Beschlussvorschlag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN:
Jugendhilfeausschuss
Für das bisherige Mitglied Ktabg. Uta Spräner wird Ktabg. Sarah
Mühlenbäumer zum Mitglied bestellt.
Für das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Sarah Mühlenbäumer wird Ktabg.
Uta Spräner zum stellv. Mitglied bestellt.
Ausschuss für
Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung
Für das bisherige Mitglied Ktabg. Sarah Mühlenbäumer wird Ktabg.
Norbert Vogelpohl zum Mitglied bestellt.
Für das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Norbert Vogelpohl wird
Ktabg. Sarah Mühlenbäumer zum stellv. Mitglied bestellt.
I. Sachdarstellung
Mit E-Mail vom 28.06.2022 beantragte die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die umseitig beschriebenen Umbesetzungen.
II. Entscheidungsalternativen
Gemäß § 35 Abs. 3 S. 7 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht eines Nachfolgers für ein ausscheidendes Ausschussmitglied bei der Fraktion, der das ausscheidende Mitglied bei seiner Wahl angehörte.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe c) KrO NRW der Kreistag.