Betreff
Änderung der Bezeichnungen der bisherigen Sonderschulen des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-7-0282
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport nimmt die Änderung der Bezeichnungen der Schulen des Kreises Coesfeld zur Kenntnis.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

II.  Lösung

III. Alternativen

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

 

 

I. – V.  

 

Mit Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes zum 01.08.2005 wurde die Bezeichnung Sonderschule durch die Bezeichnung Förderschule mit dem Zusatz des/ der Förderschwerpunkte/s ersetzt.

 

Nach § 20 des neuen Schulgesetzes sind Orte der sonderpädagogischen Förderung u.a. die Förderschulen. Die Bezeichnung einer Förderschule richtet sich nach dem Förderschwerpunkt, in dem sie vorrangig unterrichtet.

In Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster und den Schulleitungen führen die bisherigen Sonderschulen des Kreises Coesfeld ab dem 01.08.2005 die folgenden Bezeichnungen:

 

 

1.         Astrid-Lindgren-Schule

Förderschule des Kreises Coesfeld, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung

           

2.            Peter-Pan-Schule

Förderschule des Kreises Coesfeld, Förderschwerpunkt Sprache

– Primarstufe –

 

 

Eine Umbenennung der bisherigen Sonderschulen durch einen entsprechenden Beschluss des Kreistages ist nicht erforderlich, da dies unmittelbar durch das Schulgesetz erfolgt ist.