Beschluss:
ohne
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.05.2022 wird gem. § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Coesfeld vorgelegt.
Sachdarstellung
Das Mobile Arbeiten ist spätestens seit Beginn der Corona-Pandemie in
aller Munde und hat sich auch beim Kreis Coesfeld zahlenmäßig bemerkenswert
entwickelt. So waren es zum Stand 01.01.2020 vor der Pandemie noch 99
Telearbeitende und zum 01.04.2022 bereits 592.
Um die Telearbeit beim Kreis Coesfeld in
Anspruch zu nehmen, haben die Mitarbeitenden verschiedene Möglichkeiten.
„Mobiles Arbeiten“ ist eher ein Sammelbegriff und im engeren Sinne ein Modell, bei
dem Mitarbeitende an wechselnden Orten arbeiten und die Verbindung zur
Dienststelle über mobile Endgeräte hergestellt wird. Diese reine Form des mobilen
Arbeitens wird beim Kreis Coesfeld bislang nur in Einzelfällen praktiziert: Der Kreis
Coesfeld bietet die Möglichkeit der alternierenden und der sporadischen
Telearbeit unter Festlegung einer häuslichen Arbeitsstätte, von der aus die dienstlichen Aufgaben
wahrgenommen werden. Umgangssprachlich kann diese Form der mobilen Arbeit mit
„Home-Office“ umschrieben werden.
Bei alternierender Telearbeit handelt es sich
um ein Arbeitsmodell, bei dem die individuelle regelmäßige Arbeitszeit nach
einem festgelegten Zeitschema teilweise in der Wohnung der Beschäftigten
(häusliche Arbeitsstätte) und teilweise in einer Dienststelle des
Arbeitgebers/Dienstherrn (betriebliche Arbeitsstätte) erbracht wird.
Sporadische Telearbeit ist inhaltlich klar
bestimmte und zeitlich begrenzte Arbeit (z. B. Projektarbeit, Ausarbeitungen),
die je nach Erfordernis – jeweils in Absprache mit der Führungskraft – in der
Wohnung der Beschäftigten (häusliche Arbeitsstätte) erbracht werden kann.
Die Telearbeit wird (unabhängig von Corona) nur hybrid wahrgenommen und
kann bis zu einem Umfang von 60% der regelmäßigen Sollarbeitszeit beantragt
werden. Damit soll gewährleistet werden, dass die soziale Bindung zur
Dienststelle aufrechterhalten wird. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann
der Umfang auch 60 % übersteigen. Die Verteilung der regelmäßigen wöchentlichen
Arbeitszeit auf beide Arbeitsorte wird zwischen der flexibel arbeitenden Person
und der unmittelbaren Führungskraft vereinbart. Coronabedingt kamen dazu
Ausnahmen, die einen gänzlichen Verbleib an der häuslichen Arbeitsstätte
zugelassen haben.
Hinsichtlich des Antrags der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom
17.05.2022 kann insoweit nicht speziell auf Mobiles Arbeiten, sondern vielmehr
auf alle Möglichkeiten des Flexiblen Arbeitens wie folgt eingegangen werden:
1)
Für die Beschäftigten
der Kreisverwaltung Coesfeld ist in einer Dienstvereinbarung das „Flexible
Arbeiten“ (alternierend und sporadisch) geregelt. Ein Ausbau hinsichtlich des
„Mobilen Arbeitens“ ist eine perspektivische Herausforderung, deren Umsetzung
ein weiteres Öffnen zur „Arbeitswelt 4.0“ darstellen würde, und der sich die
Verwaltung zu gegebener Zeit widmen wird.
Für die Mitarbeitenden der Kreispolizeibehörde sind diese Fragen
polizeispezifisch in einer eigenen Dienstvereinbarung geregelt. In beiden
Dienstvereinbarungen sind Anspruchsvoraussetzungen, Anforderungen, Dauer und
Umfang der Telearbeit sowie Regelungen zum Equipment enthalten.
2)
Grundsätzlich dürfte
bei etwa 825 Arbeitsplätzen die technische Möglichkeit für Telearbeit bestehen.
Die Arbeitsplätze ohne technische Möglichkeit umfassen im Wesentlichen die
Arbeitsplätze in der Fleischuntersuchung, im Straßenunterhaltungsdienst und mit
notwendigem GIS-Zugriff (Bauamt, Umweltamt, Katasteramt, Reprostelle, techn.
Liegenschaftsmanagement, etc.), aktuell sind zusätzlich auch noch die
Arbeitsplätze in den Impfangeboten des Kreises Coesfeld ausgenommen.
3)
Bei 720 Arbeitsplätzen
müsste auch – zumindest in Abstimmung mit den jeweiligen Abteilungsleitungen –
die organisatorische Möglichkeit für alternierende, also nicht dauerhafte,
Arbeit im Home-Office bestehen. Ausgenommen sind hier im Wesentlichen die
Abteilungen mit Öffnungszeiten und Schalterdienst (z. B. Zulassungsstelle,
kommunale Ausländerbehörde), aber auch Beschäftigte in Schulsekretariaten oder
Nachwuchskräfte.
Mitarbeitende |
1115 |
100,00% |
technische
Möglichkeit |
825 |
73,99% |
organisatorische
Möglichkeit |
720 |
64,57% |
davon bereits
Telearbeiter/in |
592 |
82,22% |
4)
Bei Inanspruchnahme
der Möglichkeit des „Flexiblen Arbeitens“ wird die jeweilige Nutzung bei der
Kreisverwaltung wie folgt erfasst: Seitens der Mitarbeitenden wird die
Arbeitszeit im Home-Office über das Zeiterfassungsprogramm aufgezeichnet,
seitens der Personalabteilung werden die ausgesprochenen Zulassungen und
seitens der IT die genutzten Zugänge und Logins erfasst.
Für die Telearbeit werden die Mitarbeiter mit kreiseigener Hardware
ausgestattet, inkl. einer Mehrfaktor-Authentifizierung. Schon bei
Antragstellung kann die benötigte Ausstattung angegeben und eine unter
Beachtung der Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit umsetzbare
Lösung gefunden werden.