Beschluss:
1.
Der
Sparkassen Münsterland Giro wird auch nach 2022 fortgeführt und vom Kreis
Coesfeld finanziell unterstützt.
2.
Die für die Bezuschussung des Sparkassen
Münsterland Giro 2023 - 2026 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 25.000
€ p.a. werden bereitgestellt.
I. Sachdarstellung
Der Sparkassen
Münsterland Giro hat sich in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich
entwickelt. Er ist das größte Sportereignis in der Region, inzwischen das
bedeutendste Radrennen in Nordrhein-Westfalen und die drittgrößte
Radsportveranstaltung in Deutschland. Seit 2014 erfolgt die Durchführung im
2-Jahres-Rhythmus mit einer feststehenden Streckenführung abwechselnd in den
Kreisen Borken & Coesfeld bzw. Steinfurt & Warendorf.
Mit dem
Sparkassen Münsterland Giro ist eine Marke geschaffen worden, mit der primär
drei Ziele verfolgt und erreicht werden konnten:
1.
Förderung des Radsports in der Region
2.
Schaffung eines regionalen Events, der
vorbildlich die Zusammenarbeit der Münsterlandkreise und der Stadt Münster
demonstriert
3.
Entwicklung eines internationalen Radsportevents,
der das Münsterland national und international nachhaltig kommuniziert.
Die bisherige Beschlussfassung zur
Bezuschussung des Münsterland Giros durch den Kreis Coesfeld galt für die Jahre
2018 bis 2021 (SV-9-0907). Mit seinem Beschluss vom 29.9.2021 hat der Kreistag
der aufgrund des pandemiebedingten Veranstaltungsausfalls in 2020
kostenneutralen Verlängerung der Bezuschussung i.H.v. 20.000 € für das Jahr
2022 zugestimmt (SV-10-0338). Zur Fortführung des gemeinsamen
Münsterland-Projektes nach 2022 bedarf es nun eines neuen Kreistagsbeschlusses
des Kreises Coesfeld.
Um die Finanzierung nachhaltig auf
eine breite Basis zu stellen und den allgemeinen Kostensteigerungen zu
begegnen, schlägt die Stadt Münster in Abstimmung mit den Münsterlandkreisen
eine Anhebung der Bezuschussung um 5.000 € p.a. vor. Somit beläuft sich der Zuschuss des Kreises Coesfeld
zum Münsterland Giro auf 25.000 € p.a.
ab dem Jahr 2023. Die letzte Erhöhung des Zuschusses (von 15.000 € auf 20.000 €) wurde im Jahr 2017 vorgenommen
(SV-9-0907).
II. Entscheidungsalternativen
Der Sparkassen
Münsterland Giro wird nicht weiter durch den Kreis Coesfeld bezuschusst, was
möglicherweise die Durchführung des Gemeinschaftsprojektes grundsätzlich in
Frage stellen würde, sicher aber zu einer Nicht-Berücksichtigung des
Kreisgebietes bei der Routenfestlegung führen würde.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, Klima)
Finanzen: Die finanzielle
Beteiligung der Münsterlandkreise in den Jahren 2023 bis 2026 beträgt jeweils
25.000 € p.a.
Im Haushalt 2023 werden die
erforderlichen Mittel des Kreises Coesfeld in der Produktgruppe 01.02
Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung eingestellt. Die Mittel für die
Folgejahre sind im Entwurf des Haushalts 2023 in der mittelfristigen Ergebnis-
und Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2026 einzuplanen.
Personal, IT, Klima: keine
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der Kreistag ist
gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW für die Entscheidung zuständig.