Betreff
Förderung des Familienunterstützenden Dienstes (FuD) DIREKT im südlichen Teil des Kreises Coesfeld im Jahr 2006;
hier: Gemeinsamer Antrag des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e. V. und der Vestischen Caritas-Kliniken GmbH
Vorlage
SV-7-0296
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zur Unterstützung der Aufgaben des FuD DIREKT im Bereich „Qualifizierung der Helfer und Koordinierung der Einsätze“ wird den Antragstellern für das Haushaltsjahr 2006 ein pauschaler Zuschuss aus Kreismitteln in Höhe von 10.000 Euro als anteilige Finanzierung der Kosten der Leitungskraft gewährt.

 

Eine enge Zusammenarbeit mit dem FuD DIREKT im Rahmen des kreiseigenen Projektes „ambulant vor stationär“ wird angestrebt.

Begründung:

 

I.   Problem

Wichtige Maximen der Pflegeversicherung sind die Verwirklichung des Vorranges ambulanter vor stationärer Hilfe sowie die Stärkung der Pflegebereitschaft von Angehörigen, um so dem Betroffenen den Verbleib in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang ist es von besonderer Bedeutung, die Familienangehörigen zu unterstützen und zu entlasten, damit ihre Bereitschaft zur Hilfe, aber auch ihre eigene körperliche Leistungsfähigkeit erhalten werden kann.

 

Die Familienunterstützenden Dienste (FuD) und die Familienentlastenden Dienste (FeD) leisten hierbei einen wertvollen Beitrag. Da die Hilfe in der Regel nicht von Fachkräften, sondern von hierfür geeigneten Schülern, Nachbarn, Hausfrauen erbracht wird, ist sie für den Betroffenen auch besonders kostengünstig.

 

Familienunterstützende Dienste werden im Kreis Coesfeld von mehreren Trägern vorgehalten, so z. B. auch von Haus Hall und vom Stift Tilbeck.

Eine Förderung dieser Dienste aus Kreismitteln erfolgt bislang nicht.

 

FuD DIREKT

Der Caritasverband für den Kreis Coesfeld betreibt den FuD DIREKT gemeinsam mit der Vestischen Caritas-Kliniken GmbH im südlichen Teil des Kreises Coesfeld. Das Einzugsgebiet umfasst die Gemeinden Ascheberg, Nordkirchen, Senden und die Städte Dülmen, Lüdinghausen und Olfen. Der Sitz ist in Lüdinghausen.

 

Der Dienst wurde 2001 in Betrieb genommen und wird nach Angaben der Antragsteller seitdem gut in Anspruch genommen.

 

Die bislang als Starthilfeförderung gewährte Zuwendung durch die Aktion Mensch ist nach vier Jahren zum 31.03.2005 ausgelaufen.

 

Die Antragsteller haben bereits in Vorjahren Anträge auf Förderung des Dienstes aus Kreismitteln gestellt (u. a. in 2001 SV 6-340, SV 6-389 und in 2004), da die Förderung durch die Aktion Mensch gestaffelt und deshalb abnehmend war. In 2004 wurde der Antrag vor Beratung im Ausschuss zurückgenommen.

 

In den seinerzeit abgegebenen Stellungnahmen der Verwaltung wurde die Arbeit des Dienstes als sinnvoll, jedoch aus finanziellen Gründen als nicht förderungsfähig erachtet.

Der Ausschuss ist im Jahr 2001 diesen Einschätzungen der Verwaltung gefolgt.

 

Erneuter Antrag auf Förderung aus Kreismitteln

Beantragt wurde zunächst die Finanzierung der Personalkosten für die Leitungskraft in Höhe von insgesamt 53.390,75 Euro zuzüglich einer Sachkostenpauschale in Höhe von 10.678,15 Euro (= 20 % der Personalkosten) für das Haushaltsjahr 2006. Die vom FuD erbrachten Einzelhilfen für die Betroffenen werden entweder durch die Pflegeversicherung, den Sozialhilfeträger oder die Betroffenen selber finanziert.

