Betreff
Mögliche Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf den Kreis Coesfeld und seine Städte und Gemeinden - Bericht der Verwaltung
Vorlage
SV-10-0509
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ohne

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

I. Sachdarstellung

Aufgrund des durch Russland geführten Krieges in der Ukraine bereitet sich Deutschland auf eine unbestimmbare Zahl von ukrainischen Flüchtlingen vor. Der Kreis Coesfeld und seine Städte und Gemeinden treffen Vorbereitungen, um die geflüchteten Menschen aufnehmen und versorgen zu können.

Dazu gehören u.a. die Abklärung des ausländerrechtlichen Status, die Einrichtung einer „Koordinierungsstelle Ukraine“ sowie der Zugang zu geeigneten Unterstützungs- und Integrationsmaßnahmen in enger Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen, der freien Wohlfahrtspflege und den Flüchtlingsinitiativen.

Zunächst sind dabei die Bereitstellung von Wohnraum und Sozialleistungen zur Existenzsicherung maßgeblich. Weitere Themen sind die Beschulung und Betreuung der Kinder, Angebote und Zugangsmöglichkeiten zu Sprachkursen sowie Möglichkeiten der medizinischen Versorgung.

 

Es wird einleitend darauf hingewiesen, dass aktuell auf allen Ebenen des Staates und der

Kommunen und in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens mit seinen vielfältigen Institutionen und Handlungsfeldern rechtliche, fiskalische, soziale und die Bildung und die Arbeit betreffende Regelungen, Verfahren und Unterstützungsangebote organisiert werden. Bei den meisten Themen zeichnet sich eine ständige Entwicklung ab, so dass der hier abgebildete jüngste Sachstand (09.03.2022) ggfs. in der Sitzung des Fachausschusses bereits wieder aktualisiert darzustellen sein wird.    

 

 

Aufnahmeverfahren und ausländerrechtlicher Status

 Die Europäische Union hat beschlossen, für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine das Aufnahmeverfahren nach der EU-Richtlinie über den vorrübergehenden Schutz (Richtlinie 2001/55/EG) zu eröffnen. Damit wird in Deutschland ein unbürokratisches Verfahren zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine möglich. Konkret bedeutet das, dass die Betroffenen kein Asylverfahren durchlaufen müssen und in der EU vorübergehenden Schutz für bis zu drei Jahre erhalten könnten. In Deutschland gilt der Schutz vorerst ein Jahr mit der Möglichkeit der zeitlichen Verlängerung.

Somit erhalten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine voraussichtlich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG. Damit verbunden ist der Anspruch auf Leistungen nach §1 AsylbLG so dass Leistungen zur Existenzsicherung erbracht werden müssen. Dazu ist die Registrierung bei der Ausländerbehörde notwendig. Für diese Registrierung steht ein Onlineformular auf der Internetseite der Kreisverwaltung bereit, das sowohl die Registrierung einzelner Betroffener als auch die grundsätzliche Erfassung von Daten zu den eingereisten Personen erleichtern soll.

Ukrainische Staatsangehörige können sich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengenraum ohne Visum aufhalten. Dies führt dazu, dass es zunächst keine Verpflichtung zur Registrierung gibt und Reisefreiheit innerhalb des Schengenraums besteht sofern ein biometrischer Pass vorhanden ist.

Viele Geflüchtete aus der Ukraine wählen ihren Aufenthaltsort zunächst selbst. Dieses führt aktuell noch zu einer gewissen Unübersichtlichkeit hinsichtlich der tatsächlichen und der erforderlichen Unterbringungssituationen. Menschen, die in NRW noch keine Unterbringungsmöglichkeit gefunden haben, sollen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum registriert und vorläufig untergebracht werden.

 

Aufgrund nicht stattfindender Grenzkontrollen, der fehlenden Visumspflicht in den ersten 90 Tagen nach der Einreise und der nicht registrierten Unterbringung in Privatwohnungen lässt sich die Zahl der eingereisten Ukrainer bisher nicht belastbar angeben. Soweit möglich wird in der Ausschusssitzung dazu ergänzend mündlich berichtet.

 

 

Erwerbstätigkeit

Nach der Registrierung durch die Ausländerbehörde besitzen die Menschen aus der Ukraine die Berechtigung zur selbständigen Erwerbstätigkeit oder unselbständigen Beschäftigung. Für die unselbständige Beschäftigung ist keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Es findet auch keine Vorrangprüfung statt.

