Beschluss:

Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenen Änderungen beschlossen.

I.    Sachdarstellung

 

Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushaltes erforderlichen Regelungen zur Budgetierung zu beraten und zu beschließen.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2022 wurde vom Kämmerer am 21.10.2021 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 03.11.2021 fanden die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss in der Zeit vom 22.11. – 08.12.2021 statt.

 

Beschlussempfehlungen des Kreisausschusses in seiner Sitzung am 08.12.2021 (Änderungsliste 3/2022)

 

Im Rahmen der Beratung über die Haushaltssatzung 2022 und den Haushaltsplan 2022 hat der Kreistag auch über die Beschlussempfehlungen des Kreisausschusses zu den übrigen Produktgruppen des Haushalts zu beraten.

 

Zu diesem Zweck wird eine Zusammenstellung gefertigt, die Empfehlungen des Kreisausschusses enthält. Die Zusammenstellung (Änderungsliste 3/2022) ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Gegenüber der Änderungsliste 2/2022 (lfd. Verwaltungsbereich sowie für den Investitionsbereich) neu aufgenommene Daten wurden orange kenntlich gemacht. In Papier werden lediglich die in dieser Weise modifizierten Seiten der Änderungsliste 03/2022 (lfd. Verwaltungsbereich) als Tischvorlage in die Sitzung eingebracht. Die Komplettfassung der Änderungsliste 03/2022 (lfd. Verwaltungsbereich) ist digital im Kreisinformationsdienst zu der Sitzungsvorlage SV-10-371/2 abrufbar.

 

Leitlinien der Budgetierung

 

Da der Kreishaushalt 2022 budgetiert ist und um den Erfordernissen der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (§ 21 KomHVO NRW) zu entsprechen, sind Beschlüsse zur Bewirtschaftung des Haushaltes erforderlich. Diese Beschlüsse betreffen im Wesentlichen die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Aufwendungen und Ausgaben, die Verwendung von Mehrerträgen und -einnahmen und die Übertragbarkeit der Haushaltsmittel. Die Leitlinien der Budgetierung müssen als Anlage zu § 8 der Haushaltssatzung beschlossen werden.

II.  Alternativen

keine

III. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachaufwendungen sowie Aufwand für die Sitzungen.

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages resultiert aus § § 26 Abs. 1 Buchstabe g) KrO NRW.