Betreff
Personalbedarf Abt. 70 - Umwelt, Fachdienst 70.1
Vorlage
SV-10-0558
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der vorzeitigen Einstellung einer Person mit abgeschlossenem Ingenieurstudium für die Umsetzung der Klimaschutzziele sowie der Änderung der TA Luft noch im Jahr 2022, als Vorgriff auf die Personalplanung für das Jahr 2023, wird zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

I. Problem

 

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung postuliert die Beschleunigung der Energiewende und einen vorgezogenen Kohleausstieg. Hinzu kommt, dass von einem höheren Bruttostrombedarf auszugehen ist als bislang angenommen. Dies allein bedeutet schon, dass zu erwarten ist, dass es zu einer deutlichen Steigerung der Antragszahlen zum Ausbau der erneuerbaren Energien kommen wird.

Durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine forciert die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien noch einmal signifikant. Dies wird unweigerlich zu einer weiteren Steigerung der Antragszahlen führen. Dadurch ist absehbar, dass mit der derzeitigen personellen Ausstattung im Fachdienst 70.1 eine zeitnahe Bearbeitung insbesondere der Verfahren zur Umsetzung der Windenergie nicht möglich ist.

Darüber hinaus werden durch die Anfang Dezember 2021 in Kraft getretene TA Luft zusätzlich weitere Antragsverfahren aus Gewerbe und vermehrt aus der Landwirtschaft erwartet. Insbesondere das Thema Tierwohl steht im Fokus, zeichnet sich jedoch durch erhöhten Bearbeitungsaufwand aus, da viele Zweifelsfragen einer rechtlichen Konkretisierung oder Überprüfung bedürfen. Ähnlich verhält es sich mit dem Vollzug der neuen Übergangs- und Sonderregelungen sowie der Regelung für die Altanlagensanierung bei der Tierhaltung. Dieser bedarf eines Mehraufwands, da zur Einhaltung der Fristen (01.12.2026 für IED Anlagen und 01.01.2029 für kleinere Anlagen) alle Betriebe zur Sanierung aufgefordert werden müssen und dies entsprechend überwacht und begleitet werden muss.

Eine Umschichtung des vorhandenen Personals zur Kompensation des erhöhten Arbeitsaufkommens ist ausgeschlossen, da mit dem vorhandenen Personalstamm lediglich Pflichtaufgaben wahrgenommen werden können. 

Für das Jahr 2023 ist eine Verstärkung des Fachdienstes 70.1 um eine Person mit abgeschlossenem Ingenieurstudium bereits vorgesehen. Durch den zusätzlichen Zeitdruck, welcher sich nun durch das Erfordernis der kurzfristigen Abkehr von der russischen Öl- und Gasversorgung ergibt, ist zu erwarten, dass eine personelle Verstärkung erst im Jahr 2023 zu einer Überlastung des Fachdienstes führt.

Die Dringlichkeit eines zeitnahen Handelns wird auch dadurch ersichtlich, dass die oben beschriebenen Entwicklungen eine mindestens deutschlandweite Situation darstellen, sodass eine weitere Verschärfung des ohnehin bereits vorhandenen Fachkräftemangels absehbar ist. Zeitnahes Handeln erhöht somit die Wahrscheinlichkeit einer qualitativ hochwertigen Besetzung.

 

 

 

II. Lösung

 

Um dem absehbaren personellen Engpass frühzeitig zu begegnen, soll die für das Jahr 2023 vorgesehene personelle Verstärkung des Fachdienstes 70.1 vorgezogen werden, sodass schnellstmöglich eine Besetzung erfolgen kann.

 

 

III. Alternativen

 

Der Verzicht auf eine frühzeitige Aufstockung des Personals im Fachdienst 70.1 würde zu einer deutlichen Verzögerung bei der Bearbeitung der eingehenden Anträge führen.

 

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Personalkosten für eine Person mit abgeschlossenem Ingenieurstudium in der Entgeltgruppe E11 (bspw. EG 11 – Stufe 4: ca. 78.000 €/Jahr). Der Aufwand kann in diesem Jahr aus ersparten Mitteln gedeckt werden, die sich u. a. durch Vakanzen ergeben haben.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe g ist der Kreistag für die Entscheidung zuständig