Beschlussvorschlag:
Der Bezuschussung des JobTickets für
Mitarbeitende der Kreisverwaltung Coesfeld wird zugestimmt. Die erforderlichen
Haushaltsmittel hierfür werden bereitgestellt.
I. Sachdarstellung
Im Rahmen des betrieblichen
Mobilitätsmanagements bietet der Kreis Coesfeld seinen Mitarbeitenden bereits
seit dem 1. April 2018 das JobTicket an, mit dem zu vergünstigten Konditionen
Bus und Bahn für den täglichen Weg zur Arbeit genutzt werden können.
Zum 1. August 2022 werden sich die
Rahmenbedingungen und Preise des JobTickets noch einmal deutlich verbessern.
Die Preise für das neue „JobTicket Westfalen“ werden ab dem 1. August erheblich
gesenkt, und zwar in allen Preisstufen. Für die Monate Juni bis August kommt
darüber hinaus das 9-Euro-Ticket zum Tragen, sodass die neuen JobTicket-Tarife
faktisch erst zum 1. September zum Tragen kommen.
Das JobTicket gibt es dabei in zwei
Varianten:
1. Variante ohne
Arbeitgeberzuschuss
2. Variante mit
Arbeitgeberzuschuss
Dem Besteller (hier dem Kreis
Coesfeld) steht es frei, für welche Variante er sich entscheidet. Die Preise
für die Variante 1 ohne Arbeitgeberzuschuss für die unterschiedlichen
Preisstufen können nachstehender Tabelle entnommen werden (mit
Vergleichspreisen des Vorjahres):
A3 |
B |
C |
D |
E |
|
JobTicket Variante 1 |
39,00 € |
69,00 € |
89,00 € |
109,00 € |
129,00 € |
Vergleichspreise 2021* |
53,00
€ |
89,70 € |
131,00 € |
169,90 € |
220,70 € |
Rabatt in % |
36% |
30% |
47% |
56% |
71% |
·
A3 = Eine kreisfreie Stadt oder ein
Tarifgebiet/Gemeinde innerhalb eines Kreises.
·
B = Ein Kreis oder zwei benachbarte
kreisangehörige Tarifgebiete/Gemeinden in verschiedenen Kreisen oder eine
kreisfreie Stadt und ein angrenzendes Tarifgebiet.
·
C = Zwei Kreise oder ein Kreis und
eine kreisfreie Stadt.
·
D = Drei oder vier Kreise/kreisfreie
Städte
·
E = Netz Westfalen
* Die
Vergleichspreise beziehen sich auf die Preisstufen 1, 3, 5, 7 und 10.
In der Variante 2 mit
Arbeitgeberzuschuss gibt es einen zusätzlichen Rabatt von 9 Euro, wenn sich der
Besteller verpflichtet, zu jedem Ticket einen monatlichen Zuschuss von 16 Euro
zu zahlen. Dadurch wird das Ticket für den Nutzenden (Mitarbeitender) noch
günstiger:
A3 |
B |
C |
D |
E |
|
JobTicket Variante 2 |
30,00 € |
60,00 € |
80,00 € |
100,00 € |
120,00 € |
Endpreis Mitarbeiter |
14,00 € |
44,00 € |
64,00 € |
84,00 € |
104,00 € |
Durch die
Zuschüsse ist das Ticket der Variante 2 für den Nutzenden in allen Preisstufen
monatlich 25 Euro günstiger als in Variante 1.
Die Verwaltung
schlägt vor, für die Kreisverwaltung die Variante 2 zu wählen und so einen
weiteren Anreiz für die JobTicket-Nutzung zu geben. So kann ein weiterer
Beitrag zu einer umweltgerechteren Mobilität geleistet werden, die
Arbeitgeberattraktivität gesteigert und das betriebliche Mobilitätsmanagement
weiter ausgebaut werden.
Die Einführung
des neuen JobTickets soll zudem durch das Klimaschutzmanagement hausintern
intensiv beworben und über ein Gewinnspiel sowie einen Fotowettbewerb bekannt
gemacht werden.
II. Entscheidungsalternativen
Der Kreis
Coesfeld bezuschusst das JobTicket nicht.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Finanzen: Der
finanzielle Aufwand hängt von der tatsächlichen Inanspruchnahme des JobTickets
ab. Ausgehend von der Annahme, dass 50 zusätzliche JobTicket-Nutzende gewonnen
werden können (aktuell 23 Nutzende), sollen zunächst ab dem Jahr HH-Jahr 2023 15.000
€ pro Jahr (Produktbereich Personal und Organisation) eingestellt werden.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Entscheidung
über die Angelegenheit liegt nach § 26 KrO NRW beim Kreistag.