Betreff
Sachstandsbericht zur Bildung eines Teilhabebeirats und zur Weiterentwicklung der Interessenvertretung und Beteiligung von Menschen mit Behinderung
Vorlage
SV-10-0539
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

- ohne Beschlussvorschlag -

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

I. Sachdarstellung

 

a)     Zum Hintergrund:

 

Der Kreistag hat am 04.11.2020 und am 03.11.2021 beschlossen, erstmals einen Teilhabebeirat zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung zu bilden, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt über die Zusammensetzung und Weiteres zur Aufgabenwahrnehmung zu entscheiden. Dadurch können Ergebnisse der kreisweiten Veranstaltungsreihe unter dem Motto "Mitmachen – Mitbestimmen – Sich politisch beteiligen" berücksichtigt werden, die zur Stärkung der Interessenvertretung und Partizipation von Menschen mit Behinderung im Kreis Coesfeld im Jahr 2020 begonnen, aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen zwischenzeitlich unterbrochen und im Jahr 2021 fortgesetzt wurde.

 

Hintergrund ist ein einstimmiger Beschluss des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit des Kreistages vom 09.03.2020 (s. SV-9-1634), gemeinsame Veranstaltungen in Kooperation mit dem Landesprojekt "Politische Partizipation Passgenau" durchzuführen, um die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung und ihre Angehörigen (z.B. Eltern) im Kreis Coesfeld möglichst passend weiterzuentwickeln und dabei vor allem die Betroffenen selber daran zu beteiligen. Die Weiterentwicklung wurde erforderlich, weil der zuvor seit dem Jahr 2013 mit der Wahrnehmung von Aufgaben eines Behindertenbeirates betraute Zusammenschluss ("KICS" = "Kreisarbeitsgemeinschaft – Interessenvertretung – Coesfeld der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und ihrer Angehörigen") mangels Mitglieder diese Funktion nicht länger erfüllen konnte.

 

b)     Veranstaltungsreihe "Mitmachen – Mitbestimmen – Sich politisch beteiligen":

 

Die durchgeführte Veranstaltungsreihe – mit zwei Auftaktveranstaltungen am 31.08.2020 in Lüdinghausen und am 03.09.2020 in Coesfeld, einem sog. "Empowerment-Workshop" am 08.10.2020 in Dülmen und einer sog. "Zukunftskonferenz" am 13.09.2021 in Lüdinghausen – hatte mit jeweils zwischen 45 - 55 Teilnehmenden pro Abend eine gute Resonanz: Neben interessierten Vertreterinnen aus Politik, Verwaltung und Hilfsorganisationen haben insgesamt über 100 verschiedene Personen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung oder als Angehörige zumindest an einer Veranstaltung aktiv teilgenommen.

 

Alle Veranstaltungen wurden gemeinsam vom Landesprojekt „Politische Partizipation Passgenau!“ und vom "Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster" der Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE NRW e.V. in Zusammenarbeit mit dem Kreis moderiert und organisiert. Zudem ist die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen auch von vielen anderen Institutionen und Einzelpersonen unterstützt worden. Mit viel Engagement von allen Beteiligten wurden dabei u.a. verschiedene Formen und Verfahren zur Bildung einer Interessenvertretung und zur Stärkung der politischen Beteiligung von Menschen mit Behinderung vorgestellt und über Anforderungen, Voraussetzungen und Ziele für eine passende Umsetzung im Kreis diskutiert.

 

c)      Wichtige Ergebnisse der Veranstaltungsreihe:

 

Zu den wichtigen Ergebnissen der Veranstaltungsreihe und zusätzlicher Vor- und Nachbereitungsgespräche mit interessierten Betroffenen gehören u.a.,

         dass die Bildung eines Teilhabebeirats des Kreises Coesfeld zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung von vielen Beteiligten ausdrücklich begrüßt wird und

         dass bisher insgesamt 11 verschiedene Betroffene als Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung oder als Angehörige (Eltern) ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt haben, in dem künftigen Teilhabebeirat mitzuwirken.

 

Als weitere wichtige Resultate der Anhörungen in den Veranstaltungen wurde gehäuft oder gemeinsam von verschiedenen Beteiligten vorgeschlagen, u.a.

         die Stelle eines oder einer hauptamtlichen Beauftragten des Kreises zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung (Teilhabebeauftragte) an der Schnittstelle zwischen Politik, Verwaltung, Kostenträgern, Leistungserbringern und Betroffenen und zur Unterstützung des Teilhabebeirates einzurichten,

         durch Satzung des Kreises u.a. die Zusammensetzung, Aufgaben und Rechte des Teilhabebeirates zu regeln und festzulegen, dass darin

        vorrangig Menschen mit Behinderung ihre Interessen selber vertreten können und dazu die Mehrheit der dort stimmberichtigten Mitglieder bilden,

        möglichst eine Vielfalt von verschiedenen Gruppen von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (z.B. Eltern Minderjähriger) als Mitglieder vertreten ist,

        möglichst die örtlichen Beiräte bzw. Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden beteiligt werden,

        Barrierefreiheit zur Aufgabenwahrnehmung sichergestellt wird und z.B. dazu erforderliche Kommunikationshilfen, Assistenzleistungen, leichte Sprache, Informationen oder Fahrdienste bereitgestellt werden,

        zu allen Angelegenheiten von Belang auf Kreisebene Anregungen an den Kreistag, seine Ausschüsse und den Landrat gegeben werden können.

 

d)     Vorbereitung einer Satzung zum Teilhabebeirat:

 

In einer gemeinsamen Besprechung vom 27.10.2021 im Kreishaus in Coesfeld zum weiteren Vorgehen haben die o.a. Betroffenen, die nach Teilnahme an der Veranstaltungsreihe ihre Bereitschaft zur Mitwirkung am künftigen Teilhabebeirat erklärt haben, gegenüber der Kreisverwaltung vorgeschlagen, zunächst eigenständig unter sich und mit Unterstützung des o.a. "Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben" einen Satzungsentwurf zum Teilhabebeirat zu entwickeln. Mit ihnen wurde vereinbart, dass der Entwurf nach Vorlage, anschließender Prüfung und ggf. verwaltungsseitigen Änderungsempfehlungen möglichst mit Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen des Kreistages zur Vorbereitung weiter abgestimmt werden solle.

 

Der erste Entwurf für eine Satzung ist von einem Vertreter der o.a. Betroffenen am 12.01.2022 vorgelegt worden. Nach Prüfung wird der überarbeitete Entwurf mit Änderungen und Ergänzungen zur Klarstellung und Korrektur derzeit verwaltungsseitig mit verschiedenen Stellen abgestimmt.

 

Von der Verwaltung wird u.a. vorgeschlagen, zur erstmaligen Konstituierung des Teilhabebeirats die o.a. elf Betroffenen mit Bereitschaft zur Mitwirkung neben Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen durch den Kreistag als stimmberechtigte Mitglieder namentlich zu berufen.

 

Es ist geplant, nach Abstimmungsgesprächen unter Einbeziehung von Politik und den o.a. Betroffenen dem Kreistag möglichst eine im Einvernehmen vorbereitete Fassung zum Beschluss vorschlagen zu können.