Betreff
Ausbau eines Teilstücks des Radweges D-Route 3 in der Bauerschaft Aulendorf in Billerbeck
Vorlage
SV-10-0532
Aktenzeichen
70.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung von dem in dem Landschaftsschutzgebiet 2.2.01 „Baumberge“ des Landschaftsplans Baumberge-Nord geltenden Bauverbot für den Ausbau eines Teilstücks des Radwegs D-Route 3 zu.

Begründung:

 

Die Stadt Billerbeck beabsichtigt, ein Teilstück des Radweges D-Route 3 auszubauen.

„Die D-Route 3 (Europaroute) führt über 960 Kilometer als Radfernweg von Vreden-Zwillbrock an der niederländischen Grenze nach Küstrin-Kietz an der polnischen Grenze. Die D-Route 3 ist der deutsche Abschnitt des Europaradweges R1 und der EuroVelo Route 'Hauptstadt-Route' (EV2)“ (Quelle: Wikipedia).

Auf dem Gebiet der Stadt Billerbeck verläuft das Teilstück 1 der Route in der Bauerschaft Aulendorf.

Das auf der Übersichtskarte dargestellte Teilstück 2 ist nicht Gegenstand des Befreiungsantrages.

 

Der westliche Teilabschnitt des Radweges weist über ca. 120 m Länge bereits eine Asphaltdecke mit einer ausreichenden Breite von 3,50 m auf. Die Fahrbahndecke soll im Zuge der Sanierungsarbeiten erneuert werden.

Der östliche Teilabschnitt weist einen geschotterten Untergrund auf, ist ca. 700 m lang und ebenfalls bereits 3,50 m breit. Dieses Verbindungsstück soll asphaltiert werden, um ebenso in Aufbau, Beschaffenheit und Eignung den Erfordernissen eines internationalen Radweges zu entsprechen.

 

Die Gehölzstrukturen entlang des Weges bleiben erhalten. Als Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft werden vor Ort, auf der Südseite des östlich verlaufenden Weges, 12 großkronige Laubbäume gepflanzt.

Zudem wurden im Stadtgebiet Billerbeck im Naturschutzgebiet Berkelaue bereits neun Laubbäume und ein Weißdorn gepflanzt.

 

Der geplante Radwegeausbau soll innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2.01 „Baumberge“ des Landschaftsplans Baumberge-Nord realisiert werden.

Dafür ist eine Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz von dem innerhalb des Landschaftsschutzgebietes geltenden Bauverbot erforderlich.

Mit Datum vom 01.02.2022 hat die Stadt Billerbeck einen Antrag auf Befreiung gestellt.

Beeinträchtigungen der Schutzzwecke des Landschaftsschutzgebietes sind nicht gegeben.

 

Die Befreiung soll aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses an einer Radweg-Infrastrukturversorgung mit folgenden Nebenbestimmungen erteilt werden:

   Die Flächeninanspruchnahme für den Baubetrieb ist auf das geringstmögliche Maß zu reduzieren.

   Die Bautätigkeit ist möglichst umwelt- und naturschonend durchzuführen.

   In den Arbeitsbereich wachsende Wurzelbereiche sind zu schonen (z. B. Oberflächenabdeckung zum Schutz gegen die Verletzung durch Fahrzeuge). Verletzte Wurzelbereiche sind fachgerecht zu behandeln, gegebenenfalls ist eine Auslichtung der Baumkrone durchzuführen.

   Zur Kompensation des Eingriffs sind neben den bereits erfolgten Anpflanzungen im Naturschutzgebiet Berkelaue im direkten Bereich des Eingriffes 12 großkronige Laubbäume entlang des östlich verlaufenden Weges zu pflanzen.

Anlagen:

 

1.    Übersichtskarte

2.    Plan Ausgleichspflanzung Radweg

3.    Plan Ausgleichspflanzung NSG Berkelaue