Betreff
Anwendung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) und zirkuläre Materialwertschöpfung bei Neu- und Ergänzungsbauwerken sowie bei Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten im Gebäudebestand der Kreisverwaltung; Antrag der Fraktion Bündnis 90 / di e Grünen vom 21.02.2022
Vorlage
SV-10-0594/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.06.2022:

 

Die Verwaltung strebt bei zukünftigen Baumaßnahmen an, unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit, Aspekte der Nachhaltigkeit, insbesondere zu Fragen der Energieeffizienz, bei Neubauten und Sanierungen umzusetzen. Hierbei gilt die Erreichung des Standards 40 nach KFW-Richtlinien als anzustrebender Zielwert. Als Orientierungsrahmen werden dabei die Leitlinien des Bundes und des Landes für nachhaltiges Bauen und die Vorgaben nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) herangezogen. Entsprechende Förderprogramme des nachhaltigen Bauens sollen rechtzeitig in die Planungen einbezogen und beantragt werden.

 

 

Beschlussvorschlag der SPD-Kreistagsfraktion vom 09.06.2022:

 

Die Verwaltung wird bei zukünftigen Baumaßnahmen unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit, geeignete Maßnahmen umsetzen, die Aspekte der Nachhaltigkeit, insbesondere zu Fragen der Energieeffizienz, bei Neubauten und Sanierungen vorsehen. Als Orientierungsrahmen dienen dabei Leitlinien des Bundes und des Landes. Entsprechende Förderprogramme des nachhaltigen Bauens sind rechtzeitig in die Planungen einzubeziehen und zu beantragt.

 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung vom 18.05.2022:

 

Die Verwaltung prüft bei zukünftigen Baumaßnahmen unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit, welche Maßnahmen geeignet sind, Aspekte der Nachhaltigkeit, insbesondere zu Fragen der Energieeffizienz, bei Neubauten und Sanierungen umzusetzen. Als Orientierungsrahmen können dabei Leitlinien des Bundes und des Landes herangezogen werden. Entsprechende Förderprogramme des nachhaltigen Bauens sollen rechtzeitig in die Planungen einbezogen und beantragt werden.

I.-V.

In der Sitzung des Kreisausschusses am 08.06.2022 modifiziert die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihren ursprünglichen Beschlussvorschlag (vgl. SV-10-0594) und stellt diesen vor.

Weiterhin stellte die SPD-Kreistagsfraktion einen Änderungsantrag.

Der ursprüngliche Beschlussvorschlag der Verwaltung hat weiterhin Bestand, sodass dieser ebenfalls aufgeführt wird. Es bestand Einigkeit, alle drei Beschlussvorschläge zur abschließenden Entscheidung im Kreistag vorzulegen.

 

 

Im Übrigen wird auf die Sitzungsvorlage SV-10-0594 verwiesen.