Beschluss:
- ohne Beschlussvorschlag -
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
I. Sachdarstellung
a) Zum Hintergrund:
Der Kreistag hat am 04.11.2020 und am 03.11.2021
beschlossen, erstmals einen Teilhabebeirat zur Wahrung der Belange von Menschen
mit Behinderung zu bilden, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt über die Zusammensetzung
und Weiteres zur Aufgabenwahrnehmung zu entscheiden. Dadurch können Ergebnisse
der kreisweiten Veranstaltungsreihe unter dem Motto "Mitmachen –
Mitbestimmen – Sich politisch beteiligen" berücksichtigt werden, die zur
Stärkung der Interessenvertretung und Partizipation von Menschen mit
Behinderung im Kreis Coesfeld im Jahr 2020 begonnen, aufgrund der
Corona-Schutzmaßnahmen zwischenzeitlich unterbrochen und im Jahr 2021
fortgesetzt wurde.
Hintergrund ist ein einstimmiger Beschluss des
Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit des Kreistages vom
09.03.2020 (s. SV-9-1634), gemeinsame Veranstaltungen in Kooperation mit dem
Landesprojekt "Politische Partizipation Passgenau" durchzuführen, um
die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung oder chronischer
Erkrankung und ihre Angehörigen (z.B. Eltern) im Kreis Coesfeld möglichst
passend weiterzuentwickeln und dabei vor allem die Betroffenen selber daran zu
beteiligen. Die Weiterentwicklung wurde erforderlich, weil der zuvor seit dem
Jahr 2013 mit der Wahrnehmung von Aufgaben eines Behindertenbeirates betraute
Zusammenschluss ("KICS" = "Kreisarbeitsgemeinschaft –
Interessenvertretung – Coesfeld der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen,
chronischen Erkrankungen und ihrer Angehörigen") mangels Mitglieder diese
Funktion nicht länger erfüllen konnte.
b) Veranstaltungsreihe "Mitmachen –
Mitbestimmen – Sich politisch beteiligen":
Die durchgeführte Veranstaltungsreihe – mit zwei
Auftaktveranstaltungen am 31.08.2020 in Lüdinghausen und am 03.09.2020 in
Coesfeld, einem sog. "Empowerment-Workshop" am 08.10.2020 in Dülmen
und einer sog. "Zukunftskonferenz" am 13.09.2021 in Lüdinghausen –
hatte mit jeweils zwischen 45 - 55 Teilnehmenden pro Abend eine gute Resonanz:
Neben interessierten Vertreterinnen aus Politik, Verwaltung und
Hilfsorganisationen haben insgesamt über 100 verschiedene Personen mit
Behinderung oder chronischer Erkrankung oder als Angehörige zumindest an einer
Veranstaltung aktiv teilgenommen.
Alle Veranstaltungen wurden gemeinsam vom
Landesprojekt „Politische Partizipation Passgenau!“ und vom
"Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk
Münster" der Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE NRW e.V. in
Zusammenarbeit mit dem Kreis moderiert und organisiert. Zudem ist die Teilnahme
von Menschen mit Behinderungen auch von vielen anderen Institutionen und
Einzelpersonen unterstützt worden. Mit viel Engagement von allen Beteiligten
wurden dabei u.a. verschiedene Formen und Verfahren zur Bildung einer Interessenvertretung
und zur Stärkung der politischen Beteiligung von Menschen mit Behinderung
vorgestellt und über Anforderungen, Voraussetzungen und Ziele für eine passende
Umsetzung im Kreis diskutiert.
c) Wichtige Ergebnisse der
Veranstaltungsreihe:
Zu den wichtigen Ergebnissen der
Veranstaltungsreihe und zusätzlicher Vor- und Nachbereitungsgespräche mit
interessierten Betroffenen gehören u.a.,
•
dass die Bildung
eines Teilhabebeirats des Kreises Coesfeld zur Wahrung der Belange von Menschen
mit Behinderung von vielen Beteiligten ausdrücklich begrüßt wird und
•
dass bisher
insgesamt 11 verschiedene Betroffene als Menschen mit Behinderung oder
chronischer Erkrankung oder als Angehörige (Eltern) ihre grundsätzliche
Bereitschaft erklärt haben, in dem künftigen Teilhabebeirat mitzuwirken.
