Beschlussvorschlag der SPD-Kreistagsfraktion:
In der Produktgruppe 39.02 (Veterinärdienst) werden die Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen um 6000 € erhöht.
Der Betrag wird an die an der Kastration von freilebenden Katzen im
Kreis Coesfeld beteiligten Tierschutzvereine ausgezahlt. Der Anteil richtet
sich nach der Anzahl der tatsächlich gefangenen, freilebenden Katzen.
Vorgelegt gem. § 2 Abs. 1 der
Geschäftsordnung des Kreistages Coesfeld und seiner Ausschüsse.
Begründung:
Mit dem beigefügten Schreiben vom
17.11.2021 stellte die SPD-Kreistagsfraktion den im Beschlussvorschlag
genannten Antrag. Näheres ist dem als Anlage beigefügten Schreiben zu
entnehmen.
Seitens der Verwaltung wird wie folgt
Stellung bezogen:
Zur Umsetzung der Katzenschutzverordnung vom 19.12.2018 wurden im Februar 2019 die Tierschutzvereine (TSV’e) Coesfeld, Dülmen und Umgebung e.V., Tierfreunde Lüdinghausen und Umgebung e.V. und Streunerkatzen Lüdinghausen e.V. (Beauftragung mittlerweile aufgehoben) vom Kreis Coesfeld entsprechend beauftragt. Hinsichtlich der Kosten wurde die Übernahme der Auslagen der TSV’e für die Kastrationen durch den Kreis Coesfeld vereinbart:
- Kastrationskosten nach Rechnung der tierärztlichen Praxis
- Kosten für die Kennzeichnung der Katzen
- ggfls. Euthanasiekosten (bei Katzen, die aufgrund Ihres Zustandes nicht mehr überlebensfähig sind)
Folgende Aufstellung bisher:
Jahr |
Anzahl
gefangener/kastrierter Katzen |
Anzahl
euthanasierter Katzen |
Summe
erstatteter Tierarztkosten |
2020 |
209 |
2 |
19.984,33 € |
2021 * |
155 |
1 |
19.690,53 € |
* Angaben bis September 2021
Weitere ggf. entstehende Nebenkosten der Kastrationen freilebender Katzen werden bisher nicht übernommen:
- Personalkosten (Fangen, betreuen, freilassen)
- Fahrtkosten (Aufstellen der Katzenfallen, Kontrolle der Katzenfallen, Freilassen)
- Laufende Kosten Tierheim (Miete, Fangeinrichtungen, Raumkosten etc.)
- über die Kastration hinausgehende Tierarztkosten
Im Vorfeld der Beauftragung der Tierschutzvereine haben sich dessen Vertreter mit dieser Kostenregelung einverstanden erklärt.
Anlage: Antrag der SPD-Kreistagsfraktion