Betreff
Neubau eines Radweges entlang der K 2 zwischen Ottmarsbocholt und Nordkirchen
Vorlage
SV-10-0536
Aktenzeichen
70.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung von dem in dem Landschaftsschutzgebiet 2.2.05 „Brochtrup“ des Landschaftsplans Lüdinghausen geltenden Bauverbot für den Neubau eines Radweges entlang der K 2 AN 13 zu.

Begründung:

 

Der Kreis Coesfeld, Abteilung 66 - Straßenbau und -unterhaltung, beabsichtigt die Anlage eines einseitigen Geh-/Radweges an der Kreisstraße 2 AN 13 zwischen Ottmarsbocholt und Nordkirchen.

Der ca. 2,7 km lange Abschnitt verläuft vom Knotenpunkt der B58 und der K2 („Hohe Lucht“) in Richtung Nordkirchen bis auf Höhe des Meinhöveler Weges. Der Lückenschluss zum bestehenden Radweg unterhalb des Golfplatzes soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

Geplant ist die Anlage des Radweges auf der westlichen Fahrbahnseite. Er wird in einer Ausbaubreite von 2,50 m in Asphaltbauweise hergestellt. Zusätzlich erhält der Radweg ein Bankett in der Breite von 0,50 bzw. 0,75 m. Zwischen der Fahrbahn und dem Radweg verläuft überwiegend ein Schutzstreifen und ein Straßenseitengraben. Die Kreisstraße wird über weite Strecken von einem Alleenbestand (Bergahorn/ Spitzahorn) gesäumt. Die Bäume werden nicht von der Maßnahme tangiert.

Im Bereich der angrenzenden Wohnhäuser und landwirtschaftlichen Anwesen verschwenkt der Radweg an die Straße mit einem in der Regel 0,75m breiten Trennstreifen.

 

Bei der Querung des Beverbaches ist zusätzlich eine Verbreiterung des vorhandenen Brückenbauwerks erforderlich. Der hier vorhandene Straßenseitengraben muss im Bereich der Hofstelle verrohrt werden.

 

Der Eingriff betrifft überwiegend die angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen. Es werden außerdem Hecken randlich gequert sowie ein Einzelbaum entfernt.

Der ermittelte Gesamteingriff nach Naturschutzrecht umfasst ein Biotopwertdefizit von 17.840 Biotopwertpunkten bei einer Neuversiegelung von insgesamt 6.900 m².

Die Kompensation des Eingriffs erfolgt über den Erwerb von Ökopunkten aus dem Ökokonto der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld. Zugeordnet wird der Eingriff der Anlage einer Obstwiese auf einer ehemaligen Ackerfläche in der Gemarkung Ottmarsbocholt, Flur 5, Flurstück 148.

 

Auf einer Länge von ca. 1.330 m verläuft der Radweg am Rande des Landschaftsschutzgebietes 2.2.05 „Brochtrup“ des Landschaftsplans Lüdinghausen.

 

Im Rahmen der Landschaftsplanaufstellung wurde das Landschaftsschutzgebiet mit folgenden Schutzzwecken festgesetzt:

a)       zur Erhaltung und Sicherung der Wälder und Feldgehölze, Hecken, Wallhecken und Einzelbäume;

b)      zur Erhaltung des Grünlandanteils;

c)       zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts;

d)      wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsraums;

e)      zur Sicherung der landschaftsgebundenen Erholung;

f)        zur Sicherung der Biotopverbundfunktion.

 

Für den geplanten Radwegebau ist eine Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz von dem innerhalb des Landschaftsschutzgebietes geltenden Bauverbot erforderlich.

Mit Datum vom 12.11.2020 hat die Abteilung 66 des Kreises Coesfeld einen Antrag auf Befreiung gestellt.

Im Rahmen der Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse des Geh-/Radweges und dem berührten Schutzgebiet kommt die untere Naturschutzbehörde zu der Entscheidung, dass in diesem Falle die Interessen der Errichtung des Geh-/Radweges gegenüber den Belangen der Schutzgebiete überwiegen.

Mit dem Ausbau wird eine Lücke im vorhandenen Radwegenetz teilweise geschlossen. Durch die Entmischung des Verkehres wird die Verkehrssicherheit für Radfahrer entsprechend erhöht.

Erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzzwecke des Landschaftsschutzgebietes sind nicht zu befürchten. Es handelt sich überwiegend um reversible Eingriffe in angrenzende landwirtschaftliche Nutzflächen.

 

Die Befreiung soll mit folgenden Nebenbestimmungen erteilt werden:

·         Die Flächeninanspruchnahme für den Baubetrieb ist auf das geringstmögliche Maß zu reduzieren.

·         Die Bautätigkeit ist möglichst umwelt- und naturschonend durchzuführen.

  • In den Arbeitsbereich wachsende Wurzelbereiche sind zu schonen (z. B. Oberflächenabdeckung zum Schutz gegen die Verletzung durch Fahrzeuge). Verletzte Wurzelbereiche sind fachgerecht zu behandeln, gegebenenfalls ist eine Auslichtung der Baumkrone durchzuführen.
  • Eine Beseitigung der Gehölzbestände ist nur im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und dem 28./29. Februar des Folgejahres zulässig.
  • Zur Kompensation des Eingriffs ist vor Baubeginn der Erwerb von 17.840 Biotopwertpunkten (berechnet nach dem Modell Kreis COE) nachzuweisen.

Anlagen:

 

1.    Übersichtsplan

2.    Auszug aus dem Radwegebauprogramm 2015

3.    Straßenbauplan (nur verfügbar im Kreistags-Informations-System)