Betreff
Bericht über die Verwendung der Mittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und dem Landesprogramm Gute Schule 2020
Vorlage
SV-10-0573
Aktenzeichen
20.19.03-005
Art
Sitzungsvorlage

Der Bericht über die Verwendung der Fördermittel bzw. den Fortschritt der geförderten Baumaßnahmen wird zur Kenntnis genommen.

Mit Beschluss vom 12.12.2018 (vgl. Sitzungsvorlage SV-9-1235) hat der Kreistag die Verwaltung beauftragt, die Zuordnung der beschlossenen Maßnahmen auf die vorgenannten Förderprogramme (KInvFöG Kapitel 1 / KInvFöG Kapitel 2 / Gute Schule 2020) im Bedarfsfall zu modifizieren. Voraussetzung hierfür ist, dass die zur Verfügung stehenden Gesamtfördersummen eingehalten werden. Außerdem hat die Verwaltung nach dem v. g. Grundsatzbeschluss regelmäßig in den zuständigen Fachausschüssen zum Baufortschritt und zur Einhaltung des Kostenrahmens der geförderten Maßnahmen zu berichten.

 

Im September 2021 hat der Bundesgesetzgeber eine Änderung des Kommunalinvestitions-förderungsgesetzes beschlossen. Danach müssen Maßnahmen nach dem KInvFöG Kapitel 1 (sog. „Infrastrukturprogramm“) nun zwei Jahre später, d. h. spätestens bis zum 31.12.2023 vollständig abgenommen sein, für Fördermaßnahmen nach dem Kapitel 2 (sog. „Schulsanierungsprogramm“) währt diese Frist ebenfalls zwei Jahre länger, d. h. bis zum 31.12.2025.

 

Das aus dem Landesförderprogramm „Gute Schule 2020“ bewilligte Fördervolumen wurde in den Jahren 2018 - 2020 im Rahmen von insgesamt vier Kreditverträgen vollständig bei der NRW.BANK abgerufen, wobei der Schuldendienst zu 100 % vom Land Nordrhein-Westfalen getragen wird. Verwendungsnachweise müssen spätestens innerhalb von vier Jahren nach der jeweiligen Kreditaufnahme vom Kreis Coesfeld vorgelegt werden. Der Verwendungsnachweis für die ersten drei Tranchen hat der Kreis Coesfeld im März 2022 bei der NRW.BANK vorgelegt.

 

Aktuell stellt sich die Inanspruchnahme der zur Verfügung gestellten Fördermittel wie Folgt dar:

 

Förderprogramm

Fördersumme Kreis COE (in €)

Bislang in Anspruch genommene Fördersumme (€)

Offene Fördersumme (in €)

KInvFöG Kapitel 1 - Infrastrukturprogramm

5.734.707,48

5.406.435,95

328.271,53

KInvFöG Kapitel 2 - Schulsanierungsprogramm

4.771.619,00

0,00

4.771.619,00

Gute Schule 2020

7.156.148,00

7.156.148,00

0,00

GESAMTSUMMEN

17.662.474,48

12.562.584,95

5.099.889,53

 

Eine aktuelle Fortschreibung zur Ausführung der Fördermaßnahmen ist der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage zu entnehmen. Wesentliche Änderungen gegenüber der zuletzt veröffentlichten Maßnahmen- und Finanzierungskonzeption (vgl. Seiten 89 und 90 des Vorberichts Haushalt 2022) sind in der Anlage in roter Schriftfarbe kenntlich gemacht.