Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung von Oberflächenbehandlungen auf Kreisstraßen
Vorlage
SV-10-0566
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Abwicklung von Oberflächenbehandlungen auf Kreisstraßen zu veranlassen.

I. Sachdarstellung

Zur Verlängerung der Gebrauchsdauer von Asphaltstraßen sind Oberflächenbehandlungen aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten unverzichtbar. Die Deckschicht verliert mit der Zeit durch die Verkehrsbelastung an Griffigkeit, Substanz und es entstehen Risse in der Verschleißschicht. Durch den Überzug wird die Griffigkeit wiederhergestellt und die Verkehrsfläche vor Zerstörung durch eindringende Feuchtigkeit und anderen Einflüssen aus der Witterung geschützt. Kostenintensive Deckenerneuerungen werden dadurch hinausgezögert.

Es sollen folgende Strecken mit einer Oberflächenbehandlung versehen werden:

Strecken                                                                                  Zustandsbewertung

K 04 AN 1 Buldern - Senden                    6,6 km                               4

K 06 AN 7 Südkirchen                                3,3 km                               4

K 18 AN 1 Buldern                                       2,4 km                               6

K 27 AN 7 Hiddingsel - Senden               3,2 km                          3-5*)

                                                                        15,5 km

*) versch. Unterabschnitte mit Zustandsbewertungen zwischen 3 und 5.

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Um einen Beitrag zur Abmilderung des Klimawandels zu leisten soll bei dem Material eine helle Körnung (Moräne) zum Einsatz kommen. Bislang durchgeführte wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass die Hitzestrahlung bei dem Einsatz von helleren Asphalt deutlich reduziert werden kann. Durch den Einsatz helleren Asphalts wird der sog. Albedo-Effekt verbessert. Die Albedo gibt das Reflexionsvermögen einer Oberfläche an und bildet das Verhältnis zwischen einfallendem und reflektiertem Licht ab. Je höher die Albedo, desto höher die Reflexion. Eine höhere Albedo bewirkt also eine kühlere Fläche des Straßenkörpers und kann so als ein Baustein einer Klimaschutzmaßnahme angesehen werden.

Die Kosten für die Oberflächenbehandlungen liegen bei insgesamt ca. 230.000 €. Gegenüber 2021 ist eine Preissteigerung von ca. 25% einzukalkulieren. Die Unterhaltungsarbeiten sollen Ende Juni öffentlich ausgeschrieben und bei entsprechender Witterung in den Sommermonaten ausgeführt werden. Die Maßnahme ist ausschließlich aus Unterhaltungsmitteln zu finanzieren. Unter dem Ansatz „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ wurden für die Umsetzung verschiedener Maßnahmen insgesamt 1,6 Mio. € veranschlagt. Für die anstehende Auftragsvergabe stehen somit ausreichend Mittel zur Verfügung.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.