Der Bericht über die Beratungsergebnisse der interfraktionell besetzten Arbeitsgruppe zu den Themen „Weiterentwicklung von Zielen und Kennzahlen“ und „digitaler Haushalt“ wird zur Kenntnis genommen.
Die in der Anlage dargestellten Ergebnisse über die künftigen Ziele und Kennzahlen sollen ab dem Haushaltsplan 2023 Berücksichtigung finden.
I.-IV.
Am 04.02.2021 hat der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung die Einrichtung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage SV-10-0144), die sich mit der Weiterentwicklung von Zielen und Kennzahlen für den Kreishaushalt befasst. Zudem hat der v. g. Ausschuss diese Arbeitsgruppe damit beauftragt, die Möglichkeiten der Implementierung eines digitalen (interaktiven) Haushaltes zu erörtern. Die Arbeitsgruppe hat seitdem insgesamt fünf Sitzungen durchgeführt, zuletzt am 12.05.2022.
Die bisherigen Arbeitsergebnisse lassen sich wie Folgt zusammenfassen:
a) Weiterentwicklung Ziele und Kennzahlen
Nach dem Inkrafttreten der Kommunalhaushaltsverordnung hat
das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung des Landes
Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Erlasses im Jahr 2019 klargestellt, dass es
nicht mehr verpflichtend ist, ausnahmslos zu allen Produkten des kommunalen
Haushaltes Ziele und Kennzahlen zur Zielerreichung abzubilden. Hierdurch soll nach den Vorgaben des Landes der
eigenverantwortliche Umgang der Kommune mit Steuerungspotenzialen gestärkt und
die Darstellung nicht bzw. wenig steuerungsrelevanter Informationen im Haushalt
vermieden werden.
Die Arbeitsgruppe hat in Bezug auf die bislang im Haushalt
des Kreises Coesfeld abgebildeten Ziele und Kennzahlen daher ihren Blick
insbesondere darauf gerichtet, ob und ggf. in welchem Maß unmittelbare bzw.
angemessene Einflussmöglichkeiten zur Zielerreichung bestehen. Das in der
Arbeitsgruppe auf der Grundlage eines Verwaltungsvorschlages einvernehmlich abgestimmte
Ergebnis dieser Analyse ist der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage zu entnehmen.
Danach sollen deutlich mehr als die Hälfte (98 von 174) der
in der Anlage gelisteten Kennzahlen nicht mehr im Haushaltsplan abgebildet
werden. Dementsprechend wird die Verwaltung die Beratungsergebnisse der
Arbeitsgruppe bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2023 berücksichtigen.
Im Übrigen bestand in der Arbeitsgruppe ebenfalls dahingehend
Einvernehmen, dass die Gestaltung der Ziel- und Kennzahlenstruktur des Kreises
als Daueraufgabe zu betrachten ist und damit auch in Zukunft regelmäßig in den
politischen Gremien zu diskutieren sein wird.
b) digitaler (interaktiver) Haushalt
Vom Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung wurden mit Beschluss vom 17.03.2022 (vgl. Sitzungsvorlage SV-10-0487) die für die Implementierung eines digitalen Haushaltes veranschlagten investiven und konsumtiven Mittel freigegeben. Inzwischen ist der Auftrag an die Anbieterfirma der unterstützenden Softwarelösung „IKVS“ erteilt worden. Erste Grundlagenschulungen unter Beteiligung der Mitarbeitenden der Abteilung 20 – Finanzen und Liegenschaften werden im Laufe des Mai 2022 durchgeführt. Detailliertere Informationen, z. B. zur Funktionsweise von IKVS, sollen den Mitgliedern der Arbeitsgruppe bzw. weiteren Interessierten aus der Politik noch vor Beginn der Sitzungsfolge zur Beratung des Haushaltsentwurfs 2023 zur Verfügung gestellt werden. Nach derzeitigem Stand ist es Ziel, den Haushaltsentwurf 2023 der Politik bzw. Öffentlichkeit in interaktiver Form bereitzustellen und den Vorbericht dieses Haushaltsentwurfs nach Maßgabe der bereitgestellten IKVS-Funktionalitäten zu gestalten.