Beschlussvorschlag:
Der fortgeführten finanziellen Unterstützung des Projekts
„Energetisch Wirtschaften“ in Höhe von jährlich 30.000 EUR in den Jahren 2023
bis 2025 wird zugestimmt.
I.
Sachdarstellung
Der Kreis Coesfeld und die Kreishandwerkerschaft Coesfeld führen
seit 2008 erfolgreich das Projekt „Energetisch Wirtschaften im Kreis Coesfeld“
durch, zurückgehend auf den Interfraktionellen Leitantrag "Regenerative
Energien und Klimaschutz im Kreis Coesfeld" vom 07.05.2008. Zielsetzung
und inhaltlicher Schwerpunkt des Projektes ist die Beratung kleiner und
mittlerer Unternehmen zur Verbesserung und Steigerung der Energieeffizienz. In
den vergangenen Jahren konnten über „Energetisch Wirtschaften im Kreis
Coesfeld“ im Schnitt jährlich 42 Betriebe beraten werden, in Summe seit
Projektbeginn 927 Betriebe.
Aufgrund der aktuellen Energiekriese
und daraus resultierenden unsicheren Energielage in der Versorgung von Gas und
Strom und der verbundenen deutlichen Teuerung der Energie ist der
Beratungsbedarf bereits stark angestiegen. Weiterer Beratungsbedarf ergibt sich
zudem durch neue energetische Anforderungen an beheizte und klimatisierte
Gebäude durch das neu in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie durch
neue Grenzwerte für Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen im
novellierten Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Die geringe Anzahl an beratenden
Unternehmen im Jahr 2017 ergab sich einerseits aufgrund einer unsicheren
Fortführungsprognose des Projektes i.V.m. personellen Veränderungen und dem
damit verbundenen notwendigen Schulungsbedarf. Dazu kam der hohe
Auftragsbestand der Unternehmen, der Terminvereinbarungen kaum ermöglichte. Die
Abnahme der Anzahl beratener Betriebe in den Jahren ab 2020 ist mitunter auf
die erschwerten Bedingungen während der pandemischen Lage in den Betrieben
zurückzuführen.
Kernelement von Energetisch Wirtschaften ist die unentgeltliche,
maximal 2-stündige Startberatung. Diese umfasst eine erste Einschätzung des
Energieeinsparpotentials, Vorschläge für Energieeinsparmaßnahmen, Hinweise auf
qualifizierte Handwerksbetriebe aus der Region, Informationen zu Finanzierungs-
und Fördermöglichkeiten sowie Unterstützung bei der Beantragung der Initial-
und Detailberatungen der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
Ergänzt wird das Beratungsangebot durch telefonische oder persönliche
Beratungen durch die Anlauf- und Koordinierungsstelle bei der
Kreishandwerkerschaft. Dies ist ein wichtiger Baustein zur Steigerung der
Energieeffizienz in Unternehmen und zugleich ein Beitrag zum Klimaschutz und
der Wirtschaftsförderung im Kreis Coesfeld.
Aufgrund der hohen Beratungsnachfrage der Unternehmen wurde die
Anlauf- und Koordinierungsstelle der Service GmbH der Kreishandwerkerschaft im
Frühjahr 2022 erweitert. In beratender Funktion sind nun zwei
Gebäudeenergieberater mit einem Stellenumfang von 1,5 tätig. Zusätzlich werden
Verwaltungsaufgaben mit einer 1/2 Stelle bearbeitet.
Da die aktuelle Kooperationsvereinbarung Ende 2022 ausläuft, ist
nun über die Fortführung der Zusammenarbeit und die weitere finanzielle
Unterstützung seitens des Kreises Coesfeld zu entscheiden. Für Rückfragen zum
Projekt wird Herr Ulrich Müller als Hauptgeschäftsführer der
Kreishandwerkerschaft und/ oder der Gebäudeenergieberater André Harbring in der
Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung am
08.09.2022 anwesend sein.
II.
Entscheidungsalternativen
Bisher belief sich das Jahresbudget
für das Projekt Energetisch Wirtschaften auf 37.500 EUR, hiervon 30.000 EUR
getragen durch den Kreis Coesfeld, 7.500 EUR getragen durch die
Kreishandwerkerschaft. Dies Budget soll weiterhin zur Verfügung gestellt werden.
Die Projektpartner schlagen für die
Fortführung des Projektes folgende Aufteilung der jährlichen
Finanzierungsbeiträge vor:
Kreishandwerkerschaft Coesfeld:
7.500 € brutto
Kreis Coesfeld: 30.000 € brutto
Die Finanzmittel werden eingesetzt für
-
Personalkosten/Koordination
-
Honorare
-
Sachkosten
-
Öffentlichkeitsarbeit / Statistik
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Finanzen:
Der Kreishaushalt würde bei positiver
Beschlussfassung wie folgt belastet:
2023: 30.000 €
2024: 30.000 €
2025: 30.000 €
In der mittelfristigen Finanzplanung sind im
Produkt Kreisentwicklung bis 2025 bereits entsprechende Beträge berücksichtigt
worden.
Klima:
Durch die Energieberatungen und der möglichen Energieeinsparungen in den
Unternehmen kann hier von einer positiven Auswirkung für das Klima ausgegangen
werden.
IV. Zuständigkeit
für die Entscheidung