Als weitere wichtige Resultate der Anhörungen in
den Veranstaltungen wurde gehäuft oder gemeinsam von verschiedenen Beteiligten
vorgeschlagen, u.a.
•
die Stelle eines
oder einer hauptamtlichen Beauftragten des Kreises zur Wahrung der Belange von
Menschen mit Behinderung (Teilhabebeauftragte) an der Schnittstelle zwischen
Politik, Verwaltung, Kostenträgern, Leistungserbringern und Betroffenen und zur
Unterstützung des Teilhabebeirates einzurichten,
•
durch Satzung des
Kreises u.a. die Zusammensetzung, Aufgaben und Rechte des Teilhabebeirates zu
regeln und festzulegen, dass darin
▫ vorrangig Menschen mit Behinderung ihre
Interessen selber vertreten können und dazu die Mehrheit der dort
stimmberichtigten Mitglieder bilden,
▫ möglichst
eine Vielfalt von verschiedenen Gruppen von Menschen mit Behinderung,
chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (z.B. Eltern Minderjähriger) als
Mitglieder vertreten ist,
▫ möglichst die örtlichen Beiräte bzw.
Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung der kreisangehörigen Städte
und Gemeinden beteiligt werden,
▫ Barrierefreiheit
zur Aufgabenwahrnehmung sichergestellt wird und z.B. dazu erforderliche
Kommunikationshilfen, Assistenzleistungen, leichte Sprache, Informationen oder
Fahrdienste bereitgestellt werden,
▫ zu
allen Angelegenheiten von Belang auf Kreisebene Anregungen an den Kreistag,
seine Ausschüsse und den Landrat gegeben werden können.
d) Vorbereitung einer Satzung zum
Teilhabebeirat:
In einer gemeinsamen Besprechung vom 27.10.2021 im
Kreishaus in Coesfeld zum weiteren Vorgehen haben die o.a. Betroffenen, die
nach Teilnahme an der Veranstaltungsreihe ihre Bereitschaft zur Mitwirkung am
künftigen Teilhabebeirat erklärt haben, gegenüber der Kreisverwaltung
vorgeschlagen, zunächst eigenständig unter sich und mit Unterstützung des o.a.
"Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben" einen Satzungsentwurf zum
Teilhabebeirat zu entwickeln. Mit ihnen wurde vereinbart, dass der Entwurf nach
Vorlage, anschließender Prüfung und ggf. verwaltungsseitigen
Änderungsempfehlungen möglichst mit Vertreterinnen und Vertretern der
Fraktionen des Kreistages zur Vorbereitung weiter abgestimmt werden solle.
Der erste Entwurf für eine Satzung ist von einem
Vertreter der o.a. Betroffenen am 12.01.2022 vorgelegt worden. Nach Prüfung
wird der überarbeitete Entwurf mit Änderungen und Ergänzungen zur Klarstellung
und Korrektur derzeit verwaltungsseitig mit verschiedenen Stellen abgestimmt.
Von der Verwaltung wird u.a. vorgeschlagen, zur
erstmaligen Konstituierung des Teilhabebeirats die o.a. elf Betroffenen mit
Bereitschaft zur Mitwirkung neben Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen
durch den Kreistag als stimmberechtigte Mitglieder namentlich zu berufen.
Es ist geplant, nach Abstimmungsgesprächen unter
Einbeziehung von Politik und den o.a. Betroffenen dem Kreistag möglichst eine
im Einvernehmen vorbereitete Fassung zum Beschluss vorschlagen zu können.