 

Mit Schreiben vom 08.11.2005 wurde der Antrag vom 12.09.2005 dahingehend verändert, dass statt der bisherigen Summe von 64.068,90 Euro nunmehr nur noch ein Betrag von 38.000 Euro beantragt wird. Hierbei handelt es sich um 60 % der Personal- und Sachkosten der Leitungskraft.

 

40 % der seit dem 01.04.2005 nicht mehr gedeckten Personal- und Sachkosten der Leitungskraft werden bereits auf die einzelnen Betreuungseinheiten verteilt und mit den Angehörigen bzw. den Pflegekassen abgerechnet. Eine Umlegung auf die Schulassistenz ist bisher nicht erfolgt, da diese Kosten bereits sehr hoch sind und eine weitere Erhöhung nicht mehr vertretbar erschien.

 

Auswirkungen einer vollständigen Umlegung der Kosten auf die Betreuungseinheiten

DIREKT erbringt überwiegend Leistungen im Bereich

 

-          Verhinderungspflege

und

-          niederschwellige Angebote

 

Verhinderungspflege können Pflegebedürftige dann bei der Pflegekasse beantragen, wenn die eigentliche Pflegeperson aufgrund von Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen ausfällt. Nach § 39 SGB XI besteht Anspruch auf eine Finanzierung der Verhinderungspflege bis zu einem Betrag von 1.432 Euro im Jahr, längstens jedoch für einen Zeitraum von vier Wochen.

 

Durch niederschwellige Angebote wie den FuD können pflegende Angehörige entlastet werden. Die Hilfe muss gem. § 45 b SGB XI durch einen anerkannten Träger erfolgen. Diese Voraussetzung erfüllt der FuD DIREKT. Die Möglichkeit einer Inanspruchnahme niederschwelliger Angebote wird für die Betroffenen begrenzt auf insgesamt 460 Euro pro Jahr.

 

Bei einer vollständigen Umlegung der Personalkosten auf alle Einsatzstunden können sich die Betroffenen dementsprechend weniger Hilfen „einkaufen“, weil die höchstmögliche Förderung sowohl bei der Verhinderungspflege als auch bei niederschwelligen Angeboten dann eher erreicht ist.

 

Auf Nachfrage erklärten die Antragsteller, dass die teilweise Umlegung der Kosten (in bisheriger Höhe) auch für das Jahr 2006 vorgenommen werden soll. Daher wurde der beantragte Zuschuss nunmehr dementsprechend von 64.068,90 Euro auf 38.000 Euro reduziert.

 

II.  Lösung

Um die Belastung für die Betroffenen und ihre Angehörigen in vertretbarem Umfang zu halten, werden nunmehr 38.000 Euro aus Kreismitteln beantragt.

Diesem Antrag liegt folgende Berechnung zugrunde:

 

Personalkosten der Leitungskraft               53.390,75 Euro

zzgl. 20 % Sachkosten                               10.678,15 Euro

Gesamtkosten                                             64.068,90 Euro

 

abzgl. erwarteter Kostenbeteiligung

in Höhe von 40 %                                        25.920,00 Euro

 

verbleibendes Defizit                                   38.148,90 Euro

 

neue Fördersumme                                  38.000,00 Euro

 

Die Umlegung von 40 % der Kosten bedeutet für die Betroffenen, dass jede Einsatzstunde mit 11 Euro berechnet wird.

 

Rechtsanspruch auf Förderung

Bislang wurde nur für den stationären Bereich ein Rahmenvertrag mit verbindlichen Regeln zur Förderung geschlossen. In einem Entwurf des Rahmenvertrages für den ambulanten Bereich heißt es, dass der FuD nicht als Pflichtleistung aufgenommen werden soll. Die Förderung der Personalkosten der Leitungskraft ist somit eine freiwillige Leistung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine institutionelle Förderung des FuD.

 

Rechtsanspruch kann – soweit die persönlichen Voraussetzungen vorliegen – nur der Betroffene auf die direkten Hilfeleistungen haben. Im Rahmen der Eingliederungshilfe finanziert der Kreis Coesfeld z. B. Integrationshelfer des FuD DIREKT. Diese Hilfe wird den Eltern einkommens-unabhängig gewährt.

