Beschluss:
1. Der Kreis Coesfeld beteiligt sich an der Zuführung von Eigenkapital an die Flughafen Münster Osnabrück GmbH in Höhe von 46.180 € für das Jahr 2022.
2. Die Vertretung des Kreises Coesfeld in der Gesellschafterversammlung der FMO GmbH wird angewiesen, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.
3. Sämtliche Beschlüsse stehen unter der Bedingung, dass sich alle Gesellschafter, die aktuell für die Finanzierung des Finanzierungskonzeptes 2.0 und des coronabedingten Schadens vorgesehen sind, daran beteiligen.
I. Sachdarstellung
Der Kreisausschuss hat sich stellvertretend für den Kreistag im Rahmen der Delegation
nach § 50 Abs. 4 KrO NRW in seiner Sitzung am 10.02.2021 mit dem Thema
„Konzept zum Ausgleich des coronabedingten Schadens bei der FMO Flughafen
Münster Osnabrück GmbH“ befasst (Sitzungsvorlage SV-10-0139) und einer
Beteiligung an der Zuführung von Eigenkapital in Höhe von 46.180 Euro für das
Jahr 2021 zugestimmt. In diesem Zusammenhang war dargelegt worden, dass sich
der Eigenmittelbedarf auf Grund der coronabedingten Schäden bis 2025 auf ca. 30
Mio. Euro belaufen werde, wenn nicht durch Bundes- und Landesmittel oder andere
Maßnahmen diese Schäden teilweise ausgeglichen werden.
Bereits seit 2014 – also weit vor der Corona-Pandemie – hat die
FMO GmbH ein langfristiges Finanzierungskonzept aufgearbeitet, das nachstehend
überblickartig dargestellt wird.
1.
Langfristiges
Finanzierungskonzept seit 2014
Die FMO GmbH hat in früheren Jahren fast alle Investitionen (u.a.
Terminalgebäude, Catering-Gebäude) über Darlehen fremdfinanziert. Dadurch stieg
der Darlehensbestand in der Spitze auf über 90 Mio. Euro. Zur notwendigen
Eigenmittelstärkung wurde im ersten Schritt das Finanzierungskonzept 1.0
aufgelegt.
1.1.
Finanzierungskonzept
1.0 (2015-2020)
Die Bankenverbindlichkeiten betrugen Ende 2014 ca. 84 Mio. Euro.
Das Ergebnis der Flughafengesellschaft war 2014 demzufolge mit Zinsen in der
Größenordnung von fast 4 Mio. Euro belastet. Der Kapitaldienst der
Flughafengesellschaft (Zinsen zzgl. Tilgung) betrug seinerzeit jedes Jahr über
11 Mio. Euro. Vor diesem Hintergrund brachte die Gesellschafterversammlung der
FMO GmbH ein langfristiges Finanzierungskonzept auf den Weg. Ziel dieses
Finanzierungskonzeptes 1.0 war es, durch eine Zuführung von Gesellschaftermitteln
(Kombination aus Gesellschafterdarlehen und Eigenkapitalstärkungen) den
Liquiditätsbedarf der FMO GmbH zu decken und darüber hinaus die Bankdarlehen
zügig zurückzuführen. Der Kreistag hat sich in den Jahren 2014 bis 2016
mehrfach mit dem Finanzierungskonzept 1.0 befasst (SV-9-0164, SV-9-0220, SV-9-0418,
SV-9-0619). Die nachstehende Tabelle zeigt die gesamten Zuführungen und die
Beteiligung des Kreises Coesfeld.
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2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
gesamt |
Gesellschafter-darlehen |
16,4 Mio.€ |
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16,4 Mio.€ |
Anteil Kreis Coesfeld |
75.833 € |
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75.833 € |
Eigenkapital-zufuhr |
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16,4 Mio.€ |
16,4 Mio.€ |
16,4 Mio.€ |
16,4 Mio.€ |
16,4 Mio.€ |
82,0 Mio. € |
Anteil Kreis Coesfeld |
|
75.833 € |
75.833 € |
75.833 € |
75.833 € |
75.833 € |
379.165 € |
Übersicht Finanzierungskonzept 1.0 (2015-2020)
Im Zeitraum von 2014 bis 2018 wurde das operative Ergebnis
(Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen - EBITDA) von ca. -5,5 Mio.
