Beschluss:
Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenen Änderungen beschlossen.
I. Sachdarstellung
Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der
Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu
beraten und zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des
Haushaltes erforderlichen
Regelungen zur Budgetierung zu beraten und zu beschließen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2022 wurde vom Kämmerer am 21.10.2021
aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach
Einbringung in den Kreistag am 03.11.2021 fanden die weiteren Beratungen in den
Fachausschüssen und im Kreisausschuss in der Zeit vom 22.11. – 08.12.2021
statt.
Beschlussempfehlungen des Kreisausschusses in seiner Sitzung am
08.12.2021 (Änderungsliste 3/2022)
Im Rahmen der Beratung über die Haushaltssatzung 2022 und den Haushaltsplan 2022 hat der Kreistag auch über die Beschlussempfehlungen des Kreisausschusses zu den übrigen Produktgruppen des Haushalts zu beraten.
Zu diesem Zweck wird eine Zusammenstellung gefertigt, die Empfehlungen des Kreisausschusses enthält. Die Zusammenstellung (Änderungsliste 3/2022) ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Gegenüber der Änderungsliste 2/2022 (lfd. Verwaltungsbereich sowie für den Investitionsbereich) neu aufgenommene Daten wurden orange kenntlich gemacht. In Papier werden lediglich die in dieser Weise modifizierten Seiten der Änderungsliste 03/2022 (lfd. Verwaltungsbereich) als Tischvorlage in die Sitzung eingebracht. Die Komplettfassung der Änderungsliste 03/2022 (lfd. Verwaltungsbereich) ist digital im Kreisinformationsdienst zu der Sitzungsvorlage SV-10-371/2 abrufbar.
Leitlinien der Budgetierung
Da der Kreishaushalt 2022 budgetiert ist
und um den Erfordernissen der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (§ 21 KomHVO NRW)
zu entsprechen, sind Beschlüsse zur Bewirtschaftung des Haushaltes
erforderlich. Diese Beschlüsse betreffen im Wesentlichen die gegenseitige
Deckungsfähigkeit von Aufwendungen und Ausgaben, die Verwendung von Mehrerträgen
und -einnahmen und die Übertragbarkeit der Haushaltsmittel. Die Leitlinien der
Budgetierung müssen als Anlage zu § 8 der Haushaltssatzung beschlossen werden.
II. Alternativen
keine
III.
Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen
Personal- und Sachaufwendungen sowie Aufwand für die Sitzungen.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages resultiert aus § § 26 Abs. 1 Buchstabe g) KrO NRW.