Betreff
Sparkassen Münsterland Giro 2023 - 2026
Vorlage
SV-10-0479
Aktenzeichen
Kreisentwicklung
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

1.       Der Sparkassen Münsterland Giro wird auch nach 2022 fortgeführt und vom Kreis Coesfeld finanziell unterstützt.

 

2.       Die für die Bezuschussung des Sparkassen Münsterland Giro 2023 - 2026 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 25.000 € p.a. werden bereitgestellt.

 

 

 

 

I. Sachdarstellung

Der Sparkassen Münsterland Giro hat sich in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich entwickelt. Er ist das größte Sportereignis in der Region, inzwischen das bedeutendste Radrennen in Nordrhein-Westfalen und die drittgrößte Radsportveranstaltung in Deutschland. Seit 2014 erfolgt die Durchführung im 2-Jahres-Rhythmus mit einer feststehenden Streckenführung abwechselnd in den Kreisen Borken & Coesfeld bzw. Steinfurt & Warendorf.

 

Mit dem Sparkassen Münsterland Giro ist eine Marke geschaffen worden, mit der primär drei Ziele verfolgt und erreicht werden konnten:

1.       Förderung des Radsports in der Region

2.       Schaffung eines regionalen Events, der vorbildlich die Zusammenarbeit der Münsterlandkreise und der Stadt Münster demonstriert

3.       Entwicklung eines internationalen Radsportevents, der das Münsterland national und international nachhaltig kommuniziert.

 

Die bisherige Beschlussfassung zur Bezuschussung des Münsterland Giros durch den Kreis Coesfeld galt für die Jahre 2018 bis 2021 (SV-9-0907). Mit seinem Beschluss vom 29.9.2021 hat der Kreistag der aufgrund des pandemiebedingten Veranstaltungsausfalls in 2020 kostenneutralen Verlängerung der Bezuschussung i.H.v. 20.000 € für das Jahr 2022 zugestimmt (SV-10-0338). Zur Fortführung des gemeinsamen Münsterland-Projektes nach 2022 bedarf es nun eines neuen Kreistagsbeschlusses des Kreises Coesfeld.

 

Um die Finanzierung nachhaltig auf eine breite Basis zu stellen und den allgemeinen Kostensteigerungen zu begegnen, schlägt die Stadt Münster in Abstimmung mit den Münsterlandkreisen eine Anhebung der Bezuschussung um 5.000 € p.a. vor. Somit beläuft sich der Zuschuss des Kreises Coesfeld zum Münsterland Giro auf 25.000 p.a. ab dem Jahr 2023. Die letzte Erhöhung des Zuschusses (von 15.000 auf 20.000 ) wurde im Jahr 2017 vorgenommen (SV-9-0907).

 

 

II. Entscheidungsalternativen

Der Sparkassen Münsterland Giro wird nicht weiter durch den Kreis Coesfeld bezuschusst, was möglicherweise die Durchführung des Gemeinschaftsprojektes grundsätzlich in Frage stellen würde, sicher aber zu einer Nicht-Berücksichtigung des Kreisgebietes bei der Routenfestlegung führen würde.

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Finanzen: Die finanzielle Beteiligung der Münsterlandkreise in den Jahren 2023 bis 2026 beträgt jeweils 25.000 € p.a.

Im Haushalt 2023 werden die erforderlichen Mittel des Kreises Coesfeld in der Produktgruppe 01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung eingestellt. Die Mittel für die Folgejahre sind im Entwurf des Haushalts 2023 in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2026 einzuplanen.

Personal, IT, Klima: keine

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Kreistag ist gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW für die Entscheidung zuständig.