Betreff
Stärkung des Grundsatzes "ambulant vor stationär"
Vorlage
SV-10-0540
Aktenzeichen
50.2.3
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V., Osterwicker Str. 12, 48653 Coesfeld, wird zum Aufbau und zur Durchführung des Projektes „Alltagspaten im ländlichen Raum“ ein Zuschuss bis zur Höhe von 8.400 Euro im Jahr 2022 bewilligt.

I. Sachdarstellung

Für innovative Projekte und Ideen, die den Grundsatz „ambulant vor stationär" in der Pflege stärken, stellte der Kreistag für 2022 insgesamt Fördermittel in Höhe von 45.000 Euro zur Verfügung.

Konkret liegt derzeit ein entscheidungsreifer Förderantrag des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e. V. vom 16.03.2022 vor.

Mit dem Projekt „Alltagspaten im ländlichen Raum“ hat der Caritasverband für den Kreis Coesfeld e. V. einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Projektes „Ambulant vor stationär“ gestellt.

Die Projektidee stammt aus der ehrenamtlichen Arbeit des Caritasverbandes in den Städten und Gemeinden. Es wurde die Erfahrung gemacht, dass der Wunsch nach aufsuchender Hilfe verstärkt geäußert wird. Dem soll mit dem Projekt „Alltagspaten im ländlichen Raum“ Rechnung getragen werden.

Ziel des Projektes ist es, einer nachfragenden Person einen unterstützenden Paten zu vermitteln, der betreuende Aufgaben übernimmt. Damit sollen sowohl Einsamkeit und Hilflosigkeit vermieden, als auch die versorgenden Angehörigen entlastet werden. Kleinere Hilfestellungen („Knopf annähen“) werden ggf. übernommen; pflegerische oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten sind nicht Bestandteil des Projektes. Das Engagement der Alltagspaten erfolgt ehrenamtlich und ist für die Nachfragenden kostenlos. Als nachfragende Personen sind alle Altersgruppen denkbar, es ist kein festgestelllter Pflegegrad oder ähnliches erforderlich.

Übernommen werden die Alltagspatenschaften von ehrenamtlich tätigen Menschen aus der Gemeindecaritas. Zielgruppe sind hier besonders Menschen mit Lebenserfahrung, so dass es keine Überschneidung zum Projekt der jugendlichen Seniorenbegleitungen gibt.

Die Koordination, Schulung und Begleitung erfolgt durch das örtliche Pflegeberatungsbüro der Caritas.

Räumlich soll das Angebot zunächst in Dülmen-Buldern zur Verfügung gestellt werden, da hier die Rahmenbedingungen günstig sind. Es besteht eine starke Nachfrage nach Patenschaften. Zusätzlich sind dort viele motivierte ehrenamtliche Kräfte bereit, eine solche Aufgabe übernehmen würden.

Nach Abschluss der zweijährigen Projektphase soll das Angebot durch den Caritasverband für den Kreis Coesfeld e. V. weitergeführt werden. Eine Ausweitung auf andere Gemeinden ist dann vorgesehen.

Die Finanzierung des Projektes umfasst folgende Positionen:

Personalkosten für Koordination                  6.000 €

Personalkosten für Schulungen der           
Alltagspaten                                                  2.500 €

Öffentlichkeitsarbeit                                     1.000 €

Sachkosten (Material, Catering,                
Verwaltung etc.)                                           2.500 €

Gesamtkosten                                              12.000 €

Eigenanteil Caritasverband 30 %                   3.600 €

beantragte Förderung                                   8.400 €

 

Der Antrag ist als Anlage 1 beigefügt.

In der Anlage 2 ist erläutert, wie und in welchem Umfang die Förderschwerpunkte und die Förderkriterien, die in der Sitzung des Ausschusses am 15.03.2015 beschlossen wurden, durch dieses Projekt erfüllt werden.

Bewertung der Verwaltung:

Lange bevor ein pflegerischer Bedarf entsteht, zeichnet sich oft die Notwendigkeit kleinerer Hilfestellungen ab. In der Regel werden solche Hilfen von Angehörigen oder Personen aus dem Umfeld übernommen. Wenn diese Unterstützung fehlt oder nicht ausreicht, würde das Angebot des Caritasverbandes greifen. Außerdem dient die Alltagspatenschaft auch der Entlastung der versorgenden Person, da freie Zeitfenster geschaffen oder Aufgaben (Begleitung zur Kirche oä.) abgegeben werden können.     

Der Wunsch nach Unterstützung in aufsuchender Form wird auch an die Pflegeberatung des Kreises Coesfeld immer wieder herangetragen und senkt für hilfesuchende Personen die Hemmschwelle.

Es ist als Vorteil zu sehen, dass das Projekt mit dem Ortsteil Buldern einen quartiersbezogenen Einzugsbereich hat. Die Kontaktanbahnungen dürften durch persönliche Bekanntschaft im gleichen Sozialraum erleichert werden, die Akzeptanz des Angebots wird erhöht.     

Die professionellen Dienste in der Pflege haben seit Jahren ihre Kapazitätsgrenzen erreicht. Das gleiche gilt für niedrigschwellige Betreuungsangebote nach der Anerkennungs- und Förderverordnung.

In einem persönlichen Gespräch am 14.04.2022 wurde durch den Caritasverband für den Kreis Coesfeld e. V. (Frau Hinkelmann) ergänzend ausgeführt, dass mit dem Projekt dem geänderten Wunsch der Zielgruppe nach einer aufsuchenden Unterstützung Rechnung getragen werden soll. Der Schwerpunkt des Projektes liegt insofern nicht auf einer Schulung der ehrenamtlich tätigen, lebenserfahrenen Personen, sondern mehr in der Rolle der Kontaktanbahnung und der Begleitung der ehrenamtlichen Tätigkeit.

Die Schaffung einer zusätzlichen ambulanten Struktur, die einerseits früh und niedrigschwellig entstehende Bedarfe abfedert und außerdem mit ehrenamtlichen Kräften angeboten werden soll, wird positiv bewertet.

Nach dem vorgelegten Konzept werden die Aussichten auf eine erfolgreiche Umsetzung als gut eingeschätzt, so dass eine Förderung des Projektes vorgeschlagen wird.

 

II. Entscheidungsalternativen

Dem Antrag des Caritasverbandes wird nicht entsprochen.

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Die Finanzierung des Zuschusses für 2022 soll aus dem „Fördertopf' erfolgen. Die Förderung soll bis zur Höhe von 8.400 € erfolgen. 3.600 € sind als Eigenanteil des Caritasverbandes zu erbringen. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Weitere Projektanträge liegen derzeit nicht vor.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Vergabe der Fördermittel ist die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Antrag des Caritasverbandes

Anlage 2: Förderschwerpunkte