 

Auslastung des Dienstes

Die Leitung des Dienstes DIREKT hat überwiegend die Aufgabe, die Erstberatung der Ratsuchenden durchzuführen und die Einsätze der Helfer zu koordinieren. Mit diesen beiden Aufgabenbereichen ist die vollzeitbeschäftigte Leitungskraft nach Angaben der Antragsteller ausgelastet.

 

Inanspruchnahme des Dienstes

Für 2004 ergibt sich folgendes Bild:

 

Für 4.824,75 Einsatzstunden   zahlte die Pflegeversicherung im Rahmen der Verhinderungspflege oder der niederschwelligen Angebote.

Für 2.122,25 Einsatzstunden   zahlte der Kreis Coesfeld als Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe ohne Kostenbeteiligung der Angehörigen.

Für    130,50 Einsatzstunden   zahlten die Betroffenen oder Angehörigen, weil es weder Ansprüche im Rahmen der Pflegeversicherung noch der Sozialhilfe gab.

 

Insgesamt wurden also 7.077,50 Einsatzstunden erbracht. Zusätzlich erfolgten Tageseinsätze mit insgesamt 73 Betreuungsstunden.

 

Entwicklung in 2005

 

Laut Antrag werden für das Jahr 2005 insgesamt 5.308 Betreuungsstunden im Rahmen der Pflege (Pflegeversicherung und Selbstzahler) und 833 Stunden für Schulassistenz (Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers) erwartet.

 

Insgesamt werden also 6.141 Einsatzstunden erbracht.

 

Entwicklung in 2006

 

Für 2006 wird mit 5.400 Einsatzstunden gerechnet bei gleichbleibendem Stundensatz. Eine Aufschlüsselung nach Pflegeleistungen und Schulassistenz ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Derzeit geht die Abt. 50.2 aber nur von einem geringen Anteil für die Schulassistenz aus.

 

Die Antragsteller weisen darauf hin, dass es sich bei den Zahlen für 2006 lediglich um eine Kalkulation handelt, Abweichungen nach oben oder unten sind im Laufe des Jahres 2006 möglich.

 

Alternative Finanzierung

Seitens der Antragsteller wird darauf verwiesen, dass durch die Arbeit des FuD die Angehörigen gestärkt werden und eine Heimunterbringung verzögert oder ganz verhindert werden kann. Dieser Ansatz entspricht auch dem Kreisprojekt „ambulant vor stationär“.

 

Für die stationären Hilfen für behinderte Menschen ist i. d. R. der überörtliche Träger der Sozialhilfe zuständig. Die Stärkung der ambulanten Versorgung erfolgt somit unmittelbar zu seinen Gunsten. Der Kreis Coesfeld profitiert lediglich über die Umlage von niedrigeren Kosten.

 

Aus diesem Grunde hat die Verwaltung mit dem Landschaftsverband Kontakt aufgenommen. Eine Fördermöglichkeit besteht aber nicht.

 

Schnittstellen zu anderen Angeboten

Beratung

 

1. durch die Servicestellen nach SGB IX

Die gemeinsamen Servicestellen der Reha-Träger bieten gem. § 22 SGB IX behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, ihren Vertrauenspersonen und Personensorgeberech-tigten Beratung und Unterstützung an.

Soweit es sich um Reha-Leistungen handelt, könnten die Betroffenen also das bereits vorhandene System der Servicestellen in Anspruch nehmen.

 

2. durch die Pflegeversicherung nach SGB XI

Nach Mitteilung der Antragsteller liegt der Schwerpunkt der Beratung von DIREKT bei der Information über mögliche entlastende Hilfen. Bei Pflegebedürftigkeit greift das SGB IX nicht. Allerdings hat auch der Pflegeversicherer – wie alle anderen Sozialleistungsträger – eine Pflicht zur Beratung.

 

3. durch die Abt. 53 – Gesundheitsamt

Ebenso ist die Abteilung 53 – Gesundheitsamt im Hause gesetzlich verpflichtet, Eltern behinderter Kinder zu beraten, unabhängig davon, ob es sich um ambulante oder stationäre Hilfen handelt.

