Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Abwicklung von Oberflächenbehandlungen auf Kreisstraßen zu veranlassen.
I. Sachdarstellung
Zur Verlängerung
der Gebrauchsdauer von Asphaltstraßen sind Oberflächenbehandlungen aus
wirtschaftlichen Gesichtspunkten unverzichtbar. Die Deckschicht verliert mit
der Zeit durch die Verkehrsbelastung an Griffigkeit, Substanz und es entstehen
Risse in der Verschleißschicht. Durch den Überzug wird die Griffigkeit
wiederhergestellt und die Verkehrsfläche vor Zerstörung durch eindringende
Feuchtigkeit und anderen Einflüssen aus der Witterung geschützt.
Kostenintensive Deckenerneuerungen werden dadurch hinausgezögert.
Es sollen folgende Strecken mit einer
Oberflächenbehandlung versehen werden:
Strecken Zustandsbewertung
K 04 AN 1 Buldern - Senden 6,6 km 4
K 06 AN 7
Südkirchen 3,3
km 4
K 18 AN 1
Buldern 2,4
km 6
K 27 AN 7
Hiddingsel - Senden 3,2 km 3-5*)
15,5 km
*) versch. Unterabschnitte mit
Zustandsbewertungen zwischen 3 und 5.
II. Entscheidungsalternativen
Keine.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Um einen Beitrag
zur Abmilderung des Klimawandels zu leisten soll bei dem Material eine helle
Körnung (Moräne) zum Einsatz kommen. Bislang durchgeführte wissenschaftliche
Untersuchungen haben gezeigt, dass die Hitzestrahlung bei dem Einsatz von
helleren Asphalt deutlich reduziert werden kann. Durch den Einsatz helleren
Asphalts wird der sog. Albedo-Effekt verbessert. Die Albedo gibt das
Reflexionsvermögen einer Oberfläche an und bildet das Verhältnis zwischen
einfallendem und reflektiertem Licht ab. Je höher die Albedo, desto höher die
Reflexion. Eine höhere Albedo bewirkt also eine kühlere Fläche des
Straßenkörpers und kann so als ein Baustein einer Klimaschutzmaßnahme angesehen
werden.
Die Kosten für
die Oberflächenbehandlungen liegen bei insgesamt ca. 230.000 €. Gegenüber 2021
ist eine Preissteigerung von ca. 25% einzukalkulieren. Die
Unterhaltungsarbeiten sollen Ende Juni öffentlich ausgeschrieben und bei
entsprechender Witterung in den Sommermonaten ausgeführt werden. Die Maßnahme
ist ausschließlich aus Unterhaltungsmitteln zu finanzieren. Unter dem Ansatz
„Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ wurden für die Umsetzung
verschiedener Maßnahmen insgesamt 1,6 Mio. € veranschlagt. Für die anstehende
Auftragsvergabe stehen somit ausreichend Mittel zur Verfügung.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 13 Abs. 1
der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss
nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden
Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen
zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der
ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.