Euro auf -0,97 Mio. Euro verbessert. Einzig im Jahr 2019 konnte das operative
Ergebnis aufgrund der Germania Insolvenz nicht verbessert werden, sondern lag
bei ca. -1,86 Mio. Euro. Die Bankdarlehen konnten inzwischen von ca. 84 Mio.
Euro in 2014 auf ca. 24 Mio. Euro in 2020 zurückgeführt werden.
1.2.
Finanzierungskonzept
2.0 (2021-2025)
Die Insolvenz der Fluggesellschaft Germania und Vorgaben der neuen
europäischen Sicherheitsbehörde (EASA), die erhöhte Investitionen zur
Flugsicherheit erfordern, zeigten einen zusätzlichen Kapitalbedarf. Schon im
Dezember 2018 beauftragte die FMO-Gesellschafterversammlung die
Geschäftsführung, das langfristige Finanzierungskonzept fortzuschreiben
(„Finanzierungskonzept 2.0“). Dieses Finanzierungskonzept
2.0 sieht im Zeitraum 2021 bis 2025 einen jährlichen Kapitalbedarf in Form von
Gesellschafterdarlehen in Höhe von 7 Mio. Euro vor (insgesamt 35 Mio. Euro).
Der Kreistag hat sich am 25.09.2019 (SV-9-1442) mit dem Finanzierungskonzept
2.0 befasst und für die Jahre 2021 bis 2025 jeweils ein Gesellschafterdarlehn
von jährlich 32.325 Euro, also insgesamt 161.625 Euro, beschlossen. Die
Gesellschafterdarlehen sind jeweils 3 Jahre tilgungsfrei und werden dann über
eine Laufzeit von jeweils 15 Jahren inkl. Zins an die Gesellschafter
zurückgezahlt.
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2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Gesamt |
Gesellschafter-darlehen |
7,0 Mio. € |
7,0 Mio. € |
7,0 Mio. € |
7,0 Mio. € |
7,0 Mio. € |
35,0 Mio. € |
Anteil Kreis Coesfeld |
32.325 € |
32.325 € |
32.325 € |
32.325 € |
32.325 € |
161.625 € |
Übersicht Finanzierungskonzept 2.0 (2021-2025)
2. Aktuelle Auswirkungen auf den FMO aufgrund der
Corona-Pandemie
Die
Corona-Pandemie erreichte Anfang März 2020 mit enormer Wucht auch Europa.
Nahezu der gesamte europäische Luftverkehr brach zu diesem Zeitpunkt komplett
ein. Der FMO hatte bis dahin ein Wachstum von ca. 25 Prozent und war damit der
wachstumsstärkste deutsche Flughafen im 1. Quartal 2020. In der Folge des
Luftverkehr-Lockdowns brachen die Umsätze der FMO GmbH wie Verkehrserlöse,
Parkeinnahmen und umsatzbedingte Entgelte (Gastronomie, Betankung) nahezu
komplett ein. Durch sofortige kurzfristige Gegenmaßnahmen wie fast
100-prozentige Kurzarbeit sowie ein umfangreicher Investitions- und
Ausgabenstopp wurde die vorhandene Liquidität soweit möglich geschont.