 

4. durch die Abt. 50.2 – Hilfen in besonderen Lebenslagen

Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abt. 50.2 beraten Eltern behinderter Kinder hinsichtlich ihrer Leistungsansprüche im Rahmen des SGB XII. Wobei bei ambulanten Hilfen der Kreis Coesfeld dies in eigener Zuständigkeit tut, während für die stationären Eingliederungshilfen der LWL zuständig ist.

 

5. durch „Menschen und Pflege“

Es ist weiter auf das Beratungsangebot „Menschen und Pflege“ bei den Städten und Gemeinden zu verweisen.

 

6. Projekt „ambulant vor stationär“

Im Ausschuss wurde bereits über das kreiseigene Projekt „ambulant vor stationär“ berichtet. Eine Arbeitsgruppe befasst sich mit der Frage, ob Beratung und Information hinsichtlich Pflege künftig noch so gesplittet wie bisher vorgehalten werden soll oder ob nicht die Bündelung von Beratung bei einer neutralen Stelle – entweder zentral oder dezentral – eine sinnvolle Lösung für die Zukunft ist. Der Beratungsstand lässt zum jetzigen Zeitpunkt aber keine verbindliche Aussage zur künftigen Beratungsstruktur zu.

 

 

Die Antragsteller weisen aber darauf hin, dass Eltern mit behinderten Kindern nach Möglichkeit eine Anlaufstelle bevorzugen. DIREKT würde auch deshalb so gut angenommen, weil die Beratungsstelle im gleichen Gebäude wie die Frühförderstelle ist und die Hemmschwelle zu DIREKT daher sehr gering ist.

 

Koordination und Qualifikation

 

Die Koordination der Einsätze und die Qualifikation der Helfer sind erforderlich und sinnvoll. Sie könnten durch keinen anderen Träger erfolgen. In Einzelfällen profitiert auch der Kreis Coesfeld bereits jetzt von dem kostengünstigem Einsatz der Helfer.

In Zusammenhang mit dem Projekt „ambulant vor stationär“ wäre es sicherlich wünschenswert, zu einer noch engeren Zusammenarbeit zu kommen.

 

Vorschlag der Verwaltung

Durch einen Verweis auf vorhandene Beratungsangebote könnten die Antragsteller den Aufwand der Leitungskraft insoweit reduzieren. Die verbleibenden Personal- und Sachkosten könnten durch einen kostendeckenden Stundensatz refinanziert werden.

 

Zur Unterstützung der Aufgaben im Bereich „Qualifizierung der Helfer und Koordinierung der Einsätze“ sollte eine pauschale Förderung in Höhe von 10.000 Euro für das Haushaltsjahr 2006 erfolgen.

Hierbei ist man sich bewusst, dass damit eine volle Refinanzierung der Kosten der Leitungskraft nicht erfolgt. Dies könnte u. U. zu einer Erhöhung der Eigenbeteiligung der Antragsteller oder der Angehörigen führen.

 

Unabhängig von dieser Förderung werden die Kosten der Einsätze in bisherigem Umfang aus Sozialhilfemitteln übernommen, sofern die leistungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

 

Eine enge Zusammenarbeit mit dem FuD DIREKT im Rahmen des kreiseigenen Projektes „ambulant vor stationär“ wird seitens der Verwaltung angestrebt.

 

III. Alternativen

1. Alternative

Der gemeinsame Antrag des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e. V. und der Vestischen Caritas-Kliniken GmbH wird abgelehnt.

 

2. Alternative

Eine Förderung aus Kreismitteln erfolgt in beantragter Höhe. Für den Haushalt 2006 werden zu diesem Zweck 38.000 Euro veranschlagt.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Wenn dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt wird, sind für das Haushaltsjahr 2006 10.000 Euro als Kreiszuschuss zu veranschlagen.

 

Bei der 1. Alternative würden keine Kosten entstehen.

 

Bei der 2. Alternative wären Kosten in Höhe von 38.000 Euro im Haushalt 2006 zu veranschlagen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NW).

Anlagen:

 

Anlage 1:    Antrag vom 12.09.2005

Anlage 2:    Änderungsantrag vom 08.11.2005

Anlage 3:    Schreiben vom 04.11.2005