Beschlussvorschlag der SPD-Kreistagsfraktion:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt den aktuellen
Sachstand zum Projekt „Am Nottengartenweg 4“ in Lüdinghausen vorzustellen.
2. Zudem wird die Verwaltung gebeten die weiteren Perspektiven zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums im Kreis Coesfeld vorzustellen.
Dieser Antrag wird vorgelegt gem. § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Coesfeld.
Sachdarstellung
Es wird auf die Ausführungen in dem als Anlage beigefügten Antrag des SPD-Kreistagsfraktion vom 17.02.2022 verwiesen. Zu Punkt 1 (Sachstand Projekt Nottengartenweg in Lüdinghausen) wird in der Sitzung mündlich berichtet. Zu Punkt 2 (Perspektiven zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums im Kreis Coesfeld) wird wie folgt Stellung genommen:
Die kommunale Wohnungs- und Baulandpolitik liegt
vornehmlich im Kompetenzbereich der Städte und Gemeinden und wird hier durch
Eigentumsrecht sowie Wohnungsrecht, -politik und -förderung von Bund und Land
eingegrenzt und aktuell stark durch die angespannten Wohnungs- und Bodenmärkte
beeinflusst. Der Kreis Coesfeld tritt neben der Funktion als untere Bauaufsicht
(Baugenehmigungsbehörde) für die Städte und Gemeinden bzw. obere Bauaufsicht
für die Städte Coesfeld und Dülmen in erster Linie als Bewilligungsbehörde in
der Wohnraumförderung in
Erscheinung. Hinzu tritt die Wahrnehmung verschiedener koordinierender Aufgaben.
Wohnraumförderung
(63.2 Bauen und Wohnen - Wohnraumförderung):
Der Fachdienst 63.2 – Wohnraumförderung ist als
Bewilligungsbehörde zuständig für die Entscheidung über Förderanträge im
öffentlich geförderten Wohnungsbau. Daneben ist er als zuständige Stelle für
die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen für öffentlich geförderten Wohnraum
verantwortlich. Beide Aufgaben erfolgen zur Erfüllung nach Weisung durch das
Land NRW.
Das Land NRW stellt seinen Bewilligungsbehörden in
der Regel auskömmliche Fördermittel zur Verfügung. Für das Jahr 2022 liegt das
Fördervolumen in NRW insgesamt bei 1,3 Mrd. Euro. Durch nochmalige Anpassung
der Förderhöhen in allen Fördersegmenten (Mietwohnungsbau, Eigentums- und
Modernisierungsförderung) stehen potentiellen Förderinteressenten auch wieder
attraktive Förderbedingungen zur Verfügung. Gleichwohl steht die öffentliche
Wohnraumförderung, die mit entsprechenden Mietpreis- und Belegungsbindungen
einhergeht, auch in direkter Konkurrenz zu der derzeitigen Zinslage des freien
Finanzmarktes und den frei zu erzielenden Mieten.
Die Bewilligungsbehörde des Kreises Coesfeld
bewirbt das jeweils neue Förderprogramm sowohl bei den kreisangehörigen
Gemeinden als auch durch entsprechende Veröffentlichungen in der Presse
offensiv. Trotz Corona-Pandemie und extremen Preissteigerungen im Baugewerbe
konnten im Jahr 2021 immerhin noch insgesamt 29 Mietwohnungen und 16 Eigenheime
als Neubau bzw. Erwerbsfall sowie 29 Wohneinheiten als Modernisierungsmaßnahmen
gefördert werden.
Für das Jahr 2022 wird ein ähnliches Ergebnis zu
erwarten sein. Großprojekte wie im Jahr 2018 (z. B. Dülmen mit 126
Wohneinheiten oder Senden mit 56 Wohneinheiten) sind derzeit aber nicht
abzusehen.
Aus Sicht des Fachdienstes obliegt es in erster Linie
den Kommunen, bei der Baulandvergabe, wo immer möglich, über eine sogenannte
Sozialquote für öffentlich geförderten Wohnraum Sorge zu tragen. Nach
Wahrnehmung des Fachdienstes sind hierzu immer mehr Kommunen bereit (z. B.
Nordkirchen, Lüdinghausen, Senden).
Koordinierende
Aufgaben (01.1 Büro des Landrats - Kreisentwicklung):
Regionalentwicklungsprozess Münsterland:
Im Rahmen der strategischen Regionalentwicklung
wird aktuell die Zusammenarbeit der Münsterlandkreise und der Stadt Münster als
interkommunale Kooperation für mehrere Themenbereiche verstetigt. Hierzu zählt
auch das Thema „Zukunftsfähiges Wohnen im Münsterland“. Aktuell wird ein
Konzept für eine regionsweite Veranstaltungsreihe mit dem „Arbeitskreis der
Leitenden Baubeamten der Städte und Gemeinden im Münsterland“, der Stadtregion
Münster sowie dem Ministerium für Heimat, Kommunales Bau und Gleichstellung
Nordrhein-Westfalen (MHKGB NRW) abgestimmt. In den Workshops soll insbesondere
auch das Thema „bezahlbarer“ Wohnraum betrachtet werden (z.B. Herausforderung
Ein- und Zweifamilienhausgebiete im Bestand, Sozialer Wohnungsbau im ländlichen
Raum). Zielgruppe der Veranstaltungen sind zunächst die zuständigen
Bauverwaltungen in den Städten und Gemeinden im Münsterland. Die weitere
Umsetzung wird aktuell mit dem MHKGB NRW abgestimmt.
Kreisentwicklungsprozess Kreis Coesfeld:
Im Rahmen des Strategieworkshops Kreisentwicklung
wurde am 16.02.2022 ein gemeinsamer Austausch der Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister durchgeführt. Die Hauptverwaltungsbeamten im Kreis Coesfeld
tauschten sich u.a. zu Themen wie sozialer Wohnungsbau, Mobilisierung von
Bauland, Förderung von Wohneigentum, Aktivierung von Leerstand aus. Der
Austausch sollte als Impuls für eine weitere interkommunale Vernetzung dienen.
Konkrete Absprachen für ein gemeinsames Vorgehen wurden zum jetzigen Zeitpunkt
nicht getroffen. Das Thema soll jedoch weiterhin durch die Kreisentwicklung
begleitet werden. Die Hauptverwaltungsbeamten werden über die Entwicklungen
informiert (hier zunächst Veranstaltungsreihe im Rahmen des
Regionalentwicklungsprozesses Münsterland).
ALTBAUNEU im Kreis Coesfeld:
Bereits seit dem Jahr 2006 verfolgt die Initiative
ALTBAUNEU bzw. „Clever Wohnen im Kreis Coesfeld“ unter Koordination des
Klimaschutzmanagements des Kreises Coesfeld das Ziel, Maßnahmen zur
energetischen Gebäudesanierung anzuregen (www.alt-bau-neu.de/kreis-coesfeld).
Private Hauseigentümer werden sensibilisiert, informiert und beraten. Die
Gebäudesanierungsinitiative ist dabei auch Förderlotse für die Sanierung von
Bestandsbauten durch private Eigentümerinnen und Eigentümer.