Betreff
Verlängerung der Start- und Landebahn am Flughafen Münster/Osnabrück
hier: Finanzierung durch eine Eigenkapitalerhöhung
Vorlage
SV-7-0288
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Vertreter des Kreises Coesfeld in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH werden ermächtigt, folgende Beschlüsse zum Ausbau der Start- und Landebahn des FMO mitzutragen:

 

  1. Dem Ausbau der Start- und Landebahn des Flughafens Münster/Osnabrück von 2.170 m auf 3.000 m  mit einem geschätzten Investitionsvolumen von 60 Mio. EUR wird zugestimmt.

 

2.      Die Finanzierung erfolgt im Rahmen einer Kapitalerhöhung bei der FMO GmbH.

 

Der Kreis Coesfeld stellt im Haushalt 2006 eine erste Tranche von 45.330 EUR zur anteiligen Finanzierung des ersten Kapitalerhöhungsschrittes von 10 Mio. EUR ein. Weitere Finanzierungsmittel werden in den folgenden Jahren bedarfsgerecht bereit gestellt.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Der Flughafen Münster/Osnabrück bildet für das Münsterland den Eintritt in die internationalen Luftverkehrsverbindungen. Der Kreis Coesfeld ist deshalb mit 0,45 % am Stammkapital der Flughafen-GmbH beteiligt. Wirtschaftliche Wachstumschancen für die gesamte Region werden von einer Erweiterung des Potenzials auf interkontinentale Verkehre erwartet. Dafür muss die Start- und Landebahn (SLB) des Flughafens verlängert werden.

 

Zur Abwicklung des gesamten internationalen Flugverkehrs ist eine Verlängerung der SLB von derzeit 2.170 m auf 3.600 m erforderlich. Die Maßnahme soll in zwei Bauabschnitten abgewickelt werden, wobei zunächst eine Verlängerung auf 3.000 m vorgesehen ist. Damit könnten bereits Entwicklungsmöglichkeiten im Mittelstreckenverkehr zum Beispiel zu neuen touristischen Zielen des nahen Ostens erschlossen werden. Gutachtliche Untersuchungen prognostizieren für einen Zeitraum bis 2015 bei Realisierung der Gesamtmaßnahme im Einzugsbereich des Flughafens einen direkten und indirekten Zuwachs von mehr als 7.000 Arbeitsplätzen.

 

Am 28.12.2004 hat die FMO GmbH den Planfeststellungsbeschluss zur Verlängerung der SLB auf 3.600 m erhalten. Darin bescheinigt die Planfeststellungsbehörde für die Maßnahme ein dringendes öffentliches Interesse. Zur Zeit sind gegen den Planfeststellungsbeschluss Klagen anhängig. Es wird erwartet, dass das OVG Münster im Frühjahr 2006 hierüber entscheiden wird.

 

Zur Umsetzung des 1. Bauabschnitts (Verlängerung auf 3.000 m) fallen Investitionen in Höhe von 60 Mio. EUR an. Während die Flughafengesellschaft in den letzten Jahren alle Investitionen aus eigener Kraft finanzierte (u.a. den Bau eines neuen Terminals und bereits 11 Mio. EUR für die SBL), sind nunmehr die eigenen Möglichkeiten erschöpft. Die neue Maßnahme kann nur umgesetzt werden, wenn der Gesellschaft Liquidität in Höhe der Investitionssumme von außen zufließt. Eine Finanzierung über Kredite mit der Folge der Übernahme erheblicher Verluste durch die Gesellschafter scheidet aus Gründen einer nicht vertretbaren Fremdkapitalquote aus.

 

 


 

II.  Lösung

Die Investition soll daher über eine Kapitalerhöhung finanziert werden. Dies hat für die FMO GmbH den Vorteil, dass der Gesellschaft Liquidität zufließt mit der Konsequenz, dass neben den Betriebskosten nur die Abschreibungen finanziert werden müssen. Selbst diese werden in den künftigen Jahresergebnissen zu einer erheblichen Belastung der Gesellschaft führen.

 

Die Höhe der notwendigen Kapitalaufstockung durch die Gesellschafter ist abhängig von der Förderquote des Landes NRW. Eine Förderung wird erwartet, jedoch ist darüber noch nicht entschieden. Ohne eine Landesförderung käme auf den Kreis Coesfeld bei einer Investitionssumme von 60 Mio. EUR längerfristig ein Finanzierungsaufwand von ca. 272 T-EUR zu. In einem ersten Schritt soll das Eigenkapital um 10 Mio. EUR aufgestockt werden. Dadurch entfallen auf den Kreis Coesfeld 45.330  EUR.

 

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für die Maßnahme sind 45.330,00 EUR im Haushalt 2006 im Budget 4, Produktgruppe 61.01 veranschlagt.

 

 

 

 

 

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen können:

 

 

 

 

 

Zur Finanzierung des verbleibenden Investitionsvolumens müssen weitere Mittel bereitgestellt werden. Bei einer Förderung von 50% wären dies ca. 90.660,00 EUR, und wenn keine Landesmittel fließen, wären es ca. 226.650,00 EUR. Vorsorglich sind daher für die Folgejahre entsprechende Mittel als Verpflichtungsermächtigungen in das Investitionsprogramm einzustellen.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gem. § 26 Abs. 1 lit. l Kreisordnung NRW ist der Kreistag zuständig.