Betreff
Sachstandsbericht Betreuung Geflüchteter im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-10-0541
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

- ohne -

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

I. Sachdarstellung

 

Es ist vereinbart worden, dass die Verwaltung regelmäßig dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit (AASSG) und dem Ausschuss für Bildung, Schule und Integration (AfBSuI) über die Betreuung der Geflüchteten im Kreis Coesfeld berichten wird.

 

Der Schwerpunkt der Berichterstattung in dieser Sitzung wird bei den folgenden Themenfeldern liegen:

 

 

1.            Zahl der Leistungsbeziehenden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

 

Zum Stand 31.03.2022 bezogen 2.139 Personen Leistungen nach dem AsylbLG im Kreis Coesfeld. Nach dem Irak (149 Personen) waren hierbei die Länder Afghanistan (145 Personen), Syrien (132 Personen) und Iran (99 Personen) am stärksten vertreten. Die „sonstigen Länder“ machen den größten Anteil mit 1.483 Personen aus. Davon stammen 748 Personen aus der Ukraine.

 

Betrachtet man die Verteilung der 2.139 Personen auf die elf kreisangehörigen Städte und Gemeinden, so hielten sich die meisten Personen in Dülmen (383 Personen), Coesfeld (265 Personen) sowie Senden (256 Personen) auf.

 

 

2.            Entwicklung der Zahl der Übergänge vom AsylbLG in das SGB II („Rechtskreiswechsler“)

 

Zum Stichtag 31.03.2022 wurden im Kreis Coesfeld insgesamt 1.970 Personen als sogenannte Rechtskreiswechsler registriert.

 

Es erfolgt der Hinweis, dass es sich hierbei um eine Bestandserhebung handelt. Die Bestandsdifferenzen ergeben den monatlichen Zuwachs/Abgang als absolute Zahl. Aus dem Leistungsbezug SGB II zum Monatsanfang ausgeschiedene Personen mit Fluchthintergrund sind dementsprechend in dem monatlichen Bestand nicht mehr enthalten.

 

Die Betreuung der Personen, die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II erhalten, erfolgt im Rahmen der Delegationssatzung durch die Jobcenter der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld.

 

Die meisten Personen, die sich mit Fluchthintergrund im SGB II befinden, stammen aus Syrien (802 Personen), gefolgt von den „sonstigen Ländern“ (494 Personen), dem Irak (250 Personen) und Afghanistan (213 Personen).

 

Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler ist vorgesehen, dass die ukrainischen Geflüchteten zum 01.06.2022 vom AsylbLG in den Rechtskreis des SGB II (ggf. SGB XII) wechseln. In der Sitzung wird diesbezüglich zu den aktuellen Entwicklungen berichtet.

 

 

3.            Zahl der erwerbsfähigen SGB II – Leistungsberechtigten

 

Zum Stichtag 31.03.2022 waren insgesamt 1.300 Personen mit Fluchthintergrund als erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II registriert.

 

Stammt im Bereich der Leistungsbeziehenden nach dem AsylbLG die größte Personengruppe aus dem Irak, so kommt im Bereich der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II die größte Gruppe mit 550 Personen aus Syrien, dann gefolgt von 152 Personen aus dem Irak und aus Afghanistan (130 Personen).

 

 

Im Bereich der Eingliederungsbemühungen der erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden mit Fluchthintergrund konnte in der Zeit von April 2021 bis März 2022 eine Aktivierung durch Maßnahmen in insgesamt 555 Fällen erreicht werden. In 427 Fällen konnten Personen in Arbeit (375 Personen), Ausbildung (40 Personen) und Praktikum (12 Personen) vermittelt werden.

 

 

4.            Erfolge im Rahmen der Aktivierung

 

Die amtliche Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist seit Juli 2016 die Zahl der Vermittlungen in Arbeit aus. Dabei sind im Zeitraum vom Juli 2016 bis Dezember 2021 insgesamt 1.863 Personen vermittelt worden.

 

Nach der Auswertung der Fachanwendung des Kreises Coesfeld sind in dem oben genannten Zeitraum aufgrund von Arbeitsaufnahmen und dem damit verbundenen erhöhten Einkommen 909 Personen aus dem SGB II ausgeschieden.

 

In der Sitzung werden im Rahmen einer PowerPoint-Präsentation ergänzende Informationen sowie aktuelle Daten zu den o.a. Themenfeldern vorgestellt.

 

 

 

II. Entscheidungsalternativen

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung