Betreff
Bezuschussung des JobTickets für Mitarbeitende der Kreisverwaltung Coesfeld
Vorlage
SV-10-0533
Aktenzeichen
Kreisentwicklung
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bezuschussung des JobTickets für Mitarbeitende der Kreisverwaltung Coesfeld wird zugestimmt. Die erforderlichen Haushaltsmittel hierfür werden bereitgestellt.

 

I. Sachdarstellung

 

Im Rahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements bietet der Kreis Coesfeld seinen Mitarbeitenden bereits seit dem 1. April 2018 das JobTicket an, mit dem zu vergünstigten Konditionen Bus und Bahn für den täglichen Weg zur Arbeit genutzt werden können.

 

Zum 1. August 2022 werden sich die Rahmenbedingungen und Preise des JobTickets noch einmal deutlich verbessern. Die Preise für das neue „JobTicket Westfalen“ werden ab dem 1. August erheblich gesenkt, und zwar in allen Preisstufen. Für die Monate Juni bis August kommt darüber hinaus das 9-Euro-Ticket zum Tragen, sodass die neuen JobTicket-Tarife faktisch erst zum 1. September zum Tragen kommen.

 

Das JobTicket gibt es dabei in zwei Varianten:

 

1.       Variante ohne Arbeitgeberzuschuss

2.       Variante mit Arbeitgeberzuschuss

 

Dem Besteller (hier dem Kreis Coesfeld) steht es frei, für welche Variante er sich entscheidet. Die Preise für die Variante 1 ohne Arbeitgeberzuschuss für die unterschiedlichen Preisstufen können nachstehender Tabelle entnommen werden (mit Vergleichspreisen des Vorjahres):

 

A3

B

C

D

E

JobTicket Variante 1

39,00 €

69,00 €

89,00 €

109,00 €

129,00 €

Vergleichspreise 2021*

53,00 €

89,70 €

131,00 €

169,90 €

220,70 €

Rabatt in %

36%

30%

47%

56%

71%

·         A3 = Eine kreisfreie Stadt oder ein Tarifgebiet/Gemeinde innerhalb eines Kreises.

·         B = Ein Kreis oder zwei benachbarte kreisangehörige Tarifgebiete/Gemeinden in verschiedenen Kreisen oder eine kreisfreie Stadt und ein angrenzendes Tarifgebiet.

·         C = Zwei Kreise oder ein Kreis und eine kreisfreie Stadt.

·         D = Drei oder vier Kreise/kreisfreie Städte

·         E = Netz Westfalen

* Die Vergleichspreise beziehen sich auf die Preisstufen 1, 3, 5, 7 und 10.

 

In der Variante 2 mit Arbeitgeberzuschuss gibt es einen zusätzlichen Rabatt von 9 Euro, wenn sich der Besteller verpflichtet, zu jedem Ticket einen monatlichen Zuschuss von 16 Euro zu zahlen. Dadurch wird das Ticket für den Nutzenden (Mitarbeitender) noch günstiger:

 

A3

B

C

D

E

JobTicket Variante 2

30,00 €

60,00 €

80,00 €

100,00 €

120,00 €

Endpreis Mitarbeiter

14,00 €

44,00 €

64,00 €

84,00 €

104,00 €

 

Durch die Zuschüsse ist das Ticket der Variante 2 für den Nutzenden in allen Preisstufen monatlich 25 Euro günstiger als in Variante 1.

Die Verwaltung schlägt vor, für die Kreisverwaltung die Variante 2 zu wählen und so einen weiteren Anreiz für die JobTicket-Nutzung zu geben. So kann ein weiterer Beitrag zu einer umweltgerechteren Mobilität geleistet werden, die Arbeitgeberattraktivität gesteigert und das betriebliche Mobilitätsmanagement weiter ausgebaut werden.

Die Einführung des neuen JobTickets soll zudem durch das Klimaschutzmanagement hausintern intensiv beworben und über ein Gewinnspiel sowie einen Fotowettbewerb bekannt gemacht werden.

 

II. Entscheidungsalternativen

Der Kreis Coesfeld bezuschusst das JobTicket nicht.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Finanzen: Der finanzielle Aufwand hängt von der tatsächlichen Inanspruchnahme des JobTickets ab. Ausgehend von der Annahme, dass 50 zusätzliche JobTicket-Nutzende gewonnen werden können (aktuell 23 Nutzende), sollen zunächst ab dem Jahr HH-Jahr 2023 15.000 € pro Jahr (Produktbereich Personal und Organisation) eingestellt werden.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Entscheidung über die Angelegenheit liegt nach § 26 KrO NRW beim Kreistag.