 

 

Sprach- und Integrationskurse
Noch haben Geflüchtete aus der Ukraine keinen Anspruch auf Teilnahme an den Sprach- und Integrationskursen; eine Änderung wird gerade seitens des BAMF diskutiert. Sobald geklärt ist, ob die Kurse für Menschen aus der Ukraine geöffnet werden, kann direkt ein Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs und für die Kostenbefreiung gestellt werden.

 

 

Beschulung der geflüchteten Kinder

Aufgrund der voraussichtlichen Erlangung eines Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG werden die betroffenen Kinder und Jugendlichen nach § 34 Absatz 1 Schulgesetz schulpflichtig, sobald sie ihren Wohnsitz in der Zuweisungskommune genommen haben. Die Zuweisung eines Schulplatzes für die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen erfolgt durch die örtlich zuständigen staatlichen Schulämter.

Im Rahmen der Zuweisung erfolgt auch eine Beratung der ankommenden Familien aus der

Ukraine zur angemessenen Beschulung ihrer Kinder. Diese Seiteneinsteigerberatung erfolgt im Kreis Coesfeld für die Städte Dülmen und Coesfeld durch die Lehrkräfte des Kommunalen Integrationszentrums; in den übrigen Städten und Gemeinden durch die eigenen Verwaltungsbereiche.

Eine Organisation der Deutschförderung für Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine steht noch aus, wird aber durch die Landesstelle Schulische Integration (LaSI) in engem

Austausch mit den Lehrkräften in den Kommunalen Integrationszentren kurzfristig auf den Weg gebracht.

 

 

Einrichtung der „Koordinierungsstelle Ukraine“ beim Kreis Coesfeld

Die Verwaltung hat in der vergangenen Woche eine „Koordinierungsstelle Ukraine“ in der Abteilung 32 – Sicherheit und Ordnung eingerichtet. Diese fungiert als zentrale Anlaufstelle für Behörden und Bürgerinnen und Bürgern.

Darüber hinaus wurde der Webpräsenz der Kreisverwaltung eine „Ukraine-Hilfe“-Seite hinzugefügt. Es finden sich dort wichtige Informationen für Bürgerinnen und Bürger, FAQs für Betroffene, Helfende und Interessierte, eine Übersicht der zentralen Ansprechpersonen in den Städten und Gemeinden, Hinweise zum Sprachmittlerpool, Presse-(Mitteilungen), ein Onlineformular für die Registrierung der Geflüchteten bei der Ausländerbehörde sowie Hinweise zur Spenden-Aktion auf der Plattform „Gut für das Westmünsterland“ (www.gut-fuer-das-westmuensterland.de). Alle Hinweise und Informationen werden fortlaufend aktualisiert.

 

 

(weitere) Unterstützungs- und Integrationsmaßnahmen im Kreis Coesfeld

Im Kreis Coesfeld gibt es zahlreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote für geflüchtete Menschen. Die Kreisverwaltung, die Städte und Gemeinden, die freie Wohlfahrtspflege und die ehrenamtlichen Flüchtlingsinitiativen stellen sich derzeit auf das Ankommen der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ein.

Die Städte und Gemeinde sind zuständig für die Erstversorgung und die Unterbringung der Geflüchteten. Der Kreis bemüht sich zudem darum, eine geeignete Einrichtung anzumieten, die als zwischenzeitlicher „Puffer“ helfen soll, evtl.  Engpässe in den Kommunen kurzfristig aufzufangen.

 

Kreis und Kommunen werden unterstützt durch die Freie Wohlfahrtspflege und die ehrenamtlichen Flüchtlingsinitiativen.  Das Kommunale Integrationszentrum (KI) des Kreises bietet darüber hinaus in Absprache mit den Kommunen in jedem Einzelfall eine Erstberatung durch das Case Management (CM) an. Bei Bedarf soll durch das CM auch eine kontinuierliche Begleitung oder Vermittlung zu weiteren Angebote sichergestellt werden.

 

Ukrainische Kriegsflüchtlinge erhalten voraussichtlich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (s.o.). Damit verbunden ist der Anspruch auf Leistungen nach §1 AsylbLG, so dass Leistungen zur Existenzsicherung durch die Sozialämter der Städte und Gemeinden erbracht werden.

 

Das KI startete in verschiedenen Medien (Zeitung, Internetseite, Radio) die Suche nach (mehr) ehrenamtlichen Sprachmittelnden für die Sprachen ukrainisch und russisch. Bereits in den ersten Tagen nach dem Aufruf meldeten sich 22 interessierte Personen, die z.T. mittlerweile bereits einen Honorarvertrag erhielten.