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz
einzustellen und über die Nutzungsdauer des zuwendungsfähigen Vermögensgegenstandes
ertragswirksam aufzulösen.
· Erträge aus aktivierten
Eigenleistungen in Höhe von 50.000 € Aktivierten Eigenleistungen stehen
Personalaufwendungen gegenüber, die zur Herstellung von Anlagevermögen
eingesetzt werden. Für die Planung, Ausschreibung, Bauüberwachung und Abrechnung
von Maßnahmen werden - soweit Beschäftigte des Kreises Coesfeld hierfür tätig
sind - pauschal 10 % der Bausumme als aktivierte Eigenleistungen angesetzt. Die
ordentlichen Aufwendungen für die Produktgruppe 20.06 liegen für 2022 bei
4.066.257 € und setzen sich wie folgt zusammen:
· 481.556 € für
Personalaufwendungen
· 3.032.175 € für
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Hierin enthalten sind
Unterhaltungsaufwendungen für die Verwaltungs- und Schulgebäude sowie der
Kulturzentren, die unter Ziffer 11.3 dieses Vorberichts und den Erläuterungen
im Teilergebnisplan zur Produktgruppe 20.06 näher betrachtet werden. Hinzu
kommen Aufwendungen für Wartungsverträge für regelmäßige und anlassbezogene
Wartungen. Sie liegen für 2022 bei 190.000 € und für die Inanspruchnahme von
Beratungsleistungen und Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen in Höhe von
20.000 €.
· 518.014 € für
bilanzielle Abschreibungen Die Belastungen aus den bilanziellen Abschreibungen
werden teilweise durch die gegenüberstehenden Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten kompensiert.
· 34.512 € für sonstige
ordentliche Aufwendungen Zu den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zählen u.
a. die Aufwendungen für IT, Telefon, Fortbildung und Reisekosten.
Produktgruppen 62.01
Vermessungen
In der Produktgruppe
62.01 Vermessungen wird u. a. von folgenden Entwicklungen ausgegangen
(insgesamt Saldo -77.576 € ggü. Vorjahr):
- Verringerung der
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von rund 5.000 €,
- Mindererträge bei den
öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten in Höhe von 30.000 € bei
Gebäudeeinmesssungen
- Steigerung der
Personalaufwendungen in Höhe von rund 9.000 €
- Mehrbedarf bei den
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für Zwecke der
Katastererneuerung
(insbesondere für die Aktualisierung von Wasserverläufen).
62.02 Liegenschaftskataster
Zum Zeitpunkt der
Haushaltseinbringung wurde angenommen, dass sich der Zuschussbedarf gegenüber
dem Vorjahr um 69.895 € auf 1.252.791 € erhöht. Eine Überprüfung der
Personalkostenhochrechnung hat ergeben, dass der Personalaufwand um 49.945 € zu
senken ist. Die geänderte Ansatzplanung wird als Vorschlag der Verwaltung in
die Änderungsliste 01/2022 aufgenommen.
62.03
Grundstücksbewertung und 62.04 Geoinformation
In diesen Produktgruppen
sinkt der Zuschussbedarf insgesamt um 30.803 €. In der Produktgruppe
Grundstücksbewertung werden geringe Mehrerträge und kleinere Minderaufwendungen
erwartet (insg. Saldo +10.619 €). In der Produktgruppe Geoinformationen führen
Minderaufwendungen in Höhe von 20.187 € zu einer entsprechenden Verringerung des
Zuschusssaldos.
Produktgruppe 66.01
Verkehrsflächen
Für den Bereich Planung,
Bauabwicklung und Verwaltung von Kreisstraßen wird für das Haushaltsjahr 2022
ein Zuschussbedarf in Höhe von 1.986.807 € veranschlagt. Gegenüber der
Ansatzplanung 2021 verringert sich der Zuschussbedarf um 30.000 €.
Ausschlaggebend hierfür sind in erster Linie die Entwicklungen bei den
folgenden Haushaltspositionen:
· Steigerung der Erträge
aus Kostenerstattung für die Koordinierung und Beauftragung der Gutachter- und
Planungsleistungen für die Ortsumgehung Ottmarsbocholt durch den Landesbetrieb
Straßenbau und die Gemeinde Senden. Entsprechend steigen allerdings auch die
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
· Bei den bilanziellen
Abschreibungen ergibt sich für 2022 gegenüber der Veranschlagung 2021 ein
Mehraufwand in Höhe von 82.420 €. Gleichzeitig steigen auch die Erträge aus der
Auflösung von Sonderposten. Eine ähnliche Entwicklung ist bei der Auflösung der
Aktiven und Passiven Rechnungsabgrenzungsposten zu verzeichnen.
