Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss des Kreises Coesfeld begrüßt die landesmittelgeförderte
Einrichtung einer Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern, Jugendliche
und jungen Erwachsenen durch den Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. Die
spezialisierte Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
und junge Erwachsene ist Teil der örtlichen Jugendhilfeplanung und wird in die
örtliche Jugendhilfestruktur, sowie in die regionalen Maßnahmen nach § 8a SGB
VIII einbezogen.
Die
Verwaltung wird beauftragt die Verhandlungen mit dem Träger im Sinne des
Beschlusses in Kooperation mit den öffentlichen Jugendhilfeträgern der Städte
Dülmen und Coesfeld fortzuführen.
I. Sachdarstellung
Ein
zentraler Baustein zur Prävention sexualisierter Gewalt im Rahmen der Umsetzung
des Handlungs- und Maßnahmenkonzepts des Landes NRW ist es, die spezialisierte
Beratung in Nordrhein-Westfalen flächendeckend auszubauen sowie qualitativ zu
verbessern. Hierfür wird das Land die zunächst beschlossenen Mittel i.H.v. 3,6
Mio. Euro perspektivisch auf 8,7 Millionen Euro, vorbehaltlich der Genehmigung
durch den Landtag NRW im Herbst 2021, anpassen.
Der Ausbau der spezialisierten Beratung erfolgt unter Berücksichtigung der vorhandenen Beratungsstruktur in NRW auf der Grundlage der „Grundsätze der Förderung der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ (vgl. Anlage 1). Die Landesförderung umfasst einheitlich 80 % der förderfähigen Personalkosten.
In einem vorgeschalteten Verfahren hat das Familienministerium durch eine Abfrage bei Trägern der Jugendhilfe den Bedarf an weiterer finanzieller Unterstützung für Personalstellen ermittelt. Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens beteiligten sich der Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. sowie der Deutsche Kinderschutzbund Kreisverband Coesfeld e.V.. Im Juli erhielt der Caritasverband eine Zusage. Der Antrag des Kinderschutzbundes wurde zunächst nicht berücksichtigt. Da jedoch laut Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen, ist eine spätere Förderung nicht ausgeschlossen.
Derzeit finden konstruktive
Verhandlungsgespräche der drei Jugendämter im Kreis Coesfeld zur konkreten
Ausgestaltung des Konzeptes mit dem Caritasverband statt. Synergien mit dem
Angebot der Caritas-Erziehungsberatungsstellen im Kreis sowie die Abdeckung von
Leistungen, welche die Jugendämter bisher an andere Träger außerhalb des
Kreises vermitteln, werden dabei berücksichtigt.
Über wesentliche Eckpunkte eines möglichen
Vertrages konnte bereits eine Verständigung erzielt werden.
Folgende Aufgaben sollen von der Fachstelle
wahrgenommen werden:
-
Beratung
von jungen Menschen
-
Beratung
von Eltern, anderen Personensorgeberechtigten und Vertrauenspersonen
-
Beratung
für Agierende und deren Familien
-
Beratung
von Fachkräften
-
bei
Bedarf Weitervermittlung an andere Institutionen
-
Diagnostik
(Psychologische Diagnostik, Entwicklung eines Behandlungsplans, Einschätzung
einer möglichen Rückfallgefährdung, Risikobeurteilung nach sexuellem Übergriff,
Empfehlungen für weitere Maßnahmen)
-
Beratung
und therapeutische Begleitung junger Menschen, die von sexualisierter Gewalt
betroffen, auffällig oder übergriffig sind
-
Krisenintervention,
Kurztherapie
-
Beteiligung
bei der Einschätzung von Anhaltspunkten für eine mögliche Kindeswohlgefährdung.
Für die gesamte
Beratungsstelle sollen 0,75- 1,0 VK Fachkräfte der Psychologie sowie 1,0 – 1,25
VK Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder Heilpädagogik und
pädagogisch-therapeutische Fachkräfte benötigt. Insgesamt sollen 2,0 VK
Fachkräfte eingesetzt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Verhandlungen
mit dem Träger, gemeinsam mit den Jugendämtern der Städte Dülmen und Coesfeld
nach den in Anlage 1 beschriebenen Grundsätzen fortzuführen und in einen
Vertrag mit Zielsetzung der Eröffnung der Fachstelle im 1. Quartal 2022 münden
zu lassen.
Auf die parallele Vorlage zum Haushalt 2022 mit Einplanung von zusätzlichen 50.000 € zur Mitfinanzierung der Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt im kommenden Jahr wird verwiesen. Bei der Schätzung wurde der übliche Jugendeinwohnerwert als Aufteilungsgrundlage zwischen den drei öffentlichen Trägern der Jugendhilfe zugrunde gelegt.
II. Entscheidungsalternativen
Der Jugendhilfeausschuss positioniert sich gegen die Einrichtung einer Fachstelle, was zur Folge hätte, dass die Landesmittel nicht zur Verfügung gestellt werden.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Die anteiligen Kosten werden sich auf schätzungsweise 50.000 € pro Jahr belaufen. Entsprechende Mittel sind bislang noch nicht in der Ansatzplanung 2022 enthalten und wären über die Änderungsliste noch einzuplanen. Der Caritasverband beteiligt sich an den anerkennungsfähigen Gesamtkosten mit 10 %.