Betreff
Vertreter des Kreises Coesfeld in Organen, Beiräten und Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten;
hier: Ersatzbestimmung eines Mitgliedes im Aufsichtsrat der GFC/ Umbenennung in derVerbandsversammlung ZVM
Vorlage
SV-10-0441
Aktenzeichen
01.13.90
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

 

Als Nachfolgerin für Frau Dr. Monika Spallek als Vertreterin des Kreises Coesfeld im Aufsichtsrat der Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien GmbH (GFC) wird
Ktabg. Waltraud Oertel gewählt.

 

Für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Münsterland (ZVM) wird Ktabg. Patrick Jansen als Nachfolger für Ktabg. Waltraud Oertel gewählt. Ktabg. Waltraud Oertel wird als Stellvertretung in die Verbandsversammlung gewählt.

I.    Sachdarstellung

 

Frau Dr. Spallek hat zum 31.10.2021 ihr Kreistagsmandat niedergelegt. Sie ist Mitglied im Aufsichtsrat der Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien GmbH (GFC). Gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus dem Landrat und sieben weiteren Mitgliedern, die aus der Mitte des Kreistages entsandt werden. Folglich gehört Frau Dr. Spallek dem Aufsichtsrat nicht weiter an. 

 

Gemäß § 26 Abs. 5 und 6 KrO NRW sind die Vertreter des Kreises, die Mitgliedschaftsrechte in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen, vom Kreistag zu bestellen oder vorzuschlagen. Gemäß § 26 Abs. 5 KrO NRW gilt § 113 GO NRW für die Vertretung der Kreise in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen entsprechend. Vertreter des Kreises, die Mitgliedschaftsrechte in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen, werden vom Kreistag bestellt oder vorgeschlagen. Die Vertreter des Kreises sind an die Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses gebunden. Sie haben ihr Amt auf Beschluss des Kreistages jederzeit niederzulegen.

 

Als Nachfolgerin hat die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ktabg. Waltraud Oertel vorgeschlagen.

 

Gemäß § 35 Abs. 3 S. 7 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht für die Ersatzwahl bei der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte. Für den Fall, dass eine Person vorzeitig aus dem Gremium ausscheidet, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der Kreistag gem. § 35 Abs. 4 S. 3 KrO NRW den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 35 Abs. 2 KrO NRW.

 

 

Es liegt zudem ein Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu einer Umbesetzung in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Münsterland (ZVM) vor. Hier wird Ktabg. Patrick Jansen als Nachfolger für Ktabg. Waltraud Oertel als Mitglied vorgeschlagen. Ktabg. Waltraud Oertel wird als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen.

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine.

III. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Durch die Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte können Kosten entstehen, wenn durch die Teilnahme an Mitgliedschaftsversammlungen o.Ä. Reisekosten gezahlt werden müssen, weil die Institutionen diese Kosten selber nicht zahlen.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 5 KrO NRW.

Finanzierung: