Beschlussvorschlag:
Der vorzeitigen Einstellung einer Person mit abgeschlossenem Ingenieurstudium für die Umsetzung der Klimaschutzziele sowie der Änderung der TA Luft noch im Jahr 2022, als Vorgriff auf die Personalplanung für das Jahr 2023, wird zugestimmt.
Begründung:
I. Problem
Der
Koalitionsvertrag der Bundesregierung postuliert die Beschleunigung der
Energiewende und einen vorgezogenen Kohleausstieg. Hinzu kommt, dass von einem
höheren Bruttostrombedarf auszugehen ist als bislang angenommen. Dies allein
bedeutet schon, dass zu erwarten ist, dass es zu einer deutlichen Steigerung
der Antragszahlen zum Ausbau der erneuerbaren Energien kommen wird.
Durch den
Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine forciert die Bundesregierung den Ausbau
der erneuerbaren Energien noch einmal signifikant. Dies wird unweigerlich zu
einer weiteren Steigerung der Antragszahlen führen. Dadurch ist absehbar, dass
mit der derzeitigen personellen Ausstattung im Fachdienst 70.1 eine zeitnahe
Bearbeitung insbesondere der Verfahren zur Umsetzung der Windenergie nicht
möglich ist.
Darüber hinaus
werden durch die Anfang Dezember 2021 in Kraft getretene TA Luft zusätzlich
weitere Antragsverfahren aus Gewerbe und vermehrt aus der Landwirtschaft
erwartet. Insbesondere das Thema Tierwohl steht im Fokus, zeichnet sich jedoch
durch erhöhten Bearbeitungsaufwand aus, da viele Zweifelsfragen einer
rechtlichen Konkretisierung oder Überprüfung bedürfen. Ähnlich verhält es sich
mit dem Vollzug der neuen Übergangs- und Sonderregelungen sowie der Regelung
für die Altanlagensanierung bei der Tierhaltung. Dieser bedarf eines
Mehraufwands, da zur Einhaltung der Fristen (01.12.2026 für IED Anlagen und
01.01.2029 für kleinere Anlagen) alle Betriebe zur Sanierung aufgefordert
werden müssen und dies entsprechend überwacht und begleitet werden muss.
Eine Umschichtung
des vorhandenen Personals zur Kompensation des erhöhten Arbeitsaufkommens ist
ausgeschlossen, da mit dem vorhandenen Personalstamm lediglich Pflichtaufgaben
wahrgenommen werden können.
Für das Jahr 2023
ist eine Verstärkung des Fachdienstes 70.1 um eine Person mit abgeschlossenem
Ingenieurstudium bereits vorgesehen. Durch den zusätzlichen Zeitdruck, welcher
sich nun durch das Erfordernis der kurzfristigen Abkehr von der russischen Öl-
und Gasversorgung ergibt, ist zu erwarten, dass eine personelle Verstärkung
erst im Jahr 2023 zu einer Überlastung des Fachdienstes führt.
Die Dringlichkeit
eines zeitnahen Handelns wird auch dadurch ersichtlich, dass die oben
beschriebenen Entwicklungen eine mindestens deutschlandweite Situation
darstellen, sodass eine weitere Verschärfung des ohnehin bereits vorhandenen
Fachkräftemangels absehbar ist. Zeitnahes Handeln erhöht somit die
Wahrscheinlichkeit einer qualitativ hochwertigen Besetzung.
II. Lösung
Um dem absehbaren
personellen Engpass frühzeitig zu begegnen, soll die für das Jahr 2023
vorgesehene personelle Verstärkung des Fachdienstes 70.1 vorgezogen werden,
sodass schnellstmöglich eine Besetzung erfolgen kann.
III. Alternativen
Der Verzicht auf eine
frühzeitige Aufstockung des Personals im Fachdienst 70.1 würde zu einer
deutlichen Verzögerung bei der Bearbeitung der eingehenden Anträge führen.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Personalkosten
für eine Person mit abgeschlossenem Ingenieurstudium in der Entgeltgruppe E11
(bspw. EG 11 – Stufe 4: ca. 78.000 €/Jahr). Der Aufwand kann in diesem Jahr aus
ersparten Mitteln gedeckt werden, die sich u. a. durch Vakanzen ergeben haben.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 26 Abs. 1
Satz 2 Buchstabe g ist der Kreistag für die Entscheidung zuständig