Betreff
Entwurf Haushalt 2022
Vorlage
SV-10-0371/1
Aktenzeichen
20.21.221-011
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschluss:

1.      Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2022 im Budget 05 "Allgemeine Finanzwirtschaft" (Haushaltsplanentwurf ab Seite 639) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

2.      Die von den Fachausschüssen vorgeschlagenen Änderungen (siehe Änderungsliste 02/2022) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2022 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Beschlussvorschlag an den Kreistag:

       

        Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenen Änderungen beschlossen.

I. Sachdarstellung

Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushaltes erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2022 wurde vom Kämmerer am 21.10.2021 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 03.11.2021 erfolgen die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss in der Zeit vom 22.11. – 08.12.2021. Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2022 in seiner Sitzung am 14.12.2021 beschließt.

 

Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse (Änderungsliste 02/2022)

Im Rahmen der Beratung über die Haushaltssatzung 2022 und den Haushaltsplan 2022 hat der Kreisausschuss auch über die Beschlussvorschläge der Fachausschüsse zu den übrigen Produktgruppen des Haushalts zu beraten.

 

Zu diesem Zweck wurde eine Zusammenstellung gefertigt, die Vorschläge der Fachausschüsse enthält. Die Zusammenstellung (Änderungsliste 02/2022) konnte erst nach der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung am 06.12.2021 erstellt werden. Die Änderungsliste 02/2022 wird daher mit dieser Sitzungsvorlage als Tischvorlage vorgelegt. Die sich im Rahmen der Sitzung des Kreisausschusses vom 08.12.2021 ergebenden Beratungsergebnisse werden dem Kreistag in seiner Sitzung am 14.12.2021 in einer Änderungsliste 03/2022 vorgelegt.

 

Leitlinien der Budgetierung

Da der Kreishaushalt 2022 budgetiert ist und um den Erfordernissen der Kommunalhaushaltsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (§ 21 KomHVO NRW) zu entsprechen, sind Beschlüsse zur Bewirtschaftung des Haushaltes erforderlich. Diese Beschlüsse betreffen im Wesentlichen die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Aufwendungen und Ausgaben, die Verwendung von Mehrerträgen bzw. -einnahmen und die Übertragbarkeit der Haushaltsmittel. Die Leitlinien der Budgetierung müssen als Anlage zu § 8 der Haushaltssatzung beschlossen werden.

 

II. Entscheidungsalternativen

keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachaufwendungen sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeiten des Kreisausschusses / Kreistages resultieren aus den §§ 26 Abs. 1 Buchst. g), 50 Abs. 1 KrO NRW.