Betreff
Projektförderung zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit im Rahmen der Landesinitiative "Endlich ein ZUHAUSE!"
Vorlage
SV-10-0484/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit:

 

1)        Der Kreis Coesfeld beteiligt sich an der Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ entsprechend dem Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) vom 20.12.2021, welcher im Rahmen der REACT-EU Initiative der ESF-Förderphase 2014-2020 und der ESF-Förderphase 2021-2027 veröffentlicht wurde.

2)        Die Fördermittel (zuwendungsfähige Gesamtaufwendungen) werden entsprechend den vorliegenden Projektskizzen an folgende Träger weitergeleitet:

a)        Alexianer IBP GmbH (1,0 VZÄ)

b)        Verein für katholische Arbeiterkolonien in Westfalen (1,0 VZÄ)

c)         Kommunale Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft mbH (1,0 VZÄ)

3)        Der Eigenanteil zur Projektfinanzierung (10 %) wird als freiwillige Leistung über die Kreishaushalte der Jahre 2022 bis 2025 abgebildet.

 

 

I. Sachdarstellung

Das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) hat am 20.12.2021 (s. Anlage) einen Aufruf zur Förderung von Projekten zur Verhinderung und Bekämpfung von Wohnungslosigkeit mit Fördermitteln des Landes durch EU-Mittel veröffentlicht. Nachdem zunächst bereits Projekte im Rahmen der Initiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ nur in Kreisen mit besonderer Betroffenheit durchgeführt werden konnten, richtet sich dieser Förderaufruf nunmehr ausdrücklich an alle Kreise und kreisfreien Städte, die bisher nicht an dem Projekt teilnehmen konnten.

Gefördert werden sog. „Kümmerer“-Projekte, in denen Fachleute der Sozialarbeit und der Wohnungswirtschaft in Form von sog. „Tandems“ zusammenarbeiten, um niedrigschwellige Hilfen für Menschen zu leisten, die von Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit akut betroffen sind oder denen dieses droht. Dazu sollen die „Kümmerer“ bei Problemen zum Wohnungserhalt und zur Akquise von Wohnraum neben der nachgehenden und präventiven Beratung und Betreuung der Betroffenen auch für Akteure im Bereich der Wohnungswirtschaft (private Einzelvermieter, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften usw.) als Ansprechpartner dienen sowie mit anderen relevanten Stellen (Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, Beratungsstellen, Jobcenter usw.) zusammenarbeiten.

 

Gefördert werden können im Kreis Coesfeld für die Dauer vom 01.03.2022 bis zum 28.02.2025 bis zu 3 Vollzeitstellen, wobei ein Eigenanteil an den Kosten in Höhe von 10 % zu erbringen ist. Es besteht die Möglichkeit, die Förderung an geeignete Träger weiterzuleiten.

Die vorgegebene Antragsfrist war mit dem Förderaufruf sehr kurzfristig auf den 15.02.2022 festgelegt.

 

Aufgrund der Kurzfristigkeit wurde das Thema zunächst mit den Städten und Gemeinden in einer Videokonferenz am 28.01.2022 erörtert, wobei hier überwiegend die Jobcenterleitungen teilnahmen. Dabei wurden zunächst die möglichen Bedarfe besprochen. Grundlage des Bedarfs bildet die „Integrierte Wohnungsnotfall-Berichterstattung 2020 in NRW“, die für den Kreis Coesfeld im Jahr 2020 insgesamt 562 wohnungslose Menschen ausweist. Hierbei ist aber darauf hinzuweisen, dass auch Menschen, die kommunal und ordnungsrechtlich untergebracht sind, in die Statistik einfließen. Dazu zählen somit auch wohnungslose Geflüchtete mit gesichertem Aufenthaltsstatus, die kommunal untergebracht sind. Unter Berücksichtigung dieser Personengruppen, die neben „klassischen“ Obdachlosen tatsächlich eine größere Gruppe darstellen, bestand hinsichtlich eines Bedarfs durchaus Einvernehmen. Insbesondere der präventive Ansatz der Initiative zur Bekämpfung drohender Wohnungslosigkeit wird gerade auch unter dem Aspekt der Zusammenarbeit mit der Immobilienwirtschaft als Bereicherung gesehen, wobei eine klare Abgrenzung zu bestehenden Strukturen und Rechtsbereichen (z.B. Ordnungsbehörde, Hilfen nach § 22 Abs. 8 SGB II) wichtig ist.

 

Ein entsprechendes Projekt konnte und ist im Kreis Borken bereits im ersten Förderaufruf umgesetzt worden. Dort wird das Projekt von zwei Trägern umgesetzt, die eine regionale Aufteilung vorgenommen haben.

