Betreff
MobiTicket (Sozialticket) im Kreis Coesfelld - Verfahren in 2023
Vorlage
SV-10-0543
Aktenzeichen
81
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

1.    Das Sozialticket (Mobiticket) soll im Jahr 2023 den Hilfeberechtigten zu den aktuellen, gegenüber 2022 unveränderten, Konditionen weiterhin angeboten werden.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, fristgerecht den entsprechenden Förderantrag bei der Bezirksregierung Münster zu stellen.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit einer mindestens kreisweiten Gültigkeit im Rahmen der Überplanung der Tarife mit der Tarifgemeinschaft zu diskutieren.

 

 

I./II. Sachdarstellung/Entscheidungsalternativen

 

Die „Richtlinien Sozialticket 2011“, wurden am 01.04.2022 bis zum 31.12.2025 verlängert. Landesweit stehen unverändert 40 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung.

Der Kreis Coesfeld hat für das Jahr 2022 einen Förderbescheid über insgesamt 236.659,00 Euro (zum Vergleich 2021: 228.935,25 Euro (Änderungsbescheid), 2019: 234.308,71 Euro) erhalten. Dieser Betrag liegt deutlich unter den beantragten 320.000 Euro.

Die Nachfrage nach Mobitickets war als Auswirkung der Corona-Pandemie deutlich zurückgegangen. Wurden vor Ausbruch der Pandemie im Februar 2020 im Kreis Coesfeld pro Monat noch rund 700 Mobitickets im Abo ausgegeben, waren es im März 2022 noch rund 460 Abos. Die erforderliche Fördersumme („Unterschiedsbetrag“) liegt zurzeit bei rund 15.500 Euro pro Monat.

Für das Jahr 2022 wird entsprechend für den Kreis mit einem erforderlichen Gesamt-Unterschiedsbetrag von rund 186.000 Euro gerechnet. Damit werden im Jahr 2022, zusammen mit dem Rest aus 2021, voraussichtlich rund 68.000 Euro der bewilligten Fördermittel nicht benötigt und können zur Deckung der Mobiticket-Rechnungen in 2023 genutzt werden.

Es besteht weiterhin die Hoffnung, dass sich die Nachfrage nach Bus und Bahn in 2023 wieder an den Wert vor der Corona-Pandemie annähert.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung die unveränderte Fortsetzung des Förderverfahrens für 2023 vor.

Höhe des Förderantrags:

Der für 2022 beantragte Betrag sollte unverändert beantragt werden: 320.000 Euro.

 

Weiterentwicklung des Sozialticket-Verfahrens

Die Bezirksregierung Münster hat im Jahr 2018 auf das Ergebnis einer Prüfung des Landesrechnungshofes (LRH) hingewiesen. Dieser hatte angemerkt, dass bei preisstufenorientierten Lösungen die „kreisweite Gültigkeit“ Mindestvoraussetzung sein sollte. Die im Münsterland mögliche höchste Preisstufe 3M ermöglicht Abos im Sozialticket-Verfahren für die Fahrt etwa bis zum Nachbarort (z.B. Havixbeck – Münster, Rosendahl – Coesfeld).

Die im Jahr 2019 begonnene, gutachterlich unterstützte Tarifüberplanung bei den Zeitkarten hat zu einer Änderung des räumlichen Geltungsbereiches bislang allein für die JobTickets geführt. Der räumliche Geltungsbereich der anderen Zeitkarten bleibt zunächst unverändert.

Das neue JobTicket-Abo wird ab 01.08.2022 angeboten. Für die Mobiticket-Abonnenten hat das aber noch keine Auswirkungen, weil JobTickets nicht zur Mobiticket-Fahrkartenauswahl gehören.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Für das Jahr 2023 wird, auch bei steigender Nachfrage, keine Deckungslücke erwartet.

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs.1 KrO NW.