Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Radwegbaumaßnahme an der K 1 und K 51 in Havixbeck
Vorlage
SV-10-0565
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die grundhafte Erneuerung des Radweges an der K 1 AN 4-7 und K 51 AN 2 in Havixbeck (Länge ca. 7,0 km) zu veranlassen.

I. Sachdarstellung

Die Kreisstraßen K 1 und K 51 befinden sich im Gemeindegebiet Havixbeck. Die K 51 verläuft, beginnend an der L 550, durch den Ortskern Havixbeck und endet an der K 1. Die K 1 befindet sich nördlich von Havixbeck zwischen der L 874 und der Kreisgrenze zu Münster. Die Streckenabschnitte haben eine Fahrbahnbreite von ca. 7,50 m. Die Verkehrsbelastung liegt auf der K 1 bei ca. 4.300 Kfz/24h und auf der K 51 bei ca. ca. 3.500 Kfz/24h.

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wurde in den 80er Jahre ein Radweg angelegt. Dieser wird sowohl im Alltag (zur Schule, Arbeitsstelle oder zum Einkaufen) als auch von den Freizeitradfahrern gut angenommen. Insbesondere in den letzten Jahren ist eine starke Zunahme beim Radverkehr zu beobachten. Verschiedene Themenrouten des Radverkehrsnetzes NRW führen über die K 1 / K 51. Zudem ist die Strecke im Veloroutenprojekt der Stadtregion Münster als Zubringer eingebunden.

Der Radweg ist in einem äußerst schlechten Zustand. In Teilbereiche haben angrenzende Bäume durch die Ausdehnung der Baumwurzeln den Radweg an zahlreiche Stellen stark geschädigt. Hauptursache ist aber, dass der vorhandene Aufbau nicht ausreichend ist.

Die Planung sieht vor, den Radweg entsprechend den aktuellen Richtlinien neu herzustellen. Da die Radwegbreite bereits durchgehend ≥ 2,50 m ist, kann die vorhandene Querschnittsaufteilung vom Grundsatz beibehalten werden. Leichte Anpassungen sind z. T. im Bereich einiger Bäume vorgesehen. Soweit möglich soll der Radweg von den Bäumen etwas abgerückt werden.

Um die Verkehrssicherheit zu verbessern sind in den Einmündungsbereichen K1/K51 und K1/K50 zusätzliche Querungshilfen vorgesehen. Im Bereich der K 22 wird diese erst im Zusammenhang mit dem Ausbau der Kreisstraße und der Anlage eines Radweges angelegt. Des Weiteren ist beabsichtigt die untergeordnete Querung des Radweges in den Knotenpunkten K 1 und K 50 in einen Vorrang für den Radfahrer umzugestalten.

Bautechnisch wird zunächst die Asphaltbefestigung komplett aufgenommen. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Schottertragschicht soll diese auf insgesamt 20 cm verstärkt werden. Anschließend erfolgt der Einbau von Asphalttragschicht (8 cm) und Deckschicht (3 cm). Der Einbau einer vertikalen Wurzelsperre soll zukünftig eine erneute Schädigung durch Baumwurzeln vermeiden.

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Die Baukosten für die Erneuerung des Radweges liegen bei ca. 2,0 Mio. €. Zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 wurde im HH 2022 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,9 Mio. € festgelegt. 100.000stehen im laufenden Haushalt unter der Invest.-Nr.  66K01/K51R zur Verfügung.

Die Radwegbaumaßnahme wurde ins Sonderprogramm "Stadt und Land" aufgenommen. Das Sonderprogramm des Bundes ist Bestandteil des Klimaschutzprogrammes 2030. Die Abwicklung erfolgt im Rahmen der Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah). Der Fördersatz (aktuell 80 %) wird durch Bundesmittel auf 90 % aufgestockt. Zudem werden 10% als Planungspauschale bei den förderfähigen Gesamtkosten berücksichtigt. Entsprechend den Vorgaben des Sonderprogrammes müssen die Maßnahmen bis Ende 2023 abgeschlossen sein. Eine Bewilligung der Zuwendung wurde für 2022 in Aussicht gestellt.


 

 

Die Umsetzung der Radwegerneuerung soll in 2 Bauabschnitte erfolgen, da im Bereich der K 51 durch die Verlegung einer Wasserleitung der Gelsenwasser AG weitere Vorarbeiten notwendig werden. Aktuell liegt dort eine 40 Jahre alte Leitung (DN 200) auf privatem Grund. Es ist geplant diese durch eine größere (DN 300) zu ersetzen und soweit möglich öffentliche Flächen zu nutzen. Die Leitungsverlegung beginnt in etwa 700 m hinter der OD.

Da seitens des Fördergebers für die Umsetzung ein enger Zeitplan vorgegeben ist (Fertigstellung bis Ende 2023), soll mit der grundhaften Erneuerung des Radweges an der K 1 begonnen werden. Sobald Baubeschluss und Bewilligungsbescheid vorliegen, sollen die Bauarbeiten für die Abschnitte 4-7 öffentliche ausgeschrieben werden. Die Auftragsvergabe ist für August/September 2022 vorgesehen. Als Bauzeit sind für den 1. BA ca. 4 Monate eingeplant.

Anfang 2023 würden dann die Bauarbeiten zur Verlegung der Wasserleitung und die grundhafte Erneuerung des Radweges an der K 51 in einer gemeinsamen Ausschreibung vergeben. Als Bauzeit sind für den 2. BA (einschl. Verlegung der Wasserleitung) ca. 8 Monate vorgesehen.

Die Gelsenwasser wird sich entsprechend den gesetzl. Bestimmungen/Rahmenvertrag an den Baukosten beteiligen. Eine genaue Kostenteilung ist aber erst im Rahmen der Detailabstimmung möglich, da die neue Leitung z.T. auch außerhalb der Asphaltflächen verläuft.

Die Auswirkung der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:

 

 

Buchwert
zum
31.12.2021

Abschreibung jährlich
bisher
*1)

außer-planmäßige Abschreibung *2)

Herstellungskosten einschl. aktiv. Eigenleist. *3)

Buchwert
zur Verkehrsfreigabe
(31.12.2023)

Abschreibung jährlich
neu
*4)

K 1

364.447 €

-19.043 €

-50.971 €

ca. 1,375 Mio. €

ca. 1,650 Mio. €

ca. 36.700 €

K 51

259.618 €

-13.369 €

-37.197 €

ca. 0,825 Mio. €

ca. 1,020 Mio. €

ca. 22.700 €

 

*1)   Die Zustandsbewertung für Radwege wird alle 6 Jahre durchgeführt. Die letzte erfolgte 2018. Die Radwege an der K 1 AN 4,6 und 7 sowie K 51 AN 2 wurden in „4“ (ausreichend), der Radweg an der K 1 AN 5 in „5“ (mangelhaft) eingestuft.

*2)   Eine außerplanmäßige Abschreibung ist vorzunehmen, wenn bei einem Radweg mit einer Zustandsbewertung 4 und besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.

*3)   Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten sowie den aktiv. Eigenleistungen (pauschal 10% der Baukosten). Die Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.

*4)   Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

 

Anlagen:

 

Übersichtskarte