Ferner ergeben sich für
das Haushaltsjahr 2022 Ansatzänderungen bei einer Vielzahl von Haushaltspositionen,
die in Summe zur Reduzierung des Zuschussbedarfes für 2022 beigetragen haben.
Produktgruppe 66.02
Straßenunterhaltung
In dieser Produktgruppe
werden die Erträge und Aufwendungen für die Unterhaltung der Kreisstraßen
erfasst. Gegenüber dem Ansatz 2021 nimmt der Zuschussbedarf in diesem Bereich
um 192.111 € auf 3.420.507 € für das Haushaltsjahr 2022 zu. Wesentliche
Ansatzänderungen ergeben sich für 2022 bei den folgenden Haushaltspositionen:
· Mehrerträge bei den
Zuwendungen in Höhe von 21.237 € Hierbei handelt es sich um Mehrerträge aus der
Auflösung von Sonderposten. Teile der Investitionspauschale wurden in Vorjahren
einzelnen Vermögensgegenständen des Bauhofes zugeordnet.
· Minderaufwendungen für
Personal in Höhe von 18.592 €
· Mehrbedarf bei den
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 200.000 €. Diese sind
u. a. durch Kostensteigerungen bei der Unterhaltung des Fuhrparks, bei den
Niederschlagswassergebühren und der Unterhaltung von Straßen und Radwegen
begründet.
In den Erläuterungen zu
Zeile 13 ist eine detaillierte Aufstellung der Einzelpositionen enthalten.
Ferner ergeben sich
Mehraufwendungen für 2022 bei den bilanziellen Abschreibungen und bei den
sonstigen ordentlichen Aufwendungen (+16.270 €).
Budget 04
Produktgruppe 01.02
Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung
Ausführliche
Erläuterungen können dem Vorbericht zum Haushaltsplan 2022 entnommen werden (ab
Seite 58).
Entgegen der
Ansatzplanung bei Haushaltseinbringung haben sich in der Produktgruppe 01.02
folgende Änderungen ergeben:
-
Verschiebung der Fördermittel aus 2021 nach 2022 für das Projekt
Smarte.Land.Regionen (Ertrag: 67.230,00 Euro)
-
Miete Coworking Space Goxel für den Smart Region Koordinator
(Aufwand: 3.094,00 Euro)
Die Änderungen werden,
als Vorschlag der Verwaltung, in die Änderungsliste 01/2022
aufgenommen.
Produktgruppe 01.07 –
Nahverkehrsplanung ÖPNV
Der Zuschussbedarf für
die Durchführung der Nahverkehrsplanung im Rahmen der Daseinsvorsorge liegt für
das Haushaltsjahr 2021 bei 5.073.084 €. In 2021 lag der Zuschussbedarf bei
4.946.093 €, sodass sich eine Haushaltsverschlechterung gegenüber dem Vorjahr
von 126.991 € ergibt. Diese Haushaltsverschlechterung ist im Wesentlichen auf
folgende Entwicklungen zurückzuführen:
· Wegfall des
Ertragsaufkommens aus der Auflösung und Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens
an die RVM in 2022 – in der mittelfristigen Finanzplanung sind allerdings
wieder Erträge enthalten.
· Einer Ertragssteigerung
bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen von rund 0,2 Mio. € für die
Ortslinienverkehre steht eine Erhöhung bei den Transferaufwendungen in Höhe von
rund 0,2 Mio. € gegenüber.
· Zuwendungen für das
Verbundprojekt BüLaMo, denen Transferaufwendungen gegenüberstehen.
· Verringerung der Personalkosten
um rund 50.000 €.
Ferner ergeben sich für
die Nahverkehrsplanung ÖPNV für 2022 weitere Ansatzänderungen, die in der
Produktgruppe 01.07 des Budgets 4 näher erläutert sind.
II. Entscheidungsalternativen
Keine
III. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, Klima)
Für die Erstellung des
Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die
Sitzungen.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der
Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung ist für die
Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppen zuständig.