Betreff
Ausbau spezialisierter Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Vorlage
SV-10-0417
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Coesfeld begrüßt die landesmittelgeförderte Einrichtung einer Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern, Jugendliche und jungen Erwachsenen durch den Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. Die spezialisierte Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene ist Teil der örtlichen Jugendhilfeplanung und wird in die örtliche Jugendhilfestruktur, sowie in die regionalen Maßnahmen nach § 8a SGB VIII einbezogen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Verhandlungen mit dem Träger im Sinne des Beschlusses in Kooperation mit den öffentlichen Jugendhilfeträgern der Städte Dülmen und Coesfeld fortzuführen.

 

I. Sachdarstellung

 

Ein zentraler Baustein zur Prävention sexualisierter Gewalt im Rahmen der Umsetzung des Handlungs- und Maßnahmenkonzepts des Landes NRW ist es, die spezialisierte Beratung in Nordrhein-Westfalen flächendeckend auszubauen sowie qualitativ zu verbessern. Hierfür wird das Land die zunächst beschlossenen Mittel i.H.v. 3,6 Mio. Euro perspektivisch auf 8,7 Millionen Euro, vorbehaltlich der Genehmigung durch den Landtag NRW im Herbst 2021, anpassen.

 

Der Ausbau der spezialisierten Beratung erfolgt unter Berücksichtigung der vorhandenen Beratungsstruktur in NRW auf der Grundlage der „Grundsätze der Förderung der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ (vgl. Anlage 1). Die Landesförderung umfasst einheitlich 80 % der förderfähigen Personalkosten.

 

In einem vorgeschalteten Verfahren hat das Familienministerium durch eine Abfrage bei Trägern der Jugendhilfe den Bedarf an weiterer finanzieller Unterstützung für Personalstellen ermittelt. Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens beteiligten sich der Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. sowie der Deutsche Kinderschutzbund Kreisverband Coesfeld e.V.. Im Juli erhielt der Caritasverband eine Zusage. Der Antrag des Kinderschutzbundes wurde zunächst nicht berücksichtigt. Da jedoch laut Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen, ist eine spätere Förderung nicht ausgeschlossen.

 

Derzeit finden konstruktive Verhandlungsgespräche der drei Jugendämter im Kreis Coesfeld zur konkreten Ausgestaltung des Konzeptes mit dem Caritasverband statt. Synergien mit dem Angebot der Caritas-Erziehungsberatungsstellen im Kreis sowie die Abdeckung von Leistungen, welche die Jugendämter bisher an andere Träger außerhalb des Kreises vermitteln, werden dabei berücksichtigt.

 

Über wesentliche Eckpunkte eines möglichen Vertrages konnte bereits eine Verständigung erzielt werden.

 

Folgende Aufgaben sollen von der Fachstelle wahrgenommen werden:

-          Beratung von jungen Menschen

-          Beratung von Eltern, anderen Personensorgeberechtigten und Vertrauenspersonen

-          Beratung für Agierende und deren Familien

-          Beratung von Fachkräften

-          bei Bedarf Weitervermittlung an andere Institutionen

-          Diagnostik (Psychologische Diagnostik, Entwicklung eines Behandlungsplans, Einschätzung einer möglichen Rückfallgefährdung, Risikobeurteilung nach sexuellem Übergriff, Empfehlungen für weitere Maßnahmen)

-          Beratung und therapeutische Begleitung junger Menschen, die von sexualisierter Gewalt betroffen, auffällig oder übergriffig sind

-          Krisenintervention, Kurztherapie

-          Beteiligung bei der Einschätzung von Anhaltspunkten für eine mögliche Kindeswohlgefährdung.

 

Für die gesamte Beratungsstelle sollen 0,75- 1,0 VK Fachkräfte der Psychologie sowie 1,0 – 1,25 VK Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder Heilpädagogik und pädagogisch-therapeutische Fachkräfte benötigt. Insgesamt sollen 2,0 VK Fachkräfte eingesetzt werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Verhandlungen mit dem Träger, gemeinsam mit den Jugendämtern der Städte Dülmen und Coesfeld nach den in Anlage 1 beschriebenen Grundsätzen fortzuführen und in einen Vertrag mit Zielsetzung der Eröffnung der Fachstelle im 1. Quartal 2022 münden zu lassen.

 

Auf die parallele Vorlage zum Haushalt 2022 mit Einplanung von zusätzlichen 50.000 € zur Mitfinanzierung der Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt im kommenden Jahr wird verwiesen. Bei der Schätzung wurde der übliche Jugendeinwohnerwert als Aufteilungsgrundlage zwischen den drei öffentlichen Trägern der Jugendhilfe zugrunde gelegt.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

Der Jugendhilfeausschuss positioniert sich gegen die Einrichtung einer Fachstelle, was zur Folge hätte, dass die Landesmittel nicht zur Verfügung gestellt werden.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Die anteiligen Kosten werden sich auf schätzungsweise 50.000 € pro Jahr belaufen. Entsprechende Mittel sind bislang noch nicht in der Ansatzplanung 2022 enthalten und wären über die Änderungsliste noch einzuplanen. Der Caritasverband beteiligt sich an den anerkennungsfähigen Gesamtkosten mit 10 %.