Die FMO GmbH erarbeitete dann im Sommer 2020
gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen PwC eine Wirtschaftsplanung für die
kommenden fünf Jahre mit einem Kapital- und Liquiditätsbedarf von insgesamt 30
Mio. Euro zusätzlich zum laufenden Finanzierungskonzept 2.0. Die
FMO-Gesellschafterversammlung traf am 25.06.2020 einen Grundsatzbeschluss, den
coronabedingten Schaden von voraussichtlich 30 Mio. Euro durch eine
Eigenkapitalstärkung zu kompensieren. Dieser Beschluss sah für die Jahre 2020
und 2021 einen Kapitalbedarf von 10 Mio. Euro vor. Die
Kapitalerhöhung für 2021, die die FMO-Gesellschafterversammlung am 04.03.2021
beschloss, sollte durch Einzahlungen in zwei Tranchen zum 15.04.2021 und zum
15.10.2021 erfolgen. Bei der Anforderung der zweiten Tranche sollten allerdings
etwaige Bundes- und Landesmittel berücksichtigt werden. Bund und Land haben in
der Folge am 08.07.2021 und 21.07.2021 jeweils 2,5 Mio. Euro an die FMO GmbH
ausgekehrt. Hierdurch konnte auf die Anforderung der zweiten Tranche in 2021
verzichtet werden. Die Zahlung der Bundes- und Landesmittel führt dazu, dass
zur Deckung des mit der Wirtschaftsplanung 2020 bis 2025 ermittelte
Kapitalbedarfes von 30 Mio. Euro nunmehr noch 25 Mio. Euro aus
Gesellschaftermittel benötigt werden. Die Notwendigkeit der coronabedingten
Eigenkapitalzuführungen wurden jüngst durch das Beteiligungsmanagement der
Stadt Münster nochmals geprüft und bestätigt.
Die aktuelle wirtschaftliche und verkehrliche
Entwicklung entspricht weiterhin in etwa den Prognosen der letzten
Wirtschaftsplanung. Nachdem in den Wintermonaten des Jahres 2021 bundesweit
kaum nennenswerter Luftverkehr stattfand, erholten sich die Märkte vor dem
Hintergrund gelockerter Reisebedingungen in den Sommermonaten spürbar. Die im
Zuge erhöhter Impfquoten gelockerten Sicherheits- und Quarantänebedingungen
führten dazu, dass die Wachstumsraten am FMO im Sommer sogar über dem
Bundesdurchschnitt lagen. Zwar lagen die Passagierzahlen im Sommer noch knapp
40 Prozent unter dem Vorkrisenjahr, aber waren schon deutlich über dem Niveau
des Jahres 2020.
Besonders erfreulich ist, dass nahezu alle
wichtigen Zieldestinationen im Laufe des Jahres 2021 wieder angeflogen wurden.
Die für den Geschäftsverkehr sehr bedeutsamen Lufthansa-Verbindungen nach
München und Frankfurt wurden am 14.03. bzw. 06.09. wieder angeflogen. Die
stetigen Frequenzerhöhungen dieser Destinationen in den ersten Monaten nach der
Wiederaufnahme zeigen die nachhaltige Marktposition dieser Produkte. Auch die
klassischen Urlaubsflieger Corendon Airlines, Ryanair, Eurowings und Sunexpress
haben im Sommer wieder ihre Verbindungen aufgenommen. Zwar ist vor dem Hintergrund
der anhaltenden Unwägbarkeiten im Zuge der Pandemie weiter mit starken
Marktrisiken zu rechnen. Der bisherige Verkehrsverlauf unterstreicht aber die
Robustheit der den Finanzierungskonzepten zugrunde liegenden Verkehrsprognosen.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt hat kein bedeutender Airlinepartner den FMO
