Betreff
Umbesetzung verschiedener Gremien; Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 28.06.2022
Vorlage
SV-10-0608
Aktenzeichen
01-10.24.
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN:

 

Jugendhilfeausschuss

Für das bisherige Mitglied Ktabg. Uta Spräner wird Ktabg. Sarah Mühlenbäumer zum Mitglied bestellt.

 

Für das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Sarah Mühlenbäumer wird Ktabg. Uta Spräner zum stellv. Mitglied bestellt.

 

 

Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung

Für das bisherige Mitglied Ktabg. Sarah Mühlenbäumer wird Ktabg. Norbert Vogelpohl zum Mitglied bestellt.

 

Für das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Norbert Vogelpohl wird Ktabg. Sarah Mühlenbäumer zum stellv. Mitglied bestellt.

 

I. Sachdarstellung

Mit E-Mail vom 28.06.2022 beantragte die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die umseitig beschriebenen Umbesetzungen.

 

II. Entscheidungsalternativen

Gemäß § 35 Abs. 3 S. 7 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht eines Nachfolgers für ein ausscheidendes Ausschussmitglied bei der Fraktion, der das ausscheidende Mitglied bei seiner Wahl angehörte.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe c) KrO NRW der Kreistag.