 

Dementsprechend hat auch der Kreis Coesfeld den Kontakt zu zwei möglichen Trägern aufgenommen. Es handelt sich um Träger der Wohnungslosenhilfe im Kreis Coesfeld, die sich mit ihren Erfahrungswerten dadurch aus der Trägerlandschaft herausheben. Aufgrund der Kürze der Antragsfrist wäre ein formales Interessenbekundungsverfahren auch nicht durchführbar gewesen. Die angesprochenen Träger hatten darüber hinaus auch bereits von sich aus ein Interesse bekundet.

 

Es handelt sich um die Alexianer IBP GmbH sowie den Verein für kath. Arbeiterkolonien in Westfalen. Eine räumliche Zuordnung der Träger erfolgt nach Einwohnerzahlen zum einen für die Kommunen Billerbeck, Coesfeld, Dülmen, Havixbeck und Rosendahl (Alexianer IBP GmbH) und die Kommunen Ascheberg, Lüdinghausen, Nordkirchen, Nottuln, Olfen und Senden (Verein für kath. Arbeiterkolonien in Westfalen). Um die erforderlichen „Tandems“ mit der Immobilienwirtschaft zu erhalten, wurde in Abstimmung mit den Trägern und den Kommunen auch Kontakt zur WohnBau Westmünsterland eG aufgenommen, die das Projekt ebenfalls mit der dort zugehörigen Kommunalen Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft mbH (KSG) kreisweit unterstützen wird. Es wurde besprochen, die 3 Vollzeitstellen jeweils mit einer VZÄ an die 3 Kooperationspartner zu vergeben. Seitens der Träger wurden dann die notwendigen Projektskizzen sowie die zur Antragsstellung erforderlichen Unterlagen eingereicht. Die Projektskizzen sind anliegend beigefügt.

 

Die Finanzierung des Eigenanteils wurde in der Bürgermeisterkonferenz am 07.02.2022 besprochen mit dem verwaltungsseitigen Vorschlag, den Eigenanteil nach Einwohnerzahlen auf die Städte und Gemeinden umzulegen. In der Bürgermeisterkonferenz wurde jedoch abweichend hiervon beraten, dass der Eigenanteil über den Kreishaushalt abgebildet und damit über die Kreisumlage finanziert werden soll.

 

Bei einer maximalen Stellenbesetzung (3 VZÄ über den gesamten Förderzeitraum) würde sich die Finanzierung und der Eigenanteil wie folgt darstellen:

 

Berechnung der Kosten und Aufteilung der Eigenanteile im Projektzeitraum 01.03.2022 - 28.02.2025

Grundlage der Berechnung: 3 VZÄ über den gesamten Förderzeitraum

2022

2023

2024

2025

Gesamt

Personalkosten nach
Standardeinheitskosten
(bis 31.03.23 - 5.490,- €;
danach 5.640,- €/Monat/VZÄ)

 164.700,00 €

 201.690,00 €

 203.040,00 €

 33.840,00 €

 603.270,00 €

Restkostenpauschale (20%)

   32.940,00 €

   40.338,00 €

   40.608,00 €

   6.768,00 €

 120.654,00 €

zuwendungsfähige
Gesamtaufwendungen:

 197.640,00 €

 242.028,00 €

 243.648,00 €

 40.608,00 €

 723.924,00 €

davon

 

 

 

 

 

Zuwendung (90%) = Förderung

 177.876,00 €

 217.825,20 €

 219.283,20 €

 36.547,20 €

 651.531,60 €

Eigenanteil (10%)

   19.764,00 €

   24.202,80 €

   24.364,80 €

   4.060,80 €

   72.392,40 €

 

Die jeweiligen Eigenanteile sind als freiwillige Leistungen des Kreises Coesfeld in die Haushaltsplanungen der Jahre 2023 bis 2025 aufzunehmen. Für das Jahr 2022 sind die Aufwendungen in Höhe von knapp 20.000 € über den laufenden Haushalt abzubilden.

 

Aufgrund der kurzen Antragsfrist konnte eine politische Entscheidung für die Antragstellung nicht abgewartet werden. Diese soll nunmehr nachträglich zur Durchführung des Projektes sowie der Finanzierung der jährlichen Eigenanteile im Projektzeitraum durch Beschluss nachgeholt werden.

 

Die Förderanträge sind zwischenzeitlich fristgerecht am 14.02.2022 bei der zuständigen Bezirksregierung Münster eingereicht worden.

 

II. Entscheidungsalternativen

Die Anträge werden zurückgezogen.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

s. o.

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung über die Leistungen ist gem. § 26 Abs. 1 S. 1 der Kreisordnung (KrO NRW) der Kreistag zuständig.