verlassen. Im Gegenteil konnten mit GP-Aviation und Smartwings, die mit
Pristina neue Ziele bzw. mit Heraklion und Rhodos Zusatzflüge anbieten, neue
Airlines gewonnen werden. Der FMO erwartet für das Jahr 2021 deutlich über
300.000 Passagiere. Im Jahr 2022 könnten nach aktuellen Planungen wieder ca.
600.000 Passagiere den FMO nutzen.
Die wirtschaftliche Entwicklung des FMO
entspricht den langfristigen, bereits durch das Beratungsunternehmen PwC
plausibilisierten Prognosen aus 2020. Im Geschäftsjahr 2021 konnten durch
diverse Maßnahmen wie Personalkostenabbau, Zusatzerlöse durch den Betrieb des
Impfzentrums, Zinsersparnis durch Entschuldung und sonstige
Aufwandsreduzierungen spürbare Ergebnisverbesserungen erreicht werden. Durch
die ergebniswirksame Verbuchung der Bundes- bzw. Landeshilfen könnte nach
aktueller Ergebnisprognose sogar der gesamte Umsatzeinbruch 2021 ergebnistechnisch
kompensiert werden. Insbesondere hierin liegt begründet, dass auf die Einzahlung
von Gesellschaftermitteln zum 15.10.2021 verzichtet werden konnte.
Entsprechend des Grundsatzbeschlusses der
FMO-Gesllschafterversammlung vom 25.06.2020 steht nun mit der Beschlussfassung
zum Wirtschaftsplan 2022 auch der Beschluss zur zweiten Eigenkapitalstärkung
aufgrund coronabedingter Schäden in Höhe von 10 Mio. Euro für 2022 an. Der
Anteil des Kreises Coesfeld beträgt somit erneut 46.180 Euro.
Die Kreisverwaltung schlägt vor, der
Eigenkapitalstärkung für das Jahr 2022 zuzustimmen und die Vertretung in der
Gesellschafterversammlung der FMO GmbH anzuweisen, die entsprechenden
Beschlüsse zufassen. Die Zustimmung steht unter der einschränkenden Bedingung,
dass sich alle Gesellschafter, die aktuell für die Finanzierung des
Finanzierungskonzeptes 2.0 und des coronabedingten Schadens vorgesehen sind,
daran beteiligen.
Der Kreis Steinfurt und die Stadt Münster haben gemeinsam eine
Studie zur Weiterentwicklung des FMO in Auftrag gegeben. Es ist derzeit noch
nicht absehbar, wann mit ersten Ergebnisse gerechnet werden kann.
II. Entscheidungsalternativen
Der Kreis
Coesfeld beteiligt sich nicht an der Kapitalerhöhung für 2022. Dadurch wird
aber die notwendige coronabedingte Finanzierung und damit Zukunftsperspektive
des Flughafens Münster-Osnabrück als internationaler Verkehrsflughafen in NRW
gefährdet.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Finanzen: Im
Entwurf des Haushalts 2022 ist beim Produkt 04.01.02.01 im Finanzplan unter der
Investitionsnummer 010121FMO eine Kapitalzuführung für das Jahr 2022 in Höhe
von 46.180 Euro eingeplant. Eine Entscheidung
über eine weitere prognostizierte coronabedingte Finanzierung für das Jahr 2023
von voraussichtlich rd. 10 Mio. Euro soll erst nach einer eingehenden Beratung
der Gesellschafter über die künftige strategische Ausrichtung der FMO GmbH im
Jahresverlauf 2022 erfolgen.
Klima: Die deutschen Flughäfen
haben sich verpflichtet, bis 2030 die eigenen CO2-Emissionen (z.B.
Energieversorgung, Gebäudetechnik, Fuhrpark, flughafenspezifische Anlagen)
gegenüber dem Jahr 2010 um 50 Prozent zu reduzieren und bis 2050 die eigenen
CO2-Emissionen auf Netto Null herunterzufahren. Darüber hinaus unterstützen die
Flughäfen die Fluggesellschaften bei deren CO2-Emissionsreduzierungen z.B.
durch Bodenstrom statt Hilfstriebwerke, Rollverkehre durch Schleppverfahren,
umweltbezogene Entgelte.
FMO klimaneutral 2030: Der FMO hat seit
2010 seine CO2-Emissionen bereits um 90 Prozent reduziert. Auf Basis eines
Emissionsregisters, das die restlichen 10 Prozent katalogisiert, hat der FMO
schon im Jahre 2019 ein Konzept entwickelt, um bereits 2030 klimaneutral die
Infrastruktur betreiben zu können
Personal, IT: Keine.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der Kreistag ist gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW für die Entscheidung
zuständig.